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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0042/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

Vorbemerkung:

 

Die in der Beschlussvorlage dargestellten Schulbauprojekte haben eine sehr hohe Priorität. Um schnellstmöglich mit der Umsetzung starten zu können, wird um Verständnis für die Veränderung der üblichen Beratungsfolge gebeten, damit die Ratsversammlung im Februar erreicht werden kann.

 

Antrag:

 

  1. Abweichend vom bisherigen Schulbauprogramm 2013-2018 und im Vorgriff auf das zu erstellende Schulbauprogramm 2.0 sollen in 2020 folgende Schulbauprojekte initiiert werden:

 

a. Neubau der Grundschule Gaarden

b. Erweiterung der Max-Tau-Schule um einen dritten Zug in der Primarstufe und   

  Erfüllung der Raumstandards inkl. zusätzlicher Räume für schulische Bedarfe

c. Ermittlung geeigneter Maßnahmen zur Erfüllung der Raumstandards an der

   Klaus-Groth-Schule inkl. zusätzlicher Räume für schulische Bedarfe

d. Wiederherstellung der dauerhaften Nutzbarkeit für schulische Zwecke der

   ehemaligen Adolf-Reichwein-Schule

 

  1. Sofern nicht bereits vorhanden, sind die erforderlichen Planungsgrundlagen zu schaffen und die entsprechenden Planungsaufträge an die Immobilienwirtschaft zu erteilen.

 

  1. Mit Vorliegen der jeweiligen Planungsaufträge und -grundlagen wird die Immobilienwirtschaft beauftragt,

 

  1. einen Wettbewerb im VgV -Verfahren (Vergabeverordnungsverfahren) für den Neubau der Grundschule Gaarden einzuleiten,
  2. eine Leistungsphase 0 für die Erweiterung der Max-Tau-Schule einzuleiten,
  3. die Überprüfung zur Erfüllung der Raumstandards an der Klaus-Groth-Schule in den Prozess der Leistungsphase 0 an der Max-Planck-Schule zu integrieren,
  4. die notwendigen Maßnahmen an der ehemaligen Adolf-Reichwein-Schule zu identifizieren und den Planungsprozess einzuleiten.

 

  1. Die im Schulbauprogramm 2013-2018 enthaltenen Maßnahmen an der Grundschule Wellsee und der Theodor-Heuss-Schule werden - da keine neuen Schulplätze geschaffen werden - zunächst nicht fortgeführt und fließen in neuer Priorisierung in das Schulbauprogramm ab 2022 ein.

 

  1. Die Immobilienwirtschaft wird beauftragt, die jeweiligen Projektablaufpläne zu erstellen bzw. zu überarbeiten und das Bauprogramm bis 2021 entsprechend zu aktualisieren.

 

  1. Sofern im Zeitraum bis 2021 durch Zuwachs an Kapazitäten eine Erweiterung des Bauprogramms der Immobilienwirtschaft möglich wird, wird die Verwaltung beauftragt, geeignete Projekte zur Beschlussfassung vorzulegen.
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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Einführung

 

Die Schulentwicklungsplanung hat zur Aufgabe, die richtigen Schulen zur richtigen Zeit in der benötigten Größe am geeigneten Ort zur Verfügung zu stellen.

 

Hierfür bedient sie sich verschiedener Instrumente und Informationen. Es gilt, die Entwicklung und die Strömungen der Kinder- und Schüler*innenzahlen innerhalb und außerhalb Kiels zu erfassen, zu analysieren und zu bewerten und diese ins Verhältnis zur vorhandenen schulischen Infrastruktur zu bringen.

 

Das Ziel muss immer sein, ein angemessenes, ausgewogenes und nachhaltig ausgelegtes Schulangebot in Kiel vorzuhalten.

 

Diese Beschlussvorlage zeigt auf, welche Daten und Auswertungen den oben genannten Beschlüssen zugrunde liegen.

