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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0613/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

  1. Zugestimmt wird der Umsetzung der in Anlage 2 Ziffer 4 und 5 aufgeführten Handlungsvorschläge zur Schaffung von neuen Betreuungsplätzen

 

im Kindergartenjahr

für unter 3-Jährige

für Elementarkinder

für Schulkinder

2023/2024

35

-61

385

2024/2025

0

   0

199

 

und zur bedarfsgerechten Umwandlung von Betreuungsplätzen laut Anlage 2 Ziffer 6

 

im Kindergartenjahr

für unter 3-Jährige

für Elementarkinder

2023/2024

10

73

 

(Hinweis: Es wurden bereits Plätze für das Jahr 2023/2024 in der Bedarfsplanung 2022/2023 beschlossen, an dieser Stelle geht es um den Beschluss zur Schaffung weiterer Plätze. Die Gesamtübersicht befindet sich auf Seite 25 der Anlage 1).

 

Die geplanten Platzveränderungen für das Jahr 2023/2024 inklusiver aller Maßnahmen (neue und bereits letztes Jahr beschlossene) gestalten sich wie folgt:

 

im Kindergartenjahr

für unter 3-Jährige

für Elementarkinder

für Schulkinder

2023/2024

95

67

385

2024/2025

85

98

199

 

  1. In der Anlage 1 Kapitel 3 werden Mehraufwendungen im Jahr 2023 in Höhe von 115.850 Euro, davon -11.800 Euro im Teilplan 365, 127.650 Euro im Teilplan 21 bis 24 dargestellt.

Erfahrungsgemäß können diese Mittel im Haushaltsvollzug in den entsprechenden Teilplänen gedeckt werden.

 

Die Aufwendungen für die Haushaltsjahre 2024 ff. werden in die jeweiligen Haushaltsplanungen mit eingebracht. Die Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung zum Haushalt.

 

  1. Die in der Anlage 3 dargestellten Stellenbedarfe in geringem Umfang in 2023 werden im Rahmen der Gesamtbewirtschaftung des Personalhaushaltes im Dezernat V gedeckt.

 

  1. Der Planstellenminderbedarf im pädagogischen Bereich und der Stundenmehrbedarf im Verwaltungsbereich für die Jahre 2024 und 2025 werden in die Stellenplan- und Haushaltsplanverfahren 2024 und 2025 eingebracht. Die Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung zum Haushalt.

 

  1. Für Kinder, die das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet und einen individuellen Rechtsanspruch gemäß § 24 Abs. 1 SGB VIII haben, ist ein ausreichendes Angebot an Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen (Kitas) oder Tagespflege vorzuhalten.

 

  1. Für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres bis zum vollendeten 3. Lebensjahr sind gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII Betreuungsplätze in Kitas oder Tages­pflege vorzuhalten, die bedarfsgerecht ausgestaltet sein sollen (Rechtsanspruch).

 

  1. Für jedes Kind ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt (bezogen auf 3,5 Jahrgänge) ist gemäß § 24 Abs. 3 SGB VIII ein Betreuungsplatz in einer Kita zu schaffen, der bedarfsgerecht ausgestaltet sein soll (Rechtsanspruch).

 

  1. Für Grundschulkinder ist gemäß § 24 Abs. 4 SGB VIII – und mit Blick auf den absehbaren Rechtsanspruch ab 2026 - ein bedarfsgerechtes Angebot von Betreuungsplätzen vorzuhalten und qualitativ weiterzuentwickeln.

 

  1. Aufgrund einer veränderten Nachfrage, z. B. aufgrund demografischer Veränderungen, ist möglichst kurzfristig zu reagieren. Sofern möglich sind die Betreuungsangebote unterjährig den aktuellen Bedarfen von Eltern und Kindern anzupassen.

 

  1. Der im Sinne von § 80 SGB VIII festzustellende Ausbaustand am Stichtag 31. Dezember 2022 gemäß Anlage 4 wird zur Kenntnis genommen.
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Sachverhalt/Begründung

Vorbemerkung:

Die Veränderung der Beratungsreihenfolge ist dem Umstand geschuldet, dass im Juni die konstituierende Sitzung der Ratsversammlung stattfindet und die Ausschüsse - bei einer Beschlussfassung zur Bedarfsplanung vor der Sommerpause - bis zur Ratsversammlung im Juli erreicht werden müssen.

 

 

 

 

  1. Ziele der Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung

In der Landeshauptstadt Kiel ist in den vergangenen Jahren auf Grundlage der jährlich aktualisierten und fortgeschriebenen Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung ein stetiger Ausbau des Betreuungsplatzangebots erfolgt, einerseits um den gesetzlichen Anspruch der Kinder zu erfüllen und andererseits um den strategischen Zielen „Kinderfreundliche Stadt“, „Soziale Stadt“, „Innovative Stadt“ sowie den Querschnittszielen „Geschlechtergerechtigkeit“, „Demografischen Wandel gestalten“ und „Inklusion“ gerecht zu werden.

