Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0683/2023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

Dem 1. Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetrieb Beteiligungen (EBK) für das Wirtschaftsjahr 2023 (Anlage) wird zugestimmt.

 

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

Im Verfahren zur Neubeschaffung von Haltestellenschildern hat sich herausgestellt, dass die Kosten für die Gesamtmaßnahme nicht in ausreichender Höhe im Vermögens-/Finanzplan in der Maßnahme 800/07 „Bauten und Anlagen im Liniennetz“ zu Verfügung stehen. Die neue Kostenschätzung der Gesamtkosten beläuft sich auf insgesamt 1.380.000 EUR. Bisher waren im Wirtschaftsplan insgesamt 645.000 EUR (565 TEUR in 2023 und 80 TEUR in 2024) vorgesehen.

 

Ausgabenseitig sind auf der Maßnahme 800/07 für den Finanzplan 2023 im Jahr 2024 höhere Ausgaben von 735 TEUR vorzusehen. Dieser Betrag wird durch erwartete Fördermittel im Jahr 2024 von 150 TEUR und einem um 585 TEUR höherem Kredit finanziert.

Um weitere zeitliche Verzögerungen zu verhindern, ist in 2023 eine Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen um 815 TEUR (Projektmehrkosten von 735 TEUR sowie best. Ansatz von 80 TEUR) notwendig, damit das Ausschreibungsverfahren gestartet werden kann.

 

Ein modernes und hochwertiges Erscheinungsbild des ÖPNV ist wesentlich für dessen Image und Akzeptanz. Neben den Fahrzeugen selbst kommt dabei der Haltestelle - als Visitenkarte des ÖPNV - eine zentrale Bedeutung zu.

Für die Attraktivität des ÖPNV spielen zudem Fahrgastinformationen eine zentrale Rolle. Für ein niederschwelliges Angebot ist eine aktuelle und barrierefreie Fahrgastinformation entsprechend essenziell. Gerade mit der Zielsetzung, mehr Menschen zur Nutzung des ÖPNV zu bewegen, kommt der Fahrgastinformation eine besondere Rolle zu. So kommt laut einer Studie der TU Ilmenau der Fahrgastinformationen für potentielle Fahrgäste eine noch höhere Bedeutung zu, als das Angebot selbst (Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V.).

 

Mit dem Kooperationsvertrag zwischen der NAH.SH (als Gesellschaft der Aufgabenträger*innen in Schleswig-Holstein) und der NSH (als Gesellschaft der Verkehrsunternehmen) wurde die Umsetzung der Corporate Design Richtlinie der NAH.SH, die auch die Gestaltung der Haltestellenschilder umfasst, vertraglich vereinbart. Das Land SH unterstützt die Umsetzung mit Fördermitteln. Hier ist der EBK aktuell in Beratung mit der NAH.SH zur Höhe der Fördermittel.

 

Durch die Anpassung an die Design-Richtlinie der NAH.SH ergeben sich folgende wesentliche Unterschiede zu den aktuellen Schildern:

  • Anpassung an Corporate Design der NAH.SH.
  • Anpassung von Schriften und Farben für eine verbesserte Barrierefreiheit.
  • Darstellung der Linienziele ergänzend zu den verkehrenden Linien.

Bild links: Bestand. Bild rechts: neu

 

In städtischen Kontext haben sich modular aufgebaute Schilder vielfach bewährt. So auch in Schleswig-Holstein u.a. in Lübeck, Flensburg und Husum.

 

 

Höheren Investitionsosten stehen folgende Vorteile gegenüber:

  1. Bei Änderungen im Linienangebot ist die Anpassung der Informationen günstiger und schneller, da nur vergleichsweise kleine Teile ausgetauscht werden müssen.
  2. Schnellerer Wechsel durch eine Person möglich (Besonders relevant bei Personalknappheit /Senkung Betriebskosten)
  3. Sicherer Wechsel durch eine Person möglich (Schilder werden durch neues Design zwangsläufig größer. Austausch von kleinen Modulteilen = weniger Angriffsfläche für Wind)
  4. Höherwertiges Aussehen (Visitenkarte ÖPNV->Werbeeffekt).
  5. Nachträgliche Integration digitaler Fahrgastinformationen möglich.
  6. Baukosten haben bereits relativ hohen Anteil je Standort

 

Insbesondere die Darstellung der Linienziele erfordert dabei größere Schilder, mit entsprechend höheren Anforderungen an deren Konstruktion sowie die Standortplanung.  

Durch die Corona-Pandemie erforderliche Verschiebungen von Bearbeitungsprioritäten und die beschriebenen höheren Anforderungen an Konstruktion und Standortplanung führten bereits zu einer Verzögerung in der Planung sowie höheren Kosten als ursprünglich angenommen. Hinzu kommen die zuletzt drastisch gestiegenen Kosten für Material und Bau.

 

In der Folge wurden bereits Einsparpotentiale gesucht, bei denen die negativen Effekte auf die Qualität der Fahrgastinformation sowie Betriebskosten vertretbar niedrig sind.

 

Für die nun fest geplante Umsetzung bedarf es dennoch zusätzlicher Mittel. Eine Verschiebung des Projektes auf das Jahr 2024 würde absehbar zu noch höheren Belastungen des städtischen Haushalts führen, da zum einen weitere marktbedingte Kostensteigerungen zu befürchten sind und zudem ein Antrag auf Förderung bei der NAH.SH bis zum 31.10.2023 erfolgt sein muss.

Eine nachträgliche Reduzierung der Kosten durch höhere Fördermittel der NAH.SH wird angestrebt.

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...