Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0135/2017

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

 

Antrag:

 

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

 

Lichtsignalanlagen (LSA) in der Landeshauptstadt Kiel

 

1. Allgemeines

 

Im Bereich der Landeshauptstadt Kiel regeln derzeit 249 Lichtsignalanlagen den Verkehr. Sie dienen der allgemeinen Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und sorgen für die Funktionsfähigkeit des Straßennetzes. Veränderte Ansprüche der Verkehrsteilnehmer, Änderungen der Verkehrssituationen sowie Entwicklungen der Steuerungstechnik und der Signaltechnik fordern vom Straßenbaulastträger immer wieder eine Anpassung auf der Basis der entsprechenden Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde.

 

2. Maßnahmen 2016

 

Die letzte Maßnahmenübersicht wurde am 07.01.2016 dem Bauausschuss zur Kenntnis vorgelegt (Drs. 1062/2015). Der Tabelle 1 sind die Maßnahmen zu entnehmen, die in 2016 umgesetzt werden konnten.

 

Diese wurden zum Teil entsprechend der Veranlassung aus Mitteln der Unterhaltung Signalanlagen, des Straßenbaus und der Ver- und Entsorgungsträger, aber auch aus dem Bereich der Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit, finanziert. r das Haushaltsjahr 2016 standen darüber hinaus für eigenständige Maßnahmen der Optimierung/Erneuerung von Lichtsignalanlagen Haushaltsmittel in Höhe von 250.000  zur Verfügung.

 

Aufgrund der personell sehr angespannten Situation in diesem Bereich konnten auch in 2016 mehrere Maßnahmen der Prioritätsstufe eins sowie vorbereitende Maßnahmen für die Erneuerung des Verkehrsrechners nicht umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang muss auch auf die fortlaufende Steigerung der Komplexität der Lichtsignalanlagensteuerung hingewiesen werden, die den Arbeitsaufwand vom Entwurfsbeginn bis zur Realisierung auf der Kreuzung vergrößert. Betroffen von den Rückständen sind u. a. Maßnahmen der Energieeinsparung, der Anpassung für die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht und der Erneuerung des Verkehrsrechners. Die ausstehenden Maßnahmen wurden in ihrer Priorität überprüft und in die Maßnahmenliste LSA 2017 übernommen. Die Verwaltung wird sich dafür einsetzen, entsprechende Haushaltsreste aus 2016 in 2017 zu übertragen.

 

Aufgrund der Änderung des § 37 der StVO, gültig seit April 2013, musste die Signalisierungsart des Radverkehrs überprüft und bis Dezember 2016 angepasst werden. Nach der bisherigen Regelung haben Radfahrer die Lichtzeichen für Fußnger zu beachten, wenn eine Radwegfurt an eine Fußngerfurt grenzt und keine gesonderten Lichtzeichen für Radfahrer vorhanden sind. Mit der aktuellen Regelung mussten die vorhandenen Signale mit einer reinen Fußngersignalisierung durch kombinierte Fuß- u. Radsignale ausgetauscht bzw. um zusätzliche Radsignale erweitert werden.

 

Tabelle 1 Maßnahmen LSA 2016

 

 

1

2

3

4

5

6

LSA-Nr.

 

 

 

 

Ort

 

 

 

 

Neu- u. Umbau

Energieeinsparung

Verbesserung des Verkehrsablaufs

Barrierefreiheit

Optimierung im Zuge Straßenbau, Ver- und Entsorgungsträger

Anpassung wegen Aufgabe Radweg-benutzungspflicht

10

Sophienblatt / Ziegelteich

 

 

 

 

X

 

24

Feldstraße / Waitzstraße

 

 

 

 

X

 

33

Eckernförder Str. / Alte Dorfstr.

X

X

 

X

 

 

60

Eckernförder Str. / Sylter Bogen / Sukoring

X

X

 

X

 

 

112

Feldstraße / Lornsenstraße

 

 

 

 

X

 

155

Rendsburger Landstraße / Seekoppelweg

 

 

 

X

X

 

164

Steenbeker Weg / B 76

 

 

X

 

 

 

170

Steenbeker Weg / Steekberg

 

 

 

 

 

X

178

Rendsburger Landstr. / Speckenbeker Weg

 

 

 

 

X

 

184

Steenbeker Weg / Baumarkt

 

 

 

 

 

X

202

Zum Dänischen Wohld / Fritz-R.-Str.

