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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0356/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Der Abschlussbericht des Stadtteilentwicklungskonzeptes Wik (STEK, siehe Anlage 1) einschließlich der ergänzenden Dokumentationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Den Abwägungsvorschlägen zu den Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Behörden, der Träger öffentlicher Belange nach §139 BauGB und der Beiräte (s. Anlage 2) wird zugestimmt.
  3. Das Entwicklungskonzept wird als Grundlage für die weitere Entwicklung des Ortsteils Wik beschlossen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Zu 1:

Am 18.05.2017 hat die Rastversammlung der Landeshauptstadt Kiel beschlossen, für den Ortsteil Wik ein Stadtteilentwicklungskonzept zu erstellen (Drucksache 0304/2017). Anlass war, dass die Wik aufgrund der Konversion verschiedener militärischer Liegenschaften Veränderungen erfährt, die für die nahe Zukunft die Chance ermöglichen, die Weichen für die städtebauliche Entwicklung des Ortsteils neu zu stellen und Wohn-, Gewerbe- sowie Freiflächen bedarfsgerecht zu sichern bzw. zu entwickeln (z.B. das Areal der Technischen Marineschule, das ehemalige Marineuntersuchungsgefängnis sowie Haus 3 im Anschar). Dem STEK vorausgegangen war bereits das Struktur- und Nutzungskonzept (SNK) r das Areal der Technischen Marineschule unter Beteiligung von Bürger*innen (Drucksache 0439/2018), so dass diese Ergebnisse nachrichtlich in das STEK übernommen wurden. In diesem Prozess (SNK) wurde deutlich, dass das Marinequartier aufgrund großer Verkehrstrassen nur unzureichend an den weiteren Ortsteil angebunden ist, und die trennende Wirkung der Prinz-Heinrich-Straße verringert werden sollte. Weiterhin ist der Ortsteil vor allem ökonomischen und gesellschaftlichen Veränderungen unterworfen, so dass u.a. ein zukünftig wachsender Anteil älterer Menschen mit den entsprechenden Folgen für die Infrastruktur des Ortsteils, aber auch Strukturveränderungen im Einzelhandel neue Strategien erfordern. Insbesondere die Unterversorgung zentraler Wohnbereiche der Wik mit Grün- und Erholungsflächen sollten hier Betrachtung finden, aber auch die zukunftsfähige Gestaltung des Nahversorgungszentrums an der Holtenauer Straße.

Mit dem Zwischenbericht (Drucksache 0812/2021) legte im Herbst 2021 das Gutachterteam cappel + kranzhoff stadtentwicklung und planung GmbH, TOLLERORT entwickeln & beteiligen und SHP Ingenieure GbR und STADTKREATION URBANES BEWEGEN eine Analyse des Untersuchungsgebiets vor. Aufbauend auf dieser Analyse sind in einer zusammenfassenden Bewertung die Chancen und Mängel aufgezeigt und Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Ortsteils benannt worden. Die Gesamtsteuerung des Prozesses, die städtebauliche Erarbeitung und planerische Begleitung sowie Ausgestaltung der Pläne und des Berichtes übernahm das Büro cappel + kranzhoff. SHP Ingenieure waren für die verkehrlichen Themen zuständig, TOLLERORT für die Konzeption, Moderation und Dokumentation des Beteiligungsprozesses sowie die Öffentlichkeitsarbeit. Mit Vorlage des Zwischenberichtes wurden die Zielaussagen des vorläufigen Entwicklungskonzeptes mit seinen Handlungsschwerpunkten beschlossen.

Mit dem vorliegenden Abschlussbericht zeigen die Gutachter auf, welche Chancen und Mängel im Untersuchungsgebiet vorliegen und formulieren umliche Handlungsschwerpunkte und Leitziele, wie sich der Ortsteil zukünftig entwickeln kann. Es werden Perspektiven in Form eines integrierten sdtebaulichen Entwicklungskonzeptes aufgezeigt, woraus grobe Maßnahmenpakete abgeleitet werden. Der Entwurf des Abschlussberichtes wurde den Trägern öffentlicher Belange vorgelegt und Stellungnahmen abgewogen und bei Relevanz eingearbeitet.

 

Zu 2:

Die gesamten Planungsinhalte wurden mit den Behörden, den Tgern öffentlicher Belange vergleichbar §139 BauGB und den städtischen Beiräten erörtert. Die vorgetragenen Anregungen sind in der Anlage 2 zusammengestellt und mit einem Abwägungsvorschlag versehen.

