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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0951/2020

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

 

 

    Zusammenfassung

 

Die Neuschneidung der Schulbezirke für vier Grundschulen in Mettenhof/Hasseldieksdamm liegt vor und belegt, dass jede der vier betroffenen Grundschulen ihre Anmeldequote aus ihrem Schulbezirk erhöhen konnte. Diese ist von durchschnittlich 47,7 % auf 57,0 % - also um 9,3 % - gestiegen. Widersprüche aus dem Bereich nördlich der Narvikstraße, der nun zum Schulbezirk der Schule am Göteborgring gehört, wegen Ablehnungen aus Kapazitätsgründen an der Schule am Heidenberger Teich gab es laut Auskunft der Schulaufsicht keine.

 

Damit ist der Regelung des § 24 Abs. 2 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz Rechnung getragen worden. Die Entscheidung für eine Erweiterung des Grundschulbereichs von einer Zweizügigkeit auf eine Dreizügigkeit hat sich für die Max-Tau-Schule als erforderlich und zielführend erwiesen.

 

 

 

  1. Anlass

 

Die Ratsversammlung hatte auf Anregung der Schulentwicklungsplanung in der Sitzung am 13.06.2019 den Beschluss (Drs. 0543/2019) gefasst, neue Zuständigkeitsbereiche für die Schule am Heidenberger Teich, die Schule am Göteborgring, die Max-Tau-Schule und die Gorch-Fock-Schule zu bilden. Die neuen Grundschulbezirke bildeten die Grundlager die Anmeldung der Erstklässler*innen zum Schuljahr 2020/2021. Der Beschluss wurde mit der Maßgabe gefasst, dass die durchgeführten Maßnahmen, die Entwicklung der Schüler*innenzahlen an der einzelnen Schule sowie etwaige Auswirkungen auf die freie Schulwahl innerhalb eines Jahres evaluiert und die Ergebnisse in einer Geschäftlichen Mitteilung vorgestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

  1. Ausgangslage

 

In Kiel-Mettenhof teilten sich die Schule am Göteborgring und die Schule am Heidenberger Teich einen Schulbezirk. Diese Situation war historisch bedingt: Die Schule am Göteborgring war als gebundene Ganztagsschule seinerzeit eine sogenannte Angebotsschule. Das damals geltende Recht sah vor, Eltern in ihrem Schuleinzugsbereich die Wahl zu lassen, ob sie ihr Kind an einer Ganztagsschule oder an einer Regelschule beschulen lassen möchten. Mit Einführung der grundsätzlichen Wahlfreiheit mit dem Schulgesetz 2007 war diese Regelung hinfällig. Das aktuelle Schulgesetz sieht in § 24 (2) vor, jeder Schule jeweils einen Schulbezirk zuzuweisen. Es war mithin aus rechtlichen Gründen erforderlich, die Schulbezirke so aufzuteilen, dass jede Schule einen eigenen Schulbezirk erhält.

 

Aufgrund der prognostizierten Schüler*innenzahlen, der Gegebenheiten der Schulgebäude und der
Sicherstellung des Grundsatzes, dass der Schulweg zur zuständigen Schule eine Länge von zwei Kilometern möglichst nicht überschreiten soll, wurde die Neuschneidung der Schulbezirke vorgenommen. Das Ziel der Neuordnung war aus schulentwicklungsplanerischer Sicht, eine rechtssichere und nachhaltige Aufteilung für die nächsten Jahre vorzunehmen. Dabei gilt weiterhin die freie Schulwahl, jedoch hat jedes Grundschulkind einen Rechtsanspruch, in dem eigenen Schuleinzugsbezirk einen Schulplatz zu erhalten.

