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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1306/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

Zugestimmt wird,

 

  1.                                                                                                                                                     den Gesellschaftsverträgen der Kieler Sportstätten- und Stadiongesellschaft mbh & Co KG (KSSG) und der Kieler Sportstätten und Stadion Verwaltungsgesellschaft mbH (Stadion GmbH) in der geänderten Fassung (Anlage 1 und 2).

 

Weiterhin wird zugestimmt, dass

 

  1. als gesetzliche Vertretung der Landeshauptstadt Kiel Oberbürgermeister Dr. Ulf Kämpfer in die beiden Gesellschafterversammlungen entsendet wird.
  2.                                                                                                                                                     die Landeshauptstadt Kiel für den neu zu bildenden Aufsichtsrat folgende Mitglieder und Ersatzmitglieder in den Aufsichtsrat der Kieler Sportstätten- und Stadiongesellschaft mbh & Co KG entsendet:


Mitglied: Ersatzmitglied:

1. Stadtrat Gerwin Stöcken 1. Stadtrat Christian Zierau

2. 2.

3. 3.

4. 4.

 

5.  5.

  1. Stadtrat Gerwin Stöcken als Aufsichtsratsvorsitzender vorgeschlagen wird.
  2. Herr Philip Schüller mit der Vertretung der Kommanditistin Landeshauptstadt Kiel in der Geschäftsführung der Kieler Sportstätten- und Stadiongesellschaft mbh & Co KG gemäß
    § 8 (1) des Gesellschaftsvertrages beauftragt wird. Die Tätigkeit beginnt mit dem Tag der Gesellschaftsgründung.
  3. der städtische Mitarbeiter Axel Bauerdorf zum Geschäftsführer der Stadion GmbH ernannt wird. Die Tätigkeit beginnt mit dem Tag der Gesellschaftsgründung.

 

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Sachverhalt/Begründung

 Zu 1.

Nach §108 der Gemeindeordnung ist die Gründung der beiden Gesellschaften bei der Kommunalaufsicht anzuzeigen und von dieser zu genehmigen. Diese Anzeige ist nach dem Beschluss der Ratsversammlung am 21. September 2023 zur Drucksache 0871/2023 direkt erfolgt. Die Kommunalaufsicht fordert bezüglich der Besetzung der Gremien der Gesellschaft, den Verzicht auf geborene Mitglieder. Um die bisher angedachte personelle Besetzung des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung bei der Gesellschaftsgründung umsetzen zu können, sind die vorgeschlagenen und nachfolgend begründeten Beschlüsse notwendig. Die aktuellen Fassungen der Gesellschaftsverträge sind der Anlage I und II zu entnehmen. Die Verträge sind in folgenden Paragrafen angepasst und in der Anlage III ausführlich beschrieben:

KSSG:

- § 8 (7) Gesellschafterversammlung - angepasst

- § 9 Absatz 1 und 2 zum Aufsichtsrat – angepasst

- § 9 (12) gestrichen

- § 19 Rechte und Aufgaben der Beteiligungsverwaltung – neu aufgenommen

Stadion GmbH:

- § 8 (7) angepasst

- § 13 Rechte und Aufgaben der Beteiligungsverwaltung – neu aufgenommen

Weitere wesentliche Änderungswünsche bei den Verträgen gab es nicht, sodass die vorläufige Zustimmung per Mail seit dem 23. November 2023 vorliegt. Nach der endgültigen Zustimmung durch die Kommalaufsicht des Landes kann die Gesellschaft im Januar gegründet werden, um gemeinsam mit der GMSH die Ausschreibung für den Umbau weiter vorzubereiten. Hierzu werden den Ausschüssen und der Ratsversammlung im I. und II. Quartal 2024 weitere Vorlagen zur abschließenden Beratung vorgelegt.

Zu 2.

In den Gesellschaftsverträgen der Verwaltungs GmbH sowie in der KG sind die Aufgaben der Gesellschafterversammlung beschrieben. Im KG Vertrag ist unter § 14 (1) geregelt, dass die Landeshauptstadt als Kommanditistin den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung führt. Die Verwaltung schlägt daher vor, den*die Oberbürgermeister*in der Landeshauptstadt Kiel wie auch in allen anderen städtischen Unternehmen zu entsenden.

Zu 3.

Gemäß § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages hat die Gesellschaft einen Aufsichtsrat, der aus bis zu fünf Mitgliedern bestehen muss.

Der*die Dezernent*in der Landeshauptstadt Kiel für den Bereich Sport, Stadtrat Gerwin Stöcken, soll bei der Entsendung berücksichtigt werden. Als Ersatzmitglied ist Stadtrat Christian Zierau vorgesehen.

Vier weitere Mitglieder und Ersatzmitglieder werden von der Landeshauptstadt Kiel entsandt und nach den vorgebenden Verfahren benannt.

