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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0162/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

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Sachverhalt/Begründung

In der Sitzung des Bauausschusses am 01.12.2016 (Drs. Nr. 0917/2016) ist folgender Beschluss gefasst worden:

 

Die Verwaltung wird gebeten, bis zum Bauausschuss im März 2017 einen Überblick über die in Kiel vorhandenen Schnellladesäulen für Elektrofahrzeuge (Autos, E-Roller in verschiedener Form und Pedelecs / Elektrofahrder) zu geben und darzulegen, mit welchem Aufwand (finanziell und technisch) die Installation von 10 weiteren Schnellladesäulen bis Ende 2017 verbunden wäre.

Bei den Überlegungen sind Kooperationen mit dem Kieler Einzelhandel, Parkhausbetreibern und den Stadtwerken einzubeziehen, um die finanziellen Belastungen zu verteilen und um für die Nutzer eine bestmögliche Verteilung in der Fläche zu erreichen.“

Die Verwaltung beantwortet den Antrag wie folgt:

 

 

  1. Überblick über die in Kiel vorhandenen öffentlich zugänglichen (Schnell-) Ladeulen für Elektrofahrzeuge

 

1.1Lademöglichkeiten für Kraftfahrzeuge

 

In Kiel gibt es derzeit 21 öffentlich zugängliche Ladesäulen für Elektrofahrzeuge mit insgesamt 42 Ladepunkten (siehe Anlage). Davon werden acht von den Stadtwerken Kiel und fünf vom Land Schleswig-Holstein betrieben. Weitere Ladesäulenbetreiber sind der ADAC, verschiedene Autohäuser, das UKSH, das Zentrum für maritime Technologie (ZTS GmbH) und APCOA Parking Deutschland GmbH.

 

Lediglich vier der 21 öffentlich zunglichen Ladesäulen befinden sich im öffentlichen Raum (Rathaus, Blücherplatz, Dreiecksplatz, Wilhelmplatz). Die anderen 17 Ladesäulen stehen auf privatem Grund und können teilweise nur zeitlich begrenzt genutzt werden. Letzteres gilt derzeit auch für die Ladesäule am Rathaus.

 

Der bisher einzige Schnellladepunkt (> 22 kW) in Kiel befindet sich beim Volkswagen Zentrum im Königsweg. Bei den übrigen 41 Ladepunkten handelt es sich um Normalladepunkte (bis 22 kW).

 

Den 21 öffentlich zugänglichen Ladesäulen für Elektrofahrzeuge in Kiel stehen derzeit insgesamt 160 in Kiel zugelassene Elektrofahrzeuge gegenüber: 102 Batterieelektrofahrzeuge und 58 von außen aufladbare Plug-In-Hybridfahrzeuge (Quelle: Kfz-Zulassungsstelle Kiel, Stand: Januar 2017).

 

1.2Lademöglichkeiten für Pedelecs, E-Bikes und E-Roller

 

Öffentlich zugängliche Lademöglichkeiten für Pedelecs, E-Bikes und E-Roller gibt es bei Famila Wik, Kaufland Mettenhof und Bauhaus Gutenbergstraße. Außerdem verfügen alle von den Stadtwerken Kiel betriebenen Ladesäulen sowie die Ladestationen von UKSH und ZTS über herkömmliche Schukosteckdosen, die ebenfalls zum Laden von Pedelecs, E-Bikes und E-Rollern geeignet sind.

 

 

1.3Zugangsmöglichkeiten

 

Der Zugang zu den Ladesäulen ist unterschiedlich: Bei fast allen Säulen ist zunächst eine Registrierung bei einem Ladeverbund (z. B. Stadtwerke, Innogy, Charge & Fuel, The New Motion, Charge & Park) erforderlich. Dabei werden unterschiedliche Ladekarten bzw.

-schlüssel an die Nutzer ausgegeben. Hierüber erfolgt dann die Freischaltung der Ladesäule vor Ort.

