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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0739/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen kommunalen Medienentwicklungsplan für die allgemeinbildenden Schulen in Kiel zu erstellen.

 

2. Der unter Ziffer 3 der Begründung dargelegten Konzeption der Verwaltung zum Aufbau eines IT-Supports r das pädagogische Netz an den Kieler Schulen wird zugestimmt.

 

3. Der durch den Medienentwicklungsplan konkretisierte Finanzbedarf für die Umsetzung der Digitalisierung der Schulen sowie die für die Durchführung der Medienentwicklungsplanung erforderlichen Mittel werden in den nächsten Jahren sukzessive in der Haushaltsplanung berücksichtigt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

1. Ausgangslage

 

Medienkompetenz gilt inzwischen neben Lesen, Schreiben und Rechnen als vierte Kulturtechnik. Um Schülerinnen und Schülern eine aktive, selbstbestimmte Teilhabe an der digitalen Gesellschaft zu ermöglichen, muss Schule daher in zunehmendem Maße auch digitale Kompetenzen vermitteln. Demgemäß hat die Kultusministerkonferenz (KMK) in ihrem Strategiepapier „Bildung in der digitalen Welt“ vom 8. Dezember 2016 einen bundesweit einheitlichen Kompetenzrahmen mit verbindlichen Anforderungen für die digitale Bildung vorgelegt. Zugleich wurde der Beschluss gefasst, dass alle Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2018/ 2019 in die Grundschule eingeschult werden oder in die Sekundarstufe I eintreten, bis zum Ende ihrer Schulzeit die Möglichkeit erhaltenssen, digitale Kompetenzen zu erwerben.

 

Die hierfür erforderliche sachgerechte Ausstattung zur Verfügung zu stellen ist nach § 48 des Schulgesetzes (SchulG) Aufgabe des Schulträgers. Bislang ist dies geschehen, indem den Kieler Schulen im Rahmen ihres Schulbudgets ein Ansatz für Digitalisierung zur Verfügung gestellt wurde. Auf dieser Grundlage sorgen die Schulen derzeit eigenverantwortlich für ihre IT-Ausstattung. Daher existieren keine einheitlichen Standards und die Ausstattung der einzelnen Schulen variiert stark. Ein verbindlicher Rahmen für den Erwerb von Medienkompetenz und den Einsatz digitaler Medien im Unterricht ist bislang nicht vorhanden. In der Folge verfügen nicht alle Schulen in Kiel über eine technische Ausstattung, die ihnen eine unmittelbare Umsetzung des KMK-Beschlusses erglicht.

 

Um dem Auftrag des Schulgesetzes Folge zu leisten und allen Schulen gleichermaßen eine sachgerechte Ausstattung zur Verfügung zu stellen, ist ein kommunaler Medienentwicklungsplan zu erarbeiten. Im Amt für Schulen als koordinierendem und planendem Amt haben hierzu erste konzeptionelle Vorüberlegungen stattgefunden. Mit der Umsetzung soll ab Beginn des Schuljahres 2018/ 2019 begonnen werden. Zeitgleich wird im Personal- und Organisationsamt, Abteilung Informationstechnik, mit der Umsetzung eines bereits fertiggestellten Konzepts für den IT-Support der Schulen begonnen. Durch diese beiden Maßnahmen soll die Umsetzung des KMK-Beschlusses für alle Kieler Schulen gewährleistet werden. Der Einsatz digitaler Medien kann so gezielt geplant und gesteuert sowie die Schulen von Wartung und Support entlastet werden. Darüber hinaus werden auf diesem Wege die Voraussetzungen geschaffen für eine Antragstellung auf Mittel aus dem Digitalpakt Schule, mit dem die Bundesregierung voraussichtlich ab 2019 insgesamt 5 Milliarden Euro für die Digitalisierung der Schulen zur Verfügung stellen wird.

