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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1153/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Dem Stellenplan als Teil des Haushaltsplans 2022 (vgl. § 78 Abs. 2 GO) mit den in der Anlage 1 zusammengefassten Stellenplananträgen sowie den in der Anlage 2 zusammengefassten Entscheidungen über weitere Veränderungen, die die Verwaltung seit der Beschlussfassung über den Stellenplan 2021 im Rahmen der ihr übertragenen Befugnisse getroffen hat, wird zugestimmt.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die Ämter wurden aufgefordert ihre Stellenbedarfe anzumelden. Die Ergebnisse bildet der vorliegende Stellenplan-Entwurf für 2022 ab.

 

Ausgehend von einem Stellenbestand von 4.671,9 Stellen in 2021 ist ein Aufwuchs um 89,2 Stellen im Haushaltsplan-Entwurf 2022 vorgesehen.

 

121,0 neue Planstellen stehen 31,8 Stellenstreichungen gegenüber, 13,8 davon im Bereich des Reinigungsdienstes.

 

Schwerpunkte liegen im Bereich der Feuerwehr (29 Planstellen), des Amtes für Kinder- und Jugendeinrichtungen (17,1 Planstellen), des Jugendamtes (20,6 Planstellen), des Tiefbauamtes (12 Planstellen) und des Gesundheitsamtes (10,1 Planstellen).

 

Die weiteren Stellenbedarfe verteilen sich auf viele unterschiedliche Aufgabenbereiche.

 

Alle neu eingerichteten Planstellen haben einen Kostendeckungsgrad von mindestens 90 %.

 

 

Anträge zum Stellenplan 2022

 

Die Anträge zum Stellenplan sind in der Anlage 1 zusammengefasst und nach Teilplänen gruppiert. Zur Entscheidung vorgelegt werden

 

  • Vorschläge zur Einrichtung neuer Stellen und zu Stellenstreichungen,
  • Vorschläge zur Erhöhung oder Verringerung von Stundenanteilen sowie
  • Vorschläge zur Anbringung und Streichung von KW-Vermerken[1] und KU-Vermerken[2] zum Stellenumfang.

 

 

Die Anlage 2 enthält alle Entscheidungen, welche die Verwaltung im Rahmen der ihr durch Beschluss der Ratsversammlung vom 13.12.2012 erteilten Befugnisse (Drs. 0866/2012) getroffen hat:

 

  • Stellenneubewertungen bzw. -umwandlungen entsprechend der Eingruppierungsvorschriften des TVöD sowie des KGSt-Gutachtens „Stellenplan/Stellenbewertung",
  • Anbringen und Aufheben von KU-Vermerken zur Stellenbewertung,
  • organisatorisch notwendige, kostenneutrale Teilung von Planstellen,
  • Zuordnung von Planstellen zu den Teilplänen,
  • Veränderungen, die sich eindeutig aus der Umsetzung von Ratsbeschlüssen ergeben und keine erneute Beschlussfassung erfordern (insbesondere die Anpassung des Personalbedarfs der Kindertageseinrichtungen aufgrund der Richtlinien über die Förderung der Jugendarbeit, Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege),
  • Einrichtung von Planstellen für beurlaubte und abgeordnete Mitarbeiter*innen.

 

Auch die Veränderungen, die sich durch das Wirksamwerden von bereits beschlossenen KU- und KW-Vermerken ergeben, sind in Anlage 2 enthalten.

 

Der Personalaufwand ist im Vorbericht zum Haushaltsplan-Entwurf dargestellt. Die neuen Planstellen mit Kostendeckung enthalten einen Refinanzierungsanteil[3] von 7,4 Mio. €

 

 

Alle Entscheidungen zu KW-Planstellen sind in der Anlage 3 nochmals zusammengefasst.

 

 

Nachrichtlich aufgeführte Stellen

 

Planstellen für Widerrufsbeamt*innen, Auszubildende, abgeordnete und beurlaubte Mitarbeiter*innen sowie die Planstellen der Eigenbetriebe sind im Stellenplan lediglich nachrichtlich aufzuführen. Die Veränderungen, insbesondere die neuen Planstellen für den Kieler Schwimm- und Sportstättenbetrieb, sind in dieser Vorlage ebenfalls nachrichtlich enthalten.

 

 

Schlussbemerkungen

 

Gem. § 9 Abs. 5 der Gemeindehaushaltsverordnung ist bei Stellen, die länger als ein Jahr unbesetzt waren, zu vermerken, seit wann die Stellen unbesetzt sind. Alle darunterfallenden Planstellen mit Stand vom 11.11.2021 sind in der Anlage 4 aufgeführt. Langfristige Vakanzen sind durch Zeitrenten bzw. durch Altersteilzeit begründet, da diese Mitarbeiter*innen nicht auf den bisherigen Planstellen gebucht sind. Für die Kindertageseinrichtungen erfolgt jährlich eine Neuberechnung des Personalbedarfs, der im errechneten Umfang im Stellenplan abgebildet wird. Für die anderen unbesetzten Planstellen wird die Nachbesetzung für das kommende Jahr geprüft.

 

 

In den Anlagen 5 und 6 werden der Stellenzuwachs zum Stellenplan 2021 sowie die Stellenentwicklung seit 1996 dargestellt.

 

 

Anlage 7 enthält den Entwurf des Stellenplanes 2022.

 

 

 

 

 

Christian Zierau

Stadtrat


[1] KW = Planstelle fällt künftig weg

[2] KU = Planstelle wird künftig umgewandelt

[3] berechnet nach Personalkostenmittelwerten

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Anlagen

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