 

 

  1. Faktoren der Evaluation

 

Im Rahmen der Evaluation wurden die Anmeldeprioritäten bei den einzelnen Standorten sowie die Entwicklung der Einschulungen bis zum Schuljahr 2025/2026 aufgrund der dem Amt für Schulen vorliegenden Stammliste des Bürger- und Ordnungsamtes betrachtet. Die Prognose der künftigen Schüler*innen errechnet sich normalerweise aus der Bevölkerungsprognose und dem bisherigen durchschnittlichen Anmeldeverhalten je Schule. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Geschäftlichen Mitteilung wurde die Bevölkerungsprognose (Stand 31.12.2016) zu Grunde gelegt. Diese konnte allerdings aufgrund der inaktuellen Datenlage (veraltete Bevölkerungsentwicklung, alte Schulbezirksschneidung) nicht für diese Evaluation herangezogen werden, so dass die Stammliste des Bürger- und Ordnungsamtes die Grundlage für die Prognose bildet. Sie beinhaltet alle Kinder, die in den jeweiligen neu geschnittenen Schulbezirken bis zum 30.06. eines Jahres das 6. Lebensjahr vollendet haben werden.

 

Die Neuscheidung der Schulbezirke erfolgte anhand „statistischer Blöcke“. Ein Block ist die kleinste flächenmäßige Unterteilung und bildet eine statistische Einheit mit Bevölkerungsdaten. Dieser ist meist durch Wege oder Straßen begrenzt. Im Vergleich zum gesamten Stadtgebiet weisen einige statistische Blöcke in Mettenhof eine sehr hohe Bevölkerungsdichte, bspw. Wohngebäude mit vielen Wohneinheiten, z.B. im Osloring oder Bergenring, auf.

 

Das Schulamt Kiel legt grundsätzlich eine maximale Klassenstärke von 26 Schüler*innen für Grundschulen fest. Diese ist die rechnerisch größte Klassenstärke und gilt in Mettenhof aber nur für die Max-Tau-Schule. An der Gorch-Fock-Schule wird in Kooperation mit der Lilli-Nielsen-Schule immer eine erste Klasse als Integrationsklasse mit sechs GE-Schüler*innen (Förderbedarf geistige Entwicklung) gebildet, mit der Folge, dass sich die Klassenstärke auf 20 reduziert. An gebundenen Ganztagsschulen, wie der Schule am Göteborgring und der Schule am Heidenberger Teich beträgt die durch Mitteilung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein vom 22.06.2011 festgelegte Klassenstärke 22 Schüler*innen.

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Situation nach der Neuschneidung

 

4.1 Schule am Heidenberger Teich

 

Die Schule am Heidenberger Teich ist eine fünfzügige gebundene Ganztagsschule mit einer festgelegten Klassenstärke von 22 Schüler*innen gemäß der Mitteilung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein. Seit 2019 gehört die Grundschule zu den PerspektivSchulen in Schleswig-Holstein und wird durch das Land mit einem Bildungsbonus gefördert. Das nachfolgende Diagramm zeigt, dass vor der Neuschneidung der Bezirke die Schule jedes Jahr die maximale Aufnahmekapazität von 110 Schüler*innen erreicht hat und teilweise auch darüber lag:

 

 

 

 

Nach der Neuschneidung liegt die Schule im Schuljahr 2020/2021 mit 108 Schüler*innen knapp unterhalb der festgelegten Aufnahmekapazität von 110 Schüler*innen. Zwei Schulplätze wurden zu Beginn des Schuljahres im August 2020 nicht belegt, weil die Familien nach erfolgter Schulplatzzusage weggezogen sind.

 

Laut Prognose gemäß der Stammliste werden im Bereich der Schule am Heidenberger Teich im Schuljahr 2021/2022 109 Kinder, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, erwartet. In den darauffolgenden Jahren schwanken die Zahlen der schulpflichtigen Kinder zwischen 69 und 98. Die niedrigeren Prognosewerte - insbesondere in den Jahren 2022/2023 und 2025/2026 - sind auf geburtenschwächere Jahrgänge in diesem Gebiet zurückzuführen. Angesichts der Erfahrung, dass die Schule ein auch aus anderen Bezirken sehr gut angewählter Standort ist und in der Vergangenheit auch Ablehnungen aussprechen musste, ist dies aus Sicht der Schulentwicklungsplanung nicht nachteilig zu bewerten. Die Schule hat dadurch die Möglichkeit, in den geburtenschwächeren Jahren Schüler*innen aus anderen Bezirken aufzunehmen. Ein vorrangiges Ziel der Neuschneidung war es, die Versorgung der Schüler*innen aus dem eigenen Schulbezirk zu gewährleisten. Dieses Ziel ist erreicht worden.

