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ALLRIS - Drucksache

Interfraktioneller Antrag - 0201/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Der Antrag erhält folgende Fassung:

 

Der beigefügte Lärmaktionsplan gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Landeshauptstadt Kiel wird beschlossen. Die von den Ortsbeiräten im Rahmen der Beteiligung vorgeschlagenen weiteren Maßnahmen zur Lärmreduzierung, beispielsweise Geschwindigkeitsbeschränkungen bei Nacht, werden von der Verwaltung geprüft und die Ergebnisse noch im Jahr 2021 dem Innen- und Umweltausschuss als Gescftliche Mitteilung vorgelegt.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die durch den Verkehrslärm verursachten direkten und indirekten gesundheitlichen Schäden, denen Anwohner*innen ausgesetzt sind unter anderem im Forschungsprojekt „Epidemiologische Untersuchungen zum Einfluss von Lärmstress auf das Immunsystem und die Entstehung von Arteriosklerose” durch das Umweltbundesamt bestätigt sind als so gravierend anzunehmen, dass ein bestmöglicher Schutz erreicht werden soll. Die nächtliche Beschränkung auf Tempo 30 führt zu einer gravierenden Senkung der Lärmemission und wirkt den gesundheitlichen Risiken entgegen.

 

Eine Reduktion auf Schnellstraßen/Autobahnen auf beispielsweise 70 km/h bzw. 50 km/h in unmittelbarer Nähe zu Wohnbebauung sollte hier mitbetrachtet werden.

 

 

gez. Ratsherr André Wilkens    f.d.R.

SPD-Ratsfraktion

 

 

gez. Ratsherr Arne Stenger    f.d.R.

Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

 

gez. Ratsfrau Christina Musculus-Stahnke  f.d.R.

FDP-Ratsfraktion

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