 

Mit dem Erstellen eines Medienentwicklungsplans sowie der Vorlage des Konzepts für den Aufbau eines IT-Supports werden die Beschlüsse der Drs. 1075/2017 vom 16. November 2017 sowie der Drs. 0385/2018 vom 18. April 2018 beantwortet. Das Konzept für den IT-Support ist hier unter 3. aufgeführt. Wie im Folgenden dargelegt, werden die in den beiden Beschlüssen geforderten Informationen zum technischen Ausstattungsbedarf der Schulen, zu den baulichen Voraussetzungen sowie zur Finanzierung im Zuge der Medienentwicklungsplanung ermittelt. Auf der Grundlage dieser Informationen wird zudem ein Rahmenkonzept für eine sachgerechte IT-Ausstattung aller allgemeinbildenden Schulen in Kiel erstellt.

 

2. Kommunale Medienentwicklungsplanung

 

Im Rahmen einer kommunalen Medienentwicklungsplanung planen und steuern Schulen und Schulträger gemeinsam den Einsatz von Medien und beschreiben die dafür erforderlichen Voraussetzungen. Im Einklang zwischen pädagogischen Anforderungen der Schulen und den finanziellen Ressourcen der Kommune wird ein technisches Grundkonzept für alle Schulen eines Schulträgers entwickelt. Dies ermöglicht eine Standardisierung der Ausstattung, den Aufbau eines verlässlichen und finanzierbaren Supports auf Schulträgerebene und führt so zu einer Vereinfachung der Betreuung und einer Minimierung der Kosten. Dadurch soll eine pädagogisch sinnvolle Mediennutzung für alle Schulen eines Schulträgers gewährleistet werden. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Konkret besteht ein kommunaler Medienentwicklungsplan aus vier Bausteinen (S. Abb. 1):

 

Abb. 1: Bausteine eines kommunalen Medienentwicklungsplans

 

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  • Individuelle pädagogische Medienkonzepte der Schulen:

Jede Schule erstellt ein pädagogisches Konzept für die Vermittlung von Medienkompetenz sowie für den Einsatz digitaler Medien im Unterricht. Idealerweise baut dieses auf den von der KMK beschriebenen Kompetenzfeldern für die digitale Bildung auf. Aus dem pädagogischen Konzept wird die individuelle technische Ausstattungsplanung der Schule abgeleitet. Diese orientiert sich am vorgegebenen Rahmen des kommunalen Medienentwicklungsplans.

  • Technisches Ausstattungskonzept:

r alle Schulen eines Schulträgers wird ein gemeinsames technisches Grundkonzept erarbeitet. Dieses enthält schulartbezogene Konzepte für die Ausstattung der Schulen mit WLAN und mit Präsentationsmedien in den Klassen- und Fachräumen. Darüber hinaus werden für die Schularten Endgeräteszenarien festgelegt (z.B. BYOD[1], Verhältnis Schüler*in/ Endgeräte). Das technische Ausstattungskonzept bildet den Rahmen für die Medienkonzepte der Schulen, lässt dabei aber auch genug Spielraum für individuelle pädagogische Gestaltungsmöglichkeiten der einzelnen Schulen.

  • Supportkonzept:

Darin wird festgelegt, von wem die im laufenden Betrieb anfallenden Wartungs- und Reparaturaufgaben erfüllt werden. Die Grundlage für das Supportkonzept bildet das technische Ausstattungskonzept u.a. durch das Festlegen verbindlicher Standards.

  • Finanzierungskonzept:

Ermittelt den erforderlichen Finanzbedarf für Anschaffung und wiederkehrende Erneuerung der Hard- und Software einerseits und der Einrichtung, Administration und Wartung des gesamten Systems andererseits.

 

 

 

 

 

 

Ein kommunaler Medienentwicklungsplan ist nicht mit den Medienkonzepten der Schulen zu verwechseln (S. Abb. 2).

 

Abb. 2: Kommunaler Medienentwicklungsplan/ Medienkonzepte der Schulen

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hrend es sich bei den Medienkonzepten um individuelle pädagogische Konzepte der Schulen handelt, stellt der kommunale Medienentwicklungsplan ein übergreifendes Konzept auf Schulträgerebene dar. Aufbauend auf den pädagogischen Konzepten der Schulen regelt er Aufbau, Betrieb, Wartung, Support sowie die Finanzplanung für die Mediennutzung aller Schulen des Schulträgers. Der Medienentwicklungsplan gibt den Rahmen für die individuelle Ausstattungsplanung der Schulen vor, lässt dabei aber Spielräume für individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.