 

Die im Schuljahr 2020/2021 abgelehnten Schüler*innen kommen laut Mitteilung des Schulamtes Kiel aus den Schulbezirken der Max-Tau-Schule und der Schule am Göteborgring, bei denen sie einen Rechtsanspruch haben, einen Schulplatz zu erhalten.

 

Aus dem Bereich nördlich der Narvikstraße, der im Rahmen der Neuschneidung dem Schuleinzugsbereich der Schule am Göteborgring zugeordnet wurde, besuchen, wie aus der nebenstehenden Grafik ersichtlich, nur wenige Kinder die umliegenden Grundschulen, was an der Wohnbebauung (überwiegend Reihen- und Doppelhausbebauung) und der älteren Bevölkerungsstruktur im Wohngebiet liegt.

 

Drei Kinder aus diesem Bereich besuchen die Schule am Heidenberger Teich, zwei weitere die Gorch-Fock-Schule und ein Kind besucht die Max-Tau-Schule. Widersprüche aus diesem Bereich wegen Ablehnungen aus Kapazitätsgründen an der Schule am Heidenberger Teich gab es keine.

 

 

Aus der nachstehenden Tabelle ist ersichtlich, dass die Schule am Heidenberger Teich nach der Neuschneidung die Anmeldequote aus dem eigenen Schulbezirk erhöht hat. Diese stieg von zuletzt 61 % auf 72 %. Die Herkunft der sieben Schüler*innen, welche die dreijährige Eingangsphase voll ausschöpfen, ist bei dieser Anmeldequote nicht berücksichtigt worden, weil es sich um die Neuanmeldungen laut Stammliste handelt. In der Tabelle werden diese Schüler*innen mit „3-j. Eing.-Ph.“ abgekürzt.

 

 

 

4.2    Schule am Göteborgring

 

Die gebundene Ganztagsschule am Göteborgring ist vierzügig ausgelegt mit einer festgelegten Klassenstärke von 22 Schüler*innen gemäß einer Mitteilung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein. Seit 2019 gehört sie zu den PerspektivSchulen in Schleswig-Holstein und wird durch das Land mit einem Bildungsbonus gefördert.

 

Das nachfolgende Diagramm zeigt auf, dass die Schule vor der Neuschneidung nahezu jedes Jahr die maximale Aufnahmekapazität von 88 Schüler*innen erreicht und im Schuljahr 2019/2020 überschritten hat:

 

 

 

Nach § 41 Abs. 2 Schulgesetz bilden die Jahrgangsstufen eins und zwei als Eingangsphase eine pädagogische Einheit; der Besuch kann entsprechend der Lernentwicklung der jeweiligen Schüler*inen ein bis drei Schuljahre dauern. Die besondere Problemlage an dieser Schule ist der hohe Anteil der Schüler*innen, welche die dreijährige Eingangsphase in Anspruch nehmen. Diese Zahlen stellen sich wie folgt dar:

-          Im Schuljahr 2017/2018: 17 Schüler*innen,

-          im Schuljahr 2018/2019: 17 Schüler*innen,

-          im Schuljahr 2019/2020: 25 Schüler*innen und

-          im Schuljahr 2020/2021: 20 Schüler*innen

Unter anderem war es ein Ziel, gemeinsam mit der Schulaufsicht genügend Kapazitäten auch für diese Schüler*innen an der Schule zu haben. Betrachtet man die Prognose nach Stammliste, liegt die Zahl der schulpflichtigen Kinder künftig stets unterhalb der maximalen Aufnahmekapazität, sodass künftig auch ausreichende Schulplätze für die Schüler*innen zur Verfügung stehen, welche die dreijährige Eingangsphase in Anspruch nehmen.

