Infosystem Kommunalpolitik
12.01.2017 - 8.6 Verkehrsgerechter Ausbau des Ellerbeker Weges (K 1) zwischen Weinberg und Tröndelweg
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.6
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Zusätze:
- Tiefbauamt, 66.1
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Do., 12.01.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:03
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Tiefbauamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
- gemeinsame Beratung der TOPs 6.3, 8.6 und 10.3 -
Ratsherr Homeyer beantragt die Zurückstellung des Antrags, bis die Grunderwerbsverhandlungen abschließend geklärt seien.
Abstimmung über den Zurückstellungsantrag:
Bei Stimmen der CDU für den Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Beschluss:
- Ausbauquerschnitt
Der vorgelegten Planung zur Baumaßnahme „Verkehrsgerechter Ausbau des Ellerbeker Weges (K 1) zwischen Weinberg und Tröndelweg“ in der möglicherweise gemäß Antrag des OBR Elmschenhagen/Kroog modifizierten Variante 1b mit 2 m breiten Gehwegen (s. Anlage) wird zugestimmt.
Die Grundmaße des gemäß Antrag des OBR Elmschenhagen/Kroog modifizierten Ausbauquerschnittes sind richtlinienkonform maximal minimiert und grundsätzlich nicht mehr weiter verhandelbar.
- (Vor)Verträge mit den Grundstückseigentümern
Die Verwaltung wird damit beauftragt, zu versuchen, bis zur Sommerpause 2017 zumindest Vorverträge zum notwendigen Grunderwerb mit den betroffenen Grundstückseigentümern auszuhandeln. Der OBR Elmschenhagen/Kroog wird gebeten, unterstützend tätig zu werden.
- Planfeststellungsverfahren
Falls bis zur Sommerpause 2017 der Verwaltung nicht von allen Grundeigentümern zumindest Vorverträge vorliegen, wird die Verwaltung damit beauftragt, auf Basis der möglicherweise modifizierten Variante 1b ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen.
Hinweise: Der gemäß Antrag des Ortsbeirates modifizierte Ausbauquerschnitt sowie ein Lageplan der modifizierten Variante 1b mit 2 m breiten Gehwegen liegen dieser Beschlussvorlage bei.
Die Verwaltung wird unverzüglich versuchen, den rückständigen Grunderwerb der gewidmeten Verkehrsfläche von ca. 375 m² zu tätigen.