 

Der gesetzliche Anspruch auf Kindertagesförderung in Schleswig-Holstein bis zum Grundschulalter findet sich seit 01. August 2020 in § 5 des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG). Das Gesetz ist vollständig zum 01. Januar 2021 in Kraft getreten.

 

Die Landeshauptstadt Kiel verfügt mit 17.066 verlässlichen Betreuungsplätzen über ein sehr umfangreiches und vielfältiges Betreuungsplatzangebot. Die Versorgungsquote im Bereich der unter 3-jährigen Kinder ist auf 43,5 Prozent gestiegen, bei den Elementarkindern liegt die Versorgungsquote bei 102,4 Prozent und die verlässliche Betreuung der Grundschulkinder liegt in Kiel bei 78,4 Prozent. Gleichzeitig stehen nach Abschluss der Eingewöhnungzeit des laufenden Kita-Jahres  519 Krippen- und Elementarkinder auf der Warteliste.

Die Zahl der Kinder, für die noch ein Platz benötigt wird,  zeigt, dass das Angebot den Bedarf derzeit noch nicht vollständig decken kann. Der Ausbau des Betreuungsangebots wird weiterhin insbesondere auf dem Ostufer fortgesetzt, um die dortigen Betreuungsquoten denen auf dem Wegufer anzugleichen.

 

Nähere Ausführungen zu den Zielen und Grundlagen der Bedarfsplanung in Kiel finden sich in Anlage 1, Kapitel 1, die Ausbauoptionen zur Verbesserung der Versorgungsquoten in Anlage 1, Kapitel 5.

 

 

  1. Entwicklung der Betreuungsangebote seit 2017

 

In den Jahren 2017 bis 2022 wurde das Kieler Betreuungsplatzangebot in allen drei Kohorten um 1.987 Plätze ausgebaut. In der Landeshauptstadt Kiel stehen 22.342 Kindern im Alter von 0 bis unter 10,5 Jahren am Stichtag 31. Dezember 2022 insgesamt 17.066 Plätze zur Verfügung. Diese Plätze werden bei 87 Trägern in 162 Kitas inkl. Horten angeboten. Bei den schulischen Ganztags- und Betreuungsangeboten haben wir zum Stichtag 31.12.2022 insgesamt 40 Schulkindbetreuungen (inklusive Privatschulen und gebundene Ganztagsschulen), welche durch 28 verschiedene Träger durchgeführt werden.

 

Die Kieler Betreuungslandschaft ist hinsichtlich der Einrichtungsart, Gruppenanzahl, konzeptionellen Ausrichtung, Trägerschaft sowie der kleinräumigen Verteilung über das Stadtgebiet so gestaltet, dass Eltern für ihr Kind aus einer Vielzahl von verschiedenen frühkindlichen Bildungsangeboten auswählen können. So finden sich unter den vorgenannten 162 Einrichtungen Krippen, Kindergärten, Horte, Wald-, Strand-, Naturkitas und Betriebskitagruppen. Der Bereich der Schulkindbetreuung gliedert sich in Betreute Grundschulen, Gebundene Ganztagsschulen, Offene Ganztagsgrundschulen mit bedarfsorientierter Betreuung, Förderzentren.

Die detaillierte Entwicklung des Betreuungsangebots in den verschiedenen Alterskohorten ist in Anlage 1, Kapitel 2 dargestellt.

 

  1. Finanzielle Auswirkungen

 

3a. Betriebskosten

Die Landeshauptstadt Kiel wendet in den Haushaltsjahren 2023 bis 2025 die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Finanzmittel für Betriebskosten auf. Die Summen verstehen sich inklusive Overheadkosten, also einschließlich der Sach- und Betriebskosten der Verwaltung:

 

Beschlossene Haushaltsmittel

2023

2024

2025

Teilplan 211 Betreute Grundschulen

3.943.900 €

4.085.200 €

4.085.200 €

Teilplan 361 Tagespflege

8.839.200 €

9.522.900 €

9.803.300 €

Teilplan 365 Kindertageseinrichtungen

159.497.800 €

164.045.700 €

167.384.500 €

Gesamt

172.280.900 €

177.653.800 €

181.273.000 €

 

Die neuen Betreuungsplätze und die Umwandlung bestehender Betreuungsplätze bei freien Trägern gemäß Anlage 2 (Handlungsvorschläge) sind mit weiteren Betriebskosten verbunden. Diese sind in 2023 – je nach Mittelabfluss – gesondert zur Verfügung zu stellen. Erfahrungsgemäß können diese Mittel im Haushaltsvollzug auf dem bisherigen Haushaltsansatz gedeckt werden.  Für die Folgejahre müssen sie mit den entsprechenden Summen bei den Haushaltsanmeldungen berücksichtigt werden:

