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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0638/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

 

  1. Die Abwägung der Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 1029 „Bremerskamp II“ wird entsprechend der in Anlage 1 aufgeführten Vorschläge beschlossen.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 1029 „Bremerskamp II“ im Stadtteil Kiel-Wik für das Baugebiet zwischen Universitätsbibliothek, Leibnizstraße, Olshausenstraße und Kleingartenanlage wird in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.

 

  1. Der Begründung (Anlage 2) zum Bebauungsplan wird zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

I. Räumlicher Geltungsbereich und bestehende Nutzungen

Der Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplans Nr. 1029 befindet sich in dem weitgehend unbebauten Bereich „Bremerskamp“ zwischen dem Universitätscampus an der Leibnizstraße und dem nordwestlich benachbarten Wohngebiet Klausbrook. Er umfasst das Gebiet nördlich des bebauten Campusbereiches entlang der Olshausenstraße und beidseitig der Straße Bremerskamp.

 

Der Bereich befindet sich in den Stadtteilen Ravensberg und Wik; auf der Ebene der Ortsteile ist er den Ortsbeiräten Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook und Suchsdorf zugeordnet. Die Grenze verläuft entlang der Straße Bremerskamp.

 

Die Größe des Gebietes beträgt rund 9,4 Hektar. Neben einzelnen Universitätsgebäuden sowie ausgedehnten Stellplatzanlagen an der Olshausenstraße sind bauliche Nutzungen hier derzeit nur in geringem Umfang vorhanden. Es dominieren unbebaute Flächen, die teils als Garten- oder Grünland genutzt werden, teils der Sukzession überlassen sind. Das Gelände wird mittig vom Bremerskamp durchschnitten, über den die verkehrliche Erschließung der angrenzenden Kleingartenkoppeln, einzelner Gartengrundstücke sowie einiger weiter nordöstlich gelegener Wohnhäuser erfolgt.

 

Die Grundstücksflächen im Plangebiet stehen insgesamt im Eigentum des Landes Schleswig-Holstein; einzelne Flächen hiervon sind an Privatpersonen als Gartenland verpachtet. Die Flächen südlich des Plangebietes werden durch Hochschulnutzungen geprägt. Entlang der Olshausenstraße und der Leibnizstraße befinden sich hier mehrere Institutsgebäude sowie Einrichtungen der universitären Infrastruktur (u.a. Zentralbibliothek, Zentralmensa II). Im Nordwesten schließt sich jenseits der Olshausenstraße das Wohngebiet Klausbrook an, im Nordosten befinden sich weitere überwiegend unbebaute Bereiche, u.a. die Kleingartenanlage „Bremerskamp“.

 

Das gesamte Areal um den Bremerskamp stellt bislang keinen im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Innenbereich im Sinne des § 34 BauGB) dar; um Baurechte zu schaffen, ist daher die Aufstellung von Bebauungsplänen erforderlich.

 

II. Räumliches Planerfordernis und Ziel der Planung

Der „Campus-Sektor C“ an der Leibnizstraße wurde hauptsächlich in den 70er Jahren entwickelt, nachdem das Land Schleswig-Holstein in diesem Bereich umfassende Grundstücksflächen für die vorgesehene Erweiterung der Christian-Albrechts-Universität erworben hatte. Im Flächennutzungsplan der LHK aus dem Jahr 1970 waren hier noch wesentlich weitergehende Bauflächen für diese Zwecke in einer Größenordnung von rd. 100 Hektar dargestellt. Nachdem sich die räumliche Entwicklung der CAU in den Folgejahren jedoch nicht in dem prognostizierten Umfang vollzog, wurde diese planerische Ausweisung durch eine Änderung des Flächennutzungsplanes 1983 zugunsten einer Wohnbauflächendarstellung deutlich zurückgenommen; auf diesen Flächen entstand in der Folge das Wohngebiet Klausbrook.