 

Datenlage

 

Die Bevölkerungsprognose aus dem Jahr 2016 (Drs.0935/2017) geht von stark steigenden Einwohner*innenzahlen für Kiel aus. Inwiefern diese Prognose tatsächlich eintrifft, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt kaum verlässlich bewerten. Zu viele Veränderungen sind von 2016 bis heute geschehen, die in dieser Bevölkerungsprognose nicht enthalten sind. So haben sich beispielsweise geplante Neubautätigkeiten sowohl im Umfang, als auch in zeitlichen Abläufen deutlich verändert. Ein definitiver und flächendeckender Verweis auf die Zahlen aus der Bevölkerungsprognose wäre daher zu diesem Zeitpunkt wenig zielführend.

 

Vielmehr müssen die Entwicklung der Einwohner*innenzahlen, größere Neubauvorhaben und die schulische Infrastruktur im Blick behalten und bewertet werden.

 

Die Schulentwicklungsplanung hat sich daher primär mit folgenden Fragestellungen beschäftigt:

 

  • Wie entwickeln sich die Einwohner*innenzahlen im Bereich der Kinder und Jugendlichen?
  • Welche größeren Neubautätigkeiten stehen an bzw. sind so weit fortgeschritten, dass die Auswirkungen auf Schulplätze bewertbar sind?
  • Welche Bedarfe lösen die beiden ersten Punkte aus und wie passen diese zu den vorhandenen Schulplätzen?
  • Wie ist die umliche Situation an den Kieler Schulen?

 

Einwohner*innenzahlen:

 

In den vergangenen Jahren war Kiel eine wachsende Stadt. Dieser Trend ist bei den Kindern und Jugendlichen nahezu ungebrochen.

 

 

 

 

 

Darüber hinaus haben sich ab 2015 die Geburtenzahlen erhöht. Diese Entwicklung wird sich ab dem Jahr 2021 auf die Schüler*innenzahlen in den Grundschulen, ab 2025 auf die Schüler*innenzahlen im Sekundarbereich I und später auch auf den Sekundarbereich II auswirken.

 

Neubautätigkeiten

 

Der Wohnbauflächenatlas aus dem Jahr 2016 war eine Grundlage für die Bevölkerungsprognose aus demselben Jahr. Wie bereits oben ausgeführt, sind seitdem viele Veränderungen eingetreten, die sich in beiden Instrumenten nicht vollständig wiederfinden. Um dennoch keine Entwicklung zu versäumen, gibt es einen engen Kontakt und Austausch zwischen dem Stadtplanungsamt und dem Amt für Schulen. Insbesondere die umfangreichen geplanten Neubautätigkeiten in Gaarden und im Kieler Süden sind hierbei Gegenstand des Austausches.

 

r Gaarden hat die gemeinschaftliche Analyse bereits dazu geführt, dass der Bau einer neuen Grundschule auf dem Grundstück der ehemaligen Schwimmhalle beschlossen wurde

(Drs. 0805/2019 und Drs. 0817/2019).

 

r den Kieler Süden werden ebenfalls Neubauten in größerem Umfang erwartet. Es ist vorgesehen, im Neubaugebiet eine Grundschule errichten zu lassen.

r eine weiterführende Schule, deren Schulart bis jetzt noch nicht abschließend geklärt ist, sucht das Stadtplanungsamt eine geeignete Fläche. Zum Zeitpunkt dieser Vorlage befinden sich verschiedene Alternativen in einer Ämterbeteiligung zur Abstimmung.

 

Die weiteren Neubauvorhaben in Kiel fallen zwar jeweils deutlich geringer aus, werden sich aber in der Summe ebenfalls - in möglicherweise nicht unerheblichem Umfang - auf den Bedarf an Schulplätzen auswirken. Um diese Entwicklung verfolgen und bewerten zu können, bedarf es einer aktualisierten Bevölkerungsprognose, die die aktuellen Neubauvorhaben berücksichtigt.

