Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0017/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Verbesserung der Verkehrssicherheit auf Brücken in kommunaler Baulast im Stadtgebiet
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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01.03.2007
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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13.03.2007
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Sachverhalt/Begründung
Der Sturz eines Radfahrers über das Geländer der in der Baulast des Bundes stehenden Holtenauer Hochbrücke im letzten Jahr war Anlass für Untersuchungen der Verwaltung und Nachfragen der Selbstverwaltung nach einem Handlungsbedarf für Brücken in der Baulast der Landeshauptstadt Kiel.
Aus
dem tragischen Unfall lassen sich nach bisherigen Untersuchungen zunächst
einmal keine direkten entsprechenden Hinweise ableiten. Gegenüber der erst vor
wenigen Jahren unter Berücksichtigung neuester Standards gebauten Hochbrücke
sind aber bei vielen der älteren städtischen Bauwerke, die vor 25 Jahren und
früher errichtet wurden, noch Standards vorhanden, die zwar keine aktuelle
Gefährdung erkennen lassen, aber mittelfristig einer baulichen
Standardanpassung bedürfen.
Die
Bauwerke sind noch mit Geländern ausgestattet, die den damals geltenden
technischen Vorschriften entsprechen. Als ausreichende Geländerhöhe bei
Radverkehrsnutzung in der Nähe der Geländer galt früher eine Höhe von 1,00 m
bis 1,10 m. Der heute für Brückenneubauten geltende Standard definiert für die Nutzung durch Fahrradverkehr eine
erforderliche Geländerhöhe von 1,20 m. Bei den älteren Bauwerken ist darüber
hinaus überwiegend auch der Abstand der Geländerfüllstäbe nicht normgerecht.
Betroffen
sind 22 Bauwerke (Anlage) im Zuständigkeitsbereich der Stadt, darunter große
Bauwerke, wie z. B. die neue Schwentinebrücke, und kleinere Brücken, z. B. im Zuge von Wanderwegen. Gefährdungen von
Radfahrern oder Fußgängern sind nicht bekannt. Regelmäßig reicht es daher aus,
die Standardanpassungen im Rahmen von Teil- und Grundinstandsetzungen
vorzunehmen. Teilweise ist dies bereits mit der Montage eines zusätzlichen
oberen Handlaufs zu erreichen, in anderen Fällen muss das Geländer komplett
erneuert werden. Dabei wäre dann auch der Abstand der senkrechten Füllstäbe an
die aktuelle Vorschriftenlage (12 cm lichte Weite) anzupassen. Aufgrund des o.
a. Unfalls erscheint es aber sinnvoll, die entsprechenden Maßnahmen vorzuziehen
und in einem mittelfristigen Zeitraum durchzuführen. Darüber hinaus sollen bei
einigen Brücken (Anlage) durch verkehrsrechtliche Anordnungen die
Sicherheitsbedingungen kurzfristig verbessert werden z. B. durch Markierungen
und entsprechende Gebotsschilder.
Erste
bauliche Maßnahmen sind im Zuge der Grundinstandsetzung der neuen
Schwentinebrücken geplant. Hier lässt das Tiefbauamt derzeit durch einen
Gutachter prüfen, ob im Zusammenhang mit der Erhöhung der Verkehrssicherheit
auch ein Beitrag zu verbessertem Lärmschutz geleistet werden kann. Weiterhin
steht die Brücke Drei Kronen im Zuge der Fördestraße an vorderer Stelle der
Prioritätenliste, die nach den Kriterien tatsächlicher Höhe des Geländers, der
Nutzungsintensität, Breite und Gefälle des Fahrradstreifens aufgestellt wurde.
Die Kosten für die
erforderlichen Maßnahmen belaufen sich insgesamt auf ca. 600.000 .
Diese sollen im Zusammenhang mit der Veranschlagung größerer Einzelmaßnahmen
(z. B. Sanierung neue Schwentiebrücken HHSt. 65.400.951) finanziert werden.
Hier sind die Haushaltsanmeldungen für die kommenden Jahre nach Vorliegen der
jeweiligen Kostenberechnungen gegebenenfalls anzupassen. Kleinere Maßnahmen
werden ggf. über die Haushaltsstelle Brückensanierung (HHSt 66.913.950)
finanziert werden können.
Peter Todeskino
Bürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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