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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 1285/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Anlass

Die Kieler Ratsversammlung hat die Verwaltung beauftragt, ein Klimaanpassungskonzept für die Stadt zu erarbeiten (Drs. 0002/2021). Im Mai 2021 legte die Verwaltung eine erste Geschäftliche Mitteilung vor, die umfassende Informationen zum Klimawandel und zu den Bausteinen des zu erarbeitenden Rahmenkonzeptes Klimaanpassung enthält (Drs. 0368/2021). Im Juni 2022 wurden in einer weiteren Geschäftlichen Mitteilung die priorisierten Handlungsfelder und die vorgesehenen Handlungsschwerpunkte vorgestellt (Drs. 0459/2022). Mit dieser Geschäftlichen Mitteilung wird nun der Entwurf für ein Rahmenkonzept Klimaanpassung vorgelegt. Nach der Beratung im Fachausschuss soll das Rahmenkonzept öffentlich und mit verschiedenen Akteur*innen der Stadtgesellschaft diskutiert werden, um weitere Anregungen zu sammeln. Danach soll dem Fachausschuss und der Ratsversammlung im ersten Quartal 2024 ein ergänztes Konzept zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Rahmenkonzept Klimaanpassung für Kiel

Die wichtigste Vorsorge im Einsatz gegen den Klimawandel ist nach wie vor entschlossener Klimaschutz. Gleichzeitig treten Auswirkungen des Klimawandels bereits ein oder lassen sich absehbar nicht mehr verhindern. Daher gewinnen Maßnahmen zur Klimaanpassung zunehmend an Bedeutung.

Die Stadt hat sich in der Vergangenheit bereits in vielen Handlungsfeldern mit den absehbaren klimatischen Veränderungen auseinandergesetzt: ein übergreifendes Konzept gab es bislang jedoch noch nicht. Nur durch die abgestimmte und fachliche Entwicklung integrierter Konzepte und Maßnahmen kann es gelingen, den Auswirkungen des Klimawandels vorsorgeorientiert und nachhaltig zu begegnen und die Lebensqualität in der Landehauptstadt Kiel langfristig zu sichern.

Das Rahmenkonzept Klimaanpassung (siehe Anlage) umfasst Ziele, Betroffenheiten und Handlungsbedarfe und spannt den Rahmen auf für notwendige Teilkonzepte.

Die Anpassung an die Folgen des Klimawandels in der Stadt Kiel ist eine bedeutende, fortlaufende Gemeinschaftsaufgabe, eine außerordentliche Herausforderung und gleichzeitig auch eine Chance. Zum einen vermindern Anpassungsmaßnahmen die durch Extremwetterereignisse und graduelle Temperatur- und Niederschlagsveränderungen entstandenen Schäden und damit die Defensivausgaben, die nach Schadensereignissen ohne Anpassung fällig werden. Zum anderen führt ihre Umsetzung zu Investitionen, welche ihrerseits zu positiven Wachstumsimpulsen in der Ökonomie führen. Darüber hinaus können sie auch zu einer Verbesserung der Lebensumstände beitragen.

Für zahlreiche kommunale Handlungsfelder sind fachspezifische Anpassungskonzepte erforderlich (z.B. Hitzeaktionsplan, Hochwasserschutzkonzept). Das vorliegende Rahmenkonzept Klimaanpassung bildet für diese Teilkonzepte eine inhaltliche und organisatorische Klammer, u.a. durch Ziele und Priorisierungen.

Rahmenkonzept, Fachkonzepte und dort definierte Maßnahmen der Klimaanpassung werden künftig in alle Bereiche des städtischen Handelns integriert werden müssen, um in den kommenden Jahrzehnten die Widerstandsfähigkeit der Stadt gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels zu stärken und die Lebensqualität, Standortattraktivität, Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsbedingungen im Sinne der Nachhaltigkeit langfristig zu sichern und nach Möglichkeit weiter zu verbessern.

Das Rahmenkonzept soll durch eine stetige Aktualisierung der Datenlage, Evaluation der Umsetzungsschritte durch eine Arbeitsgruppe (erreichte Fortschritte, evtl. Planungsänderungen) und unter Berücksichtigung des interkommunalen Austauschs – u.a. über Best-Practice-Beispiele – kontinuierlich fortgeschrieben werden.

Bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels handelt es sich um eine Querschnittsaufgabe, deren Umsetzung zahlreiche städtische Ämter betrifft. Die Federführung für die Behandlung des Themas liegt im Umweltschutzamt. Von dort wird auch die Organisation einer Arbeitsgruppe mit festen Ansprechpersonen aus den zuständigen Fachämtern ausgehen. Diese Struktur ist entscheidend für die Verstetigung des Arbeitsprozesses, etwa im Austausch über aktuelle Entwicklungen, Herausforderungen, Fragestellungen und Informationen (etwa zu Fördermöglichkeiten). Ferner wird die Planung und Umsetzung von Maßnahmen in den jeweiligen Ämtern Gegenstand des Austausches sein.

Das Thema Klimaanpassung muss in der Stadt durch Partizipation und Information von Akteur*innen und Zielgruppen sowie durch eine Fortsetzung der internen und externen Vernetzung dauerhaft verankert werden. Zur Bewältigung dieser Langzeitaufgabe bedarf es jedoch einer kontinuierlichen personellen Absicherung, sowohl in der Koordinierung, als auch bei der Umsetzung in den Fachämtern.

Entscheidend für eine nachhaltige Klimaanpassung sind darüber hinaus die Verstetigung und die Überprüfung der Umsetzung der Anpassungsmaßnahmen. Eine Evaluation des Umsetzungsfortschritts kann zukünftig direkt anhand der einzelnen fachbereichsspezifischen Maßnahmenübersichten vorgenommen werden (siehe Kapitel „Handlungsfelder und Maßnahmen“).

 

Ziele

Durch die Umsetzung von Teilkonzepten und Maßnahmen zur Klimaanpassung soll die Widerstandsfähigkeit der Stadt gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels gestärkt werden.

Im Entwurf des Rahmenkonzepts Klimaanpassung sind sowohl übergreifende Ziele festgehalten als auch solche für die Schutzgüter „Mensch“, „Umwelt“ sowie „Gebäude und Infrastruktur“.

Ein übergreifendes Ziel ist die Information und Sensibilisierung für das Thema Klimaanpassung und den daraus resultierenden Handlungsbedarf.

 

Kommunikation

Bei der Erstellung eines Rahmenkonzeptes Klimaanpassung für Kiel ist die Einbindung und der Austausch sowohl mit den verwaltungsinternen als auch den externen Akteur*innen von entscheidender Bedeutung.

Netzwerke sind ein wichtiges Instrument zur Optimierung des weiteren Vorgehens. So findet beispielsweise ein Austausch über den inhaltlichen Umfang von Analysen und die Erstellung von Hitzeaktionsplänen statt sowie über Datenquellen und Tipps zur internen und externen Kommunikation zum Thema Klimaanpassung.

Durch alle Handlungsfelder zieht sich die Information und Beteiligung der Kieler Bürger*innen. Diese wurde bisher u.a. in Form von Exkursionen gemeinsam mit Wissenschaftler*innen aus der Region, Informationsformaten auf der Kieler Woche und im Rahmen der Kieler Klimawoche umgesetzt.

Die Anpassung der Stadt an die Folgen des Klimawandels ist eine große Gemeinschaftsaufgabe, bei der die Bürger*innen selbstverständlich auch gefragt sind. Jede*r kann sich mit seinen Ideen, Fragen und Anregungen einbringen. Jede*r sollte schauen, wie er*sie selbst in Sachen Klimaanpassung aktiv werden kann. Viele Menschen und Institutionen haben bereits mit ersten Schritten zur Eigenvorsorge im Zusammenhang mit den Folgen des Klimawandels begonnen.

Die Umweltbewusstseinsstudie 2022 von Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium, welche im August dieses Jahres vorgestellt wurde, zeigt: Die überwiegende Mehrheit der Deutschen spürt die negativen Folgen der Klimakrise bereits deutlich und hält Maßnahmen zur Anpassung für erforderlich. Auch wenn andere Krisen, wie der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die Inflation, stärker im Vordergrund stehen, bleibt der Schutz von Gesundheit, Umwelt und Klima ein wichtiges Thema für die Menschen in Deutschland. Der Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels als große gesamtgesellschaftliche Aufgaben, rücken weiter in den Fokus.

