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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Ratsfraktion Die FRAKTION - 0232/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die Verwaltung prüft die Erhebung einer Tourismusabgabe für Kreuzfahrttourist*innen gemäß Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG) § 10 Kur- und Tourismusabgaben [1, 2]. Dabei sollen u. a. folgenden Aspekte untersucht werden:

 

  • Ob es zulässig ist, die Tourismusabgabe für Kosten zu erheben, die durch Errichtung und Betrieb von Landstromanlagen entstehen.
  • In welcher Höhe eine Tourismusabgabe erhoben werden muss, um die Landstromversorgung kostendeckend zu finanzieren.
  • Ob es möglich ist, die Abgabe für Passagiere von Schiffen zu vergünstigen, die den angebotenen Landstrom auch nutzen.
  • Ob es prinzipiell möglich ist, die Erhebung der Abgabe vom Port of Kiel vornehmen zu lassen.
  • Inwieweit es möglich und zweckmäßig ist, die Abgabe mit einem Tourismusticket zu verbinden, dass Touristen die kostenfreie bzw. vergünstigte Nutzung des Kieler ÖPNV und/oder kultureller Einrichtungen ermöglicht.

 

Es wird ebenfalls darum gebeten zu prüfen, ob es alternativ zur Tourismusabgabe möglich ist, durch den Kreuzfahrttourismus hervorgerufene Infrastrukturkosten wie die Bereitstellung von Landstrom in das Kaigeld zu integrieren.

 

Um die Vorlage einer entsprechenden Geschäftlichen Mitteilung bis August 2020 wird gebeten.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Kreuzfahrttourist*innen nehmen die öffentliche Infrastruktur der Stadt Kiel in Anspruch und verursachen damit Kosten für die Allgemeinheit. Die Kreuzfahrtschiffe verursachen zudem gesundheits- sowie klimaschädliche Emissionen. Zur Verringerung der Emissionen hat der Port of Kiel zwei Landstromanlagen errichten lassen, deren Bau circa 15 Millionen Euro gekostet hat. Aufgrund der Verringerung der EEG-Umlage für Landstrom nutzende Kreuzfahrschiffe auf 20 Prozent findet eine indirekte Subventionierung der Reedereien durch die Allgemeinheit statt.

 

Die Beteiligung der Kreuzfahrttourist*innen an den Kosten für Landstrom würde bei sieben Liegetagen circa 35 Euro pro Person betragen. Demgegenüber stehen Gesamtkosten einer Kreuzfahrt von durchschnittlich 1.300 Euro pro Woche. Eine indirekte Bezuschussung der Kreuzfahrttourist*innen mittels Kostenübernahme durch die Allgemeinheit erscheint vor diesem Hintergrund äerst fragwürdig. Eine Tourismusabgabe bietet die Möglichkeit, die Kreuzfahrttourist*innen an den von ihnen verursachten Kosten zu beteiligen und die Allgemeinheit entsprechend zu entlasten.

 

Eine bei Landstromnutzung reduzierte Tourismusabgabe würde gegenüber den Reedereien einen Anreiz schaffen, Landstrom zu nutzen und die Luftbelastung in Kiel zu reduzieren. Daher soll geprüft werden, ob Tourist*innen von Schiffen, die den Landstrom nicht in Anspruch nehmen, mit einer höheren Abgabe belastet werden können. 

 

In Verbindung mit einem Tourismusticket, wie es in Eckernförde [3] bereits angeboten wird, würde die Tourismusabgabe neben der Finanzierung des ÖPNV auch einen Anreiz dafür schaffen, länger in Kiel zu verweilen und weitere Angebote der Stadt zu nutzen.

 

Aufgrund des oben genannten Missverhältnisses bei der Finanzierung der durch den Kreuzfahrttourismus beanspruchten Infrastruktur scheint die Prüfung einer Tourismusabgabe sinnvoll und geboten.

 

 

Ratsherr Ove Schröter

Die FRAKTION

 

Ratsherr Andreas Halle    f. d. R.

Die FRAKTION

 

 

 

 

Zitierte Quellen:

 

[1] Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG) § 10 Kur- und Tourismusabgaben: http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=KAG+SH+%C2%A7+10&psml=bsshoprod.psml&max=true

 

[2] Information zur Tourismusabgabe des Landes SH: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/T/tourismus/tourismusabgabe.html

 

[3] Ostseecard Eckernförde: https://www.ostseebad-eckernfoerde.de/ostseecard-kurabgabe

 

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