 

Am Erstellen eines kommunalen Medienentwicklungsplans sind im Wesentlichen drei Akteure beteiligt: die Schulen erstellen im Rahmen ihres Schulentwicklungsprozesses ein pädagogisches Medienkonzept; der Schulträger (hier: das Amt für Schulen) erstellt den Medienentwicklungsplan, der IT-Dienstleister (hier: die Abteilung Informationstechnik des Personal- und Organisationsamtes) ist für die technische Umsetzung zuständig. Darüber hinaus erfordert die Medienentwicklungsplanung eine enge Zusammenarbeit mit dem Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) sowie einen hohen Abstimmungsbedarf mit der städtischen Immobilienwirtschaft, die für alle baulichen Maßnahmen in Verbindung mit Netzwerkverkabelung und dem Ausbau von WLAN zuständig ist.

 

Ein Konzept für den IT-Support an den Schulen wurde bereits im Vorwege durch die Abteilung Informationstechnik erstellt. Ab Beginn des Schuljahres 2018/ 2019 erfolgt mit einer Pilotierungsphase an acht Schulen der Einstieg in die praktische Umsetzung.  Anschließend soll der Support schrittweise auf alle allgemeinbildenden Schulen ausgeweitet werden. Durch die Verwendung der Systemsoftware IServ an derzeit 70 % der Kieler Schulen besteht bereits eine Basis-IT-Infrastruktur, die als Grundlage für den Support dienen wird. Für den Aufbau eines verlässlichen und finanzierbaren Supports sind aber auch darüber hinausgehende Standards erforderlich, die im Rahmen der kommunalen Medienentwicklungsplanung erarbeitet werden müssen. Das Supportkonzept wird im Zuge der Medienentwicklungsplanung stetig durch die Abteilung Informationstechnik angepasst und weiterentwickelt.

 

Weitere konzeptionelle Vorüberlegungen des Amtes für Schulen sehen für den ersten Schritt der Medienentwicklungsplanung eine Bestandsaufnahme der IT-Ausstattung, das Durchführen schulformbezogener Workshops sowie eine Anpassung der finanziellen Rahmenbedingungen vor: 

 

      Bestandsaufnahme der IT-Ausstattung

 

r das Erstellen eines technischen Ausstattungskonzepts ist zunächst eine durch den Schulträger durchzuführende Bestandsaufnahme der IST-Situation der gesamten IT-Ausstattung erforderlich. Dazu zählt zum einen eine Bestandsaufnahme der Geräteausstattung (Präsentationstechnik, Endgeräte), für die die Abteilung Informationstechnik des Personal- und Organisationsamtes zuständig ist. Zum anderen zählt zu der Bestandsaufnahme der IST-Situation aber auch die Infrastruktur der Gebäude (Netzwerkverkabelung und Technik, Gebäudeelektrik, soweit bedeutsam für die IT-Technik), für die die sdtische Immobilienwirtschaft zuständig ist. Ebenso ist grundsätzlich eine Bestandsaufnahme von Zustand und Technik der Internetanschlüsse durchzuführen. Da alle Kieler Schulen bis zum 3. Quartal 2019 durch das Land an das Glasfasernetz angeschlossen werden, ist dies jedoch nicht erforderlich.

 

Ein Überblick über den technischen Ausstattungsbedarf, die baulichen Voraussetzungen in den Schulgebäuden sowie den erforderlichen Finanzbedarf, wie von den Drucksachen 0175/2017 und 0385/2018 gefordert, kann erst nach Abschluss der Bestandsaufnahme gegeben werden. Da es sich um einen zeit- und kostenintensiven Prozess handelt, wird dies jedoch nicht, wie in der Drucksache 0985/2018 gefordert, bis zum vierten Quartal 2018 erfolgen können. Für die Bestandsaufnahme der Gebäudeinfrastruktur muss zunächst eine Kostenschätzung erfolgen. Sobald diese vorliegt, werden der Ausschuss für Schule und Sport und die Ratsversammlung über den zu erwartenden Finanzbedarf und das weitere Vorgehen informiert.

