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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0237/2024

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Beratungsfolge

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Antrag

Die vertretungsberechtigte Person der Landeshauptstadt Kiel in der Hauptversammlung der Stadtwerke Kiel AG (SWK AG) wird angewiesen, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

  1. Verzicht auf sämtliche Fristen und Formen der Einberufung der Hauptversammlung und der Bekanntgabe der Tagesordnung der Hauptversammlung.

 

  1. Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 01. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024.

 

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Sachverhalt/Begründung

Gemäß § 12 der Satzung der SWK AG in der gültigen Fassung vom 13. September 2007 obliegt der Hauptversammlung die Bestellung der Abschlussprüfungsgesellschaft. Vorstand und Aufsichtsrat haben nach § 124 Abs. 3 AktG zu jedem Gegenstand der Tagesordnung, über den die Hauptversammlung beschließen soll, Vorschläge zur Beschlussfassung zu machen.

 

Die nächste Aufsichtsratssitzung und die nächste Hauptversammlung der SWK AG finden tag-gleich am 18.03.2024 statt.

 

In der Aufsichtsratssitzung am 18.03.2024 wird der SWK-Vorstand vorschlagen, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 01. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 zu bestellen. Bei entsprechendem Beschluss des Aufsichtsrates wird die endgültige Beschlussfassung an die im Anschluss stattfindende Hauptversammlung verwiesen. 

 

Unserem Mitaktionär, der MVV Energie AG, ist sehr daran gelegen, für den gesamten MVV-Konzern – zu dem auch die SWK AG zählt – ein und dieselbe Abschlussprüfungsgesellschaft zu gewinnen. Das vereinfacht den Abstimmungsprozess und garantiert, dass die MVV in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit ihren Börseninformationspflichten nachkommen kann.

 

 

 

 

Darüber hinaus ist die Stadtwerke Kiel AG nicht an das Kommunalprüfungsgesetz S-H gebunden, wonach ein Wechsel der Abschlussprüfungsgesellschaft alle sechs Jahre vorgesehen ist. Bisher galt für die MVV Energie AG und die Stadtwerke Kiel AG die EU-Abschlussprüferverordnung, wonach im Anschluss an eine sogenannte Grundrotationszeit von zehn Jahren - während der ein Unternehmen denselben Abschlussprüfer ununterbrochen bestellen darf - eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen war. Nach einer solchen Ausschreibung war es möglich, den bisherigen Abschlussprüfer für weitere zehn Jahre zu beauftragen. Allerdings war eine interne Rotation vorgeschrieben.

Vor diesem Hintergrund wurden sowohl die MVV Energie AG als auch die Stadtwerke Kiel AG in den letzten 15 Jahren von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC geprüft, wobei die interne Rotation nach 10 Jahren berücksichtigt wurde.

Bereits im Jahr 2019 hatte der Hauptausschuss darum gebeten, einen gelegentlichen Wechsel der Abschlussprüfungsgesellschaft in Erwägung zu ziehen.

 

Mit dem im Jahr 2021 verabschiedeten Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) ist die Option zur Verlängerung des Prüfungsmandats auf weitere zehn Jahre entfallen. Über die im FISG formulierten Übergangsregelungen muss der Wechsel der Abschlussprüfungsgesellschaft spätestens für das Jahr 2024 erfolgen. Der MVV-Konzern hat daher im Jahr 2023 ein Ausschreibungsverfahren unter Einbeziehung ihres Bilanzprüfungsausschusses in die Wege geleitet. Nach zuvor festgelegten Kriterien konnte die Abschlussprüfungsgesellschaft KPMG die Ausschreibung für sich entscheiden.

 

Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass der Aufsichtsrat und unser Mitaktionär (die MVV Energie AG) dem Vorschlag des SWK-Vorstands, KPMG zum Abschlussprüfer der SWK AG für das Geschäftsjahr 2023/24 zu bestellen, folgen werden. Sollte die LHK ihre Zustimmung zu diesem Beschluss nicht geben, würde nach den vertraglichen Regelungen zwischen der LHK und der MVV Energie AG ein formelles Eskalationsverfahren in Gang gesetzt.

 

Der vom Hauptausschuss bereits im Jahr 2019 angeregte Wechsel der Prüfungsgesellschaft wird damit umgesetzt.

 

Der Antrag der Verwaltung hat keine finanziellen Auswirkungen auf den laufenden Haushalt und wirkt sich auch nicht auf den aktuellen Stellenplan aus.

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

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Finanzcheck

 

 

lfd. HH-Jahr

1. Folgejahr

2. Folgejahr

3. Folgejahr

langfr. p.a.

Erträge

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Aufwendungen

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Saldo

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investive Einzahlungen

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