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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0738/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

 Die Gemeindewahl am 14. Mai 2023 in der Landeshauptstadt Kiel wird für gültig erklärt.

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Sachverhalt/Begründung

Nach § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) hat die neue Vertretung nach Vorprüfung durch einen von ihr gewählten Ausschuss über die Gültigkeit der Wahl sowie über Einsprüche in folgender weise zu beschließen:  

 

  1. War eine Vertreterin oder ein Vertreter nicht wählbar, so ist ihr oder sein Ausscheiden anzuordnen.
  2. Sind bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten vorgekommen, die das Wahlergebnis im Wahlkreis oder die Verteilung der Sitze aus den Listen im Einzelfall beeinflusst haben können, so ist die Wahl der Entscheidung entsprechend zu wiederholen.
  3. Ist die Feststellung des Wahlergebnisses fehlerhaft, so ist sie aufzuheben und eine neue Feststellung anzuordnen.
  4. Liegt keine der unter Nummer 1 bis 3 genannten Fälle vor, so ist die Wahl für gültig zu erklären.

 Der Wahlprüfungsausschuss hat bei der Vorprüfung in seiner Sitzung am 30. Juni 2023 folgendes festgestellt: 

 

  • Sämtliche Vertreterinnen und Vertreter haben die Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllt.
  • Unregelmäßigkeiten, die das Wahlergebnis in den 25 Kieler Wahlkreisen oder die Verteilung der Sitze aus den Listen beeinflusst haben können, hat es bei der Wahlvorbereitung und der Wahlhandlung nicht gegeben.
  • Das vom Gemeindewahlausschuss festgestellte und vom Gemeindewahlleiter am 22. Mai 2023 bekanntgegebene endgültige Wahlergebnis ist fehlerfrei.

Gemäß § 66 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) macht der Wahlprüfungsausschuss der Ratsversammlung einen Vorschlag über den von ihr im Wahlprüfungsverfahren zu fassenden Beschluss. 

 

Der Wahlprüfungsausschuss schlägt vor, die Gemeindewahl am 14. Mai 2023 für gültig zu erklären.

 

 Christian Zierau

Stadtrat

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