 

 

 

Vorhandene Schulplätze und räumliche Situation an den Kieler Schulen

 

Heutzutage werden Anforderungen an Schulen gestellt, die in der Vergangenheit bei der Errichtung der Schulgebäude keine Rolle spielten: Mittagessen, Betreuung, Ganztag, Inklusion und Differenzierung, dies sind alles Themen, die heute selbstverständlich in den Schulgebäuden gelebt werden, aber für die dem Grunde nach keine Räume vorgesehen waren.

 

 

Weiterhin wurden in der Vergangenheit Schulen Nutzungen zugeführt, für die sie eigentlich nicht vollständig ausgelegt waren. So werden heute Schulgebäude beispielsweise für eine Grund- und Gemeinschaftsschule genutzt, die damals als Grund- und Hauptschule konzipiert wurde. Hier fehlt es dann neben den vorgenannten Flächen auch an Fachräumen, die für den nach den Lehrplänen vorgeschriebenen Fachunterricht erforderlich sind.

 

Viele Schulen haben schon alleine aus diesen Gründen einen erheblichen Raumfehlbedarf, wenn man die Schulräume in das Verhältnis zu den Raumstandards der Stadt Kiel (Drs.0708/2012) setzt. Hierauf wird später explizit eingegangenen.

 

Gleichzeitig gelingt es Schleswig-Holstein, und damit auch der Landeshauptstadt Kiel, kontinuierlich vermehrt Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in den Regelschulen zu inkludieren.

 

 

 

 

Dies ist eine erfreuliche und gesellschaftlich wichtige Entwicklung. Gleichzeitig hat dies Auswirkungen auf die Schüler*innenzahlen in den Klassen.

 

Die nach Erlass maximale Klassenstärke beträgt beispielsweise bei Grundschulen 26 Schüler*innen pro Klasse. Die Beschulung eines Kindes mit Förderbedarf in einer Regelschule setzt unmittelbar die maximale Kapazität einer Klasse herab. Insgesamt ist die maximale Kapazität eher als eine rein rechnerische Größe zu betrachten. Sie setzte voraus, dass die Anmeldungen in exakt der erforderlichen Anzahl erfolgten (Bsp. 52 Anmeldungen für die erste Klasse in einer 2-zügigen Grundschule, um zwei Klassen mit jeweils 26 Schüler*innen bilden zu können). Da diese Voraussetzungen nahezu nie erfüllt sind, beträgt die durchschnittliche Klassenfrequenz an den Kieler Grundschulen 22 Scler*innen. Dies löst in der Summe einen höheren Raumbedarf aus.

 

 

 

Aus all den vorgenannten Gründen kann man sagen, dass die räumliche Situation an den Kieler Schulen insgesamt bereits jetzt äerst angespannt ist, wenngleich auch die Belastung an den verschiedenen Standorten unterschiedlich stark ist. In den vergangenen Jahren gelang es oft nur knapp und unter großem Aufwand, alle Kinder mit einem Schulplatz versorgen zu können. Diese Situation spitzt sich Jahr für Jahr weiter zu. Die nach Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zulässigen maximalen Kapazitäten werden teilweise überschritten.

 

Es ist daher erforderlich, für alle oben genannten Fragestellungen und Problemlagen nachhaltige Lösungen zu entwickeln.

 

Aktuelle Erfordernisse

 

umlicher Fehlbedarf

 

Zunächst wurde erhoben, an welchen Schulen mit den aktuellen Schüler*innenzahlen der größte räumliche Fehlbedarf im Verhältnis zu den Raumstandards der Stadt Kiel besteht. Es wurden dabei in einer ersten Einschätzung nur Schulen aufgenommen, deren Fehlbedarf größer als 300 qm ist. Der Fehlbedarf reicht an einigen wenigen Schulen bis zu 1.000 qm. In dieser ersten Erhebung wurden folgende Schulen identifiziert:

 

 

 

 

 

Fritz-Reuter-Schule

Theodor-Heuss-Schule

Grundschule Suchsdorf

Gemeinschaftsschule am Brook

Max-Tau-Schule

Grundschule Wellsee

Klaus-Groth-Schule

Hermann-Löns-Schule

Gemeinschaftsschule Hassee

Theodor-Storm-Schule

Uwe-Jens-Lornsen-Schule

 

 

 

Maßnahmen aus dem Schulbauprogramm 2013-2018

 

Ergänzend gibt es Maßnahmen aus dem Schulbauprogramm 2013-2018, die noch nicht umgesetzt wurden, wie die Mensa an der Kieler Gelehrtenschule und acht notwendige Sporthallenneubauten.