 

Die Ladeverbünde tauschen sich zunehmend miteinander aus, um ein Laden mit der eigenen Karte auch in anderen Verbünden zu gewährleisten (Roaming). Entsprechendes ist auch bei den Stadtwerken Kiel geplant. Die Ladesäulen der Stadtwerke Kiel sollen zukünftig zutzlich über eine App bzw. per SMS freigeschaltet werden können. r die Nutzung der Ladesäulen an den Standorten des Landes Schleswig-Holstein sowie am Rathaus wird während der jeweiligen Öffnungszeiten ein Schlüssel in der Pförtnerei ausgegeben. Nur wenige Ladesäulen haben einen freien Zugang, das heißt, die Energie fließt dort ohne Karte bzw. Schlüssel.

 

 

  1. Erweiterung der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur

 

2.1Begriffe

 

Beim Wechselstromladen (AC-Laden) wandelt die Ladeeinheit im Fahrzeug den Strom in einen batterieverträglichen Gleichstrom um. Das AC-Laden ist derzeit am stärksten verbreitet. Durch die geringere Ladeleistung ist die Batterieladedauer entsprechend länger gegenüber dem Gleichstromladen.

 

Beim Gleichstromladen (DC-Laden) wird Gleichstrom aus der Ladesäule direkt in das Fahrzeug eingespeist. Es ist möglich, dass ein leer gefahrenes Elektroauto innerhalb von 15 - 30 Minuten auf 80 % der Batterie-Kapazität aufgeladen werden kann. Das Ladekabel ist in der Regel an der Ladestation fest angebracht.

 

 

2.2Finanzieller und technischer Aufwand für die Errichtung von 10 (Schnell-) Ladeulen

 

Die Errichtung einer AC-Ladesäule mit 22 kW Ladeleistung kostet in Abhängigkeit von den Netzanschlussvoraussetzungen etwa 10.000 bis 15.000 € (ca. 7.500 €r eine Ladesäule mit zwei Ladepunkten und ca. 2.500 € bis 7.500 €r den Niederspannungsnetzanschluss).

 

r eine Schnellladesäule, die alle drei gängigen Schnittstellensysteme (CHAdeMO, CCS, Typ2) unterstützt, muss mit Kosten in Höhe von mindestens 50.000 € gerechnet werden (ca. 35.000 €r die Ladesäule und mindestens 15.000 €r den Mittelspannungsnetzanschluss).

 

Eine reelle Kostenschätzung ist immer nur mit Kenntnis des genauen Standortes und der dort vorhandenen netztechnischen Voraussetzungen möglich.

 

Die Wahl des Ausbaustandards einer Ladestation sollte sich an der durchschnittlichen Verweildauer der Nutzer am gewählten Standort orientieren. Schnellladesäulen sollten daher nur dort errichtet werden, wo die Aufenthaltsdauer i. d. R. maximal 30 Minuten beträgt. Hiermit wird erreicht, dass diese vergleichsweise teure Infrastruktur möglichst vielen Nutzern zur Verfügung steht bzw. die Ladesäule nicht durch Dauerparker blockiert wird.

 

 

2.3Bundesförderprogramm Ladeinfrastruktur

 

Am 13.02.2017 hat die EU-Kommission dem Bundesförderprogramm für Ladeinfrastruktur zugestimmt. Es stehen Fördermittel in Höhe von 300 Millionen Euro für die Errichtung von öffentlich zugänglicher Normal- und Schnellladeinfrastruktur zur Verfügung. Die Förderrichtlinie zum Bundesförderprogramm Ladeinfrastruktur wurde am 16.02.2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten. Förderanträge zum ersten Förderaufruf gemäß der Förderrichtlinie vom 15.02.2017 nnen im Zeitraum vom 01.03.2017 bis zum 28.04.2017 gestellt werden.

Die rderrichtlinieLadeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ des Bundesministeriumsr Verkehr und digitale Infrastruktur  vom 13.02.2017, der erste Aufruf zur Antragseinreichung gemäß der Förderrichtlinie vom 15.02.2017 sowie eine Zusammenfassung der dazugehörigen FAQs sind jeweils als Anlage dieser Geschäftlichen Mitteilung beigegt.

 

Die Förderbedingungen des ersten Aufrufs zur Antragseinreichung gemäß der Förderrichtlinie schöpfen die nach derrderrichtlinie maximal glichen 60% Fördermöglichkeit der Investitionskosten für Ladeinfrastruktur und den zugehörigen Netzanschluss nicht aus. Die maximale Förderungsmöglichkeit des ersten Aufrufs beträgt 40% der vorgenannten Investitionskosten.

