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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0845/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept Kiel (Anlage 1) wird als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß §1 (6) Nr. 11 BauGB einschließlich der Abwägung über die eingegangenen Anregungen aus der öffentlichen Auslegung beschlossen (Anlage 2).

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, sukzessive r unbeplante Innenbereiche Bebauungspläne zur Steuerung des Einzelhandels gemäß den Vorgaben des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes zu erarbeiten.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

  1. Vorbemerkung:

 

Die Ratsversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.01.2019 die Verwaltung beauftragt, das Einzelhandelskonzept der Landeshauptstadt Kiel fortzuschreiben (vgl. Drs. Nr. 1003/2017).

 

Das derzeit noch gültige Gesamtstädtische Einzelhandelskonzept Kiel (GEKK) wurde im Januar 2011 beschlossen (vgl. Drs. 0861/2010).

Seitdem hat sich die Einzelhandelslandschaft in Kiel dynamisch weiterentwickelt, wodurch eine Anpassung der Steuerungsinstrumente notwendig geworden ist.

Weitere wesentliche Gründe für die Fortschreibung waren:

 

-          neue Rechtsprechungen unter anderem zur Einzelhandelssteuerung (beispielsweise die Konkretisierung der Anforderungen an zentrale Versorgungsbereiche),

-          Überarbeitungen von Regelungen auf Landesebene (u.a. LEP Entwurf 2018)

-          sowie die Anpassung weiterer Rechtsgrundlagen (z.B. in der Baunutzungsverordnung).

 

Die Fortschreibung als Einzelhandels- und Zentrenkonzept Kiel (EZK) bildet die Grundlage auch in Zukunft den Einzelhandel in Kiel rechtssicher zu steuern und weiter zu entwickeln.

Das Konzept ermöglicht Politik und Verwaltung sowie auch Händler*innen und Vorhabenträger*innen, anhand klarer Ziele, die für die Gesamtstadt Gültigkeit haben, bestehende oder potenzielle Einzelhandelslagen und -vorhaben bewerten und planen zu nnen.

 

Entsprechend stehen der Erhalt von Planungs- und Investitionssicherheit für bestehende Betriebe wie auch für Neuansiedlungen ganz klar im Vordergrund, insbesondere im Sinne einer glichst flächendeckenden Grundversorgung r die Kieler Bevölkerung.

  1. Verfahren

 

Grundlage

Vor der eigentlichen Fortschreibung des Konzeptes wurde im Juni/Juli 2018 eine Einzelhandelsvollerhebung für das Kieler Stadtgebiet durchgeführt. Die dort erhobenen Daten sind vollumfänglich in die Bearbeitung des Konzeptes übernommen worden.

Bearbeitung

Mit der Erarbeitung des EZKs wurde das Gutachten- und Planungsbüro Stadt + Handel Beckmann und Föhrer Stadtplaner PartGmbB (Büro Stadt+Handel) im Januar 2019 beauftragt (vgl. Drs. Nr. 0898/2018).

Arbeitskreis

Zur Unterstützung bei der Erarbeitung des Konzeptes wurde der „Arbeitskreis zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes“ einberufen. Bestehend aus Mitgliedern aller Kieler Ratsfraktionen, der Händler*innenschaft, aus Institutionen wie der IHK zu Kiel, dem Handelsverband Nord, der Kieler Wirtschaftsförderung und Strukturentwicklungs-GmbH (KiWi), des Kiel Marketing e.V. und aus Initiativen, die im Kieler Stadtgebiet tätig sind, wurden die Besonderheiten des Kieler Einzelhandels sowohl räumlich als auch inhaltlich herausgearbeitet und in insgesamt nf Arbeitskreissitzungen zusammengetragen und konstruktiv diskutiert. Dieser Arbeitskreis diente auch dazu, die Politik regelmäßig über den Stand der Dinge zu informieren.

Weitere Information und Mitwirkung

Im Rahmen eines Auftakttermins wurden am 26. Februar 2019 den Mitgliedern der Kieler Ortsbeiräte und der Öffentlichkeit die Arbeitsschritte der Konzeptbearbeitung vorgestellt.

Zur Einschätzung der Einzelhandelssituation fanden im März 2019 neben einer Onlinebefragung auch Befragungen von Passant*innen an verschiedenen Orten innerhalb des Kieler Stadtgebietes statt.

Nach mehrfacherer Bearbeitung im Arbeitskreis wurde eine Entwurfsfassung des Konzeptes in fünf so genannten Bezirkskonferenzen insbesondere den Kieler Ortsbeiräte aber auch anderen Interessierten durch das Büro Stadt und Handel vorgestellt und diskutiert.

