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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0834/2010

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Zugestimmt wird

 

a) der Errichtung einer nichtrechtsfähigen Stiftung mit dem Titel "Stiftung Bildung macht stark".  

     Das Stiftungsvermögen beträgt 5.000,-- Euro;

 

b) der in der Anlage aufgeführten Satzung der „Stiftung Bildung macht stark“;

 

c) der Besetzung des Kuratoriums gemäß der Stiftungssatzung mit

1.)    dem/der jeweiligen amtierenden Oberbürgermeister/in

2.)    dem/der jeweilige/n Vorsitzende/n des Ausschusses für Schule und Sport.

 

d) der Übertragung der Verwaltung der „Stiftung Bildung macht stark“ sowie der sachgerech- ten Verwendung von Spendenmitteln an das Amt für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen.

 

 

Begründung:

 

Die Gründung von Stiftungen fällt in die Zuständigkeit der Ratsversammlung (§ 28 Satz 1 Nr. 22 GO). Das gilt nach einhelliger Rechtsauffassung auch für nichtrechtsfähige Stiftungen. Von der Möglichkeit der Delegation auf den Hauptausschuss hat die Stadt keinen Gebrauch gemacht. Die Entscheidung über die Gründung der Stiftung und deren Satzung ist daher auf Grundlage einer Ratsvorlage zu treffen.

 

Bereits seit dem Jahr 2008 hat die Familie Murmann durch sehr großzügige Spenden bedürftigen Schulkindern die Möglichkeit zur Teilnahme am Schulessen ermöglicht. Die Familie Murmann ist nun mit dem Wunsch an die Stadt herangetreten, sich für eine Stiftung zu engagieren, die die Förderung und finanzielle Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien in Kiel, insbesondere deren Unterstützung für die Teilnahme am Schulessen, dauerhaft sicherstellen soll.

 

Im Unterschied zu prominenten Bürgerstiftungen soll die "Stiftung Bildung macht stark" nicht auf der Zuwendung eines Großstifters aufbauen. Stattdessen sollen Spenden angeworben und dem Stiftungszweck gemäß zugeteilt und fortlaufend verbraucht werden. Das heißt, ohne weiteren Spendenfluss wird die Stiftung ihre zugedachte Funktion nicht ausfüllen können. Kuratorium und Kommunalpolitik sollen also künftig Spender werben. Die Familie Murmann hat die Absicht geäußert, hier auch selbst tätig zu werden und die Stiftungsidee auch durch eigene Spenden zu unterstützen.

 

Um eine entsprechende Stiftung ins Leben zu rufen, soll die Landeshauptstadt Kiel die „Stiftung Bildung macht stark“ formal als Treuhandstiftung gründen und selbst als Stiftungsträger fungieren. Die Familie Murmann beabsichtigt einen Betrag von 5.000,-- Euro für das Stiftungskapital zu spenden, damit die Stadt das "Startkapital" nicht aus eigenen Haushaltsmitteln aufbringen muss.

 

Auf Wunsch der Familie Murmann sollte der/die Oberbürgermeister/in, eine/e Vertreter/in des Ausschuss für Schule und Sport und ein von der Klaus Murmann Stiftung zu benennendes Mitglied im schlank besetzten Kuratorium vertreten sein.

 

Die Stadt wird das genannte „Startkapital“ einer zweckgebundenen Einnahmehaushaltsstelle (Stiftungsvermögen "Stiftung Bildung macht stark") zuordnen und im Stiftungssinne in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert erhalten und sicher und ertragreich anlegen.       Ebenso wird sie mit zukünftigen Zustiftungen verfahren. Die eingehenden Spenden werden davon getrennt eingenommen und zweckgebunden verwaltet, das heißt, dem benannten Stiftungszweck unmittelbar zugeführt. Die Verwaltung der Stiftung und die sachgerechte Verwendung der über die Stiftung eingenommenen Spendenmittel wird dem Amt für Schule Kinder- und Jugendeinrichtrungen übertragen, da hier bereits in den vergangenen Jahren ein Verfahren zur Essensbezuschussung von Schulkindern aufgebaut und erfolgreich etabliert  wurde.

 

 

 

 

 

 

Adolf-Martin Möller

Stadtrat

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Anlagen

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