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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0608/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

  1. Nach § 5 Abs. 3 der Satzung der Theater Kiel AöR endet die Amtszeit der gewählten Ratsmitglieder im bisherigen Verwaltungsrat der Theater Kiel AöR mit dem Ende der Wahlzeit der Ratsversammlung, die sie berufen hat; jedoch üben sie ihr Amt bis zum Amtsantritt von neu gewählten Mitgliedern aus. Aus Gründen der Klarheit werden die Mitglieder abberufen:

 

 1. Herr Dr. Hans-Friedrich Traulsen

2. Ratsfrau Erika Diehr

3. Stadtpräsidentin Bettina Aust

4. Frau Ingrid Lietzow

5. Frau Madina Assaeva

6. Herr Dr. Ingmar Soll

7. Ratsherr Dirk Scheelje

8. Herr Stefan Rudau

 

2.  Nach § 5 Abs. 3 der Satzung der Theater Kiel AöR werden folgende Vertreter*innen unmittelbar in den Verwaltungsrat der Theater Kiel AöR gewählt:

 

 1. …………………………

2. …………………………

3. …………………………

4. …………………………

5. …………………………

6. …………………………

7. …………………………

8. …………………………

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Sachverhalt/Begründung

 

Der Verwaltungsrat der AöR besteht gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung aus der Kulturdezernentin als dessen Vorsitzenden und weiteren acht stimmberechtigten Mitgliedern, die von der Ratsversammlung benannt werden.

 

Satzungsgemäß nehmen an den Sitzungen des Verwaltungsrates mit beratender Stimme zudem je zwei Vertreter*innen des Personalrates sowie ein Vertreter bzw. eine Vertreterin der Landesregierung teil.

 

Für den Fall der Verhinderung des Vorsitzenden wird eine Stellvertretung aus dem Kreis der Verwaltungsratsmitglieder gewählt. Die Vertretung muss gleichzeitig Mitglied der Ratsversammlung sein.

Für die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates findet keine Stellvertretung statt.

 

Durch die Kommunalwahl am 14. Mai 2023 ist die Wahl neuer Mitglieder für den Verwaltungsrat der Theater Kiel AöR seitens der Landeshauptstadt Kiel vorzunehmen.

 

Bei der Benennung und Entsendung von Vertreter*innen in den Aufsichtsrat einer GmbH ist § 15 des „Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst“ (GstG) anzuwenden, wonach Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden sollen. Diese Regelung ist auch analog für die Anstalt des öffentlichen Rechts bzw. deren Verwaltungsrat anzuwenden.

 

Folglich sind vier Frauen und vier Männer zu wählen. Dem Verwaltungsrat dürfen maximal drei Bürger*innen angehören, die nicht Mitglied der Ratsversammlung sind; diese müssen keine Einwohner*innen Kiels sein.

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

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