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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0669/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt

Mit der Drs. 0876/2022 wurde der Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel gebeten, über die nachfolgenden Themengebiete zu informieren:

 

  • Den aktuellen Sachstand der Prüfung der Eignung verschiedener Standorte für die Einrichtung weiterer öffentlicher und/oder barrierefreier WC-Anlagen,
  • Den Zeitplan und zur Priorisierung für die Einrichtung von weiteren Standorten einer „Toilette für alle“,
  • Das aktuelle Angebot der „netten Toilette“ und über die Aussichten der Ausweitung des bestehenden Angebots.

Im Zuge dessen soll gezeigt werden, ob bzw. unter welchen Bedingungen und mit welchem finanziellen Aufwand im Bereich des Sanierungsgebietes Holtenau Ost übergangsweise (mobile) öffentliche Sanitäranlagen bereitgestellt werden können.

 

Darüber hinaus sollen die bestehenden Notfallsysteme in den öffentlichen Toiletten für Menschen mit Behinderung dargestellt werden.

Außerdem soll ein Überblick über die Möglichkeiten zur Einrichtung von All-Gender-Toiletten gegeben werden.

 

Der Beirat für Menschen mit Behinderung und der Beirat für Seniorinnen und Senioren sollten beratend mit einbezogen werden.

 

Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des Beirates für Menschen mit Behinderungen und des Beirates für Senioren, nimmt der ABK hierzu wie folgt Stellung:

 

 

 

 

  1. Entwicklung weiterer Toilettenstandorte:

 

Der ABK hat sich zum Ziel gesetzt, das Angebot an öffentlichen (barrierefreien) Toilettenanlagen stetig bedarfsorientiert zu erweitern. Etwaige Bedarfe ergeben sich unter anderem aus Anfragen der Bevölkerung und Politik oder auch im Zusammenhang mit städtebaulichen Planungen. Zur Deckung dieser Bedarfe stehen dem ABK verschiedene Instrumente zur Verfügung, wie Neubauten, temporäre mobile Lösungen, Akquise weiterer „netter Toiletten“ oder auch Kooperationen mit ortsansässigen Betreibern von Sanitäranlagen.

 

Die Einrichtung weiterer öffentlicher Toilettenanlagen im Stadtgebiet ist abhängig von Besucherströmen und -frequenzen sowie den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und Personalkapazitäten. Um die Anlagendichte zu erhöhen, steht der ABK in enger Abstimmung mit anderen städtischen Ämtern. Das Stadtplanungsamt bezieht den ABK in städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen mit ein, wie beispielsweise der Stadtbahn, der Kiellinie, die Mobilitätsstationen, Holtenau-Ost oder die Hörn-Bebauung.

 

Neue Toilettenanlagen werden grundsätzlich als barrierefreie und genderneutrale Anlagen geplant und errichtet, sofern keine zwingenden Gründe dagegensprechen. Sollten Anlagen im Bestand saniert werden, wird auch hier die Einrichtung genderneutraler barrierefreier Toiletten geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt.

 

Die zuvor genannten Beiräte begrüßen ausdrücklich die Schaffung weiterer barrierefreier Toilettenanlagen im gesamten Stadtgebiet.

 

Der ABK plant bis zum Jahresende 2023 einen Antrag der Verwaltung, in dem gemeinsam mit den politischen Gremien eine Mittelfristplanung zur Schaffung neuer Toilettenanlagen im Stadtgebiet beschlossen werden soll. Dieser Antrag wird eine Übersicht zu den bestehenden öffentlichen Toilettenanlagen sowie eine daraus abgeleitete Planung zur Weiterentwicklung enthalten. In der Planung werden Örtlichkeiten und Prioritäten definiert.

Für die Realisierung der Mittelfristplanung wird der ABK finanzielle Mittel für eine Anlage pro Jahr im Wirtschaftsplan berücksichtigen und im städtischen Haushalt anmelden.

