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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0396/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

- 1 -

Die Verwaltung wurde im März 2017 mit Drs. 0228/2017 beauftragt, ein Verfahren zwischen Dezernat II und V für die mittel- und langfristige Planung sowie die Realisierung von Schulbaumaßnahmen zu entwickeln und mit der Selbstverwaltung abzustimmen.

 

Grundlage dazu sind laut Beschluss die folgenden Schwerpunkte:

 

  1. Entwicklung eines aktualisierten Schulbau- und Sanierungsprogramms für die allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen inkl. einer Priorisierung der Bauvorhaben unter Einbeziehung u.a. von:

 

a)      Grundlagen aus der Schulentwicklungsplanung

b)      Angleichung künftiger Planungsschritte an die aktuelle Bevölkerungsprognose und die damit festgestellten Bedarfe

c)      Einbindung der Kooperation mit den Umlandgemeinden

d)      Berücksichtigung von zu erwartenden Schwerpunktbildungen (neue Stadtteile)

e)      Einbeziehung und Weiterentwicklung der neuen DAZ-Zentren und der Berufsintegrationsklassen (BIK)

 

  1. Entwicklung einer entsprechenden Kostenkalkulation für eine solide Haushaltsplanung

 

a)      Vorlage von Baukostenschätzungen und Kalkulationen

b)      Sowie zeitnahe Darlegung und Begründung von Abweichungen über 10% im Schulausschuss zur Information und Beratung

c)      Vorbereitung und Darstellung der jeweiligen Neubau- und Sanierungsbedarfe (getrennt) rechtzeitig vor den kommenden Haushaltsberatungen

 

 

 

 

 

 

 

  1. Partizipative Einbindung der Schulen innerhalb eines finanziell standardisierten Rahmens in einem transparenten Verfahren bei Planung und Umsetzung durch die Immobilienwirtschaft und das Amt für Schulen

 

a)      Raumgestaltungsprozesse unter Beteiligung der Schulen liegen in der Federführung des Amtes für Schulen

 

  1. Über die Sanierungs- und Neubaumaßnahmen ist regelmäßig, spätestens alle 6 Monate, in den entsprechenden Fachausschüssen zu berichten.

 

 

1. Entwicklung eines aktualisierten Schulbau- und Sanierungsprogramms für die allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen inkl. einer Priorisierung der Bauvorhaben

 

Sachstand zum Schulbauprogramm 2013-2018

 

Die Ratsversammlung hat in 2012 das Schulbauprogramm 2013-2018 beschlossen (Drs. 0708/2012). Die Verwaltung hat  auf dieser Grundlage und zwischenzeitlich getroffenen Entscheidungen für Schulbauten das in der Anlage 1 dargestellte mehrjährige Schulbau- und Sanierungsprogramm für den Zeitraum bis 2020  erstellt und ein Verfahren für ein strukturiertes und transparentes Vorgehen abgestimmt. Es dient der Transparenz der Verwaltung, Selbstverwaltung und den Schulgemeinschaften.

 

Schaubild: Schulentwicklungsplanung, Schulbauprogramm, Schulbau- und Sanierungsprogramm

 

 

 

Die im Schulbau- und Sanierungsprogramm dargestellten Maßnahmen bilden das Baupensum wie den Finanzierungsrahmen für Investitionen ab, das mit den vorhandenen Personalkapazitäten der Immobilienwirtschaft der Landeshauptstadt Kiel umgesetzt werden kann, wobei für einen großen Anteil der Architektenleistungen eine externe Beauftragung erfolgt bzw. vorgesehen ist. Auch bei der Beauftragung externer Büros ist zu beachten, dass die notwendige Begleitung der Maßnahmen ebenfalls Personalkapazitäten der Immobilienwirtschaft bindet.

