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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0701/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

 

  1. Die vertretungsberechtigte Person der Landeshauptstadt Kiel in der Gesellschafterversammlung der KiWi GmbH wird angewiesen, folgende Personen aus dem Aufsichtsrat der TransMarTech abzuberufen:

 

Mitglied      Ersatzmitglied

Ratsfrau Dr. Christina Schubert   Herr Wolfgang Homeyer

 

 

  1. Die vertretungsberechtigte Person der Landeshauptstadt Kiel in der Gesellschafterversammlung der KiWi GmbH wird angewiesen, folgende Personen in den Aufsichtsrat der TransMarTech zu wählen:

 

Mitglied      Ersatzmitglied

Ratsherr Dirk Scheelje    Ratsherr Sven Krumbeck

…………………………………………..  …………………………………….

 

 

c) Sofern die Ratsversammlung keine andere Entscheidung trifft, wirkt die Entsendung über das Ende der Amtszeit des Aufsichtsrats in 2024 hinaus bis zur Neuentsendung des Aufsichtsrats nach der nächsten Kommunalwahl voraussichtlich in 2028.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Der Aufsichtsrat der TransMarTech besteht gemäß § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages aus fünf Mitgliedern. Die KiWi GmbH entsendet einen bzw. eine Vertreter*in den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Nach Auskunft des Rechtsamts ist für die Entsendung daher die Gesellschafterversammlung der KiWi GmbH zuständig. Um eine Stimme in der Gesellschafterversammlung abzugeben, braucht der EBK entsprechende Beschlüsse des Hauptausschusses und der Ratsversammlung.

 

Das Mandat war bisher mit dem Vorsitz des Aufsichtsrates der KiWi GmbH gekoppelt.

 

Gemäß § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags werden die Mitglieder für die maximal zulässige Zeit nach § 102 des Aktiengesetzes (AktG) entsendet. Damit endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder mit der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Damit endet die Amtszeit in 2025.

 

Durch die Kommunalwahl am 14. Mai 2023 ist eine Entsendung neuer Mitglieder und Ersatzmitglieder für den Aufsichtsrat der TransMarTech seitens der Landeshauptstadt Kiel vorzunehmen.

 

Bei der Benennung und Entsendung von Vertreter*innen in den Aufsichtsrat einer GmbH ist § 15 des „Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst“ (GstG) anzuwenden, wonach Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden sollen. Dies gilt sowohl für die Mitglieder als auch für die Ersatzmitglieder. Sofern ein Benennungs- oder Entsendungsrecht für eine ungerade Anzahl von Mitgliedern besteht, sind hier gem. § 15 Abs. 1 S.3 GstG Frauen und Männer alternierend zu berücksichtigen.

Das bedeutet, dass aufgrund der bisherigen Besetzung mit einer Frau nunmehr ein Mann zu bestimmen ist. Um die Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes auch im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines Mitglieds zu erfüllen, gelten für die Benennung des Ersatzmitgliedes die gleichen Vorgaben wie für das Mitglied.

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

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