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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0110/2007

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

In der Sitzung des Innen- und Umweltausschusses am 12.09.2006 lag ein Antrag des Ortsbeirates Schilksee vor, in dem die Verwaltung um Prüfung gebeten wurde, ob der Hundestrand am Falckensteiner Strand in Richtung Süden bis zum Treppenaufgang/Strandhecke nördlich der Surfschule verlängert werden kann. Das Umweltschutzamt und das Amt für Sportförderung wiesen darauf hin, dass die im städtischen Kartenmaterial vorgenommene Kennzeichnung des Hundestrandes nicht mit der Beschilderung vor Ort übereinstimmt. Es blieb daher unklar, welche Fläche die beantragte Erweiterung genau betrifft. Daraufhin stellte der Ausschuss den Antrag bis zur endgültigen Klärung zurück.

Am 18.09.2006 führten der Antragsteller, das Umweltschutzamt und das Amt für Sportförderung eine Ortsbegehung durch. Das Ergebnis der Ortsbegehung unter Hinzuziehung der Sondernutzungserlaubnisse und dem dazugehörenden Kartenmaterial stellt die tatsächliche Situation gemäß Anlage dar. Der Ortsbeirat Schilksee beantragt, den Hundestrand von seinem derzeitigen Beginn-/Endepunkt im Süden um 300 Meter Richtung Süden zu erweitern. Der neue Beginn-/Endepunkt wäre dann 60 Meter nördlich der durch die Segelschule genutzten Fläche. Der Hundestrand betrüge dann insgesamt 600 Meter.

Daraufhin hat der Innen- und Umweltausschuss die Verwaltung am 10.10.2006 um Prüfung gebeten, ob der Hundestrand am Falckensteiner Strand in Richtung Süden bis zum Treppenaufgang/Strandhecke nördlich der Surfschule verlängert werden kann:

Auf der Grundlage des § 35 Abs. 4 Landesnaturschutzgesetz kann die Untere Naturschutzbehörde (Umweltschutzamt der Landeshauptstadt Kiel) auf Antrag der Gemeinde eine Sondernutzung am Meeresstrand auch für andere Zwecke (z.B. Hundestrand) einräumen, soweit nicht Belange des Naturschutzes oder andere Belange des Gemeinwohls entgegenstehen.

 

Zur Prüfung der Naturschutzbelange wurde der betreffende Strandabschnitt vom Umweltschutzamt naturschutzfachlich, insbesondere in Hinblick auf die strandtypische Vegetation, begutachtet. Es wurde festgestellt, dass im Bereich des jetzigen Hundestrandes die mit der heutigen Nutzung verbundenen Beeinträchtigungen als relativ gering einzuschätzen sind, während diese auf dem südlich angrenzenden, etwa 60 m langem, Strandabschnitt leicht und auf dem darauf folgendem Strandabschnitt stark zunehmen würden. Das Umweltschutzamt kommt zu dem Ergebnis, dass eine Erweiterung des Hundestrandes zum Schutz der strandtypischen Vegetation aus naturschutzfachlicher Sicht abzulehnen ist.

 

Unabhängig von dieser naturschutzfachlichen Aussage wurden zur  Prüfung der Gemeinwohlbelange der Verein Kieler Jugenderholung e.V. (Zeltdachhäuser), der Verein Falckenhorst e.V. (Jugendgruppenzeltplatz), die TSG Submarin e.V., die Wassersportschule Westwind, die Kieler Bäder GmbH, die Polizeidirektion Kiel und das Grünflächenamt um Stellungnahme gebeten.

 

Die Rückmeldungen ergaben folgendes Bild:

 

Keine Bedenken gegen die Erweiterung des Hundestrandes bestehen beim Verein Kieler Jugenderholung e.V., dem Verein Falckenhorst e.V., bei der Kieler Bäder GmbH und bei der Polizeistation Friedrichsort. Der Verein Falckenhorst e.V. spricht sich für eine Erweiterung des Hundestrandes aus, da man sich dadurch eine Entzerrung verspricht.

 

Bedenken gegen die Erweiterung des Hundestrandes werden von der TSG Submarin e.V. und der Wassersportschule Westwind (Anlieger) vorgebracht:

Berichtet wird von einer großen Zahl insbesondere frei laufender Hunde. Dies wird von der Polizeistation bestätigt, die die Erweiterung des Hundestrandes als Legalisierung der bisherigen Nutzungspraxis beschreibt. Benannt werden besonders im Bereich der Wassersportschule erhebliche Beeinträchtigungen der Strandbesucherinnen und –besucher, der Taucherinnen und Taucher sowie der Kundinnen und Kunden der Wassersportschule durch die Vielzahl frei laufender Hunde. Hier geht es insbesondere um das Anspringen, Anknurren, Anbellen sowie um die Beeinträchtigungen durch Hundekot und das Urinieren der Hunde. Die Anlieger befürchten durch eine Erweiterung des Hundestrandes eine Verstärkung der jetzt schon bestehenden Beeinträchtigungen. Darüber hinaus befürchten sie, dass ein erweiterter Hundestand auch eine verstärkte Nutzung des gesamten Strandareals durch Hundehalterinnen und –halter nach sich zieht. Diese zusätzliche Nutzung würde sich nicht ausschließlich auf den Bereich des Hundestrandes reduzieren. Das gesamte Strandareal mit den Wegen zum und innerhalb des Strandbereiches, z.B. zu den gastronomischen Betrieben, wären von einer vermehrten Inanspruchnahme durch Hundehalterinnen und –halter betroffen. Die damit verbundenen Beeinträchtigungen aller Nicht-Hundehalter, z.B. durch Verunreinigungen, würden zunehmen.

Das Grünflächenamt befürchtet bei einer Ausweitung des Hundestrandes Richtung Süden ebenfalls Konflikte mit den Anliegern.

 

Nach Abwägung aller Rückmeldungen kommt die Verwaltung zu der Einschätzung, dass insbesondere die Belange des Naturschutzes und auch die des Gemeinwohls nicht mit einer Erweiterung des Hundestrandes zu vereinbaren sind.

 

 

 

 

Adolf-Martin Möller

Stadtrat

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Anlagen

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