 

Die Listen geben zu den geplanten Maßnahmen folgende Auskünfte:

 

  • Planungs- und Umsetzungszeitraum
  • Durchführung einer Phase 0
  • Stand der Kostenermittlung (Kostenrahmen / Kostenschätzung / Kostenberechnung).
  • Beauftragung eines Gutachtens / Durchführung eines Wettbewerbs
  • Kosten
  • Interne Durchführung oder externe Vergabe

Hinsichtlich der Belastbarkeit der dargestellten Kosten ist die jeweilige Angabe zum Stand der Kostenermittlung zu beachten. Während bei einem anfänglich grob ermittelten Kostenrahmen noch Toleranzen von +/- 40% anzunehmen sind, betragen diese bei einer vorliegenden Kostenberechnung noch etwa +/- 20 %. Dieses Restrisiko ist z.B. nicht vollends kalkulierbaren Ausschreibungsergebnissen oder nicht vorhersehbaren Ereignissen im Bauablauf geschuldet.

 

Zukünftig werden die Listen noch um den Aspekt der Schulhöfe ergänzt, indem geplante größere Maßnahmen zur Instandsetzung und ggf. Attraktivierung der Flächen gesondert aufgeführt werden. Sofern diese mit im Schulbau- und Sanierungsprogramm enthaltenen Maßnahmen an Geuden verknüpft sind, erfolgt ein entsprechender Querverweis.

 

Gleichwohl muss auf unvorhergesehene bzw. akute Bedarfe reagiert und entsprechende Lösungen müssen entwickelt werden. In Anbetracht der sich schon jetzt abzeichnenden Erweiterung der Kieler Schulinfrastruktur werden entsprechende Maßnahmen ergriffen. Es werden daher aktuell in der Immobilienwirtschaft neben einer Stabsstelle Bildungsbau neue Stellen geschaffen, um neue, notwendige Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Schulen, möglichst ohne Verschiebung von beschlossenen Maßnahmen, umsetzen zu können.

 

Veränderungen oder Erweiterungen des Programms sind derzeit bis zu dieser Umsetzung jedoch noch nicht ohne weiteres möglich. Eine Veränderung oder Erweiterung bestehender Maßnahmen oder die Aufnahme neuer Maßnahmen kann daher nur erfolgen, wenn gewährleistet ist, dass dafür auch die erforderlichen personellen Kapazitäten vorhanden sind. Neue Maßnahmen erfordern daher unter Umständen eine erneute Priorisierung mit einer Verschiebung von Maßnahmen auf spätere Zeiträume.

 

Die Programme für die Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Sporthallen werden künftig unter dem Begriff Bildungsbau zusammengeführt. Das Pendant bildet der Begriff Kommunalbau, zu dem alle weiteren kommunalen Bauten wie z.B. Verwaltungsgebäude, Feuerwehren und Kulturgebäude zählen.

 

 

 

Analog zum Schulbau- und Sanierungsprogramm werden derzeit die Programme für den Bereich Kinder- und Jugendeinrichtungen und die weiteren städtischen Baumaßnahmen aufgestellt.

 

Entsprechend der Systematik wird sich auch die Immobilienwirtschaft neu aufstellen und die bisherige Hochbauabteilung in die Abteilungen Bildungsbau und Kommunalbau aufgliedern. Zudem wird in der Immobilienwirtschaft eine Stabsstelle zur Koordinierung des Bildungsbaus eingerichtet, die allen Beteiligten als zentrale/r Ansprechpartner/in dient und die Federführung für die Etablierung und Umsetzung der Phase 0 im Schulbau übernimmt (siehe Drs. 0397/2018).

 

Diese Darstellung des Schulbau- und Sanierungsprogramm schafft für alle Beteiligten die notwendige Transparenz, Verbindlichkeit und Planungssicherheit bis 2020.

„Schulbauprogramm 2.0“ ab 2019

 

Das Schulbauprogramm muss für die Folgejahre kontinuierlich fortgeschrieben werden. Folgendes wird dabei einbezogen:

 

1.a) Grundlagen aus der Schulentwicklungsplanung

§ 48 Schulgesetz Schleswig-Holstein verpflichtet den Schulträger, unter Berücksichtigung der Planung umliegender Schulträger, Schulentwicklungspläne aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben und sich an der Abstimmung eines Schulentwicklungsplanes zu beteiligen. Weiterhin sind die Schulträger danach verpflichtet, die Schulgebäude und -anlagen örtlich zu planen und bereitzustellen. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet Schulentwicklungsplanung, die richtige Schule zur richtigen Zeit in der richtigen Größe am richtigen Ort vorzusehen.