 

Für die konkrete bauliche Nutzung der verbliebenen Universitäts-Erweiterungsflächen im Sektor III wurden seither unterschiedliche Vorstellungen entwickelt, von denen bis heute jedoch nur ein geringer Teil zur Umsetzung gelangt ist, da sich die Flächenbedarfe der Universität zunächst weiterhin zurückhaltend entwickelten. Auch von den Inhalten eines im Jahre 1989 erstellten Masterplanes für die Campus-Erweiterung wurde lediglich der Neubau der Zentralbibliothek an der Leibnizstraße realisiert.

 

Diese Situation hat sich jedoch zwischenzeitlich entscheidend geändert. Aufgrund verschiedener Umstände zeichnet sich nunmehr ein deutlicher Bedarf an zusätzlichen Flächen für Hochschul- und Forschungsnutzungen sowie auch für ergänzende universitätsbezogene Nutzungen wie studentisches Wohnen am Standort Bremerskamp ab: Zum einen löst hierfür die bereits über mehrere Jahre steigende Anzahl der Studierenden weitere Raumbedarfe aus. Außerdem sind in den vergangenen Jahren mehrere neue Forschungsschwerpunkte an der CAU entstanden, die ebenfalls zusätzliche Raumkapazitäten benötigen. Vor allem jedoch erfordert der unmittelbar anstehende Erneuerungsbedarf an Teilen des universitären Gebäudebestandes neue Standorte für Ersatzbauten, die nicht innerhalb der bestehenden Campusflächen errichtet werden können.

 

Ein weiterer konkreter Planungsbedarf ergibt sich aus dem Umstand, dass das Max-Rubner-Institut (MRI - Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittelforschung) seinen derzeitigen Standort an der Hermann-Weigmann-Straße aufgrund eines erheblichen Sanierungsbedarfes voraussichtlich innerhalb der nächsten Jahre aufgeben muss. Es wurden durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mehrere potentielle Standorte im Stadtgebiet für die Verlagerung dieser Einrichtung untersucht; hiervon bieten sich die Flächen am Bremerskamp aufgrund ihrer unmittelbaren Nachbarschaft zu den naturwissenschaftlichen CAU-Instituten und der damit verbundenen Synergiemöglichkeiten in idealer Weise an. Die Umsiedlung des Instituts an diesen universitätsnahen Standort ist daher ebenfalls Bestandteil der aktuellen Planungsüberlegungen.

Insgesamt wird somit die Inanspruchnahme der sich nördlich an den bestehenden Campus anschließenden Freiflächen im Bereich Bremerskamp dringend erforderlich.

 

Die Überplanung des Bereiches erfolgt auf der Grundlage einer vorab während der Jahre 2018-2020 erstellten Rahmenplanung, die im Mai 2020 in einer gemeinsamen Erklärung aller Beteiligten (LHK, CAU, Land und Bund) zur Basis der weiteren Entwicklungsplanungen der CAU in diesem Bereich bestimmt worden ist. Dieser Rahmenplan bildet die unterschiedlichen Anforderungen an die Campuserweiterung und die Flächenbedarfe ab und stellt die angestrebte städtebauliche Gestalt, die Verortung der unterschiedlichen Nutzungen und Institute sowie die Erschließung des Gebietes dar. Es werden dabei die folgenden Standortzuweisungen getroffen:

 

  • Neuansiedlung des MRI im nördlichen Bereich des Gebietes auf einer weitgehend landeseigenen, unbebauten Fläche an der Olshausenstraße. Hierfür wird eine Grundstücksfläche von ca. 1,3 ha benötigt. Die Überplanung dieses Bereiches erfolgt mit einem separaten Bebauungsplan (B-Plan Nr. 1028 „Bremerskamp I“), da die Ansiedlung unabhängig von der Entwicklungsabfolge im restlichen Gebiet umgesetzt werden kann. Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1028 „Bremerskamp“ (Drucksache Nr. 0878/2022) wurde bereits am 15.12.2022 von der Ratsversammlung gefasst. Der Bebauungsplan Nr. 1028 wurde am 23.12.2022 rechtskräftig.

