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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0667/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

 

Mit der vorliegenden Geschäftlichen Mitteilung wird entsprechend der „Dienstanweisung Korruptionsprävention“ (DA Korruptionsprävention) der Selbstverwaltung für 2022 Bericht erstattet über

 

  • die Anzahl und Qualität der in den vorangegangenen 12 Monaten eingegangenen Hinweise bzw. gemeldeten Verdachtsfälle,
  • den Umgang mit konkreten Hinweisen bzw. gemeldeten Verdachtsfällen (in anonymisierter Form), und
  • Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen.

 

Im Rahmen der Korruptionsbekämpfung ist dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) die Anlauf-stelle Korruptionsverdacht übertragen worden. Unter anderem beinhaltet diese Aufgabe die weitere Verfolgung eigener Feststellungen sowie die Bearbeitung von anonymen sowie offiziellen Korruptionshinweisen.

Das RPA hat zu Hinweisen und gemeldeten Verdachtsfällen für das Jahr 2022 mitgeteilt, dass dort zwei Meldungen zu Verdachtsfällen eingegangen seien. Dabei habe es sich in einem Fall um einen anonymen Hinweis zu einem Korruptionsverdacht gehandelt. Die zweite Meldung sei direkt aus einem Fachamt gekommen. Dabei sei einem/einer Mitarbeiter*in zwei Fällen strafrechtliches Verhalten vorgeworfen worden.

Zum anonymen Hinweis habe sich der Korruptionsverdacht nach Prüfung durch das RPA nicht erhärtet. Im zweiten Fall hätten sich die Korruptionsvorwürfe bestätigt, weshalb arbeitsrechtliche Konsequenzen gezogen worden seien.

 

Das Seminar „Korruptionsbekämpfung und -prävention!“ wird nach wie vor jährlich im internen Fortbildungsprogramm angeboten.

Im Kalenderjahr 2022 fand ein Seminar statt. Dafür konnte als Referentin erneut die Antikorruptionsbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein gewonnen werden.

Inhaltlich ging es um den Begriff „Korruption“ und um Straf-und Verwaltungsvorschriften zur Korruptionsprävention und –bekämpfung. Außerdem wurden Präventionsmaßnahmen aufgezeigt und Fallbeispiele diskutiert.

 

 

Die DA Korruptionsprävention sieht verschiedene Pflichten und Aufgaben vor, wie insbesondere:

 

  • die Information bzw. Belehrung neuer Kräfte bei erstmaliger Arbeitsaufnahme durch ihre unmittelbare Führungskraft über den Unrechtsgehalt von Korruption und deren dienst- und strafrechtlichen Konsequenzen und
  • die Information bzw. Belehrung und Kenntnis über das grundsätzlich geltende Verbot Geschenke, Belohnungen, Bargeld oder geldwerte Vorteile im Zusammenhang mit dem jeweiligen Amt oder der dienstlichen Tätigkeit annehmen zu dürfen.

 

Hierzu erfolgte eine Abfrage innerhalb der Verwaltung, ob

 

  • notwendige Belehrungen vorgenommen wurden,
  • den Mitarbeiter*innen die Inhalte der „Dienstanweisung für die Mitarbeitenden der Landeshauptstadt Kiel über die Annahme von Belohnungen und Geschenken“ bekannt sind und 
  • das Thema „Korruptionsprävention“ in den Bereichen besprochen wurde.

 

Rückschlüsse auf eventuelle konkrete Defizite ergaben sich aus den Rückmeldungen nicht.

 

Die laut Dienstanweisung vorgesehene „Arbeitsgruppe Korruptionsprävention“ hat 2022 dreimal getagt.

Zu einer Arbeitsgruppensitzung waren Vertreter*innen von Transparency International Deutschland (TID) eingeladen, um deren Arbeit vorzustellen. An einer anderen Sitzung nahm die Antikorruptionsbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein teil und stellte ihre Arbeit vor.

Schließlich befasste sich das Gremium mit einer möglichen Implementierung eines E-Learning-Tools für Korruptionsprävention.

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

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