 

Schule hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Die Voraussetzungen an den verschiedenen Standorten müssen laufend und teilweise kurzfristig den jeweils aktuellen rechtlichen Vorschriften, Schularten und zeitgemäßen Lernbedingungen angepasst werden. In den Schulen werden z.B. Räume für Inklusion, Differenzierung und DaZ-Kurse, Schulsozialarbeit, Mensen und gute Betreuungsmöglichkeiten benötigt.

 

Um für die Zukunft genügend Grundschulplätze am richtigen Ort vorhalten zu können, wurde die Bevölkerungsprognose -  für die Kieler Grundschulen  - ausgewertet. Grundlage für eine Bevölkerungsprognose sind umfangreiche Daten und Informationen aus den Bereichen Bevölkerung, private Haushalte, regionale Gliederung, Baulandplanung und Gebäude- und Wohnungsdaten, die die Abteilung Statistik des Bürger- und Ordnungsamtes zusammenstellt und regelmäßig aktualisiert.

Es ist geplant, dass eine Aktualisierung der Bevölkerungsprognose zukünftig alle zwei Jahre erfolgen soll, um eine möglichst optimale Aussage zu sich verändernden Trends zu erhalten.

 

Im Bereich der weiterführenden Schulen soll die Planung mit Hilfe einer Schulprognose erfolgen, die mit dem dafür zur Verfügung stehenden Programm ProPlan GIS derzeit erstellt wird. Diese Prognose berücksichtigt neben den schulpflichtig werdenden Kindern aus der Bevölkerungsprognose die tatsächlich vorhandenen Schülerzahlen der letzten Jahre einschließlich der Anmeldequoten aus anderen Schulbezirken und dem Umland sowie Versetzungsquoten zwischen den einzelnen Klassenstufen.

 

Die prognostizierten Schülerzahlen für Grundschulen und weiterführende Schulen  bilden dann die Basis für die Berechnung von Mensa-, Sporthallen- und Raumbedarf.

 

1. b) Angleichung künftiger Planungsschritte an die festgestellten Bedarfe

 

Das Amt für Schulen erstellt für alle Schulen ein individuelles Raumprogramm auf Basis des Beschlusses aus dem Jahr 2012 (Drs. 708/2012) und definiert damit das „Flächen-Soll“.

 

Diesem Flächen-Soll werden die der Schule aktuell durch den Schulträger zugewiesenen Räume als Flächen-Ist gegenüberstellt. Aus der Gegenüberstellung ergibt sich, ob die Flächen- und Raumkapazitäten den Vorgaben entsprechen oder ggf.  ein Überhang oder Mehrbedarf besteht.

 

Das „Flächen-Soll“ für jede Kieler Schule ergibt sich aus den Raumprogrammstandards, welche differenziert nach Schulart, Schulform und Zügigkeit, abgestimmt auf die an jedem Schulstandort individuell vorhandenen Bedarfe. Die Überprüfung der Raumprogrammstandards erfolgte sukzessive und ist noch nicht für alle Schulen abgeschlossen, es steht noch die endgültige Bearbeitung von fünf Schulen aus.

Als „Flächen-Ist“ werden die der Schule aktuell durch den Schulträger zugewiesenen Räume dem Flächen-Soll gegenüberstellt und mit einem Überhang oder Fehlbedarf an Räumen bzw. Flächen festgestellt.

 

Einem Mehrbedarf kann durch unterschiedliche Maßnahmen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung begegnet werden, wie z.B.

  1. durch die Veränderung bzw. Anpassung der Zügigkeit
  2. durch die Bildung eines weiteren Standortes der Schule im Bestand
  3. durch Wechsel der Schule in ein anderes Schulgebäude
  4. durch Anbau, Erweiterungsbau oder Neubau oder Container.