 

  • Neubau des Biologie- und des Physikzentrums sowie Ansiedlung weiterer universitätsbezogener Nutzungen (u.a. studentisches Wohnen) im restlichen, derzeit unbebauten Bereich beiderseits der Straße Bremerskamp. Für diesen Bereich wird ein zweiter Bebauungsplan (B-Plan Nr. 1029 „Bremerskamp II“) mit einer Plangebietsgröße von ca. 9,3 ha aufgestellt.

 

Beide Bebauungspläne enthalten differenzierte Sondergebiets-Festsetzungen für Hochschul- und Forschungseinrichtungen. In dem für die Erweiterung des CAU-Campus vorgesehenen Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 1029 umfassen die Zulässigkeitsbestimmungen darüber hinaus auch zugeordneten Nutzungen wie bis zu 600 Studierendenwohnungen, Versorgungsinfrastruktur und ein zentrales Parkhaus. Weitere wesentliche Planinhalte bestehen in der Sicherung der Gebietserschließung sowie der Freiraum- und Wegeverbindungen.

 

Weitere Regelungen zur Nutzung des Plangebietes werden durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Landeshauptstadt Kiel und dem Land Schleswig-Holstein begründet. Dieser enthält insbesondere Vorgaben zur Durchführung der erforderlichen Ausgleichs- und Erschließungsmaßnahmen sowie zu Aspekten wie Gestaltsicherung, Umweltbaubegleitung und Klimaschutz.

 

Wie aus den vorstehenden Erläuterungen ersichtlich, leiten sich die Inhalte der beiden Bebauungspläne Nr. 1028 und Nr. 1029 aus einer gemeinsamen übergeordneten Campusentwicklungsplanung ab und nehmen insofern aufeinander Bezug. Die Aufstellungsverfahren wurden daher auch gemeinsam betrieben. Die Erstellung der jeweiligen städtebaulichen Verträge erfolgt jedoch in unterschiedlichen Abstimmungsprozessen mit abweichenden Zeitabläufen, so dass die abschließende Beschlussfassung über die beiden Bebauungspläne nunmehr zeitversetzt erfolgt.

 

III. Flächennutzungsplan

Die mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verbundenen Planungsziele leiten sich aus der geltenden FNP-Darstellung von Sonderbauflächen für Hochschule und Forschung ab. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher nicht erforderlich.

 

IV. Beteiligungsverfahren

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs.1 BauGB mit Schreiben vom 20.01.2022 an der Bauleitplanung beteiligt. Die Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 17.01.2022 bis zum 04.02.2022 durch Aushang der Planung im Rathaus und im Internet sowie durch die Unterrichtung und Erörterung am 20.01.2022 in einer Videokonferenz frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt.

 

Die in den Beteiligungsschritten vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen sind in Anlage 3 mit einem Behandlungsvorschlag zur Information aufgeführt.

 

Der Bebauungsplan Nr. 1029 wurde vom Bauausschuss in seiner Sitzung am 18.08.2022 als Entwurf beschlossen und zur Auslegung bestimmt.

 

Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes wurde am 25.08.2022 öffentlich bekanntgemacht. Die öffentliche Auslegung fand vom 02.09.2022 bis zum 05.10.2022 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 08.08.2022 über die öffentliche Auslegung informiert und um Stellungnahme bis zum 06.10.2022 gebeten.

 

Die zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in Anlage 1 mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zusammengefasst.

 

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Begründung zum Bebauungsplan Nr.1029.

 

Die Ortsbeiräte Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook und Suchsdorf erhalten die Vorlage zur Kenntnis.

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

 

 

Anlage 1: Anregungen und Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung mit Abwägungsvorschlägen der Verwaltung

Anlage 2: Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1029 mit Umweltbericht

Anlage 3: Anregungen und Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Behörden

Anlage 4: Planzeichnung des Bebauungsplans Nr. 1029

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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