 

Weiterhin wurde der Verwaltung ein Prüfauftrag erteilt, ob das Ernst-Barlach-Gymnasium im Zuge von Maßnahmen aus dem Schulbauprogramm 2013-2018 um einen vierten Zug erweitert werden kann (Drs.1229/2017). Das positive Ergebnis wurde mit der Drucksache 0992/2019 dargestellt. Die Maßnahme ist gemäß Beschluss im Schulbauprogramm 2.0 zu priorisieren.

 

Anstatt einer geplanten Sanierung der Werkhalle muss nun ein Ersatz für die abgängige Werkhalle am RBZ am Schützenpark gefunden werden (Drs.0863/2018).

 

Neue, bereits beschlossene Maßnahmen

 

Die Friedrich-Junge-Schulen am Schreventeich müssen saniert werden und weisen ebenfalls einen nicht unerheblichen Raumfehlbedarf aus. Hier wurde die Erweiterung bereits beschlossen (Drs.0463/2019) und die Maßnahme ist schon in das Bauprogramm der Immobilienwirtschaft aufgenommen.

 

Mit der Drs. 0543/2019 wurden die Zuständigkeitsbereiche der Grundschulen in Mettenhof neu festgelegt. In der Begründung der Vorlage ist angeführt, dass die Erweiterung der Max-Tau-Schule um einen dritten Zug angestrebt werden sollte.

 

Neu hinzugekommen sind die aus der Bevölkerungsentwicklung notwendigen neuen Schulen in Gaarden (mit Drs. 0805/2019 und Drs. 0817/2019 beschlossen) und im Kieler Süden.

 

Neue, noch nicht beschlossene Maßnahmen

 

Die ehemalige Adolf-Reichwein-Schule in Kiel Neumühlen-Dietrichsdorf wird aktuell als Interimslösung während einer Sanierung am RBZ am Schützenpark genutzt. Voraussichtlich ab Frühjahr 2020 wird diese Nutzung beendet sein. Dann steht das Schulgebäude dem Grunde nach wieder für schulische Nutzungen zur Verfügung und kann herangezogen werden, um weitere Schulplätze in Kiel anzubieten und Beschulung sicherzustellen. Das Gebäude konnte zuletzt nur noch als Interimslösung genutzt werden und bedarf für eine dauerhafte Nutzung einer umfassenden Instandsetzung, z.B. auch hinsichtlich des Brandschutzes. Zudem ist davon auszugehen, dass für die zukünftige Nutzung auch Umbaumaßnahmen im Bestand erforderlich werden. Vor dem eigentlichen Planungsprozess sind umfassende Untersuchungen des Bestandes inkl. der denkmalschutzrechtlichen Belange erforderlich. Unter Berücksichtigung der erforderlichen Zeiträume für Voruntersuchung, Planung und Umsetzung wäre eine Nutzung des Gebäudes ab Sommer 2022 denkbar.

 

Aus der Schulentwicklungsplanung heraus wurden diese 27 Maßnahmen an und für Kieler Schulen als besonders dringlich erachtet (siehe Anlage 1). Hierbei handelt es sich um Neu-, Um- und Anbauten.

 

 

 

 

Umfängliche Sanierungsmaßnahmen

 

Bei der Betrachtung der Ressourcen zur Umsetzung von Bauvorhaben ssen immer auch notwendige und teilweise umfängliche Sanierungsvorhaben berücksichtigt werden, die personelle Kapazitäten binden, wie im aktuellen Bauprogramm der Immobilienwirtschaft z.B.

