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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0017/2007

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

 

Der Sturz eines Radfahrers über das Geländer der in der Baulast des Bundes stehenden Holtenauer Hochbrücke im letzten Jahr war Anlass für Untersuchungen der Verwaltung und Nachfragen der Selbstverwaltung nach einem Handlungsbedarf für Brücken in der Baulast der Landeshauptstadt Kiel.

 

Aus dem tragischen Unfall lassen sich nach bisherigen Untersuchungen zunächst einmal keine direkten entsprechenden Hinweise ableiten. Gegenüber der erst vor wenigen Jahren unter Berücksichtigung neuester Standards gebauten Hochbrücke sind aber bei vielen der älteren städtischen Bauwerke, die vor 25 Jahren und früher errichtet wurden, noch Standards vorhanden, die zwar keine aktuelle Gefährdung erkennen lassen, aber mittelfristig einer baulichen Standardanpassung bedürfen.

 

Die Bauwerke sind noch mit Geländern ausgestattet, die den damals geltenden technischen Vorschriften entsprechen. Als ausreichende Geländerhöhe bei Radverkehrsnutzung in der Nähe der Geländer galt früher eine Höhe von 1,00 m bis 1,10 m. Der heute für Brückenneubauten geltende Standard definiert  für die Nutzung durch Fahrradverkehr eine erforderliche Geländerhöhe von 1,20 m. Bei den älteren Bauwerken ist darüber hinaus überwiegend auch der Abstand der Geländerfüllstäbe nicht normgerecht.

 

Betroffen sind 22 Bauwerke (Anlage) im Zuständigkeitsbereich der Stadt, darunter große Bauwerke, wie z. B. die neue Schwentinebrücke, und kleinere Brücken, z. B.  im Zuge von Wanderwegen. Gefährdungen von Radfahrern oder Fußgängern sind nicht bekannt. Regelmäßig reicht es daher aus, die Standardanpassungen im Rahmen von Teil- und Grundinstandsetzungen vorzunehmen. Teilweise ist dies bereits mit der Montage eines zusätzlichen oberen Handlaufs zu erreichen, in anderen Fällen muss das Geländer komplett erneuert werden. Dabei wäre dann auch der Abstand der senkrechten Füllstäbe an die aktuelle Vorschriftenlage (12 cm lichte Weite) anzupassen. Aufgrund des o. a. Unfalls erscheint es aber sinnvoll, die entsprechenden Maßnahmen vorzuziehen und in einem mittelfristigen Zeitraum durchzuführen. Darüber hinaus sollen bei einigen Brücken (Anlage) durch verkehrsrechtliche Anordnungen die Sicherheitsbedingungen kurzfristig verbessert werden – z. B. durch Markierungen und entsprechende Gebotsschilder.


 

 

Erste bauliche Maßnahmen sind im Zuge der Grundinstandsetzung der neuen Schwentinebrücken geplant. Hier lässt das Tiefbauamt derzeit durch einen Gutachter prüfen, ob im Zusammenhang mit der Erhöhung der Verkehrssicherheit auch ein Beitrag zu verbessertem Lärmschutz geleistet werden kann. Weiterhin steht die Brücke ‚Drei Kronen’ im Zuge der Fördestraße an vorderer Stelle der Prioritätenliste, die nach den Kriterien tatsächlicher Höhe des Geländers, der Nutzungsintensität, Breite und Gefälle des Fahrradstreifens aufgestellt wurde.

 

Die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen belaufen sich insgesamt auf ca. 600.000 €. Diese sollen im Zusammenhang mit der Veranschlagung größerer Einzelmaßnahmen (z. B. Sanierung neue Schwentiebrücken HHSt. 65.400.951) finanziert werden. Hier sind die Haushaltsanmeldungen für die kommenden Jahre nach Vorliegen der jeweiligen Kostenberechnungen gegebenenfalls anzupassen. Kleinere Maßnahmen werden ggf. über die Haushaltsstelle „Brückensanierung“ (HHSt 66.913.950) finanziert werden können.

 

 

 

 

 

 

Peter Todeskino

Bürgermeister

 

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Anlagen

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