Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1224/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

Antrag:

 

Im Stadtteil Kiel-Meimersdorf wird für das Baugebiet südlich der Bebauung Neumeimersdorf, südlich und westlich vom Solldieksbach, nördlich vom Moorseer Weg sowie nördlich und östlich vom Dorf Meimersdorf die 43. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt. Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 8 Absatz 3 BauGB parallel zum Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 1034 „Meimersdorfer Höhen (vgl. Drs. 1223/2021) geändert.

 

Die Abgrenzung des Plangebiets ist dem beigefügten Übersichtsplan in Anlage 1 zu entnehmen. Die wesentlichen Eckdaten der Planung sind in Anlage 2 zusammengestellt.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

I. Räumlicher Geltungsbereich und Ausgangslage für die Bauleitplanung

 

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Meimersdorf, umfasst eine Fläche von ca. 94 Hektar und befindet sich im direkten Übergang zum ländlichen Freiraum in einer flachwelligen Hügellandschaft, mit großen knickdurchzogenen Wiesen und Ackerflächen. Innerhalb des Plangebietes gibt es außer der Kapelle auf dem Friedhof und einem kleinen Siedlungssplitter westlich davon keine Bebauung. Unmittelbar südlich des Plangebietes schließt sich der offene Landschaftsraum an. Die Entfernung zum Kieler Hauptbahnhof beträgt 4 km Luftlinie.

 

Die Flächen des Plangebietes befinden sich fast vollständig im Eigentum von zwei Entwicklungsgesellschaften, der Landeshauptstadt Kiel und dem Bund.

 

Der weit überwiegende Teil des Geltungsbereiches ist als Außenbereich gemäß § 35 BauGB einzuordnen. Lediglich der nördliche Abschnitt des Bustorfer Weges gehört zum Geltungsbereich des seit dem 29.02.2000 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 853d, der hier Straßenverkehrsflächen, Grünflächen und zu pflanzende Bäume festgesetzt hat.

 

Der Flächennutzungsplan stellt für den überwiegenden Teil des Plangebietes Wohnbauflächen und Grünflächen sowie deutlich untergeordnet Flächen für den überörtlichen Verkehr und die örtlichen Hauptverkehrszüge sowie Gewerbeflächen und Sonderbauflächen für Forschung und Technologie dar.

 

 

II. Anlass, Planerfordernis und Ziel der Planung

 

In der Landeshauptstadt Kiel besteht seit mehreren Jahren ein erhöhter Bedarf an Wohnraum. Der Aktivierung bestehender und zusätzlicher Baulandpotentiale kommt eine große Bedeutung zu.

 

Deshalb wurde in einem umfangreichen und vielschichtigen Planungs- und Abstimmungsprozess mit umfangreicher Beteiligung der Öffentlichkeit für die im Flächennutzungsplan zur Siedlungserweiterung vorbereiteten Wohnbauflächen in Meimersdorf eine „Integrierte Rahmenplanung“ erarbeitet. Diese besteht aus der eigentlichen Rahmenplanung, einem Gestaltungshandbuch und einem Energiekonzept und wird gleichzeitig mit diesem Aufstellungsbeschluss zur Beschlussfassung vorgelegt wird (vgl. Drs. 1222/2021). Mit dem Bebauungsplan Nr. 1034 sollen jetzt die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Wohnbebauung im Plangebiet geschaffen werden.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1034 dient der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Die konkreten Ziele der Planung sind der „Integrierten Rahmenplanung“ zu entnehmen.

 

Die vorliegende Rahmenplanung Kieler Süden weicht teilweise von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes ab. Daher soll die 43. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt werden. Ziel ist die Darstellung von Wohnbauflächen, Grünflächen und eines Schulstandortes auf Grundlage der Rahmenplanung Kieler Süden.

 

 

III. Vorgesehenes Verfahren

 

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Das Ergebnis ist dem Umweltbericht zu entnehmen, der Bestandteil der Planbegründung wird.

 

In einem Parallelverfahren wird der Bebauungsplanes Nr. 1034 „Meimersdorfer Höhen“ aufgestellt.

 

 

IV. Wirkung des Aufstellungsbeschlusses

 

Die Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt.

 

Der Ortsbeirat Meimersdorf/Moorsee erhält diese Vorlage zur Kenntnis.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...