 

1. Bestandsaufnahme der Geräteausstattung

 

In einem ersten Schritt soll ab Beginn des Schuljahres 2018/ 2019 die Bestandsaufnahme der Gerätausstattung erfolgen. Dabei wird für jede Schule ein Stammdatensatz angelegt, in dem die Geräteausstattung (Präsentationstechnik und Endgeräte) erfasst und dokumentiert wird. Dieser Stammdatensatz dient als Grundlage sowohl für den IT-Support als auch für das Erstellen des technischen Ausstattungskonzepts im Rahmen der geplanten Workshops und muss stetig gepflegt werden.

 

2. Bestandsaufnahme der Gebäudeinfrastruktur und baulichen Rahmenbedingungen

 

r die Bestandsaufnahme der Infrastruktur der Gebäude (Netzwerkverkabelung und Technik, Gebäudeelektrik, soweit bedeutsam für die IT-Technik) muss zunächst von der Immobilienwirtschaft eine Kostenschätzung durchgeführt und ein Zeitplan erstellt werden.

 

      Konzeption und Durchführung von Workshops

 

In Workshops erarbeiten Schulen und Schulträger gemeinsam den Rahmen für eine pädagogisch sinnvolle Medienausstattung. Hier werden beispielsweise Szenarien für eine Basisausstattung der Schulen mit Präsentationstechnik und den Einsatz von Endgeräten entwickelt. Da die pädagogischen Anforderungen an den Einsatz digitaler Medien sich abhängig vom Alter der Schülerinnen und Schüler unterscheiden, finden die Workshops jeweils für folgende Schulformen statt:

 

  • Grundschulen
  • Weiterführende Schulen mit Sekundarstufe I
  • Weiterführende Schulen mit Sekundarstufe I und II
  • rderzentren

 

r jede Schulform ist zunächst ein Auftaktworkshop vorgesehen, in dem die medienpädagogischen Konzepte und Zielsetzungen aller Schulen abgefragt bzw. erarbeitet werden. Teilnehmen sollen Vertreterinnen und Vertreter aller Schulen einer Schulform. Dadurch wird gewährleistet, dass auch die pädagogischen Vorstellungen derjenigen Schulen einbezogen werden, die bislang noch über kein oder über kein ausgereiftes Medienkonzept verfügen. In einem zweiten Schritt werden Arbeitsgruppen mit ausgewählten Vertreterinnen und Vertretern einer Schulform gebildet, in denen konkrete Ausstattungsszenarien erarbeitet werden. Die genaue Zusammensetzung der Arbeitsgruppen steht noch nicht fest. Eingebunden werden sollen insbesondere Schulen, an denen bereits Erfahrungen in der Umsetzung von Medienkonzepten vorliegen und die als Multiplikatoren genutzt werden können. Neben den Schulen nehmen an den Workshops auch Vertreterinnen und Vertreter des Schulträgers (Amt für Schulen und Abteilung Informationstechnik), Vertreterinnen und Vertreter des IQSH sowie ggf. auch Vertreterinnen und Vertreter von Dataport teil.

 

Darüber hinaus ist auch eine Beteiligung der Schülerinnen und Schüler vorgesehen.

 

Die Workshops werden derzeit durch das Amt für Schulen vorbereitet und werden im 4. Quartal 2018 beginnen.