 

Zu 3:

Das im Rahmen des STEK erstellte integrierte Entwicklungskonzept ist die planerische Konzeption zur räumlichen Entwicklung des Ortsteils. Es basiert auf dem Leitbild „Die Wik: eigenständig.nachhaltig.für Alle“ und daraus abgeleiteten acht Handlungsumen mit konkretisierenden Leitzielen. Hieraus entwickeln sich anschließend die Maßnahmenpakte (s. Drucksache 0812/2021 für die Darstellung der Hauptmaßnahmen im Zwischenbericht).

a)      Kiellinie Wik

Leitziele:

  • Gestaltung der Naherholungsorte in Wassernähe als "Tor zur Kiellinie"
  • Ergänzung des Sport- und Freizeitangebots insbesondere für Kinder und Jugendliche
  • Ergänzung des Kultur- und Tourismusangebots
  • Gestaltung der Kiellinie als attraktive Wegeverbindung für den nicht-motorisierten Verkehr

 

b)     Grüne Wik

Leitziele:

  • Attraktive Gestaltung und Vernetzung von Grünflächen mit einem breiten Naherholungs-, Sport- und Freizeitangebot für alle Bewohner*innen
  • Die Grünflächen dienen der Klimafolgenanpassung und der Erhöhung der Biodiversität
  • Verbesserung der Durchwegung des Ortsteils und Anbindung an angrenzende Quartiere durch sicher gestaltete Fußwege und Velorouten

 

c)      Holtenauer Straße

Leitziele:

  • Entwicklung einer belebten Quartiersmitte als Behördenzentrum und Nahversorgungsstandortes mit vielfältigem Angebot (Einzelhandel, Dienstleistung, Gastronomie, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen)
  • Attraktive Gestaltung der öffentlichen Räume als Treffpunkt, zum Aufenthalt und für Veranstaltungen
  • Fahrrad- und fußgängerfreundliche Gestaltung des Straßenraums
  • Neuordnung des ruhenden Verkehrs
  • Stärkung des ÖPNV-Angebots und alternativer Mobilitätsangebote

 

d)     Prinz-Heinrich-Straße/Feldstraße

Leitziele:

-          Gestaltung und Gliederung des Straßenraums

-          Minderung der Barrierewirkung

-          Fahrrad- und fußgängerfreundliche Gestaltung des Straßenraums

-          Stärkung des ÖPNV-Angebots und alternativer Mobilitätsangebote

 

e)      Marinequartier und Uferkanten

Leitziele:

-          Fortführung des Konversionsprozesses zur Entwicklung eines gemischten Quartiers mit Wohnen, Gewerbe, sozialen und kulturellen Einrichtungen

-          Erhalt und Pflege des baukulturellen Erbes

-          Schaffung zusätzlicher Grünverbindungen und Naherholungsorte und Stärkung der Anbindung an die restliche Wik

-          Schaffung neuer Orte für Bewohner*innen und Besucher*innen entlang der Wasserkanten

-          Autoarme und fahrrad- und fußgängerfreundliche Gestaltung des Verkehrsraums

 

f)       Timmerberg

Leitziele:

-          Schutz und Weiterentwicklung der naturnahen Grünbereiche

-          Behutsame Ergänzung des Sport- und Freizeitangebots und weiterer Wegeverbindungen

 

g)     Gewerbegebiet Nord

Leitziele:

-          Sicherung und Attraktivierung der Gewerbeflächen und Diversifizierung des Gebiets durch ergänzende kompatible Nutzungen

-          Verbesserung und attraktive Gestaltung von Wegeverbindungen und des öffentlichen Raums

-          Stärkung des ÖPNV-Angebots und alternativer Mobilitätsangebote

 

h)     Belvedere

Leitziele:

-          Gestaltung des öffentlichen Raums als "Tor zur Wik" mit attraktiven Freiflächen

-          Fahrrad- und fußgängerfreundliche Gestaltung des Straßenraums

-          Stärkung des ÖPNV-Angebots und weiterer alternativer Mobilitätsangebote

 

Nicht verortete Leitziele

-          Schaffung/Sicherung von bezahlbarem, gemeinschaftlichem Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen durch Innenentwicklung unter Berücksichtigung energetischer Standards

-          Stärkung des Netzwerkes zwischen Bildungs-, Betreuungs- und Kultureinrichtungen

-          Sicherung und Stärkung des Vereinslebens

-          Erhalt und Pflege stadtbildprägender Bebauungsstrukturen und Kulturdenkmalen

-          Anpassung des Ortsteils an die Auswirkungen durch das Holstein-Stadion an Spieltagen

-          Ausbau der Mobilität auf dem Wasser

 

Weiteres Vorgehen

Mit der parallel eingebrachten Vorlage zum Abschlussbericht der vorbereitenden Untersuchungen mit integriertem städtebaulichen EntwicklungskonzeptGrüne Wik“ (Drucksache 0357/2023) besteht nach Beschluss die Möglichkeit, mit Hilfe der Städtebauförderung Maßnahmenr eine Teilfläche des STEK im Ortsteil Wik umzusetzen

Bei der generellen Entwicklung des Ortsteils Wik und seiner angrenzenden Räume ist das STEK zukünftig als räumliches Entwicklungskonzept zu berücksichtigen.

Die Inhalte der Vorlage wurden im Ortsbeirat Wik am 12.04.2023 erörtert.

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

Anlage:

1)      Abschlussbericht zum Stadtteilentwicklungskonzept Wik

2)      Anlagen zum Abschlussbericht

 

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Anlagen

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