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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0643/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

Die von der Landeshauptstadt in den Aufsichtsrat der KiWi GmbH entsandten Mitglieder und deren Vertretungen werden abberufen:

 

Mitglied      Vertretung

1. Ratsfrau Dr. Christina Schubert  1. Ratsfrau Antje Möller-Neustock

2. Ratsherr Dirk Scheelje   2. Frau Daniela Sonders

3. Frau Siegrid Schröter    3. Ratsfrau Constance Prange

4. Ratsherr Nesimi Temel   4. Ratsherr Volkhard Hanns

 

  1. Die Landeshauptstadt Kiel entsendet folgende neue Mitglieder und Vertretungen in den Aufsichtsrat der KiWi GmbH:

 

Mitglied Vertretung

 

1. Ratsherr Sven Krumbeck 1. Ratsherr Dr. Samet Yilmaz

 

2. Ratsherr Carsten Rockstein 2. Ratsherr Ralph Roick

 

3. Ratsfrau Christina Schubert 3. Ratsfrau Antje Möller-Neustock

 

4. Ratsfrau Louisa Wiethold 4. Ratsfrau Andrea Hake

 

c) Als Aufsichtsratsvorsitzende*r wird vorgeschlagen:

 

 Ratsfrau Christina Schubert

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Sachverhalt/Begründung

Der Aufsichtsrat der KiWi GmbH besteht gemäß § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages aus acht Mitgliedern. Gemäß § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages gehören kraft Amtes der Oberbürgermeister und ein*eine von ihm genannte*r Dezernent*in für die jeweilige Dauer ihrer Amtszeit als ständige Mitglieder dem Aufsichtsrat an. Vier weitere Mitglieder werden von der Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel entsandt. Für die vier Personen ist gemäß § 9 Abs. 4 jeweils eine Vertretung zu entsenden. Die private Wirtschaft entsendet zwei Mitglieder und Vertretungen.

 

Gemäß § 9 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder mit Ablauf der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das letzte Geschäftsjahr vor Ende der jeweils laufenden Legislaturperiode der Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel entscheidet. Der alte Aufsichtsrat führt seine Geschäfte bis zur Bildung des neuen Aufsichtsrats weiter.

 

Durch die Kommunalwahl am 14. Mai 2023 ist eine Entsendung neuer Mitglieder und Ersatzmitglieder für den Aufsichtsrat der KiWi GmbH seitens der Landeshauptstadt Kiel vorzunehmen.

 

Gemäß § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags hat die Landeshauptstadt Kiel das Vorschlagsrecht für den Vorsitz des Aufsichtsrats.

 

Bei der Benennung und Entsendung von Vertreter*innen in den Aufsichtsrat einer GmbH ist § 15 des „Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst“ (GstG) anzuwenden, wonach Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden sollen. Dies gilt sowohl für die Mitglieder als auch für die Ersatzmitglieder.

Folglich sind zwei Frauen und zwei Männer zu bestimmen. Um die Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes auch im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines Mitglieds zu erfüllen, gelten für die Benennung des Ersatzmitgliedes die gleichen Vorgaben wie für das Mitglied.

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

 

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