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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE - 0447/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, den Strafantrag bezüglich der Gedenksteinsetzung im November 2018 zum Matrosenaufstand des Arbeitskreises Kritik in Kunst und Geschichte im Ratsdienergarten zurückzunehmen und von einer weiteren straf- bzw. ordnungsrechtlichen Verfolgung sowie auf Rückforderungen von Kosten gegenüber Einzelpersonen in dieser Sache abzusehen.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Anfang November 2018 wurde anlässlich des 100. Jahrestages des Beginns der Novemberrevolution in Kiel im Ratsdienergarten offenbar durch en Arbeitskreis Kritik in Kunst und Geschichte ohne vorherige Genehmigung ein Gedenkstein mit der Aufschrift „100 Jahre Novemberrevolution Der Kampf geht weiter“ aufgestellt.

 

Der Stein wurde vom Grünflächenamt wenige Tage später, sehr kurzfristig vor einer Kranzniederlegung der SPD und des DGB am 9. November im Ratsdienergarten zum Gedenken an die Novemberrevolution, wieder entfernt, offenbar damit die dort anwesenden Vertreter*innen der Landeshauptstadt in ihrem Gedenken nicht durch den Gedenkstein gestörtrden. Der Stein wurde zwischengelagert.

Dabei sind Kosten in Höhe von 480 Euro entstanden.

 

Die Landeshauptstadt Kiel versuchte diesbezüglich, anscheinend vergeblich, eine direkte Kommunikation mit der SDAJ Kiel herzustellen, die auf ihrer Facebookseite über die Gedenksteinsetzung berichtete.  In der Folge hat sich Herr Florian H. bereit erklärt, zu vermitteln und den Stein abzuholen und ins Gewerkschaftshaus zu transportieren, wo sich der Stein seitdem mit Zustimmung der Kieler Gewerkschaften befindet. Daraufhin wurde, verbunden mit der Forderung die Kosten für die Entfernung des Steins persönlich zu übernehmen, ein Strafantrag wegen „gemeinschädlicher Sachbeschädigung“ gegen Herrn H. gestellt. Dies geschah nach den uns vorliegenden Informationen auch auf Anraten der Polizei, um von Wiederholungs- bzw. Nachahmungstaten abzuschrecken.

 

Allerdings dürfte die Gefahr von Wiederholungs- oder Nachahmungstaten in den kommenden Jahren sehr gering sein. Das nächste annährend ähnliche Jubiläum der Novemberrevolution steht frühestens im Jahr 2043, zum 125. Jahrestag an. Es ist auch ziemlich zweifelhaft, ob eine abschreckende Wirkung einer Strafanzeige wegen Sachbeschädigung über einen solch langen Zeitraum Bestand haben wird.

 

Mit Sicherheit dürfte eine solche Strafanzeige aber dazu geeignet sein, dass in der näheren Zukunft Personen wirkungsvoll davon abgeschreckt werden, sich als Vermittler*innen zwischen der Landeshauptstadt Kiel und Gruppierungen wie der SDAJ, dem Arbeitskreises Kritik in Kunst und Geschichte oder anderen zur Verfügung zu stellen. Wenn das Ziel der Strafanzeige also darin liegt, Kommunikation zwischen der Stadt und kleinen politischen Aktionsgruppen in Konfliktllen gänzlich zu unterbinden, wäre sie natürlich sinnvoll.

Wenn dem jedoch nicht so ist, sollte der Strafantrag, auch in Anbetracht des äerst geringfügigen Schadens, der der Stadt durch diese Gedenksteinsetzung entstanden ist, zurückgezogen und von einer weiteren straf- oder ordnungsrechtlichen Verfolgung sowie von einer Forderung auf Kostenübernahme gegen Einzelpersonen abgesehen werden.

 

 

 

gez. Stefan Rudau    f.d.R.

Ratsherr

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