Anknüpfend an die Bezirkskonferenzen wurden auf Einladung in die jeweiligen Ortsbeiratssitzungen durch Mitarbeiter*innen des Stadtplanungsamtes die jeweils ortsteilbezogenen Änderungen zum GEKK 2010 vorgestellt.

ndler*innengespräche mit deutschlandweit agierenden und in Kiel ansässigen Lebensmittel-Filialisten mit mehr als einem Betriebsstandort in Kiel wurden Mitte 2019 durchgeführt. Inhalt waren dabei die Fortschreibung des Konzeptes sowie die Entwicklungsabsichten der Unternehmen r ihre Kieler Standorte.

Öffentliche Auslegung und Abwägung

Im Zeitraum September/Oktober 2020 wurde der Entwurf sowohl im Rathaus, wie auch online auf der Homepage der Stadt Kielr sechs Wochen öffentlich ausgelegt. Alle eingegangenen Fragen, Anregungen und Einwendungen wurden anschließend in Form einer synoptischen Abwägungstabelle erfasst und zusammen mit den Abwägungsentscheidungen und -begründungen dargestellt (siehe Anlage 2).

 


Erarbeitung der Konzeptendfassung

In einer fünften Sitzung des Arbeitskreises wurden noch offene Fragestellungen diskutiert und abgestimmt. Anschließend wurden die aus der öffentlichen Auslegung notwendig gewordenen Änderungen in den Entwurf des Konzeptes eingearbeitet und eine finale Fassung erstellt. Nach Beschluss werden die wesentlichen Inhalte in einer Kurzfassung r die Öffentlichkeit dargestellt. Sowohl Kurz- als auch Langfassung werden im Anschluss auf www.kiel.de/einzelhandelskonzept zur Verfügung gestellt.

 

 

 

  1. Wesentliche Ergebnisse und Inhalte des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Kiel

 

Erarbeitung eines neuen Standortmodells für Kiel

Das bestehende Standortmodell wurde überprüft und überarbeitet. Dabei wurden die bestehenden Sonderstandorte kritisch hinterfragt, insbesondere jene, die in starker Konkurrenz zu zentralen Versorgungsbereichen (ZVB) stehen. Ergebnis ist ein hierarchisch gegliedertes Modell mit Zentralen Versorgungsbereichen, Fachmarktstandortenr nicht zentrenrelevanten Einzelhandel sowie Ergänzungsstandortenr zentrenrelevanten Einzelhandel.

 

Überprüfung und Neubewertung der Nahversorgungs- und Stadtteilzentren (zentrale Versorgungsbereiche)

Dabei wurden sowohl einzelne ZVB aufgrund ihrer Ausstattung in ihrer Funktion heruntergestuft“ und auch neue ZVB ausgewiesen. Die geänderte Rechtsprechung zur Ausweisung von ZVB (Mindestanforderungen) sind dabei voll zur Anwendung gekommen.

 

Stärkung der Zentren

Das EZK unterstreicht die Bedeutung der Zentren und gibt diesen besondere Entwicklungsmöglichkeiten für den Einzelhandel. Auf der anderen Seite sehen die Steuerungsleitsätze des EZK einen restriktiven Umgang mit Ansiedlungen von nahversorgungs- und zentrenrelevantem Einzelhandel außerhalb der ZVB und Ergänzungsstandorte vor. Für die Umsetzung dieser strategischen und nicht unmittelbar r Dritte verbindlichen Leitsätze in eine rechtsverbindliche Planung ist die Aufstellung von Bebauungsplänen notwendig (Antragspunkt 2). Das Baugesetzbuch sieht insbesondere für unbeplante Innenbereiche nach §34 BauGB den so genannten Einzelhandelsbebauungsplan nach §9 Abs.2a BauGB vor, der im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden kann. Darüber hinaus ist im Einzelfall auch die Umsetzung als qualifizierter Bebauungsplan möglich.

 

Sicherung und Weiterentwicklung der wohnortnahen (Grund-) Versorgung sowie bestehender, gewünschter und neuer Einkaufslagen

Neben den ZVB wurde ein Netz ergänzender Nahversorgungsstandorte identifiziert und durch das Konzept (örtlich) festgelegt. Kriterien zur weiteren Ausweisung des feingegliederten Netzes der (besonderen) Nahversorgungstandorte wurden definiert und angewendet. Dies dient auch dazu, integrierte Standorte, die bereits (gut) funktionieren, weiter zu entwickeln oder bei zukünftigen, städtebaulichen Entwicklungen flexibel auf sich geänderte Situation mit neuen Ansiedlungen reagieren zu können (Bsp. neue, große Siedlungsentwicklungen). 

 


Planungssicherheit für Kommune und Investoren

Klare und damit transparente Grundlagen und Steuerungsinstrumente führen zu einer Gleichbehandlung im Kieler Stadtgebiet. Das Konzept bietet die Basis für eine aktive (und nicht reaktive) Handels- und Standortentwicklung mit klarem rechtssicherem Rahmen. Leicht anwendbare Kriterien und transparente Steuerungsinstrumente vereinfachen die Standorteinschätzung für einzelne Planungen.

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

 

 

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Anlagen

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