 

Bundes-Klimaanpassungsgesetz

Die Bundesregierung kommt angesichts des Klimawandels und der vielfältigen Auswirkungen ihrer vorsorgenden Aufgabe nach und hat einen Rahmen für Bund, Länder und Gemeinden für Klimaanpassungsmaßnahmen geschaffen: Der Bundestag hat am 16. November 2023 das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) verabschiedet.

Städte, Gemeinden, die Bundesländer und der Bund werden gesetzlich verpflichtet, die Auswirkungen des Klimawandels in ihre Planungen einzubeziehen.

Die Bundesregierung verpflichtet sich, eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen, regelmäßig zu aktualisieren und fortlaufend umsetzen. Die Länder werden beauftragt, bis spätestens 31. Januar 2027 eigene Klimaanpassungsstrategien vorzulegen und umzusetzen.

Die Kommunen werden u.a. verpflichtet, nach Maßgabe der Zuständigkeitsbestimmung des Landesrechts ein Klimaanpassungskonzept aufzustellen und umzusetzen.

Träger öffentlicher Aufgaben haben bei ihren Planungen und Entscheidungen das Ziel des Gesetzes fachübergreifend und integriert zu berücksichtigen.

Die Stadt ist auf konsequentes Handeln aller Regierungs- und Verwaltungsebenen und der gesellschaftlichen Akteure angewiesen.

Die Stadtverwaltung stimmt der Meinung des Deutschen Städtetages zu und erachtet es als gut und notwendig, dass durch das Klimaanpassungsgesetz für diese wichtige Aufgabe nun deutschlandweit mehr Verbindlichkeit geschaffen wird.

Die Klimaanpassung ist eine Mammutaufgabe über Jahrzehnte, denn es geht am Ende schlicht um den Umbau unserer Städte. Die Städte müssen daher langfristig planen können und sind auf eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung angewiesen.

An verschiedenen Stellen des Rahmenkonzeptes wird darauf hingewiesen, dass die derzeitige finanzielle Ausstattung der Stadt für die Aufgabenerfüllung bei Weitem nicht ausreicht. Diese Feststellung findet sich auch in den Stellungnahmen des Städtetages zum Gesetzentwurf, in denen die Forderung erhoben wird, dass Bund und Länder hier mehr Verantwortung übernehmen müssen.

 

Weiteres Vorgehen

Es ist entscheidend, dass die Klimaanpassung bei Planungsvorgängen in der Stadtverwaltung selbstverständlich und frühzeitig mitgedacht wird.

Das setzt voraus, dass die Mitarbeiter*innen aller betroffenen Fachbereiche für das Thema sensibilisiert sind und ein möglichst breiter Konsens erreicht wird.

Weiterhin müssen nun die in den Handlungsfeldern genannten Handlungsbedarfe in den Fokus rücken. Dies betrifft vor allem die Erarbeitung von Teilkonzepten und die Umsetzung von Maßnahmen. Beides führt zu personellen Mehrbelastungen, die zurzeit in Teilbereichen nicht dargestellt werden können, auch wenn Teilkonzepte extern vergeben werden. Auch die Integration und stärkere Priorisierung der Aspekte führt zum Teil zum Mehraufwand und kann zu längeren Planungsprozessen führen.

Vor dem Hintergrund der begrenzten personellen Kapazitäten und aus Gründen der Effektivität ist es zunächst erforderlich, dass in den verschiedenen Fachbereichen Prioritäten und Schwerpunkte gesetzt werden.

 

Teilkonzepte und umfangreichere Maßnahmen werden politischen Beschlüssen zugeführt, in denen dann auch die zusätzlichen personellen und finanziellen Ressourcen benannt werden.

Die vorliegende erste Entwurfsfassung des Konzeptes wird hiermit den politischen Gremien in einer Geschäftlichen Mitteilung vorgelegt. Nach einem Konsultationsprozess wird ein Beschlussantrag folgen.

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

 

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Anlagen

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