 

An der Schule am Göteborgring sind stets zwei DaZ-Basiskurse vorhanden. Die Auslastung ist in der nachfolgenden Grafik dargestellt. Auch dafür müssen entsprechende Räume vorhanden sein.  Zu Beginn des Schuljahres werden laut Auskunft des Schulamtes die max. Kapazitäten der DaZ-Basis-Klassen von 16 Schüler*innen nicht immer voll ausgeschöpft, damit neue DaZ-Schüler*innen, die im laufenden Schuljahr hinzukommen, in die bestehenden Klassen integriert werden und keine neuen DaZ-Klassen eingerichtet werden müssen. Somit können die neu hinzukommenden Scler*innen eine wohnortnahe DaZ-Klasse besuchen. Im Zeitraum 2016 bis 2020 beträgt die durchschnittliche Größe einer DaZ-Klasse zu Beginn eines Schuljahres  13,4 Schüler*innen.

 

 

Weitere räumliche Kapazitäten werden für die Einrichtung einer zusätzlichen sogenanntenAnkerklasse ab dem Schuljahr 2020/2021 an der Schule am Göteborgring benötigt. Das Konzept „Ankerklassen“ ist ein Baustein, schulpflichtigen, aber noch nicht schulreifen Kindern mit einem Unterstützungsbedarf in Kooperation von Jugendhilfe und Schule unter besonderen Rahmenbedingungen einen behutsamen und gelingenden Schulbeginn sowie frühe Bildungserfolge im Regelschulsystem zu ermöglichen.

 

Ein Ziel der Teilung des gemeinsamen Schulbezirks von der Schule am Göteborgring mit der Schule am Heidenberger Teich war es, eine gleichmäßige Verteilung der Schüler*innen an die beiden Schulstandorte im Rahmen ihrer Kapazitäten sicherzustellen. Dies ist gelungen. Während die Schule am Göteborgring in den Vorjahren viele Schüler*innen an die Schule am Heidenberger Teich abgegeben hat, hat sich nach der Neuschneidung die Anmeldequote aus dem eigenen Schulbezirk erhöht. Diese stieg wiederholt von zuletzt 37 % auf 45 %. Auch hier ist die Herkunft der 20 Schüler*innen, welche die dreijährige Eingangsphase voll ausschöpfen, bei dieser Anmeldequote nicht berücksichtigt worden, weil es sich um die Neuanmeldungen laut Stammliste handelt. In der Tabelle werden diese Schüler*innen mit „3-j. Eing.-Ph.“ abgekürzt.

 

 

 

 

4.3    Max-Tau-Schule

 

Die Max-Tau-Schule ist eine jeweils zweizügige Grund- und Gemeinschaftsschule mit einer maximalen Aufnahmekapazität von 26 Kindern je Klasse im Primarbereich nach Festlegung des Schulamtes Kiel. Seit 2019 gehört sie zu den PerspektivSchulen in Schleswig-Holstein und wird durch das Land mit einem Bildungsbonus gefördert. Zum Schuljahr 2020/2021 wurde ein DaZ-Basiskurs mit 11 Schüler*innen an der der Max-Tau-Schule eingerichtet.

