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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0129/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

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Sachverhalt/Begründung

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Maßnahmenbeschreibung:

Im Straßenzug Emkendorfer Weg/Königsförder Weg wurde im Jahr 2014 die Beleuchtungsanlage erneuert und verbessert. Dabei wurden die Holzmasten mit Freileitungen durch Stahlrohrmasten mit Erdverkabelung ersetzt. Dadurch ergibt sich eine deutlich geringere Störanfälligkeit.

 

Es handelt sich hierbei um eine Aus- und Umbaumaßnahme, für die nach den Bestimmungen des § 8 des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein (KAG S-H) in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung von den Eigentümerinnen/Eigentümern bzw. Erbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke Ausbaubeiträge zu erheben sind.

 

Abrechnungsgebiet:

Die vom Emkendorfer Weg sowie vom Königsförder Weg erschlossenen Grundstücke zwischen dem Mettenhofer Weg bis zum nördlichen Ende des Königsförder Wegs werden bei der Beitragsveranlagung becksichtigt.

 

Beitragsrelevante Daten:

 

Klassifizierung der Straße

Anliegerstraße

Beitragsfähiger Aufwand

ca.82 000,-- €

Städtischer Anteil

ca.12 000,-- €

Auf die Beitragspflichtigen zu verteilen

ca. 70 000,-- €

Beitragsbelastungen

Von ca. 700,-- €

bis ca. 2 700,-- €

 

Im Zusammenhang mit dieser Geschäftlichen Mitteilung erhält der Ortsbeirat Mettenhof eine entsprechende Mitteilung über die bevorstehende Beitragserhebung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

 

 

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Anlagen

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