 

  • an der Gemeinschaftsschule Friedrichsort,
  • den Friedrich-Junge-Schulen,
  • am Hans-Geiger-Gymnasium
  • und der Max-Planck-Schule.

 

Auch bei der Aufstellung des Schulbauprogramms 2.0 werden daher Sanierungsmaßnahmen nach ihrer Dringlichkeit in die Priorisierung der Baumaßnahmen einfließen müssen. Die Immobilienwirtschaft hat dazu die enthaltenen Maßnahmen benannt (Anlage 2).

 

Sanierungsprojekte mit einer besonders hohen Priorität sind aus Sicht der Immobilienwirtschaft

 

  • die zugunsten der Neubauten verschobene Sanierung der Sporthalle Hardenbergschule
  • die Sanierung der kleinen Sporthalle am Schulzentrum Elmschenhagen,
  • die Sanierung der Ellerbeker Schule
  • und die Sanierung der Reventlouschule.

 

Priorisierung

 

Angesichts der personellen und finanziellen Ressourcen wird deutlich, dass nicht alle Baumaßnahmen gleichzeitig umgesetzt werden können. Es müssen daher Prioritäten festgelegt werden.

 

Die Entwicklung des Schulbauprogamms 2.0 ist noch nicht in Gänze abgeschlossen. Gleichwohl drängen einige Schulbaumaßnahmen sehr. Daher wurde im Rahmen der Schulentwicklungsplanung mit der Steuerungsgruppe (bildungspolitische Sprecher*innen der Fraktionen und Vertreter*innen aus der Verwaltung) folgendes Vorgehen entwickelt:

 

Anstehende Maßnahmen aus dem Schulbauprogramm werden zugunsten drängender Platzbedarfe an einigen Schulen verschoben. Parallel wird das Schulbauprogramm 2.0 fertig gestellt. Die zurückgestellten Maßnahmen werden im Zuge dessen neu priorisiert.

 

Die Änderungen des Schulbauprogramms werden in das Bauprogramm der Immobilienwirtschaft übernommen.

 

Ergebnis dieser abgestimmten Vorgehensweise sind die in den Antragspunkten dieser Beschlussvorlage dargestellten Entscheidungsvorschläge.

 

Zu Punkt 1. bis 3. des Antrages Maßnahmen zur Schaffung neuer Schulplätze:

 

Zunächst sollen die Maßnahmen, die neue Schulplätze schaffen und damit geeignet sind, die nach Schulgesetz vorgeschriebene Beschulung in Kiel sicherzustellen, einem Schulentwicklungsplan 2.0 vorgezogen werden

 

Projekte dieser Art mit hoher Priorität sind

 

  • der Neubau der Grundschule in Gaarden,
  • die Erweiterung der Max-Tau-Schule
  • und die Wiederherstellung der dauerhaften Nutzbarkeit der ehemaligen Adolf-Reichwein-Schule.

 

Die weiterführende Schule im Kieler Süden soll ebenfalls neue Schulplätze schaffen und wäre daher prioritär zu sehen. Aufgrund des aktuellen Projektstandes (Grundstückssuche) und des noch erforderlichen Zeitbedarfs zur Ermittlung der konzeptionellen und räumlichen Zielvorstellungen (siehe Drs. 1030/2019) ist die Maßnahme zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht hinreichend konkretisiert, um in das Bauprogramm der Immobilienwirtschaft aufgenommen zu werden.

 

Grundschule Gaarden (Drucksache 0817/2019) mit Sporthalle und belebender, öffentlich zugänglicher Erdgeschossnutzung entlang des Pastor-Gosch-Weges

 

Anfang 2020 werden die Grundlagen geschaffen sein, damit der konkrete Planungsauftrag an die Immobilienwirtschaft erteilt werden kann. Die Immobilienwirtschaft wird im ersten Schritt zur Auswahl der zu beauftragenden Architekten einen Wettbewerb mit VgV-Verfahren durchführen.