 

 

  1. Weitere „Toiletten für alle“:

 

Die Landeshauptstadt Kiel verfügt derzeit über zwei Toilettenanlagen, die den Kriterien einer „Toilette für alle“ entsprechen: Eine fest installierte Anlage im Wartebereich des ZOBs in der Auguste-Viktoria-Straße und eine mobile Container-Lösung.

 

Während der Veranstaltungssaison des Bootshafens, steht der Container dort der Öffentlichkeit zur Verfügung. Außerhalb dieser Zeiten kann der Container von Veranstalter*innen gemietet werden. Derzeit besteht keine rechtliche Verpflichtung für Veranstalter*innen, ihren Besucher*innen eine „Toilette für alle“ zur Verfügung zu stellen.

 

Befindet sich der Container „Toilette für alle“ weder am Bootshafen, noch auf anderen Veranstaltungen, soll er an einem zentralen Punkt im Stadtgebiet der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

Hierfür wurde dem ABK von Dezernat II der Exerzierplatz angeboten. Sobald die technische Eignung feststeht, soll hier ein entsprechender Standplatz hergerichtet werden.

 

Ein darüber hinaus gehender konkreter Bedarf an „Toiletten für alle“ ist dem ABK bisher nicht bekannt gewesen, allerdings halten die zuvor genannten Beiräte eine generelle Ausweitung des Angebotes an „Toiletten für alle“ für dringend geboten, beispielsweise im Bereich der Kiellinie.

 

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass „Toiletten für alle“ aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht als Ersatz für reguläre barrierefreie Toiletten dienen können.

 

  1. Ausweitung der Netten Toilette:

 

Die Ausweitung des Konzeptes der Netten Toilette wurde zwischenzeitlich bereits beschlossen, hierzu verweisen wir auf Drs. 0899/2022.

 

Die befragten Beiräte weisen darauf hin, dass aus ihrer Sicht die Netten Toiletten, aufgrund der individuellen Öffnungszeiten und nicht standardisierten Ausstattungen, nur eingeschränkt als Ersatz für vollwertige barrierefreie öffentliche Toiletten dienen können.

 

  1. Sanitäranlagen Holtenau Ost:

 

Aufgrund erforderlicher Medienleitungen für Wasser, Abwasser und Strom kommt nach Auskunft des Grünflächenamtes lediglich ein Standplatz in unmittelbarer Nähe zum Skatepark infrage. Eine mobile barrierefreie Toilettenlösung inklusive einer regelmäßigen Reinigung (zweimal täglich) würde etwa 3.000 € pro Monat kosten.

 

Die nächste Nette Toilette befindet sich am Tiessenkai im Schiffercafe.

 

  1. Notruf- / Alarmsysteme auf öffentlichen Toiletten:

 

Es befindet sich bereits ein zentrales Notruf- und Alarmsystem für barrierefreie Toilettenanlagen der Landeshauptstadt im Aufbau. Bisher verfügen von den 14 barrierefreien Anlagen 8 über diese Notrufeinrichtung. Der Container „Toilette für alle“ ist in dieser Aufzählung enthalten. Weitere 6 Anlagen sind noch nicht angeschlossen, werden aber sukzessive nachgerüstet.

 

Die heute bereits ausgerüsteten Anlagen verfügen über eine ständige Verbindung zum Sicherheitsdienstleister des ABK. Über technische Unterbrechungen wird der ABK umgehend informiert. Im Alarmfall wird die betroffene Toilettenanlage unverzüglich durch den Dienstleister aufgesucht. Die Situation wird vor Ort eingeschätzt und ggf. werden weitere Schritte eingeleitet.

 

 

  1. Einrichtung von All-Gender-Toiletten:

 

Im Rahmen von Neubauvorhaben werden durch den ABK grundsätzlich genderneutrale Toiletten beauftragt. Bei baulichen Veränderungen an Anlagen im Bestand des ABK wird die Realisierung genderneutraler Toiletten geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt (vgl. hierzu auch Punkt 1.).

 

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

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