 

Anhand der ermittelten Bedarfe und unter Berücksichtigung von besonderen Erfordernissen und Gegebenheiten in den Stadtteilen/Regionen, erfolgt jeweils eine Auswertung und Analyse, um an den Schulstandorten zeitnah und gezielt nachsteuern zu können.

Auf der Basis der ermittelten Bedarfe und unter Einbeziehung des Raumprogramms werden Vorschläge erarbeitet, um diese decken zu können.

 

Bei einem festgestellten Mehrbedarf werden die verschiedenen Varianten durch die Verwaltung geprüft. Dabei erfolgen auch die Ermittlung eines ersten groben Kostenrahmens und eine Prognose zur zeitlichen Umsetzbarkeit (Zeitpunkt und Dauer). Dies gilt auch für vorübergehende Maßnahmen wie die Aufstellung von Containern.

Die Erkenntnisse und Vorschläge der Verwaltung werden in der Steuerungsgruppe Schulentwicklungsplanung diskutiert und priorisiert. Die Steuerungsgruppe Schulentwicklungsplanung besteht aus den schulpolitischen Sprecher*innen der Fraktionen sowie Vertreter*innen der Verwaltung aus Dezernat V und Dezernat II.

Das Ergebnis der Prüfung wird der Selbstverwaltung zur Entscheidung vorgelegt und fließt so in das Schulbauprogramm 2.0 ein. Auf Basis dieses Beschlusses konkretisiert die Verwaltung die Planung und bildet die Maßnahme entsprechend der finanziellen und zeitlichen Bedarfe im Schulbau- und Sanierungsprogramm und im Haushalt ab.

 

 

 

 

1. c) Einbindung der Kooperation mit den Umlandgemeinden

Schulentwicklungsplanung in der Landeshauptstadt Kiel bedeutet, dass bei der Aufstellung eines Schulentwicklungsplanes gem. § 48 SchulG in jedem Fall die Umlandgemeinden/ -kreise einzubeziehen und evtl. Schulbaumaßnahmen untereinander abzustimmen sind.

 

Als Gesprächs- und Entscheidungsgrundlage für die Zusammenarbeit mit den Umlandgemeinden ist zukünftig folgendes Vorgehen geplant:

 

                  Auswertung der Anzahl der Gastschüler/innen an Kieler Schulen (differenziert nach Schularten) erfolgt bereits

                  Abstimmung und Datenaustausch der Kieler Schulentwicklungsplanung mit den Schulentwicklungsplanungen der Umlandgemeinden (AG SEP Kiel und Umland) erste Treffen zur Verständigung einer möglichen Vorgehensweise sind bereits erfolgt

                  Entwicklung von Handlungsempfehlungen oder -erfordernissen von daraus resultierenden evtl. gemeinsamen - (Bau)-Maßnahmen

                  Diskussion dieser Vorschläge in der Steuerungsgruppe Schulentwicklungsplanung, ggf. unter Einbindung weiterer Akteure, wie z.B. des Bildungsministeriums

                  Entscheidungsvorlagen für die Selbstverwaltung erarbeiten.

 

1. d) Berücksichtigung von zu erwartenden Schwerpunktbildungen (neue Stadtteile)

 

Bei der Planung von Wohnbauvorhaben, neuen Baugebieten und ggf. daraus entstehenden neuen Stadtteilen ist die Zusammenarbeit und Abstimmung der künftigen Planungen zwischen dem Stadtplanungsamt und dem Amt für Schulen unter Einbeziehung der Bevölkerungsstatistik zwingend notwendig.

 

Auf der Basis der Datenerhebung und Analyse der aktuellen Situation in angrenzenden Kommunen / Stadtteilen und den zu erwartenden Wohneinheiten im Baugebiet ist von Beginn an neben dem Bedarf von Kindertagesbetreuung auch auf eine ausreichende Anzahl von Schulplätzen zu achten und einzuplanen. In Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt werden entsprechend dem Bedarf geeignete Standorte geprüft.