 

Aus dem nachstehenden Diagramm ist ersichtlich, dass die Max-Tau-Schule bereits vor der Neuschneidung regelmäßig zwischen der durchschnittlichen und der maximalen Kapazität liegt, teilweise darüber:

 

 

Dass die Kapazitäten in der Vergangenheit dort nicht deutlich und dauerhaft überschritten wurden, lag an der niedrigeren Anwahlquote aus dem eigenen Schulbezirk. Die Zahl der schulpflichtigen Kinder im Schulbezirk lag bisher immer wesentlich über der Zahl der Einschulungen. Dies wird nach der Stammlistenprognose weiterhin erwartet. Daher war mit der Neuschneidung der Bezirke auch die Erweiterung des Grundschulbereiches von zwei auf drei Züge vorgesehen sowie die Schaffung der dafür notwendigen räumlichen Voraussetzungen. Zudem wurde die Max-Tau-Schule im Rahmen der Schulentwicklungsplanung bereits als eine der Schulen identifiziert, bei der aufgrund eines hohen Raumfehlbedarfs akuter Handlungsbedarf besteht (Drs. 0042/2020). Somit wird mit einer Erweiterung des Schulgebäudes der notwendigen Erhöhung der Zügigkeit sowie des Raumfehlbedarfs Rechnung getragen. Die Maßnahme wurde in das aktuelle Bauprogramm der Immobilienwirtschaft für den Zeitraum bis 2021 (Drs. 0539/2020) aufgenommen.

 

Aus der nachfolgenden Tabelle ist ersichtlich, dass die Schule nach der Neuschneidung die Anmeldequote aus dem eigenen Schulbezirk erhöht hat. Diese stieg von zuletzt 45 % auf 54 %. Ebenfalls ist hier die Herkunft der neun Schüler*innen, welche die dreijährige Eingangsphase voll ausschöpfen, bei dieser Anmeldequote nicht berücksichtigt worden, weil es sich um die Neuanmeldungen laut Stammliste handelt. In der Tabelle werden diese Schüler*innen mit „3-j. Eing.-Ph.“ abgekürzt.

 

 

 

4.4 Gorch-Fock-Schule

 

Die Gorch-Fock-Schule liegt in Hasseldieksdamm. Da sie eine ebenfalls bei Mettenhofer Kindern beliebte und in den zurückliegenden Jahren insbesondere durch Schüler*innen aus dem Schulbezirk der Schule am Göteborgring angewählte Schule ist, wurde sie - wie bereits im Rahmen der Neuschneidung - mit in die Analyse und Bewertung einbezogen. Als offene Ganztagsschule ist sie

zweizügig ausgelegt, wobei jährlich in Kooperation mit der Lilli-Nielsen-Schule eine Klasse als Integrationsklasse eingerichtet wird. Dadurch reduziert sich die maximale Aufnahmekapazität auf 46 Schüler*innen pro Jahrgang. Die Schule wird vereinzelt auch aus anderen Stadtteilen wie Russee, Hassee, Blücherplatz und Südfriedhof angewählt.

 

Die nachstehende Grafik zeigt auf, dass die Gorch-Fock-Schule vor der Neuschneidung regelmäßig zwischen der durchschnittlichen Klassenfrequenz von 44 und der maximalen Aufnahmekapazität von 46 liegt, teilweise leicht darüber:

 

 

Im Schuljahr 2021/2022 wird die Zahl der schulpflichtigen Kinder im Schulbezirk die Kapazitäten leicht übersteigen. Sofern sich bis dahin keine Veränderung der Anzahl schulpflichtiger Kinder ergeben hat und alle Eltern in dem Schulbezirk ihre Kinder entgegen der aktuellen Anmeldequote (2020/2021: 66 %) an der Gorch-Fock-Schule anmelden, wird die Schule alle angemeldeten Kinder aus dem eigenen Bezirk aufnehmen und die damit möglicherweise entstehenden Raumbedarfe schulintern lösen können.