 

 

 

X

 

 

520

Werftstraße / Elisabethstraße

 

 

 

 

 

X

056

Holtenauer Str./Beselerallee

 

 

 

 

X

 

106

Skandinaviendamm/Stavangerstraße

 

 

 

 

X

 

157

Kirchhofallee/Deliusstraße

 

 

X

 

 

 

513

Ostring/Masurenring

 

 

 

 

X

 

535

Ostring / Lüderitzstr.

 

 

 

 

X

 

536

Langer Rehm/Hermannstraße

X

 

 

 

X

 

3. Maßnahmen 2017

 

r Lichtsignalanlagen sind im Haushaltsplan 2017 beim Sachkonto 52210500 Unterhaltung Lichtsignalanlagen 479.200 und bei der Investitionsnummer 5420010068 Neu- und Umbau von Lichtsignalanlagen Mittel in Höhe von 250.000 eingestellt. Die Verwendung der Mittel soll auf Grundlage der Prioritätenliste in Tabelle 2 erfolgen. Die Finanzierung der Maßnahmen unter der Spalte 5 erfolgt gesondert aus den entsprechenden Straßenbaumaßnahmen. Neben der Durchführung von Ad-hoc-Maßnahmen werden voraussichtlich die Maßnahmen der Priorit 1 umzusetzen sein.

 

Tabelle 2  geplante Maßnahmen LSA 2017

 

 

 

1

2

3

4

5

6

 

Lfd-Nr.

LSA-Nr.

Ort

 

 

 

 

Neu- u. Umbau

Energieeinsparung

Verbesserung des Verkehrsablaufs

Barrierefreiheit

Optimierung im Zuge Straßenbau, Ver- und Entsorgungsträger

Anpassung wegen Aufgabe Radweg-benutzungspflicht

Priorität

1

69

Ringstraße / Hopfenstraße

X

X

 

 

 

 

1

2

093

Feldstraße/Beselerallee

X

X

 

 

 

 

1

3

525

Werftstraße / Zur Fähre

 

 

 

 

 

X

1

4

103

rdestraße /Ottomar-Enking-Straße

 

 

 

X

 

 

1

5

561

Werftstraße / Hörnbrücke

 

 

 

 

 

X

1

6

562

Werftstraße / Postausfahrt

 

 

 

 

 

X

1

7

515

Werftstraße / Karlstal

X

X

 

 

 

X

1

8

516

Werftstraße / Depot

 

 

 

 

 

X

1

9

164

Steenbeker Weg / B 76

 

 

 

 

 

X

1

10

155

Rendsburger Landstraße / Seekoppelweg

 

 

 

 

X

 

1

11

178

Rendsburger Landstr. / Speckenbeker Weg

 

 

 

X

X

 

1

12

47

Hasseldieksdammer Weg / Harmsstr.

 

 

 

 

 

X

1

13

6

Martensdamm / Jensendamm     KKK

 

 

 

 

X

 

1

14

7

Berliner Platz                               KKK

 

 

 

 

X

 

1

15

8

Andreas-Gayk-Str. / Hafenstr.     KKK

 

 

 

 

X

 

1

 

Fortsetzung Tabelle 2  geplante Maßnahmen LSA 2017

 

 

 

1

2

3

4

5

6

 

Lfd-Nr.

LSA-Nr.

Ort

 

 

 

 

Neu- u. Umbau

Energieeinsparung

Verbesserung des Verkehrsablaufs

Barrierefreiheit

Optimierung im Zuge Straßenbau, Ver- und Entsorgungsträger

Anpassung wegen Aufgabe Radweg-benutzungspflicht

Priorität

16

9

Andreas-Gayk-Str. / Schevenbrücke

                                                      KKK

 

 

 

 

X

 

1

17

10

Sophienblatt / Ziegelteich             KKK

 

 

 

X

X

 

1

18

32

Exerzierplatz / Schülperbaum       KKK

 

 

 

 

X

 

1

19

030

Knooper Weg/Möllingstraße         KKK

 

 

 

 

X

 

1

20

44

Holstenbcke / Kehdenstraße     KKK

 

 

 

 

X

 

1

21

63

Schloßgarten / Prinzengarten       KKK

 

 

 

 

X

 

1

22

95

Exerzierplatz / Rathausstraße      KKK

 

 

 

 

X

 

1

23

119

Rathausstraße / Fleethörn            KKK

 

 

 

 

X

 

1

24

133

Ziegelteich / Hopfenstraße           KKK

 

 

 

 

X

 

1

25

146

Wall / Eggerstedtstraße                KKK

 

 

 

X 

X

 

1

26

147

Kaistraße / Holstenbrücke            KKK

 