 

      Personelle Rahmenbedingungen

 

Voraussetzung für die Digitalisierung der Schulen ist eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Schulen, der Abteilung Informationstechnik des Personal- und Organisationsamtes und der städtischen Immobilienwirtschaft. Nur so können die zentralen Aufgabenbereiche Medienentwicklungsplanung (Amt für Schulen), IT-Support (Abteilung Informationstechnik) und Bestandsaufnahme und Weiterentwicklung der Gebäudeinfrastruktur und bauliche Gegebenheiten (Immobilienwirtschaft) erfolgreich verbunden und umgesetzt werden. Daher wurde in diesen drei zentral beteiligten Ämtern je eine Koordinatorinnen-/ Koordinatorstelle für die Planung und Steuerung des Projekts geschaffen. Im Amt für Schulen ist die Planstelle für die Koordination der Digitalisierung seit dem 1. April 2018 besetzt. In der Abteilung Informationstechnik wird die Aufgabe der IT-Unterstützung für die Schulen bereits seit einigen Jahren durch einen Mitarbeiter wahrgenommen, der nun auf die neu geschaffene IT-Koordinatoren-Stelle wechselt, die federführend auch Aufbau und Umsetzung des IT-Supports steuern soll. Ausschreibung und Besetzung der Planstelle in der Immobilienwirtschaft stehen noch aus. Dies muss zeitnah erfolgen.

 

Darüber hinaus wurden bereits im Zuge des Stellenplans 2018 im Personal- und Organisations-amt, Abteilung Informationstechnik, fünf neue Planstellen für den IT-Support der Schulen geschaffen, deren Besetzung sukzessive im Rahmen des weiteren Digitalisierungsprozesses erfolgt.

 

Insgesamt wurden so für die Digitalisierung der Schulen acht neue Planstellen geschaffen, für die Kosten in Höhe von insgesamt ca. 500.000 Euro entstehen.

 

      Finanzielle Rahmenbedingungen

 

Bislang werden den Schulen im Rahmen ihres Schulbudgets auch Mittel für die Digitalisierung zur Verfügung gestellt. Die Entwicklung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass dies nicht zielführend für eine planvolle und nachhaltige Weiterentwicklung der schulischen IT-Infrastruktur ist. Da die einzelnen Positionen des Schulbudgets untereinander deckungsfähig sind und den Schulen individuelle Schwerpunktsetzungen ermöglichen, wurde und wird an den Schulen unterschiedlich in die Digitalisierung investiert (S. Abb. 3). Zudem tätigt jede Schule eigenverantwortlich Anschaffungen, so dass darüber hinaus auch keine einheitlichen bzw. keine vergleichbaren Standards für die IT-Ausstattung an den Kieler Schulen existieren. In der Folge variiert die Ausstattung stark. Während einige Schulen bereits über eine gut ausgebaute Infrastruktur vergen, finden sich an anderen Schulen teilweise noch unzureichende oder veraltete Ausstattungen. Hinzu kommt, dass nach heutigem Erkenntnisstand davon auszugehen ist, dass individuelle bauliche Gegebenheiten (z.B. Denkmalschutz) zu Mehrkosten führen werden

 

 

 

 

 

 

Abb. 3: Schulbudget 2014-2017

Aufwand für Digitalisierung (€/ Schüler*in, allgemeinbildende Schulen ohne FöZ)

 

Daher soll ein noch zu ermittelnder Ansatz für Digitalisierung aus dem Schulbudget herausgelöst und zentral verwaltet werden. In diesem Zuge werden die Schulbudgets (ohne den Ansatz für Digitalisierung) neu strukturiert mit dem Ziel, die bisherigen Schwerpunkte zu überprüfen, diese an aktuelle Gegebenheiten anzupassen und eine transparentere Berechnung herzustellen. Über die konkrete Neugestaltung der Schulbudgets soll in gemeinsamen Workshops mit den Schulen ein Konsens unter allen Beteiligten hergestellt werden.

 

Im Jahr 2017 betrugen die Ansätze für Digitalisierung aller Kieler Schulen insgesamt 484.700 Euro (Ergebnis- und Finanzplan, S. Abb. 4). Diese Mittel werden nicht ausreichen, um eine zeitgemäße IT-Infrastruktur für alle Kieler Schulen aufzubauen. Deshalb hat das Amt 52 für den Haushalt 2019 zusätzliche Mittel angemeldet. Um eine zeitgemäße IT-Infrastruktur für alle Kieler Schulen aufzubauen, werden in den Folgejahren auch darüber hinaus noch weitere Mittel benötigt. Dies wird im Zuge der Medienentwicklungsplanung konkretisiert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abb.4: Ansatz für Digitalisierung im Schulbudget 2017, in Euro