 

Ab dem Schuljahr 2022/2023 wird die Anzahl der im Bezirk gemeldeten schulpflichtigen Kinder aufgrund geburtenschwächerer Jahrgänge kontinuierlich abnehmen. Da die Schule erfahrungsgemäß jedoch auch aus anderen Bezirken (z.B. Schule am Göteborgring) und anderen Stadtteilen wie Russee oder Hassee nachgefragt ist und in der Vergangenheit auch Ablehnungen aussprechen musste, ist dies nicht negativ zu bewerten. Dies gilt aber im Rahmen der Schulentwicklungsplanung weiterhin zu beobachten. Die Schule hat in den geburtenschwächeren Jahren die Möglichkeit Schüler*innen aus anderen Bezirken aufzunehmen. Das vorrangige Ziel im Rahmen der Neuschneidung war, dass die Versorgung der Schüler*innen aus dem eigenen Schulbezirk gewährleistet ist. Dieses Ziel ist erreicht.

 

Die im Schuljahr 2020/2021 abgelehnten Schüler*innen kommen laut Mitteilung des Schulamtes vorwiegend aus dem Bezirk der Schule am teborgring, bei der sie einen Rechtsanspruch auf einen Schulpatz haben.

 

Zudem hat die Gorch-Fock-Schule stets zwei DaZ-Basiskurse, mit der Folge, dass auch hierfür räumliche Kapazitäten vorgehalten werden müssen. Zu Beginn des Schuljahres werden laut Auskunft des Schulamtes die max. Kapazitäten der DaZ-Basis-Klassen von 16 Schüler*innen nicht immer voll ausgeschöpft, damit neue DaZ-Schüler*innen, die im laufenden Schuljahr hinzukommen, in die bestehenden Klassen integriert werden und keine neuen DaZ-Klassen eingerichtet werden müssen. Somit können die neu hinzukommenden Schüler*innen eine wohnortnahe DaZ-Klasse besuchen. Im Zeitraum 2016 bis 2020 beträgt die durchschnittliche Größe einer DaZ-Klasse zu Beginn eines Schuljahres  13,4 Schüler*innen.

 

 

 

 

Aus der nachstehenden Grafik ist ersichtlich, dass die Schule nach der Neuschneidung die Anmeldequote aus dem eigenen Schulbezirk erhöht hat.

Diese stieg von zuletzt 45 % auf 66 %.

 

 

 

 

 

  1. Gesamtauswertung

 

Nach der Neuscheidung der Schulbezirke haben alle oben genannten Schulen zum Schuljahr 2020/2021 ihre Anmeldequote aus dem eigenen Schulbezirk im Durchschnitt um 9,3 % steigern können. Folglich haben sich die Zahlen von den Schüler*innen, die andere Schulen anwählen, reduziert. Lediglich die in Hasseldieksdamm gelegene Gorch-Fock-Schule hat - wie bereits dargestellt - ein größeres Einzugsgebiet. Die Grafiken in der Anlage 1 stellen dies noch einmal grafisch dar.

 

Der Umfang an Schüler*innen, welche die dreijährige Eingangsphase in Anspruch nehmen, wurde bei allen Schulen insbesondere aber an der Schule am Göteborgring hinreichend berücksichtigt, so dass ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen. Gleiches gilt auch für die Max-Tau-Schule in Bezug auf Einführung der DaZ-Klassen an diesem Schulstandort. Bei der Max-Tau-Schule bestätigt sich, dass die mit der Neuschneidung der Bezirke verbundene Entscheidung, die Erweiterung von einem zweizügigen auf einen dreizügigen Grundschulbereich vorzunehmen, wichtig war. Das Ziel, eine rechtlich fundierte und nachhaltige Aufteilung für die nächsten Jahre vorzunehmen, wurde erreicht.

 

Die Kinder aus dem Einzugsbereich Osloring/Bergenring verteilen sich weiterhin auf alle Schulen in Mettenhof. Aufgrund der Bevölkerungsdichte in den entsprechenden statistischen Blöcken sind diese Straßen auch nicht anders zuzuordnen.

 

 

 

Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung wird die Situation im Stadtteil Mettenhof - insbesondere nach Erstellung einer neuen Bevölkerungsprognose für Kiel - weiterhin sehr genau verfolgen.

 

 

 

 

Renate Treutel

rgermeisterin

 

 

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Anlagen

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