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ALLRIS - Auszug

12.05.2016 - 7.1 Bereichsplanung Kieler Süden: Funktionale und gestalterische Qualitäten der neuen Baugebiete

Beschluss:
geändert beschlossen
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- gemeinsame Beratung der TOPs 7.1,  7.1.1 und 7.1.2

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der bereits im letzten Bauausschuss beschlossene Antrag des Ortsbeirats Meimersdorf/Moorsee ebenfalls berücksichtigt wird. (Beschlusstext des Antrags 0166/2016: Die für Meimersdorf geplante „Neue Mitte“ wird als Überprüfungskriterium in den städtebaulichen Wettbewerb mit aufgenommen. Der Ortsbeirat wird in die weitere Vorplanung konsequent mit eingebunden. In den Städtebaulichen Wettbewerb wird der Ortsbeirat mit einbezogen.

 

Beschluss:

 

  1. Das städtebauliche Leitbild des StadtDorfs (Anlage 1) bildet die konzeptionelle Grundlage für die weitere Bereichsplanung im Kieler Süden.
  2. Das auf Basis des städtebaulichen Leitbildes erarbeitete Ziel-/Maßnahmensystem (Anlage 2) dient als konkrete Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für die weitere Bereichsplanung.
  3. Zur Gewährleistung einer hohen funktionalen und gestalterischen Qualität ist ein städtebaulich-landschaftsplanerischer Wettbewerb für die Bauabschnitte Ost 1/2 und Mitte (Anlage 3) auszuloben. Der hieraus resultierende Rahmenplan bildet die Basis für die späteren Bauleitplanverfahren.
  4. Das städtebauliche Leitbild und das Ziel-/Maßnahmensystem dienen als inhaltliche Vorlage für den städtebaulichen Wettbewerb und als Verhandlungsgrundlage für Gespräche mit potenziellen Entwicklungsträgern.

 

Die durch Beschluss des Antrags 0412/2016 vorzunehmenden Änderungen beziehen sich auf die Begründung des Antrags und die Anlagen:

 

Auf Seite 4 wird unter dem 3. Aufzählungszeichen von b) der Text ersetzt durch:

 

          Schaffung von mindestens 22,5% öffentlich geförderten Wohneinheiten der

Gesamtzahl von Wohneinheiten.

 

Danach wird wie folgt ein Spiegelstrich hinzugefügt:

 

          die Möglichkeit öffentlich geförderten Wohnraum in Eigentum umzuwandeln und somit gefördertes Eigentum als Altersabsicherung zu schaffen, soll geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt werden.

 

In Anlage 2 werden in der Übersichtstabelle folgende Änderungen vorgenommen:

 

Handlungsfeld:„Nachhaltigkeit durch Vielfalt“

 

Absatz 1- 3 werden ersetzt durch:

 

Vorgabe eines festen Wohneinheitenschlüssels:

 

40 % der Wohneinheiten (WE) im Einfamilienhausbau als Eigentum (EFH, DHH, RH)

5 % der WE im Einfamilienhausbau (DH, RH) als öffentlich geförderte WE

20% der WE im Geschosswohnungsbau im Eigentum

17,5% der WE im Geschosswohnungsbau zur Miete (nicht gerdert)

17,5% der WE im Geschosswohnungsbau als sozialer Wohnungsbau

 

 

 

 

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Abstimmung:

Bei einer Gegenstimme durch die LINKE mehrheitlich beschlossen