 

Um die zu erwartenden Kosten für die Stadt möglichst gering zu halten, sollen alle Möglichkeiten finanzieller Förderung durch Bund und Land ausgeschöpft werden. Die Bundesregierung hat angekündigt, im Rahmen des Digitalpakts Schule insgesamt 5 Milliarden Euro für die Digitalisierung der Schulen bereitzustellen, davon 3,5 Milliarden Euro bereits in dieser Legislaturperiode. Das Geld soll zur Verfügung stehen, sobald die dafür erforderlichen Voraussetzungen (Aufhebung Kooperationsverbot, Abschluss einer Bund-Länder-Vereinbarung) geschaffen wurden. Das wird nach derzeitigem Stand voraussichtlich Anfang 2019 der Fall sein. Nach dem uns zurzeit vorliegenden Informationsstand werden das Erstellen/ Vorliegen eines Medienentwicklungsplans sowie der Aufbau eines IT-Supports für die Schulen Vorrausetzungen für eine Antragstellung sein.

 

3. Konzeption zum Aufbau eines IT-Supportsr das pädagogische Netz an den Schulen

 

Eine wesentliche Voraussetzung zum Betrieb einer stabilen, leistungsfähigen schulischen IT-Technik ist die Bereitstellung von Wartung und Support. Diese Aufgabe wird bislang noch zu einem großen Teil von Lehrkräften wahrgenommen. Das gehört jedoch nicht zu deren eigentlichen Aufgaben als Pädagogen, ein Stundenausgleich für diese Zusatztätigkeiten wird ihnen daher nicht gewährt. Darüber hinaus hat sich zunehmend gezeigt, dass die Fachkenntnisse, die einige Lehrkräfte dafür mitbringen, nicht mehr ausreichen, weil die Komplexität der Systeme und die Weiterentwicklung der Technik ständig höhere Anforderungen stellen. Zwar hat die auf Grundlage des Ratsbeschlusses der Drs. 0907/2012 schrittweise eingeführte Portalserver-Software IServ den Aufwand für den Betrieb der schulischen IT-Systeme erheblich verringert, eine darauf aufbauende verlässliche Supportstruktur für die Schulen steht bislang jedoch nicht zur Verfügung. Im Zuge der Einführung von IServ wurde nur eine zusätzliche Planstelle im Bereich des Personal- und Organisationsamtes, Abteilung Informationstechnik, geschaffen. Angesichts der stetig wachsenden Zahl an IServ-Schulen war dies jedoch bald nicht mehr ausreichend, um eine umfassende Beratung und Betreuung zu gewährleisten.

 

Die zunehmenden Anforderungen durch die Digitalisierung haben die Schulen daher inzwischen an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit gebracht. Dies wurde von den Schulleitungen der Gymnasien und der Gemeinschaftsschulen in Gesprächen mit dem Amt für Schulen und dem Personal- und Organisationsamt, Abteilung Informationstechnik, bereits im Jahr 2016 eindringlich dargestellt. Die Schulleitungen drückten die Erwartung aus, dass der IT-Supportnftig vollständig durch den Schulträger übernommen wird.

 

Veranlasst durch diese Erwartung der Schulleitungen wurde im Dezember 2016 eine Umfrage an den Schulen durchgeführt. Ermittelt wurden die aktuelle IT-Ausstattung und der Umfang der erforderlichen IT-Betreuung. Auf dieser Grundlage wurde von der Abteilung Informationstechnik in enger Abstimmung mit dem Amt für Schulen ein Konzept r den Aufbau eines IT-Supports an den Kieler Schulen entwickelt. Dieses legt die Maßnahmen fest, durch die ein effektiver und nachhaltiger IT-Support geschaffen werden soll. Dabei wurde ein Gesamtaufwand von mindestens 937 Stunden pro Monat ermittelt, der erforderlich ist, um die IT-Systeme an den Kieler Schulen zu betreiben. Das entspricht sechs Planstellen.