 

Bei der Planung einer neuen Grundschule gilt z.B. dabei das Motto „kurze Beine kurze Wege, so dass Grundschulkindern ein Schulweg von maximal 2 Kilometern zugemutet werden kann

1. e) Einbeziehung und Weiterentwicklung der neuen DAZ-Zentren und der Berufsintegrationsklassen (BIK)

 

In einem permanenten Abstimmungsprozess mit dem Schulamt Kiel, der zentralen Anmeldestelle für DaZ, den RBZ und dem Amt für Schulen werden die Bedarfe an DaZ-Basiskursen überprüft. Eine halbjährliche Steuerung ermöglicht die wirtschaftliche Auslastung der DaZ-Zentren. Der Übergang der Schülerinnen und Schüler aus den DaZ-Basiskursen in die DaZ-Aufbaustufe in allen Klassenstufen an den Schulen wird durch die zentrale Anmeldestelle, dem Schulamt mit dem Amt für Schulen koordiniert.

 

 

 

 

Hier können durch die Notwendigkeit der Bildung zusätzlicher Klassen zusätzliche Raumbedarfe entstehen, die an einigen Schulstandorten aufgrund der baulichen Gegebenheiten (konkret zu wenig Räume) zusätzliche Maßnahmen, wie z.B. das Aufstellen von Containern erforderlich machen.

 

Die RBZ entwickeln ein bedarfsgerechtes Angebot an BIK-Klassen und AVSH-Klassen (vollzeitschulische Maßnahmen arbeitsvorbereitendes Jahr mit unterschiedlichen berufspraktischen Schwerpunkten) und stimmen dies sowohl untereinander, als auch mit der Schulaufsicht und dem Amt für Schulen ab. Sofern sich unmittelbare Auswirkungen auf Raumbedarfe ergeben sollten, ist gemeinsam mit den RBZ, dem Amt für Schulen  und ggf. der Immobilienwirtschaft zu klären, welche Umsetzungsmöglichkeiten realisierbar sind bzw. welche alternativen Baumaßnahmen optimalerweise eher realisiert werden sollten. Für die Deckung eines Mehrbedarfs gelten bis auf die Anpassung der Zügigkeit die gleichen Möglichkeiten und Grundsätze wie bei den allgemeinbildenden Schulen.

 

2. Entwicklung einer entsprechenden Kostenkalkulation für eine solide Haushaltsplanung

 

Voraussetzung für die Veranschlagung von Haushaltsmitteln ist, insbesondere bei Investitionsmaßnahmen, dass diese hinreichend konkretisiert und in dem angegebenen Zeitraum auch realisierbar sind.

 

Den Kosten- und Zeitplan einer Baumaßnahme zu konkretisieren und verifizieren, ist Bestandteil des laufenden Planungsprozesses. Um zu soliden Zahlen zu kommen, die den Haushaltsgrundsätzen gerecht werden, ist daher ein entsprechender Zeitbedarf von der Bedarfsfeststellung bis zur Veranschlagungsreife einer Baumaßnahme einzuplanen.

 

2. a) Vorlage von Baukostenschätzungen und Kalkulationen

 

Wie eingangs erläutert, entwickelt sich die Kostenermittlung in einem Planungsprozess von einem groben Kostenrahmen bis hin zu einer konkreten Kostenberechnung unter Einbeziehung aller konkreten Einflussfaktoren.

 

Während der grobe Kostenrahmen, der sich z.B. an den Bauvolumina oder vergleichbaren Baumaßnahmen orientiert, lediglich der ersten Entscheidungsfindung dienen kann, ob und in welchen Zeithorizont eine Maßnahme weiterverfolgt wird, bildet erst die Kostenberechnung eine Planungsgrundlage, bei der mögliche spätere Kostenabweichungen zwar weitestgehend minimiert wurden, aber dennoch möglich sind. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch die Haushaltsveranschlagungen, die mindestens auf einer qualifizierten Kostenschätzung erfolgen sollten, im fortschreitenden Planungsprozess bzw. in der Umsetzungsphase noch angepasst werden müssen.

