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ALLRIS - Drucksache

Antrag der CDU-Ratsfraktion - 0481/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die als Anlage 1 beigefügte Bericht „Sanierungsrahmenplanung“ Stand Februar 2019 wird wie folgt geändert:

 

  1. Auf S. 29 wird hinter „und mit Bäumen eingefassten Weg einen „Fußngerbereich“ vor“ ergänzt: ,der auch für den Fahrradverkehr geöffnet wird.

 

  1. Auf S. 30 wird hinter „… der Hörn und ist gut zu erreichen.“ eingefügt:

Die Straße Zur Helling erscheint in der bisherigen Planung zu schmal für den Verkehrsmix aus möglichen künftigen ÖPNV, motorisiertem Individualverkehr und Radfahrern. Daher ist die Straßen entweder als Einbahnstraße zu planen oder die Fahrbahnbreite ist durch andere Maßnahmen auf deutlich über 5,5 m Breite, etwa 8 m, zu vergrößern. Die Einbahnstraße ist für den Radverkehr in beide Richtungen zu öffnen.

 

  1. Die bestehende Erreichbarkeit des Geländes von der Gablenzstraße über die Rampen ist für Radfahrer unbefriedigend. Insbesondere im Bereich unter der Gablenzbrücke und am Willy-Brandt-Ufer sollte der Fluss des Radverkehrs verbessert werden. Die Rampen erscheinen momentan durch die engen und steilen Kurven wenig geeignet für den Radverkehr; außerdem droht es zu Konflikten zwischen Fußngern und Radfahrer zu kommen. Bei Baufeld XV ist darauf zu achten, dass der Radverkehr gut abfließen kann, ebenso im Bereich Willy-Brand-Ufer und Kesselschmied.

 

  1. Die Verbindung zwischen Gaardener Brücke und Germaniahafen ist für den Verkehr durch den von Fußngern und Radfahrern gemeinsam genutzten Straßenbereich noch nicht optimal. Ggf. sollten beide Verkehre stärker getrennt werden. Insbesondere für Radfahrer sind die engen Kurven und die Engstelle am Übergang zwischen den Ernst-Busch-Platz und dem Gaardener Ring (Übergang zum künftigen Anschluss Gaardener Brücke) wenig günstig zu bewältigen. Der Radverkehr muss über die Rampe auf Baufeld II und die Gaardener Brücke gut fließen können. Die Landeshauptstadt Kiel wird ein Konzept entwickeln, wie der Radverkehr hier flüssiger und sicherer fließen kann.

 

  1. Auf S. 32 wird nach dem Satz „…oder die Unterbringung des ruhenden Verkehrs zu nutzen.“ eingefügt: Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs im Erdgeschoss soll von außen möglichst wenig erkennbar sein. Wohnen und gewerbliche Nutzung sollen an der Fassade erkennbar bleiben.

 

  1. Auf S. 34 wird der SatzDie Brücke ist nach oben offen.“ gestrichen.

 

  1. Auf S. 34 wird der Satz hinter „… der Gebäude gewährleisten. eingefügt: Bei der Rampe ist zu bedenken, dass über sie auch der Radverkehr sicher und zügig fließen muss. Die Rampe muss für den Fahrradverkehr gut geeignet sein.

 

  1. Auf S. 35 wird am Ende von Punkt 7.4.4 eingefügt: Die Dächer sollen begrünt sein und als Gründächer ausgelegt sein. Wenn es möglich ist, erscheint eine öffentliche Zugängigmachung der Dächer etwa für Gastronomie als sinnvoll (z.B. Skybar). Insbesondere auf Baufeld III, das sich durch seine besondere Lage am Wasser dafür besonders geeignet erscheint, sollte das Dach der Öffentlichkeit geöffnet werden.

 

  1. Auf S. 39 wird am Ende von Punkt 7.6 eingefügt: Begrünung und Pflanzen sollen im ganzen Sanierungsgebiet vorhanden sein. Konzepte zur Begrünung des Stadtraums, Gründächer, Fassadenbegrünung, Urban Gardening oder Pflege und Patenschaft von Anpflanzungen durch Anlieger und Bürger sollen besonders berücksichtigt werden.

 

 

  1. Auf S. 41 wird am Ende von Punkt 7.7 eingefügt: Durch Dachbegrünung werden Umwelt- und Klimaaspekte berücksichtigt. Auch leisten Gründächer einen wichtigen Beitrag für das Mikroklima in der Stadt. Begrünte Fassaden werden besonders begrüßt.
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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Zu 1.  Wie an der Kiellinie, sollten auch Radfahrer hier fahren können.

 

Zu 2. Mit 5,5 m ist die Straße zu schmal. Rechts und links brauchen Radfahrer 0,5 m Abstand zum ruhenden Verkehr. Kraftfahrer, die einen Radfahrer überholen, müssen mindestens einen Abstand von 1,5 m bis 2 m einhalten im Zweifel mehr. So blieben in der Mitte der Straße nur 1,5 m Platz. Das ist zu schmal für einen sicheren Verkehr, in dem sich die Verkehrsteilnehmer nicht gegenseitig behindern.

 

Zu 3.  Es sollte ein Ziel sein, dass das neue Hörnquartier besser an den Stadtteil Garden-Ost angebunden wird. Bisher stellen die Gleisanlagen im Hörnbereich, der Gaardener Ring und die Gablenzbrücke große Hindernisse dar. Daher chten wir die Verbindung verbessern und sicherer machen.

 

Zu 4. Radfahrer und Fußnger drohen sich hier in die Quere zu kommen. Hier ist ein Mehr an Sicherheit notwendig. Durch die Engstellen und die vielen Kurven kann der Radverkehr hier nicht gut fließen.

 

Zu 5.  Erdgeschosse sollten nicht als Parkraum erkennbar sein, sondern belebt wirken. Wohnen und gewerbliche Nutzung sollen an der Fassade erkennbar bleiben.

 

Zu 6. Warum die Brücke nach oben offen sein muss, erschließt sich nicht.

 

Zu 7. Die Strecke wird jetzt schon von vielen Radfahrern genutzt. In Zukunft ist zu erwarten, dass die Nutzung noch zunimmt. Dafür muss die Rampe geeignet sein.

 

Zu 8. Kiel verpflichtet sich zum Klimaschutz. Gründächer können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Schon die Diskussionen um den IBSH Neubau zeigte, dass viele Menschen in Kiel sich eine bessere Nutzung der Dächer wünschen. Insbesondere das Dach von Baufeld III, das direkt zwischen Hörn und Germaniahafen liegt, bietet sich besonders für eine Öffnung und Gastronomie an. So können mehr Menschen von dieser Premiumlage profitieren.

 

Zu 9. Kiel verpflichtet sich zum Klimaschutz. Mehr Grün in der Stadt kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten und trägt zum Wohlbefinden der Menschen bei.

 

Zu 10. Kiel verpflichtet sich zum Klimaschutz. Mehr Grün in der Stadt kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Durch Dachbegrünung wird etwas für die Umwelt in der Stadt getan. Auch leisten Gründächer und begrünte Fassaden einen wichtigen Beitrag für das Mikroklima in der Stadt.

 

 

 

gez. Ratsherr Florian Weigel     f.d.R
CDU-Ratsfraktion

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