 

Das Konzept wurde den Ratsfraktionen am 12. September 2017 mündlich vorgestellt. In der Folge wurden die sechs erforderlichen Planstellen in den Stellenplan aufgenommen. Die ersten dieser Planstellen wurden inzwischen besetzt, alle übrigen Stellenbesetzungen werden schrittweise folgen, wenn der IT-Support nach und nach an allen Kieler Schulen eingeführt wird. Durch die bereits besetzten Planstellen liegen nun die Voraussetzungen vor, mit Beginn des Schuljahres 2018/ 2019 eine Pilotierungsphase für den Support zu starten. Alle interessierten Schulen wurden aufgefordert, sich dafür zu bewerben. Derzeit erfolgt die Auswahl von geeigneten Pilotschulen aus den eingereichten Bewerbungen. Bis zum Jahresende soll die Pilotierungsphase abgeschlossen und ausgewertet sein, so dass voraussichtlich ab Januar 2019 eine schrittweise Ausweitung des IT-Supports auf alle Schulen erfolgen kann. Die neuen Stellen für die IT-Koordination und für den IT-Support können so von Beginn an, soweit bereits besetzt, vollständig und unmittelbar für die umfassende Unterstützung der Schulen eingesetzt werden.

 

Das Konzept für den Aufbau eines effektiven, nachhaltigen IT-Supports für die Schulen sieht die nachstehenden Maßnahmen vor, die im Sinne der Beschlussvorlage beschlossen werden: 

 

1. Der IT-Support (pädagogischer Bereich) für die Schulen wird in der Abteilung Informationstechnik angesiedelt. Die wahrzunehmenden Aufgaben werden als Produkte definiert und entsprechend der Teamstruktur von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern übernommen.

 

2. Eine effektive IT-Betreuung setzt voraus, dass Standards vorhanden sind. Mit IServ wurde eine benutzerfreundliche und wartungsarme Lern- und Kommunikationsplattform gefunden, die sich bereits an 70 % der Schulen bewährt hat. Ziel der Landeshauptstadt Kiel ist eine flächendeckende Nutzung von IServ. 

 

3. Zurzeit existiert in der Schullandschaft eine Vielfalt unterschiedlichster Geräte („Wildwuchs“), die im Rahmen der eigenen Budgets angeschafft wurden. Eine Unterstützung der Schulen im Hardware-Bereich (z.B. Störungsbeseitigung) ist nur möglich, wenn dieser ungeregelte Geräte-Bestand durch verbindliche Standards auf ein einheitliches Niveau gebracht wird. Diese Standards werden durch die Abteilung Informationstechnik vorgegeben. Ihre Einhaltung ist Voraussetzung für einen Support durch den Schulträger.

 

4. Die Hardware-Beschaffung soll einheitlich über den Schulträger erfolgen. Damit wird eine vergaberechtlich einwandfreie Beschaffung garantiert. Durch die Fertigstellung des Online-Shops wird sich die Hardware-Beschaffung für die Schulen noch weiter vereinfachen.

 

5. Analog zu den Regelungen für die Unterstützung im Landesnetz müssen mit den Schulen vertragliche Vereinbarungen auch für den pädagogischen Bereich getroffen werden. In diesen Vereinbarungen sind sowohl der Umfang des IT-Supports durch den Schulträger als auch die Mitwirkungspflichten der Schulen zu definieren. Besondere Bedeutung ist dabei dem Datenschutz beizumessen. Ebenfalls Bestandteil der Vereinbarung ist die Festlegung von Service- und Reaktionszeiten für alle aufgeführten Leistungen.

 

6. Die Schulen werden in das Helpdesk-System der Abteilung Informationstechnik, eingebunden. Dieses System zur Unterstützung der Anwenderinnen und Anwender hat sich bei der Landeshauptstadt in den letzten Jahren sehr gut bewährt. Über diese zentrale Anlaufstelle können zukünftig auch alle Störungen und Aufträge der Schulen im IT-Bereich an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Informationstechnik weitergeleitet werden.