 

Max-Tau-Schule

 

An der Max-Tau-Schule fließen mit der Erweiterung um einen dritten Zug, fehlenden Flächen zur Erfüllung der Raumstandards und den zusätzlich notwendigen Schulräumenr DaZ (Deutsch als Zweitsprache) und erhöhte Schüler*innenzahlen in den Klassen sieben bis neun mehrere Bedarfe zusammen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, der Maßnahme an der Max-Tau-Schule eine Leistungsphase 0 vorzuschalten. Diese Leistungsphase 0 muss geeignet sein, nach Ermittlung des räumlichen Bedarfs diesen mit den pädagogischen Bedarfen zusammenzuführen, darf aber aufgrund der Dringlichkeit nicht zu signifikanten Verzögerungen führen.

 

Klaus-Groth-Schule

 

Die Ermittlung von Maßnahmen zur Erfüllung der Raumstandards und weiterer zusätzlicher Schulräume an der Klaus-Groth-Schule wurde im Vorfeld nicht mit einer vergleichbar hohen Priorität versehen. Aufgrund der räumlichen Nähe bietet es sich jedoch an, die Prüfung in das bereits im Bauprogramm verankerte Verfahren an der Max-Planck-Schule einzubinden.

 

Zu Punkt 4.  des Antrages Verschiebung von Maßnahmen zugunsten der Schaffung von Schulplätzen:

 

Zur Kompensation der erforderlichen Kapazitäten für die neu aufzunehmenden Maßnahmen ist es notwendig, aktuell in der Bearbeitung befindliche Maßnahmen aus dem Schulbauprogramm zurückzustellen. Unter Berücksichtigung der Projektstände wurden die Maßnahmen an der Theodor-Heuss-Schule und der Grundschule Wellsee und der Neubau der Sporthalle Wellsee als potentiell aufschiebbare Maßnahmen identifiziert, da diese nicht vorrangig der Schaffung von Schulplätzen dienen.

 

In der Steuerungsgruppe Schulentwicklungsplanung wurde entwickelt, die Maßnahmen an der Theodor-Heuss-Schule und der Grundschule Wellsee später fortzusetzen und im Rahmen des Schulbauprogramms ab 2022 neu zu priorisieren.

 

Der Neubau der Sporthalle Wellsee sollte gemäß Beratungsstand in der Steuerungsgruppe unmittelbar wieder in das Bauprogramm der Immobilienwirtschaft aufgenommen werden, wenn, wie in der Beschlussvorlage zum Bauprogramm dargestellt, eine Besetzung der vakanten Planstellen eine Erweiterung des Bauprogramms zulässt. In der Zwischenzeit hat sich herausgestellt, dass die Wiederherstellung der ehemaligen Adolf-Reichwein-Schule umfassender ist und somit ein eigenes Projekt darstellt, das im Bauprogramm der Immobilienwirtschaft Berücksichtigung finden muss. Da dies geeignet ist, neue Schulplätze zu schaffen, soll mit den jetzt verfügbaren Kapazitäten vorrangig dieses Projekt umgesetzt werden. Der Neubau der Sporthalle Wellsee erfolgt, wenn darüber hinaus Kapaziten zur Verfügung stehen. 

 

Anmerkung: Bei dem im Schulbauprogramm 2013-2018 ebenfalls abgebildeten Sporthallenbauten für das RBZ Wirtschaft, das RBZ am Schützenpark, das RBZ Technik, an der Hermann-Löns-Schule, der Grundschule am Sonderburger Platz, der Matthias-Claudius-Schule und der Gerhart-Hauptmann-Schule wird davon ausgegangen, dass diese im Zeitrahmen bis 2021 nicht planungsreif werden. Daher wurde bereits im Vorfeld abgestimmt, dass diese Maßnahmen in die Zeitplanung ab 2022 einbezogen werden sollen.

