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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0752/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

Die anliegende Neufassung der Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) wird beschlossen.

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Sachverhalt/Begründung

Die Entschädigungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein kennzeichnet durch die dort aufgeführten Höchstbeträge den Rahmen des Zulässigen. Der Aufwand, der Ratsmitgliedern und anderen ehrenamtlich tätigen Bürger*innen in einer Landeshauptstadt durch die Wahrnehmung ihres Ehrenamtes entsteht, rechtfertigt die Entschädigung nach diesen Höchstbeträgen.

Mit der Neufassung der Entschädigungssatzung erfolgt die Anpassung automatisch an die Höchstbeträge der Landesverordnung in der jeweils geltenden Fassung.

Darüber hinaus wurden Änderungen zur Klarstellung der Rechtslage und redaktioneller Art vorgenommen.

Das Rechtsamt hat mitgezeichnet.

Bettina Aust

Stadtpräsidentin

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