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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0631/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

a) Gemäß § 7 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der Kiel-Marketing GmbH ist die reguläre Amtszeit des Aufsichtsrates beendet. Aus Gründen der Klarheit werden dennoch folgende Mitglieder der Landeshauptstadt Kiel abberufen:

 

Mitglied Ersatzmitglied

 

1. Frau Astrid Leßmann 1. Ratsfrau Anna-Lena Walczak

 

2. Herr Wolfgang Homeyer 2. Ratsherr Rainer Kreutz

 

3. Stadtpräsidentin Bettina Aust 3. Ratsfrau Andrea Hake

 

4. Herr Dr. Hans-Friedrich Traulsen 4. /*

 

 * Das vormalige Ersatzmitglied Daniel Pollmann legte zum 31.01.2023 sein Ratsmandat nieder.

 

b) Als Mitglieder und Ersatzmitglieder der Landeshauptstadt Kiel im Aufsichtsrat der Kiel-Marketing GmbH werden entsandt:

 

Mitglied Ersatzmitglied

 

1.Ratsherr Dr. Samet Yilmaz 1. Herr Karwan Jumah

 

2. Ratsherr Carsten Rockstein 2. Ratsherr Dr. Andreas Ellendt

 

3. Ratsfrau Anna-Lena Walczak 3. Ratsfrau Antje Möller-Neustock

 

4. Frau Daniela Sonders 4. Ratsfrau Louisa Wiethold

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Sachverhalt/Begründung

Der Aufsichtsrat der Kiel-Marketing GmbH besteht gemäß § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages aus zehn Mitgliedern. Der/die jeweils für den Bereich Wirtschaft zuständige Stadtrat/Stadträtin ist kraft seines/ihres Amtes Mitglied und Vorsitzende/r im Aufsichtsrat. Vier weitere Mitglieder, die zugleich der Ratsversammlung angehören, werden von der Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel entsandt. Für diese vier Personen ist gemäß § 7 Abs. 2 jeweils ein Ersatzmitglied zu entsenden. Der Kiel-Marketing e.V. entsendet fünf Mitglieder und Ersatzmitglieder.

 

Gemäß § 7 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages endet die Amtszeit des Aufsichtsrates der Kiel-Marketing GmbH mit Ablauf der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das letzte Geschäftsjahr vor Ende der jeweils laufenden Legislaturperiode der Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel entscheidet. Der alte Aufsichtsrat führt seine Geschäfte bis zur Bildung eines neuen Aufsichtsrates weiter.

 

Durch die Kommunalwahl am 14. Mai 2023 ist eine Entsendung neuer Mitglieder und Ersatzmitglieder für den Aufsichtsrat der Kiel Marketing GmbH seitens der Landeshauptstadt Kiel vorzunehmen.

 

Bei der Benennung und Entsendung von Vertreter*innen in den Aufsichtsrat einer GmbH ist § 15 des „Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst“ (GstG) anzuwenden, wonach Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden sollen. Dies gilt sowohl für die Mitglieder als auch für die Ersatzmitglieder. Sofern ein Benennungs- oder Entsendungsrecht für eine ungerade Anzahl von Mitgliedern besteht, sind hier gem. § 15 Abs. 1 S.3 GstG Frauen und Männer alternierend zu berücksichtigen.

 

Das bedeutet, dass zwei Frauen und zwei Männer zu bestimmen sind, die gemäß Gesellschaftsvertrag zugleich der Ratsversammlung angehören. Um die Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes auch im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines Mitglieds zu erfüllen, gelten für die Benennung des Ersatzmitgliedes die gleichen Vorgaben wie für das Mitglied.

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

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