 

zusätzliche Betriebskosten

2023

2024

2025

Kitas freier
Träger
Teilplan 365

Neue Anträge- Umsetzung 2023

-87.200 €

-190.500 €

-183.400 €

Neue Anträge- Umsetzung 2024

 

-12.500 €

-30.400 €

Bedarfsgerechte Anpassungen

75.400 €

187.200 €

192.200 €

Summe

-11.800 €

-15.800 €

-21.600 €

Betreute Grundschule Teilplan 21-24

Neue Anträge- Umsetzung 2023

127.650 €

271.300 €

272.400 €

Neue Anträge- Umsetzung 2024

 

74.250 €

148.500 €

Bedarfsgerechte Anpassungen

 

 

 

Summe

127.650 €

345.550 €

420.900 €

Gesamt

115.850 €

329.750 €

399.300 €

 

 

Aus unterschiedlichen Gründen sind nicht alle Maßnahmen umgesetzt worden, die mit der Bedarfsplanung 2022/2023 zum 1. August beschlossen wurden und mit entsprechenden Mitteln beplant waren. Die Gesamtsumme der nicht abgerufenen Betriebskosten mit Stand März 2023 für das Jahr 2022 beträgt rund 366.343 Euro.

 

nicht abgerufene Haushaltsmittel

Stand März 2023

Betriebskosten freier Träger (Teilplan 365)

344.450 €

Personalkosten städtischer Kitas (Teilplan 365)

0 €

Betriebskosten Betreute Grundschule (Teilplan 21-24)

21.893 €

Gesamt

366.343 €

 

Diese Mittel wurden zur Finanzierung unterjähriger Maßnahmen nach dem 01.08.2022 und zur Deckung zusätzlicher Maßnahmen im Kita-Bereich sowie zur Haushaltskonsolidierung verwendet.

 

Für die Kalkulation der zusätzlichen Betriebskosten für die neuen Maßnahmen wurden die durchschnittlichen Bruttobetriebskosten der verschiedenen Betreuungsarten nach dem KiTaG zugrunde gelegt. Die Kieler Durchschnittswerte wurden neu berechnet und sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Die Besonderheiten des neuen KiTaG wie unterschiedliche Gruppengrößen, Qualitätsstandards und Schließzeiten wurden dabei berücksichtigt.

 

Betreuungsart

Plätze

Platzkosten
bis 31.12.2022

Gruppenkosten
bis 31.12.2022

Platzkosten
ab 01.01.2023

Gruppenkosten
ab 01.01.2023

Krippe

10

20.655 €

206.550 €

22.780 €

227.800 €

Elementar

20

10.175 €

203.500 €

11.550 €

231.000 €

Hort

20

7.820 €

156.400 €

7.185 €

143.700 €

Tagespflege
sozialvers.pfl.

5

19.020 €

95.100 €

20.280 €

101.400 €

Tagespflege
freiberuflich

5

13.761 €

68.805 €

14.035 €

70.175 €

 

 

Die Angaben beziehen sich bei der Krippen-, Tagespflege- und Elementarbetreuung auf eine wöchentliche Betreuungszeit von 40 Stunden und sind im Hortbereich auf 25 Stunden kalkuliert.

Die sinkenden Platzkosten in der Hortbetreuung resultieren aus einer Kostenschätzung, die nun validiert werden konnte.

 

Folgende Gesamtaufwendungen ergeben sich unter Berücksichtigung der bereits beschlossenen Haushaltsmittel sowie der Mehraufwendungen durch die zusätzlichen Betriebskosten der Kitas der freien Träger, der zusätzlichen Betriebskosten der Betreuten Grundschulen und der zusätzlichen Mehraufwendungen für Verwaltungskosten der Stadt sowie aufgrund des neuen KiTaG:

 

Übersicht der Aufwendungen

2023

2024

2025

Beschlossene Haushaltsmittel

172.280.900 €

177.653.800 €

181.273.000 €

Zusätzliche Betriebskosten

115.850 €

329.750 €

399.300 €

städtische Personalkosten s.o.

9.753 €

47.582 €

84.174 €

abzüglich Einnahmen durch
die neuen Maßnahmen

-115.037 €

-1.754.543 €

-3.150.679 €

Gesamt

172.291.466 €

176.276.589 €

178.605.795 €

 

In der letztjährigen Kita-Bedarfsplanung 2022/2023 wurden Haushaltsgesamtaufwendungen in Höhe von rund 161,4 Mio. Euro für das Jahr 2023 aufgeführt. Die Gesamtaufwendungen für das laufende Jahr 2023 liegen nach diesjähriger, also neuer Planung bei rund 172,3 Mio. Euro. Die voraussichtliche Kostensteigerung beträgt demnach gegenüber der Vorjahresberechnung rund 10,9 Mio. Euro. Für das Jahr 2024 verschlechtert sich die Gesamtaufwendung um rund 8,7 Mio. Euro. Dieser Mehraufwand ist in den jeweiligen Haushaltsjahren einzuplanen.