 

2. b) Sowie zeitnahe Darlegung und Begründung von Abweichungen über 10% im Schul- und Sportausschuss zur Information und Beratung

 

Im Zuge einer regelmäßigen Berichterstattung über die Schulbaumaßnahmen wird auch die Kostenentwicklung dargestellt und erläutert. Neben dem Ausschuss für Schule und Sport wird auch der Bauausschuss über gravierende Veränderungen oder Entwicklungen bei Baumaßnahmen informiert.

 

Erforderliche Veränderungen im Haushalt werden der Selbstverwaltung gemäß den städtischen Bewirtschaftungsregelungen zur Kenntnis gegeben bzw. zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

2. c) Vorbereitung und Darstellung der jeweiligen Neubau- und Sanierungsbedarfe (getrennt) rechtzeitig vor den kommenden Haushaltsberatungen

 

Nach dem zukünftigen Verfahren erfolgt die Vorbereitung und Darstellung der Neubau- und Sanierungsbedarfe bzw. -maßnahmen für die Selbstverwaltung in folgenden Phasen:

 

  • Beschlussfassung über die Aufnahme in das Schulbauprogramm, vorbereitet durch das Amt für Schulen

Darstellung des Bedarfes, Festlegung der Maßnahme (z.B. Neubau, Erweiterung), grober Kostenrahmen, Zeithorizont

 

  • Berichterstattung über das Schulbau- und Sanierungsprogramm der Verwaltung

 

  • Beschlussfassung über die Bewilligung der erforderlichen Haushaltsmittel im Zuge der Haushaltsberatungen

 

  • Regelmäßige Berichterstattung über die Entwicklung des Schulbau- und Sanierungsprogramms und die im Bau befindlichen Maßnahmen durch die Immobilienwirtschaft

 

3. Partizipative Einbindung der Schulen – innerhalb eines finanziell standardisierten Rahmens – in einem transparenten Verfahren bei Planung und Umsetzung durch die Immobilienwirtschaft und das Amt für Schulen

Die Landeshauptstadt Kiel steht wie viele andere Kommunen als Schulträgerin vor der Herausforderung, den Schulen einen infrastrukturellen Rahmen zu bieten, der einerseits den pädagogischen Anforderungen des Schulbetriebs gerecht wird und andererseits mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten baulich angepasst und unterhalten werden kann. Zudem stehen Schulbauten aufgrund ihrer räumlichen Wirkung und des Einsatzes kommunaler Finanzmittel auch über die Schulgemeinschaft hinaus im öffentlichen Interesse.

 

Seit einigen Jahren hat Kiel die Nutzer/innen, also Schüler/innen, Eltern und Lehrer/innen in den Planungs- und Entscheidungsprozess eingebunden. Die Erfahrungen – vor allem am Beispiel der Mensen – zeigen, dass dadurch eine bessere Qualität und eine höhere Identifikation mit dem Neuen und Gebauten erreicht werden konnte. Deutlich wurde auch: Sind die Rahmenbedingungen für alle Beteiligten transparent, werden von Seiten der Schulen Anforderungen mit Augenmaß gestellt.

Für einen größtmöglichen Konsens ist es daher zunehmend von Bedeutung, alle Akteure frühzeitig und noch umfassender in die Entscheidungsfindung einzubinden. Dieser Prozess, der der eigentlichen konkreten Investitionsentscheidung vorgeschaltet ist, legt den Focus auf die Schnittstelle zwischen Pädagogik und Planung und wird, bezugnehmend auf die Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), mit Leistungsphase 0 bezeichnet.

 

 

 

Auch die Landeshauptstadt Kiel möchte zukünftig die Leistungsphase 0 intensiver als Basis für Investitionsentscheidungen im Schulbau nutzen. Um die Partizipation zu intensivieren und zu strukturieren, soll bei geeigneten Baumaßnahmen der Landeshauptstadt Kiel zukünftig die sogenannte Phase 0 durchgeführt werden. Ziel ist es, alle direkt oder indirekt Beteiligten einzubinden, die auf die Bedarfssituation einflussnehmenden Faktoren zu ermitteln und unter den gegebenen Rahmenbedingungen in ein abschließendes Raumprogramm zu überführen.