 

7. Als Grundlage für den Support im pädagogischen Netz wird ein Stammdatensatz der einzelnen Schulen auf der Grundlage der durchzuführenden Bestandsaufnahme der Geräteausstattung erstellt. Alle Informationen werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung Informationstechnik im Helpdesk-System für ihre Arbeit zur Verfügung gestellt. Dort werden auch Standard-Lösungen für häufig aufgetretene Störungen dokumentiert.

 

8. Die 53 allgemeinbildenden Schulen (ohne die Regionalen Berufsbildungszentren) in Kiel sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Viele Standardprobleme können online gelöst werden. Durch die Möglichkeiten der Fernwartung kann der Aufwand dabei gering gehalten werden.

 

9. Durch eine zentrale Überwachung (Monitoring) und Administration der Server kann die Stabilität der schulischen IT gesichert werden.

 

10. Für die wachsenden Anforderungen an die Schulen sollen Musterlösungen entwickelt und an Pilotschulen eingesetzt werden. So können beispielhafte Entwicklungen (wie etwa die kreidefreie Schule oder ein umfassendes WLAN) in der Praxis getestet, kommuniziert und weiter verbreitet werden.

 

11. Um die Bereitstellung und den Transfer von Informationen zu ermöglichen, wird den Schulen durch die Abteilung Informationstechnik eine geeignete Online-Austauschplattform zur Verfügung gestellt.

 

12. Der geplante Breitbandausbau durch das Land soll den Schulen schnellere Internetanbindungen zur Verfügung stellen. Bei der Umsetzung ist es erforderlich, dass auch die Nutzung durch die pädagogischen Netze der Schulen wie vorgesehen ermöglicht wird. Dieses Vorhaben muss durch den Schulträger begleitet werden. Dabei ist wichtig, einen Überblick über den Zeitplan und die Reihenfolge der anzuschließenden Schulen sowie die jeweils vor Ort tatsächlich angebotenen Bandbreiten zu erhalten. Dies eröffnet die Möglichkeit, Einfluss auf die weitere Umsetzung zu nehmen und, wenn erforderlich, zusätzlich eigene Maßnahmen zu ergreifen.

 

14. Durch die Erstellung eines WLAN-Konzeptes soll eine pädagogisch sinnvolle Mediennutzung unterstützt werden. Der WLAN-Ausbau an den Schulen muss deshalb im Einklang mit dem Glasfaserausbau und auf Grundlage der Medienentwicklungsplanung erfolgen. Das WLAN-Konzept ist Bestandteil eines Technik-Konzeptes, durch das die Standardisierung und Vereinheitlichung der genutzten Technologien an den Schulen weiterentwickelt werden soll.

 

4. Fazit

 

Mit dem Erstellen eines Medienentwicklungsplans und dem Aufbau eines IT-Supports für die Schulen verfolgt die Landeshauptstadt Kiel das Ziel einer bedarfsgerechten, vergleichbaren und störungsarmen digitalen Ausstattung aller Kieler Schulen. Dadurch sollen alle Schulen in gleichem Maße der Anforderung gerecht werden können, ihren Schülerinnen und Schülern den Erwerb digitaler Kompetenzen gemäß der Vorgaben der KMK zu ermöglichen. Eine gezielte Planung und Steuerung des Medieneinsatzes in der Schule und daraus resultierende verbindliche Standards schaffen die Voraussetzung für abgestimmte pädagogische Konzepte.

Die Schulen werden so darin unterstützt, den Kindern und Jugendlichen bestmögliche und vergleichbare Voraussetzungen für eine selbstbestimmte Teilhabe an der digitalen Gesellschaft und einen gleichberechtigten Zugang zur digitalen Arbeitswelt der Zukunft zu bieten. Die hierfür von der Landeshauptstadt Stadt zur Verfügung gestellten finanziellen und personellen Ressourcen sollen dafür gute Rahmenbedingungen bieten.

 

 

 

 

Renate Treutel

Stadträtin


[1] BYOD (Bring Your Own Device) ist die Bezeichnung dafür, private mobile Endgeräte wie Laptops, Tablets oder Smartphones in ein Netzwerk, zum Beispiel einer Schule, zu integrieren.

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