 

3b. Entwicklung des kommunalen Eigenanteils

Die Ausgaben der Landeshauptstadt Kiel für Kindertagesbetreuung betrugen im Jahr 2022 ohne Verwaltungsaufwand 142,8 Mio. Euro. Die Einnahmen beliefen sich auf rund 65 Mio. Euro. Dies entspricht einem kommunalen Eigenanteil in Höhe von 54,5 Prozent, der im Vergleich zum Jahr 2021 um 0,8 Prozent sank.

 

3c. Investitionskosten

Notwendige Investitionen für Kitas und Betreute Grundschulen werden sowohl über Bundes- und Landesfördermittel als auch über kommunale Mittel gefördert.

In den meisten Fällen ist es weiterhin möglich, in einem Bauobjekt verschiedene Förderungen zu kombinieren.

 

Mit dem Haushaltsplan 2023 wurden für die drei Planjahre 2023 bis 2025 insgesamt 14,3 Mio. Euro für den kommunalen Investitionsaufwand für Sanierungsmaßnahmen und Neu- und Erweiterungs­bauten (inklusive Inventar) angemeldet. Teilweise schlagen sich finanzielle Aufwendungen zur Schaffung neuer Betreuungsplätze in Einrichtungen freier Träger über Mietzahlungen im Rahmen der laufenden Betriebskosten, also im Ergebnishaushalt, nieder (s. Anlage 1 Punkt 3.5).

 

3d. Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ und Landesinvestitions­programm „U3-Ausbau“ und städtische Beteiligung

Von den Fördermitteln aus den Investitionsprogrammen, die das Land Schleswig-Holstein und der Bund für den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung stellen, konnte die LH Kiel seit 2015 insgesamt 13,14 Mio. Euro an Fördergeldern binden. Davon entfallen 12,54 Mio. Euro auf die Förderung von Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft und Kindertagespflegepersonen. Außerdem konnten durch die Förderung von Kindertageseinrichtungen, die in der Trägerschaft der LH Kiel liegen, zusätzliche Fördermittel in Höhe von knapp 0,6 Mio. Euro gebunden werden.

 

Über das Landesinvestitionsprogramm 2019-2024, mit einem aktuellen Fördervolumen von insgesamt 7,9 Mio. Euro, wurden bereits 4,77 Mio. Euro für Maßnahmen freier Träger gebunden. Weitere Projekte befinden sich derzeit in der Vorplanungsphase und somit in der Abstimmung für die Inanspruchnahme von Fördermitteln, sodass bereits der gesamte Fördermittelrahmen verplant ist. Daher ist die Bindung des aktuell zur Verfügung stehenden Fördervolumens grundsätzlich zu erwarten. Allerdings steht dies in Abhängigkeit zur vorgebeben Fertigstellungsfrist (30.12.2024) des Landesinvestitionsprogramms 2019-2024. Sollten sich der Umsetzungsbeginn der geplanten Maßnahmen weiterhin verschieben und die Fertigstellungsfrist des Landesinvestitionsprogramms 2019-2024 nicht verlängert werden, können einige Baumaßnahmen ggf. nicht mehr entsprechend der derzeitigen Planung fristgerecht fertiggestellt werden, was wiederum Einfluss auf die Bindung der Fördermittel hätte. Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Bund zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen, die mit den Bekämpfungsmaßnahmen des Corona-Virus einhergehen, ein Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket auf den Weg gebracht.

 

Dank dieses Konjunkturpakets wurden der LH Kiel im Rahmen des Bundesinvestitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020 bis 2021 zusätzliche Fördermittel in Höhe von insgesamt 2,9 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Mithilfe dieses Investitionsprogramms konnten erstmals, neben der Schaffung neuer Betreuungsplätze und Erhaltungsmaßnahmen in Bestandsgebäuden, sowohl Hygienemaßnahmen als auch der Ausbau der digitalen Infrastruktur in allen Kieler Kindertageseinrichtungen gefördert werden. Es zeichnete sich somit ein großes Interesse an der Fördermöglichkeit von Digitalisierungsvorhaben ab, sodass bisher 0,5 Mio. Euro der Fördermittel für diesen neu geschaffenen Förderzweck gebunden werden konnten. Insgesamt konnte der volle Fördermittelrahmen in vollen Höhe von 2,88 Mio. Euro von der LH Kiel ausgeschöpft werden.Gesamtförderung von Kindern zwischen 0 bis unter 14 Jahren durch Bund und Land

Die Bezuschussung des Landes im Ergebnisplan betrug im Jahr 2022 insgesamt 50,6 Mio. Euro.

Im Gegensatz zur Einnahme des letzten Jahres stieg die Summe der Landesmittel um insgesamt 6,7 Mio. Euro. Die Landesmittel für die Familienzentren, also auch die Rückflüsse aus den Familienzentren, sind in den dargestellten Einnahmen enthalten.

 

3e. Haushaltsvorbehalt

Die in dieser Vorlage genannten Investitionen und zusätzlichen Aufwendungen für den Ergebnis­plan sowie Zuwächse im Stellenplan stehen unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigungen. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die zu überarbeitende mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2024 bis 2026 unter Berücksichtigung der gesamtstädtischen Entwicklungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4. Ausblick
 

4a. Das Angebot wächst weiter

Unter Berücksichtigung aller bereits beschlossenen Maßnahmen (Anlage 2, Ziffer 1 und 2), der unterjährig an den Start gegangenen Maßnahmen (siehe folgende Tabelle) sowie der neuen Anträge (Anlage 2, Ziffer 4 und 5) gemäß dieser Planung wird sich die Anzahl der Betreuungsplätze gegenüber dem Ausbaustand am 31. Dezember 2022 pro Kalenderjahr bzw. Kita-Jahr wie folgt erhöhen:

 

Platz-
bilanz

für unter 3-Jährige

für Elementarkinder

für Schulkinder

Ge­samt

Unterjährig

Bereits
beschlossen

Neue
Anträge

Summe

Unterjährig

Bereits
beschlossen

Neue
Anträge

Summe

Unterjährig

Bereits
beschlossen

Neue
Anträge

Summe

Inbetriebnahme im Kalenderjahr

2023

5

55

35

95

-12

140

-61

67

 

 

385

385

547

2024

 

85

 

85

 

98

 

98

 

 

199

199

382

2025

 

40

 

40

 

86

 

86

 

 

 

0

126

Inbetriebnahme im Kita-Jahr (1. August bis 31. Juli)

2023/2024

 

40

15

55

 

108

-29

79

 

 

374

374

508

2024/2025

 

85

 

85

 

98

 

98

 

 

199

199

382

 

Zusammengefasst bedeutet dies in 2023 die Schaffung von 547 Plätzen, davon 95 Krippen- und 67 Elementarplätze sowie 385 Plätze zur Betreuung von Schulkindern.

Im Jahr 2024 werden 85 Krippen-, 98 Elementarplätze und 199 Schulkindbetreuungsplätze geschaffen. Im Jahr 2025 werden 40 Krippen- sowie 86 Elementarplätze geschaffen.

 

 

 

4b. Auswirkungen der KiTa-Reform des Landes (siehe Anlage 1 Kapitel 1.6)

Das Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) ist mit seinen drei Verordnungen seit über zwei Jahren in Kraft und konnte inzwischen hinsichtlich seiner Zielsetzung in der Praxis überprüft werden.

Das KiTaG ist mit den Zielen verbunden, sowohl eine transparente und faire Kosten-/Lastenverteilung auf alle Beteiligten (Land, Familien und Kommunen) zu erreichen, als auch die Qualität in der Kindertagesbetreuung zu verbessern.

Um die tatsächliche Zielerreichung überprüfen zu können, wurde im KiTaG die Evaluation der gesetzlichen Änderungen zu drei verschiedenen Zeitpunkten eingeführt. Es werden sowohl die finanziellen als auch die qualitativen Änderungen der Jahre 2019, 2021 und 2022 evaluiert. Das Gesamtergebnis wird im Jungendhilfeausschuss vorgestellt, sobald es vorliegt.

 

4c. Weiterer Ausbaubedarf (siehe Anlage 1 Kapitel 1.1.3)

Erste Ergebnisse zeigen, dass sich trotz der stetig erweiterten Platzkapazitäten die Anzahl der Eltern, die noch einen Platz für ihre Kinder suchen, nicht gravierend verringert. Der Bedarf ergibt sich zum einen durch Eltern, die für ihre Kinder vermehrt bereits unter 3 Jahren einen Platz suchen, durch den Zuzug Geflüchteter und durch die Umsetzung des Zieles, Kinder mit Inklusionsbedarf in den Regeleinrichtungen zu betreuen. Die Aufnahme von Kindern mit Inklusionsbedarf zieht eine Reduzierung der Gruppengröße nach sich. Das führt dazu, dass derzeit 502 Plätze nicht zur Verfügung stehen.

Der Anteil der Kinder, die im Kieler Umland wohnen und eine Kieler Kita besuchen, sinkt leicht. Am 31.12.2022 besuchen 234 auswärtige Kinder eine Kieler Kindertageseinrichtung.

Andererseits besuchen insgesamt 76 Kieler Elementarkinder Kitas im Umland.

 

4d. Planung und Prognose (siehe Anlage 1 Kapitel 1.2)

Grundlage für die zukünftige Planung des Ausbaus in der Kindertagesbetreuung ist neben den Versorgungsquoten die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung in den Ortsteilen. Die Bevölkerungsprognose für die Jahre 2023 bis 2031 wurde vom Stadtamt, Abteilung Statistik und Wahlen, im Januar 2023 neu erstellt. Diese Prognose berücksichtigt zukünftige Bebauungen in der LH Kiel mit den jeweiligen Haushaltsgrößen, die Alterung, Fertilität, Zuzüge von außerhalb und auch die Sterblichkeit und Wegzüge. Die Ergebnisse liegen differenziert nach den einzelnen Ortsteilen vor. Jedoch gab es auch in der letzten Bevölkerungsprognose starke Abweichungen zur tatsächlichen Entwicklung. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass die Prognosen laufend angepasst werden und aktuelle Trends berücksichtigt werden.

 

4e. „Masterplan Ausbau Kindertagesbetreuung in Kiel“

Der Masterplan wird weiterhin erfolgreich umgesetzt, sowohl im bedarfsgerechten Ausbau in den jeweiligen Stadtteilen als auch in der Unterstützung der Kieler Wirtschaftsunternehmen mit Belegplätzen sowie Betriebskitas und der Weiterentwicklung des KiTaG. Eine schwierige Herausforderung bleibt die Fachkräftegewinnung und die Erhöhung der Ausbildungsquote.

 

4f. Strategien für die Fachkräftegewinnung (siehe Anlage 1 Kapitel 1.4)

Erste Folgewirkungen der Anhebung des Fachkraft-Kind-Schlüssels sind bereits deutlich zu bemerken. Die Fachkräftegewinnung ist eine herausfordernde Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Landern, Trägern, Ausbildungsstätten, (Fach-)Hochschulen und Kommunen. Diese Aufgabe fordert alle. In Schleswig-Holstein wird der Diskurs zur Eröffnung weiterer Möglichkeiten zur Fachkräftegewinnung auf kommunaler, Landes-  und Spitzenverbandsebene intensiv geführt. Eingebunden sind u.a. neben den oben Benannten das Bildungsministerium sowie die Regionaldirektion Nord.

 

4g. Schulkindbetreuung (siehe Anlage 1 Kapitel 4.3)

Die Landeshauptstadt Kiel ist mit einer Versorgungsquote von 78,4 % verlässlicher Schulkindbetreuung im bundesweiten Vergleich gut aufgestellt. Der Platzausbau wird weiter vorangetrieben, mit dem Ziel, bis zum Jahr 2026 den gesetzlichen Anspruch auf Betreuung bedarfsgerecht zu erfüllen. 

In § 24 Abs. 4 Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG – Achtes Sozialgesetzbuch SGB VIII) wurde der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder festgeschrieben. Die Einführung des Rechtsanspruches ist ab dem 01.08.2026 stufenweise nach Jahrgängen geplant, sodass ab August 2029 jedes Grundschulkind einen Anspruch auf ganztätige Betreuung hat.

 

Die Standards der Schulkindbetreuung mit Leitlinien und einer Kooperationsvereinbarung wurden in der Geschäftlichen Mitteilung (Drs. 1040/2021) vorgestellt. Sie gelten ab 01.08.2027 verbindlich.

 

4h. Flächennutzungserfordernisse in Kiel (siehe Anlage 1 Kapitel 5)

Es bleibt wie in den Vorjahren eine Herausforderung, in Kiel als flächenarmer Stadt verfügbare Standorte für den Bau dringend notwendiger neuer Kitas zu finden.

Die vorhandenen Flächen stehen vor einer Vielzahl von Nutzungsinteressen, z.B. dringend notwendiger Schul- und Wohnungsbau und ebenso Grün- und Spielflächen, denn sie tragen ebenso wie ein attraktives Wohnumfeld und gut erreichbare Bildungsinfrastruktur zu einer hohen Lebensqualität in der Stadt bei.

Die Voraussetzungen dafür, Familie und Beruf zu vereinbaren, wird von Familien ebenso wie von Wirtschaftsunternehmen in der Stadt erwartet. Noch reicht das bestehende Angebot an Betreuungsplätzen angesichts der Nachfrage und der Veränderungen aufgrund des KiTaG nicht aus. Die in Anlage 1 Kapitel 5 dargestellten Ausbauoptionen bergen nach der bisherigen Erfahrung sehr unterschiedliche Schwierigkeiten, die es im Laufe der fortschreitenden Planung zu lösen gilt. Eine aktuelle Liste weist 18 Ausbauoptionen aus, von Erweiterungen bestehender Einrichtungen um eine Gruppe bis hin zum Neubau von Kitas mit sechs Gruppen. Ein dringlicher Ausbaubedarf wird insbesondere auf dem Ostufer sowie in Mettenhof gesehen.

 

Fazit

In der Landeshauptstadt Kiel gibt es im Krippen- und Elementarbereich sowie in der Schulkindbetreuung eine vergleichsweise hohe Versorgungsquote. Dennoch gibt es nicht für alle Kinder einen Betreuungsplatz, so dass ein weiterer Ausbau der Betreuungsplätze erforderlich ist. Auch ist die Bevölkerungsentwicklung in den jeweiligen Ortsteilen genau zu beobachten und zu analysieren.

Alle Kieler Kinder sollen möglichst frühzeitig Bildungs- und Betreuungsangebote wahrnehmen und damit in ihrer Entwicklung gut gefördert werden können. Berufstätigkeit soll für Eltern ermöglicht werden. Dabei wird soweit möglich auf die individuellen Bedarfe der Familien eingegangen. Eine fußläufige Erreichbarkeit der Kitas steht weiterhin im Fokus.

 

Die Zielquoten der Krippen-, Elementar- und Schulkindbetreuung werden auf dem Niveau des letzten Jahres fortgeführt (50 Prozent/ 107 Prozent/ 80 Prozent).

 

Im dritten Jahr des KiTaG haben sich bereits viele Prozesse bei den Trägern, den Kita-Leitungen und in der Verwaltung etabliert. Einige Träger und Einrichtungen benötigen weiterhin eine enge Begleitung bei der Beantwortung von Umsetzungsfragen, besonders im Hinblick auf die gesetzlich normierten Fördervoraussetzungen.

In den zahlreichen Arbeitsgruppen im Sozialministerium werden die Regelungen des KiTaG und der zugehörigen Verordnungen kontinuierlich diskutiert und modifiziert, um diese besser an die Gegebenheiten der Praxis anzupassen. Zukünftig werden die Kriterien für den Nachteilsausgleich erarbeitet sowie der Bereich der Investitionen besonders in den Blick genommen werden müssen. Auch der für Ende 2023 angekündigte Abschlussbericht der Evaluation wird maßgeblich die weitere Entwicklung des KitaG beeinflussen.

 

Es zeigt sich, dass die Corona Pandemie langfristige Folgen hat. Deutsche und europaweite Corona-Studien mit Kindern und Jugendlichen zeigen, dass insbesondere Depressionssymptomatiken aufgrund der Restriktionen im privaten Kontaktverhalten und durch Kita- und Schulschließungen erheblich angestiegen sind. Kinder haben an erhöhtem Einsamkeitserleben gelitten, das Wohlbefinden ist deutlich gesunken (vgl. 1.5.5). Durch vielfältige Angebote und eine Stärkung der Personalstruktur gilt es, diese Defizite im Blick zu behalten und größtmöglich auszugleichen. Der Bund hat über das Kita-Aktionsprogramm für den Zeitraum 9/2021 bis 12/2023 Mittel für zusätzliche Angebote und Maßnahmen zur Unterstützung und Stärkung der Kinder sowie zur Stabilisierung der Fachkräfte und für personelle Verstärkung bereitgestellt (vergl. 3.3.1.1).

Die aufgrund der KiTaG Vorgabe beim örtlichen Jugendhilfeträger geschaffene Qualitätssicherung (s. 1.5.1) hat als eine ihrer Aufgaben die Kita Besuche aufgenommen. Die Besuche zur Qualitätsprüfung erfolgen in einer wohlwollenden, konstruktiven und beratenden Form. Die anfängliche Unsicherheit der Kitas und Träger konnte genommen, viele Fragen geklärt werden. Die Mitarbeiterinnen der Qualitätssicherung bekommen einen realen und ausgesprochen positiven Eindruck der Kitas, die sie betreuen und können so noch besser situationsbezogen auf zukünftige Themen eingehen.

Es ist eine fachlich sehr große Bereicherung, in Kompetenzteam Inklusion in Kiel aufbauen zu können. Damit ist die Aufgabe verbunden, Kinder mit Inklusionsbedarf zukünftig bestmöglich fördern zu können. Es zeichnen sich hohe Synergieeffekte durch das Zusammenlegen der drei Aufgabenbereiche Eingliederungshilfe  für Kinder und Jugendliche, Kompetenzteam Inklusion und Verfahrenslotsen sowie des Modellprojektes Inklusion (vgl. 1.8) ab.

 

Über Angebote und Betreuung für geflüchtete Kinder, Jugendliche und Familien wurde im Januar 2023 mit einer Geschäftlichen Mitteilung (Drs. 0075/2023) ausführlich berichtet. Das Land stellt seit 2016 Fördermittel zur Kompensation von Mehrkosten zur Verfügung. In Kiel wurden davon - neben Hilfen zur Erziehung - vielfältige niedrigschwellige Eltern-Kind-Angebote, die eine Brücke zu den Regelangeboten darstellen, sowie die Qualifizierung und Finanzierung der Beschäftigung von Kita-Lots*innen geschaffen. Hauptziel bleibt weiterhin, allen Kieler Kindern Kitaplätze anbieten zu können.