 

Bei AC-Ladepunkten bis einschließlich 22 kW beträgt die Förderung nach dem ersten Aufruf zur Antragseinreichung gemäß der Förderrichtlinie r eine Ladesäule sowie r den Niederspannungsnetzanschluss max. 40 % auf die Höchstsätze. Die Gesamtförderung für eine Normalladeule beträgt somit ca. 4.000 € bis 6.000 €. Bei einer Differenz pro Ladesäule von ca. 6.000 € bis 9.000 € zu den erforderlichen Gesamtinvestitionskosten müssten somit für die Errichtung von 10 Normalladesäulen ca. 60.000 € bis 90.000 € zur Verfügung gestellt werden.

 

r Schnellladesäulen bis 100 kW Ladeleistung werden ebenfalls max. 40 % der Kosten erstattet. Die Gesamtförderung für eine Schnellladesäule beträgt somit ca. 20.000 €. Bei einer Differenz pro Ladesäule von ca. 30.000 € zu den Gesamtinvestitionskosten müssten für die Errichtung von 10 Schnellladesäulen etwa 300.000 € aufgebracht werden.

 

 

2.4Errichtung und Betrieb der Ladeinfrastruktur

 

Die technischen Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge werden durch die Ladeulenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) geregelt.

 

Aus abrechnungstechnischen und steuerrechtlichen Gründen kann die Kommune nicht als Betreiber für die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur tätig werden. Es muss sich also jeweils ein Betreiber / Versorger finden, der die Ladestation errichtet und den laufenden Betrieb sicherstellt.

 

 

  1. Beteiligungen

 

Das Thema Elektromobilität wurde bereits in mehreren Experten- und Bürgerworkshops im Rahmen der Projekte „Masterplan 100 % Klimaschutz“ und „Masterplan Mobilität für die KielRegion“ diskutiert. Dabei waren auch Gewerbetreibende, Parkhausbetreiber und Vertreter der Stadtwerke eingeladen und anwesend. Die Verwaltung steht darüber hinaus auch mit der Landeskoordinierungsstelle Elektromobilität Schleswig-Holstein in engem Kontakt. Der Eigenbetrieb Parken der Landeshauptstadt Kiel hat für den Neubau des Parkhauses ZOB eine Ladeinfrastruktur mit zunächst zwei Ladepunkten vorgesehen. Die Option auf drei weitere Ladepunkte wird bereits bauseits eingerichtet. Bei einem noch größeren Bedarf ist eine Erweiterung über diese dann fünf Ladepunkte technisch möglich.

 

 

  1. Ausblick: Handlungsstrategien zur Förderung der Elektromobilität in Kiel

 

Derzeit wird von der Verwaltung ein Konzept zur Förderung der Elektromobilität in Kiel erarbeitet. Dieses soll die Handlungsfelder Kommunaler Fuhrpark, E-ÖPNV, E-Car-/Bikesharing, E-Mobilität im Wirtschaftsverkehr, E-Bikes / Pedelecs / Lastenpedelecs, Ladeinfrastruktur sowie Organisation / Steuerung beinhalten. Das Konzept sieht neben dem vorrangigen Ausbau der Ladeinfrastruktur im halböffentlichen und privaten Raum einen bedarfsgerechten Ausbau im öffentlichen Raum vor.

 

Die Ergebnisse zum Thema Elektromobilität der Experten- und Bürgerworkshops im Rahmen der Projekte „Masterplan 100 % Klimaschutz“ und „Masterplan Mobilität für die KielRegion“ werden im Konzept zur Förderung der Elektromobilität berücksichtigt.

Nach verwaltungsseitiger Abstimmung soll das Konzept zur Förderung der Elektromobilität zu gegebener Zeit den Ortsbeiräten vorgestellt und der Selbstverwaltung zum Beschluss vorgelegt werden.

 

Kooperationen bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur mit Einzelhandel, Parkhausbetreibern und Stadtwerken sind grundsätzlich denkbar. Es ist jedoch bekannt, dass diese zwar häufig bereit sind, Stellplätze und teilweise Stromr den Nutzer quasi kostenlos zur Verfügung zu stellen, allerdings die Kosten für die Errichtung von Ladesäulen scheuen. Die Auswirkungen der vom Bund in Aussicht gestellten Förderung sind zu beobachten.

 

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

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Anlagen

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