Bei der Benennung und Entsendung von Vertreter*innen in den Aufsichtsrat einer GmbH ist § 15 des „Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst“ (GstG) anzuwenden, wonach Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden sollen. Dies gilt sowohl für die Mitglieder als auch für die Ersatzmitglieder. Sofern ein Benennungs- oder Entsendungsrecht für eine ungerade Anzahl von Mitgliedern besteht, sind hier gem. § 15 Abs. 1 S.3 GstG Frauen und Männer alternierend zu berücksichtigen. Bei der erstmaligen Entsendung besteht eine Wahlmöglichkeit, ob die 5 Mandate durch 3 Frauen und 2 Männer oder durch 2 Frauen und 3 Männer besetzt werden.

Um die Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes auch im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines Mitglieds zu erfüllen, gelten für die Benennung des Ersatzmitgliedes die gleichen Vorgaben wie für das Mitglied.

Zu 4.

Nach §9 (2) hat das Vorschlagsrecht für den*die Aufsichtsratsvorsitzende*n die Landeshauptstadt Kiel. Im bisherigen Prozess lag die Gesamtkoordination für die Gründung der Stadiongesellschaften im Dezernat für Soziales, Gesundheit, Wohnen und Sport. Stadtrat Gerwin Stöcken hat den Prozess federführend betreut und wird von der Verwaltung als Vorsitzender vorgeschlagen, um das Projekt auch weiterhin eng zu begleiten.

Zu 5.

Der Gesellschaftsvertrag der Kieler Sportstätten- und Stadiongesellschaft mbh & Co KG sieht in § 8 (1) vor, dass die Komplementärin (d. h. die Kieler Sportstätten und Stadion Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch den Geschäftsführer) und die Landeshauptstadt Kiel als Kommanditistin zur gemeinsamen Geschäftsführung im Innenverhältnis berechtigt und verpflichtet sind.

Als gesetzlicher Vertreter der Landeshauptstadt Kiel kann der Oberbürgermeister eine oder mehrere Personen bevollmächtigen, die Vertretung der Kommanditistin in der Geschäftsführung der KSSG wahrzunehmen. Eine gesonderte Bestellung ist nicht erforderlich, da der Gesellschaftsvertrag der KSSG die Geschäftsführungsbefugnis bereits in § 8 (1) vorsieht.

Unter Berücksichtigung des zu erwartenden Umfangs der Aufgaben und Tätigkeiten der neu gegründeten KSSG schlägt die Verwaltung vor, eine*n Bedienstete*n der Landeshauptstadt Kiel mit der Wahrnehmung der Geschäftsführungsbefugnis der Kommanditistin zu beauftragen. Herr Philip Schüller ist Amtsleiter im Amt für Sportförderung im Dezernat von Stadtrat Gerwin Stöcken. Er ist vollumfänglich mit der aktuellen Sportpolitik in Kiel vertraut, derzeit zuständig für das Holstein-Stadion und damit in der Lage, den Willen der Landeshauptstadt Kiel in die Geschäftsführung einzubringen. Die Übertragung dieser Aufgaben soll durch die Erteilung einer schriftlichen rechtsgeschäftlichen Vollmacht erfolgen. Die Vollmacht kann zeitlich befristet werden.

Zu 6.

Der Gesellschaftsvertrag der Kieler Sportstätten und Stadion Verwaltungsgesellschaft mbH sieht unter §6 die Organe der Gesellschaft und unter §7 die Geschäftsführung vor.

Der Gesellschaftsvertrag der Kieler Sportstätten- und Stadiongesellschaft mbh & Co KG sieht in § 8 (1) vor, dass die Komplementärin (d. h. die Kieler Sportstätten und Stadion Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch den Geschäftsführer) und die Landeshauptstadt Kiel als Kommanditistin zur gemeinsamen Geschäftsführung im Innenverhältnis berechtigt und verpflichtet sind.

Der städtische Mitarbeiter Axel Bauerdorf betreut das Projekt zum Umbau vom Holstein-Stadion bereits seit seinem Arbeitsbeginn bei der Landeshauptstadt im Sommer 2020. Vor Beginn seiner Rückkehr zur Landeshauptstadt war Herr Bauerdorf bereits bei der städtischen Tochter, der Kiel-Marketing GmbH als Prokurist tätig. Zuletzt hat er das Projekt gemeinsam mit Stadtrat Gerwin Stöcken federführend betreut und ist fachlich sehr tief mit dem Projekt vertraut. Als gelernter Betriebswirt und mit seiner Vorkenntnis aus der früheren Tätigkeit ist Herr Bauerdorf aus Sicht der Verwaltung in der Lage, die Geschäftsführung, zunächst mit 50% seiner Regelarbeitszeit, zu übernehmen.

Gerwin Stöcken

Stadtrat

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Beschlüsse

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Dec 6, 2023 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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Dec 7, 2023 - Ausschuss für Schule und Sport - ungeändert beschlossen

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Dec 14, 2023 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen