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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI - 0763/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, eine Übersicht darüber zu erstellen, ob bzw. welche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Rettungsschwimmer*innen seit dem vergangenen Sommer durch das DRK oder die Landeshauptstadt Kiel umgesetzt wurden, ob bzw. welche Verbesserungen derzeit in Umsetzung oder in Planung sind und wie der weitere Zeitplan dafür aussieht.

Darüber hinaus sollen Gespräche direkt mit Vertreter*innen der ehrenamtlich tätigen Rettungsschwimmer*innen geführt werden, um Vorschläge und Wünsche für eine weitere Verbesserung der Situation aus Sicht der Betroffenen zu erhalten.

Die Ergebnisse sollen dem Schul- und Sportausschuss in einer Geschäftlichen Mitteilung nach Ende der Badesaison 2023 vorgelegt werden.

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Sachverhalt/Begründung

Bereits im vergangenen Jahr haben Rettungsschwimmer*innen sich in einem offenen Brief über über gravierende Missstände sowohl in ihren Unterkünften als auch an den Wachtürmen beschwert. Daraufhin wurde in der Sitzung der Ratsversammlung am 25. August 2022 beschlossen, die Situation zu analysieren und Maßnahmen zu treffen. Die Verwaltung hat im Januar 2023 dazu einen Zwischenbericht (Drs. 1121/2022) vorgelegt, der aussagt, dass das DRK keine Mängel an den Wachtürmen sieht. Die Unterbringung der Rettungsschwimmer*innen falle in die Zuständigkeit des DRK und dieses werde ein internes Unterbringungskonzept erarbeiten. „Bauliche Bedarfe über das Maß der üblichen Bauunterhaltung hinaus an der bestehenden Wachstation“ sehe das DRK aber nicht. Als einzige konkrete Maßnahme wird in dem Bericht die Limitierung der Übernachtungsplätze für das Wachgebäude auf maximal 12 Personen durch die Landeshauptstadt Kiel genannt.

Allerdings bestehen fortgesetzt erhebliche Schwierigkeiten, ausreichend ehrenamtliche Rettungsschwimmer*innen für die Bewachung der Kieler Strände während der Badesaison zu gewinnen. Diese Schwierigkeiten werden auch fortbestehen oder sich sogar noch verschärfen, wenn die Rettungsschwimmer*innen mit der Situation vor Ort und insbesondere ihrer Unterbringung auch weiterhin unzufrieden sind. Die Bewachung der Kieler Strände in der Badesaison wird traditionell von einer Wasserrettungsgesellschaft wahrgenommen. Diese Beauftragung wird vertraglich fixiert wird und es obliegt dann der Wasserrettungsgesellschaft, die notwendigen Kräfte in den Reihen der ehrenamtlich Tätigen der Organisation bundesweit zu akquirieren. Trotzdem ist es natürlich letztlich Aufgabe der Landeshauptstadt, die Bewachung ihrer Strände sicherzustellen und es muss daher in ihrem Interesse liegen, die Bemühungen der Wasserrettungsgesellschaft um freiwillige Rettungsschwimmer*innen durch Schaffung von bestmöglichen Rahmenbedingungen zu unterstützen.

Eine Übersicht über die konkreten Maßnahmen, die zur Verbesserung dieser Rahmenbedingungen bereits ergriffen wurden und noch werden, sowie eine Abfrage von tatsächlich notwendigen und/oder wünschenswerten Verbesserungen aus Sicht der Betroffenen selbst ist aber als Grundlage notwendig, bevor die Selbstverwaltung über weitergehende Maßnahmen beschließen kann.

 

 

gez. Ratsherr Björn Thoroe

Ratsfraktion DIE LINKE/Die PARTEI

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