 

Dieses Verfahren fördert nicht nur die Beteiligung, sondern schafft mit einem definierten Abschluss der Bedarfsermittlung auch die notwendige Sicherheit für den sich anschließenden Prozess der Bauplanung.

 

Je nach Größe der Maßnahme und Umfang der in der Leistungsphase 0 zu ermittelnden und zu bearbeitenden Grundlagen wird der Aufwand für die Unterstützung durch Externe variieren. Gegenüber der bisherigen Vorgehensweise ist damit zwar von einer Kostenerhöhung in der Planungsphase auszugehen. Aufgrund der aus dem Prozess gewonnen Erkenntnisse ist aber ein effektiverer Einsatz der investiven Baumittel zu erwarten.

In Abstimmung zwischen dem Dezernat für Bildung, Jugend und kreative Stadt und dem Dezernat für Stadtentwicklung und Umwelt soll im ersten Schritt bei folgenden Maßnahmen eine Leistungsphase 0 durchgeführt werden:

 

  • Anbau Theodor-Heuss-Schule
  • Grundschule Wellsee
  • Neubau einer weiterführenden Schule in Meimersdorf
  • Umsetzung des Sanierungsgutachtens Friedrich-Junge.-Schule

Anhand der Erfahrungen aus diesen Maßnahmen wird die Verwaltung dann die Grundlagen für ein Verfahren entwickeln, dass in seinen Grundzügen zwar standardisiert ist aber gleichzeitig ausreichend Flexibilität für die variierenden Gegebenheiten unterschiedlicher Baumaßnahmen bietet. Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang bzw. Rahmen eine Beteiligung möglich und sinnvoll ist, muss individuell für jede Maßnahme transparent dargestellt und durch den Ausschuss für Schule und Sport sowie den Bauausschuss beschlossen werden.

 

3. a) Raumgestaltungs- und Ausstattungsprozesse unter Beteiligung der Schulen liegen in der Federführung des Amtes für Schulen

 

Die Erfahrungen aus bisherigen Raumgestaltungs- und Ausstattungsprozessen sind sowohl von den Schulen als auch von der Selbstverwaltung positiv wahrgenommen worden, so dass dem Amt für Schulen durch Beschluss (Drs. 0366/2015) die Federführung für Raumgestaltungsprozesse an Mensen in Schulen übertragen wurde.

Eine Ausweitung dieser Beteiligungsverfahren sollte daher auf alle weiteren schulischen Bau- und Ausstattungsplanungen angewendet werden. Sofern für eine Baumaßnahme eine Phase 0 vorgesehen ist, fließt dieser Prozess dort mit ein. 

 

 

 

 

 

 

 

4. Über die Sanierungs- und Neubaumaßnahmen ist regelmäßig, spätestens alle 6 Monate, in den Fachausschüssen zu berichten.

 

Der Ausschuss für Schule und Sport wird, wie bereits praktiziert, auch weiterhin alle zwei Monate mündlich über den Sachstand zu den aktuell laufenden Schulbaumaßnahmen informiert. Wunschgemäß wird der Bericht im Nachgang in schriftlicher Kurzform über die Geschäftsführung zur Verfügung gestellt.

 

Der Sachstand zum Schulbau- und Sanierungsprogramm soll dem Ausschuss ebenfalls regelmäßig vorgelegt werden.

 

Gravierende Entwicklungen oder Veränderungen bei Baumaßnahmen werden ebenfalls den Bauausschuss zur Kenntnis gegeben.

 

 

 

 

 

 

Doris GrondkeRenate Treutel

StadträtinStadträtin

 

 

Anlage:

 

Anlage 1 – Listen Schulbau- und Sanierungsprogramm

 

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Anlagen

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