 

In den verschiedenen Bereichen des Jugendamts wird weiterhin eng mit den Ämtern des Dezernates für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt sowie mit Investor*innen und Kita-Trägern zusammengearbeitet. Aktuell stehen 18 Ausbauoptionen zur Verfügung. In den letzten drei Jahren kam es vermehrt zu Verzögerungen bei den Bauvorhaben. Investor*innen wechselten in den Projekten häufiger auch während der Bauphase - teils mehrmals, sowie Verzögerungen aufgrund von Lieferschwierigkeiten und Personalmangel in der Baubranche.

 

Kostensteigerungen ergeben sich sowohl in den Betriebskosten pro Gruppe als auch in den Baukosten von Kitas.

Die Betriebskosten sind in den vergangenen Jahren aufgrund der im KiTaG normierten Qualitätssteigerungen bereits deutlich angestiegen (zum Beispiel wegen der Mindestvorgaben im Fachkraft-Kind-Schlüssel).

Weitere Steigerungen im Bereich der Personalkosten entstehen durch die Tarifanpassungen sowie aus einem vermehrten Zugriff auf kostenintensiveren Personaleinsatz über Zeitarbeitsfirmen.

Den Energiekostensteigerungen bei den Trägern von Einrichtungen wurde mit einer 50-prozentigen Anhebung der Pauschale für Energiekosten begegnet. Mindereinnahmen entstehen für die LH Kiel aufgrund des Wohngeld-Plus-Gesetzes: Die Anzahl der Wohngeldempfänger*innen in Kiel erhöht sich deutlich; diese sind von den Kita-Gebühren befreit. Für 2023 werden die zusätzlich benötigten Mittel voraussichtlich über den Nachtrag beantragt und ab 2024 dann in die Haushaltsansätze eingeplant.

Die Baukosten sind in Pandemiezeiten aufgrund von Rohstoffverknappung und Fachkräftemangel im Baugewerbe deutlich gestiegen. Statt 500 Tsd. Euro Erstellungskosten je Gruppe vor Corona waren zuletzt bis zu 650 Tsd. Euro anzusetzen. Aufgrund bisheriger Baukostenabrechnungen zeichnet sich ab, dass der Baukostenboom inzwischen deutlich verlangsamt ist.

 

Das Thema Fachkräftegewinnung und -bindung verschärft sich vor dem Hintergrund des fortschreitenden Ausbaus der Kindertagesbetreuung, des nahenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule sowie der Umsetzung des KiTaG. Es wurde eine Arbeitsgruppe aus Land, Kommunalen Landesvertretungen und Kommunen gebildet, die sich intensiv zu dem Thema austauscht und Perspektiven entwickelt.

Aktuelle Maßnahmen: Die Ratsversammlung hat einem vierten Jahrgang der Praxisintegrierten Ausbildung (PiA) für Erzieher*innen zum Sommer 2023 zugestimmt (s. 1.4.1). Mit PiA gelingt es, weitere Fachkräfte auszubilden, von ihnen bereits während ihrer Praxiszeit in den Kitas profitieren zu können und sie nach Ende der Ausbildung an die Kieler Kitas zu binden.

Das Land beteiligt sich seit 2022 an der Finanzierung von PiA mit einer Förderrichtlinie im ersten Ausbildungsjahr und im zweiten und dritten Jahr über das SQKM.

Ab Sommer 2023 erprobt das Land 2023 außerhalb von Kiel erstmalig die Einrichtung von Klassen für eine praxisintegrierte Ausbildung von Sozialpädagogischen Assistent*innen und von Heilerziehungspfleger*innen.

Die Personalqualifizierungsverordnung (PQVO) soll in Kürze für weitere quereinsteigende Berufsfelder geöffnet werden. Für eine gute Verzahnung von Theorie und Praxis werden u.a. Anleitungsstunden und Freistellungen gefördert. Ab 2024 wird eine Förderung von dual studierenden Kindheitspädagog*innen in Aussicht gestellt.

Es bedarf jedoch weiterer Anstrengungen, um Menschen aus fachfremden Berufsgruppen für das System zu gewinnen.

 

Die Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung ist weiterhin ein dynamischer, von vielen Faktoren geprägter Prozess, der in Kooperation wesentlicher Akteure in Kiel nach wie vor gut getragen und vorangebracht wird. Der kontinuierliche Platzausbau und die Qualitätsentwicklung unter Einbeziehung unterschiedlicher Interessen sind weiterhin die Ausrichtung in der Bedarfsplanung.

 

 

 

Renate Treutel

Bürgermeisterin

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