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Geschäftliche Mitteilung - 0110/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung des Hundestrandes am Falckensteiner Strand
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Amt für Sportförderung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Anhörung
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13.02.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Anhörung
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08.03.2007
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Sachverhalt/Begründung
In der Sitzung des Innen- und Umweltausschusses
am 12.09.2006 lag ein Antrag des Ortsbeirates Schilksee vor, in dem die
Verwaltung um Prüfung gebeten wurde, ob der Hundestrand am Falckensteiner
Strand in Richtung Süden bis zum Treppenaufgang/Strandhecke nördlich der
Surfschule verlängert werden kann. Das Umweltschutzamt und das Amt für
Sportförderung wiesen darauf hin, dass die im städtischen Kartenmaterial
vorgenommene Kennzeichnung des Hundestrandes nicht mit der Beschilderung vor
Ort übereinstimmt. Es blieb daher unklar, welche Fläche die beantragte
Erweiterung genau betrifft. Daraufhin stellte der Ausschuss den Antrag bis zur
endgültigen Klärung zurück.
Am 18.09.2006 führten der Antragsteller, das
Umweltschutzamt und das Amt für Sportförderung eine Ortsbegehung durch. Das
Ergebnis der Ortsbegehung unter Hinzuziehung der Sondernutzungserlaubnisse und
dem dazugehörenden Kartenmaterial stellt die tatsächliche Situation gemäß
Anlage dar. Der Ortsbeirat Schilksee beantragt, den Hundestrand von seinem
derzeitigen Beginn-/Endepunkt im Süden um 300 Meter Richtung Süden zu
erweitern. Der neue Beginn-/Endepunkt wäre dann 60 Meter nördlich der durch die
Segelschule genutzten Fläche. Der Hundestrand betrüge dann insgesamt 600 Meter.
Daraufhin hat der Innen- und Umweltausschuss die
Verwaltung am 10.10.2006 um Prüfung gebeten, ob der Hundestrand am
Falckensteiner Strand in Richtung Süden bis zum Treppenaufgang/Strandhecke
nördlich der Surfschule verlängert werden kann:
Auf der
Grundlage des § 35 Abs. 4 Landesnaturschutzgesetz kann die Untere Naturschutzbehörde
(Umweltschutzamt der Landeshauptstadt Kiel) auf Antrag der Gemeinde eine Sondernutzung
am Meeresstrand auch für andere Zwecke (z.B. Hundestrand) einräumen, soweit
nicht Belange des Naturschutzes oder andere Belange des
Gemeinwohls entgegenstehen.
Zur Prüfung
der Naturschutzbelange wurde der betreffende Strandabschnitt vom Umweltschutzamt
naturschutzfachlich, insbesondere in Hinblick auf die strandtypische
Vegetation, begutachtet. Es wurde festgestellt, dass im Bereich des jetzigen
Hundestrandes die mit der heutigen Nutzung verbundenen Beeinträchtigungen als
relativ gering einzuschätzen sind, während diese auf dem südlich angrenzenden,
etwa 60 m langem, Strandabschnitt leicht und auf dem darauf folgendem
Strandabschnitt stark zunehmen würden. Das Umweltschutzamt kommt zu dem
Ergebnis, dass eine Erweiterung des Hundestrandes zum Schutz der
strandtypischen Vegetation aus naturschutzfachlicher Sicht abzulehnen ist.
Unabhängig von dieser naturschutzfachlichen Aussage wurden zur Prüfung der Gemeinwohlbelange der Verein Kieler Jugenderholung e.V. (Zeltdachhäuser), der Verein Falckenhorst e.V. (Jugendgruppenzeltplatz), die TSG Submarin e.V., die Wassersportschule Westwind, die Kieler Bäder GmbH, die Polizeidirektion Kiel und das Grünflächenamt um Stellungnahme gebeten.
Die
Rückmeldungen ergaben folgendes Bild:
Keine
Bedenken gegen die
Erweiterung des Hundestrandes bestehen beim Verein Kieler Jugenderholung e.V.,
dem Verein Falckenhorst e.V., bei der Kieler Bäder GmbH und bei der
Polizeistation Friedrichsort. Der Verein Falckenhorst e.V. spricht sich für
eine Erweiterung des Hundestrandes aus, da man sich dadurch eine Entzerrung
verspricht.
Bedenken gegen die Erweiterung des
Hundestrandes werden von der TSG Submarin e.V. und der Wassersportschule
Westwind (Anlieger) vorgebracht:
Berichtet
wird von einer großen Zahl insbesondere frei laufender Hunde. Dies wird von der
Polizeistation bestätigt, die die Erweiterung des Hundestrandes als
Legalisierung der bisherigen Nutzungspraxis beschreibt. Benannt werden
besonders im Bereich der Wassersportschule erhebliche Beeinträchtigungen der
Strandbesucherinnen und besucher, der Taucherinnen und Taucher sowie der
Kundinnen und Kunden der Wassersportschule durch die Vielzahl frei laufender
Hunde. Hier geht es insbesondere um das Anspringen, Anknurren, Anbellen sowie
um die Beeinträchtigungen durch Hundekot und das Urinieren der Hunde. Die
Anlieger befürchten durch eine Erweiterung des Hundestrandes eine Verstärkung
der jetzt schon bestehenden Beeinträchtigungen. Darüber hinaus befürchten sie,
dass ein erweiterter Hundestand auch eine verstärkte Nutzung des gesamten
Strandareals durch Hundehalterinnen und halter nach sich zieht. Diese
zusätzliche Nutzung würde sich nicht ausschließlich auf den Bereich des
Hundestrandes reduzieren. Das gesamte Strandareal mit den Wegen zum und
innerhalb des Strandbereiches, z.B. zu den gastronomischen Betrieben, wären von
einer vermehrten Inanspruchnahme durch Hundehalterinnen und halter betroffen.
Die damit verbundenen Beeinträchtigungen aller Nicht-Hundehalter, z.B. durch
Verunreinigungen, würden zunehmen.
Das
Grünflächenamt befürchtet bei einer Ausweitung des Hundestrandes Richtung Süden
ebenfalls Konflikte mit den Anliegern.
Nach Abwägung aller Rückmeldungen kommt die Verwaltung zu der Einschätzung, dass insbesondere die Belange des Naturschutzes und auch die des Gemeinwohls nicht mit einer Erweiterung des Hundestrandes zu vereinbaren sind.
Adolf-Martin
Möller
Stadtrat
Anlagen
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(wie Dokument)
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