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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE - 0948/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Zukünftig wird für die Bezüge von Geschäftsführer*innen und ähnlichen Positionen in städtischen Eigenbetrieben und Tochtergesellschaften eine maximale Obergrenze in Anlehnung an die Besoldungsstufe B10 eingeführt.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

In einer Haushaltssituation, in der eigentlich dringend notwendige Personalzuwächse ausgesetzt werden müssen und eine faire Bezahlung zum Beispiel der Beschäftigten in der SKK Service GmbH für die Stadt offenbar ein reales Problem darstellt, wäre es nicht vermittelbar, wenn in Führungspositionen von städtischen Betrieben und Gesellschaften tatsächlich Gehälter höher als die von Staatsekretär*innen oder Ministerialdirektor*innen gezahlt würden. Durch die Festlegung einer (großgigen) maximalen Obergrenze bei den Bezügen von solchen Führungspositionen wird dauerhaft verhindert, dass die Gehaltsunterschiede in öffentlichen Betrieben nicht mehr vertretbare Ausmaße annehmen.

 

 

gez. Stefan Karstens    f.d.R.

gez. Ratsherr Burkhardt Gernhuber

Ratsfraktion DIE LINKE

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