 

 

 

X

 

1

27

148

Kaistraße / Hafenstraße              KKK

 

 

 

 

X

 

1

28

563

Wellseedamm / AS B76

X

 

 

 

X

 

1

29

564

Preetzer Str. / AS B76

X

 

 

 

X

 

1

30

neu

Gablenzstraße / Zentralbad

X

 

 

X

X

 

1

31

183

Niemannsweg/Reventlouallee

X

X

 

X

X

 

1

32

76

Knooper Weg/Gutenbergstraße

X

 

 

 

X

 

1

33

553

Villacher Str. / Preetzer Str

 

 

 

 

X

 

1

34

551

Wellseedamm / Schlehenkamp

 

 

 

 

X

 

1

35

529

Projensdorfer Straße / Elendsredder / Steenbeker Weg

X

 

 

 X

X 

 

1

Fortsetzung Tabelle 2  geplante Maßnahmen LSA 2017

 

 

 

1

2

3

4

5

6

 

Lfd-Nr.

LSA-Nr.

Ort

Neu- u. Umbau

Energieeinsparung

Verbesserung des Verkehrsablaufs

Barrierefreiheit

Optimierung im Zuge Straßenbau, Ver- und Entsorgungsträger

Anpassung wegen Aufgabe Radweg-benutzungspflicht

Priorität

35

529

Ostring / Ernestinenstraße

X

X

 

 

 

 

2

36

284

B 502 / Strohredder / Supermarkt

X

X

 

 

 

 

2

37

49

Westring / Schützenwall / A 215

X

X

 

 

 

 

2

38

32

Exerzierplatz / Schülperbaum

X

X

 

 

X

 

2

39

165

Saarbrückenstraße / Plaza

 

 

 

 

 

X

2

40

134

Saarbrückenstraße / Stadtrade

 

 

 

 

 

X

2

41

521

Karlstal / Elisabethstraße

 

 

 

X

 

 

3

 

 

3.1 Neu- und Umbau

 

Bedingt durch das Alter der Gesamtanlagen bzw. Außenanlagen und der erforderlichen Verkehrstechnik sind die notwendigen Anpassungen ufig nur durch einen Neubau wirtschaftlich vertretbar. Ansonsten wird aus Wirtschaftlichkeitsgründen vorrangig nur die Steuergerätetechnik erneuert (Spalte 1).

 

3.2 Energieeinsparung

 

Zur Reduzierung der Betriebskosten werden weitere Lichtsignalanlagen mit stromsparenden LED-Signalgebern ausgerüstet. In Abhängigkeit der Steuergerätetechnik werden diese entsprechend umgerüstet bzw. erneuert (Spalte 2).

 

 

3.3 Verbesserungen des Verkehrsablaufs

 

Zur Optimierung des Verkehrsablaufs sowie zur Verbesserung der ÖPNV-Beschleunigung sind Maßnahmen wie z. B. Anpassung der verkehrstechnischen Programme bzw. Erweiterung der Lichtsignalanlagen durchzuführen (Spalte 3).

 

3.4 Barrierefreiheit

 

Dem Anliegen der Barrierefreiheit für behinderte Mitbürger durch die Nachrüstung von akustischen und taktilen Signalgebern sowie angepasster verkehrstechnischer Software kann an weiteren Lichtsignalanlagen nachgekommen werden.r diese Maßnahmen werden auch Mittel aus der entsprechenden Haushaltsstelle zum Abbau von Barrieren zur Verfügung gestellt (Spalte 4).

 

 

3.5  Optimierung im Rahmen von Maßnahmen des Verkehrswegebaus sowie der Ver-und Entsorgungsträger

 

In Verbindung mit Maßnahmen Dritter, z. B. dem Verkehrswegebau und der Ver- und Entsorgungsträger, sind Lichtsignalanlagen signaltechnisch anzupassen. Der Umfang der Anpassung und der Ausführungszeitpunkt ist abhängig von der verursachenden Maßnahme (Spalte 5).

 

 

3.6  Anpassungen der Signalisierung aufgrund der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht

 

Im Rahmen der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht (Neufassung der StVO vom 01.04.2013) ssen die Zwischenzeiten der betroffenen Lichtsignalanlagen aufgrund des geänderten Räumverhaltens entsprechend der RiLSA (Richtlinie für Lichtsignalanlagen, Ausgabe 2015) neu berechnet werden. In der Regel erfolgt daraus eine neue Programmierung der Anlage (Spalte 6).

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

 

Loading...