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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0679/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

 

  1. Die von der Landeshauptstadt Kiel in den Aufsichtsrat der Seehafen Kiel Verwaltungs-GmbH entsandten Mitglieder und Ersatzmitglieder werden abberufen:

    Mitglied:      Ersatzmitglied:
    Ratsherr Dirk Scheelje    Ratsherr Arne Langniß
    Ratsfrau Antje Möller-Neustock   Frau Astrid Leßmann
    Herr Dr. Hans-Friedrich Traulsen  Herr Andreas Arend

Ratsfrau Elisabeth Pier    Ratsfrau Constance Prange
 

  1. Die Landeshauptstadt Kiel entsendet für die verbleibende Amtszeit und für den neu zu bildenden Aufsichtsrat folgende Mitglieder und Ersatzmitglieder in den Aufsichtsrat der Seehafen Kiel Verwaltungs-GmbH:

    Mitglied:      Ersatzmitglied:

    1. Ratsherr Dirk Scheelje    1. Ratsherr Jürgen Meereis

    2. Ratsherr Ralph Roick    2. Ratsherr Carsten Rockstein

    3. Ratsfrau Anna-Lena Walczak   3. Ratsfrau Antje Möller-Neustock

    4. Ratsfrau Louisa Wiethold   4. Ratsfrau Katharina Rathjen
     

Der/die Vertreter/in der Landeshauptstadt Kiel in der Gesellschafterversammlung wird angewiesen, das von der Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK) vorgeschlagene Mitglied und das Ersatzmitglied für den Aufsichtsrat zu wählen.

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages hat die Gesellschaft einen Aufsichtsrat, der aus acht Mitgliedern bestehen muss. Der Oberbürgermeister oder der/die für den Hafen zuständige Dezernent/in der Landeshauptstadt Kiel ist Kraft Amtes Mitglied des Aufsichtsrates. Zudem ist der/die für Stadtentwicklung und Umwelt zuständige Dezernent/in der Landeshauptstadt Kiel Mitglied. Vier weitere Mitglieder und Ersatzmitglieder werden von der Landeshauptstadt entsandt.
 

 

Weiterhin wird ein Mitglied vom Betriebsrat der Gesellschaft direkt entsandt und ein Mitglied von der IHK zur Wahl durch die Gesellschafterversammlung vorgeschlagen.

 

Gemäß § 12 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder und der Ersatzmitglieder mit Ablauf der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das letzte Geschäftsjahr vor Ende der jeweils laufenden Legislaturperiode der Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel entscheidet. Der alte Aufsichtsrat führt seine Geschäfte bis zur Bildung des neuen Aufsichtsrates weiter.

 

Da der Aufsichtsrat voraussichtlich in der Julisitzung Beschlüsse zum Jahresabschluss 2022 fassen wird, würde die Amtszeit des Aufsichtsrates demzufolge erst mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung über das Geschäftsjahr 2022 enden. Dieser Beschluss wird aus jetziger Sicht nach der Sitzung des Hauptausschusses im September 2023 gefasst werden wird.

 

Da die Ratsversammlung voraussichtlich die Beschlüsse zur Entsendung von Vertretern der Landeshauptstadt Kiel in die Aufsichtsräte der städtischen Gesellschaften zu einem früheren Zeitpunkt fassen wird, ist vor der Neuentsendung in den Aufsichtsrat (Antrag 2) zuvor die Abberufung der Mitglieder und Ersatzmitglieder vorzunehmen (Antrag 1).

 

Bei der Benennung und Entsendung von Vertreter*innen in den Aufsichtsrat einer GmbH ist § 15 des „Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst“ (GstG) anzuwenden, wonach Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden sollen. Dies gilt sowohl für die Mitglieder als auch für die Ersatzmitglieder.

 

Folglich sind jeweils zwei Männer und zwei Frauen zu entsenden. Um die Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes auch im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines Mitgliedes zu erfüllen, gelten für die Benennung des Ersatzmitgliedes die gleichen Vorgaben wie für das Mitglied.

 

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

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