 

Zu Punkt 5. des Antrages:

 

Die unter den Punkten 1. bis 4. dargestellten Veränderungen am Schulbauprogramm 2013-2018, bzw. der Vorgriff auf das Schulbauprogramm 2.0, wurden unter Berücksichtigung der derzeitigen Kapazitäten der Immobilienwirtschaft vorgenommen. Die Immobilienwirtschaft wird die jeweiligen Projektablaufpläne erstellen bzw. überarbeiten und das Bauprogramm bis 2021 entsprechend aktualisieren.

 

Zu Punkt 6. des Antrages:

 

In der Beschlussvorlage zum Bauprogramm der Immobilienwirtschaft ist dargestellt, dass mit Besetzung der vakanten Planstellen eine Erweiterung des Bauprogramms möglich sein wird. Dieser positive Effekt wird bereits am Projekt der Wiederherstellung der ehemaligen Adolf-Reichwein-Schule deutlich. Sofern im Zeitrahmen bis 2021 durch Zuwachs an Kapazitäten eine Erweiterung des Bauprogramms der Immobilienwirtschaft möglich wird, wird die Verwaltung darstellen, welches Projekt für die Aufnahme in das Bauprogramm geeignet wäre.

 

Da neben den erforderlichen Kapazitäten auch die jeweilige Planungsreife und das Volumen eines Projektes für die Aufnahme in das Programm maßgeblich sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorausgesagt werden, ob dies z.B. die weiterführende Schule im Kieler Süden, ein anderes Projekt zur Schaffung von Schulplätzen oder eines der oben genannten prioritären Schulsanierungsprojekte sein könnte. Diese Abwägung muss zum entsprechenden Zeitpunkt erfolgen.

 

Ausblick

 

r alle Maßnahmen, die in das Schulbauprogramm 2.0 aufgenommen werden, sollten für die Zeit bis zu einer möglichen Umsetzung gute, nachhaltige und zukunftsorientierte Lösungen gefunden werden, welche die Lern- und Lehrbedingungen verbessern.

 

Das Amt für Schulen ist bereits mit einem Großteil der Schulen darüber im Gespräch.

 

Die Aufnahme von Schulstandorten in das Schulbauprogramm 2.0 darf nicht dazu führen, dass andere, dringende Maßnahmen, wie Schulhofgestaltungen, Sanierungen, etc. mit Hinweis auf die in Zukunft anstehenden umfänglichen Baumaßnahmen per se ausgeschlossen werden.

 

Grundsätzlich müssen stadtweit Interimslösungen entwickelt werden, die geeignet sind, die Beschulung sicherzustellen. Dabei muss es allerdings das Ziel sein, belastende Einschnitte so gering wie möglich und positive Veränderungen für Lern- und Lehrbedingungen so gut wie möglich zu gestalten.

 

In dem Schulentwicklungsplan und dem darauf aufbauenden Schulbauprogramm 2.0 muss ebenfalls der Wechsel von G8 auf G9 Berücksichtigung finden. Auch wenn das Land die Konnexität für Folgekosten bisher nicht anerkennt, wird der Schulträger sich dafür einsetzen, dass diese Gesetzesänderung, die vom Land auf den Weg gebracht wurde, auch durch selbiges getragen wird.

 

Aktuell wird vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ein neues Konzept für die Oberstufe entwickelt, welches zum Schuljahr 2021/2022 in Kraft treten soll. Inwiefern sich das neue Konzept auf die räumliche Situation an den entsprechenden Schulen auswirkt, wird ebenfalls zu erarbeiten und bei der Erstellung eines Schulentwicklungsplans zu berücksichtigen sein.

 

Eine Vielzahl von Akteur*innen wird an der Umsetzung der skizzierten Maßnahmen im Prozess beteiligt sein. Die Prozessgestaltung, insbesondere in Hinblick auf Transparenz und Beteiligung, wird durch das Amt für Schulen in Kooperation mit der Abteilung Bildungsbau der Immobilienwirtschaft definiert und umgesetzt.

 

 

 

 

 

Renate Treutel    Doris Grondke

rgermeisterin    Stadträtin

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Anlagen

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