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Antrag der CDU-Ratsfraktion - 0154/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
RathausgalerieErgänzungsantrag zu TOP 22 der Ratsversammlung am 17.02.2011
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der CDU-Ratsfraktion
- Federführend:
- CDU-Ratsfraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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17.02.2011
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Antrag
Ergänzungsantrag:
A. Eine positive Entscheidung über die letztendliche baurechtliche Ermöglichung des Pro-jekts Rathausgalerie kann erfolgen, wenn
1. der Nachweis geführt wird, dass das Parkhaus auf dem heutigen Parkplatz Waisenhof-straße unentbehrlich ist und keinerlei realisierbare Alternativen zu einer oberirdischen Bebauung bestehen. Anderenfalls ist mit diesen Alternativen zu planen.
2. im Rahmen der Planung das Gesamtareal inklusive der Bebauung direkt an der Hol-stenstrasse überplant wird und dargelegt wird, wie das Projekt sich darstellen wird, wenn sämtliche angedachten Flächen mit einbezogen werden können. Dabei sind bereits jetzt Festsetzungen bezüglich der Bebauung an der Holstenstraße zu treffen.
3. die Anbindung an die Holstenstrasse im Bereich Asmus Bremer Platz ebenso wie am Europaplatz gesichert ist.
4. durch qualifizierte Gutachten durch von der Stadt ausgewählte und vom Investor zu be-zahlende Gutachter nachzuweisen ist, dass die verkehrliche Erschließung funktionieren wird.
5. sichergestellt ist, dass bei Fertigstellung der Rathausgalerie in den jetzt aufgezeigten Ausdehnungen (ohne die zusätzlich geplante Erweiterung bis an die Holstenstraße) Wohnfläche im Verhältnis 1:4 zur Verkaufsfläche ebenfalls fertiggestellt wird.
B. Weiterhin wird die Ziffer 4 der Verwaltungsvorlage wie folgt ergänzt:
Auf Kosten des Investors wird das mit der Erstellung von Auswirkungsanalysen für Ein-zelvorhaben im Rahmen des beschlossenen Einzelhandelsgutachtens und mit der Erstel-lung des Einzelhandelsgutachtens selbst beauftragte Gutachterbüro mit der Erstellung ei-ner Auswirkungsanalyse für dieses Projekt beauftragt.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
A. Mit der Wiederaufnahme des Bauleitplanverfahrens tritt kein Automatismus dahingehend ein, dass die Politik in Kiel das Projekt letztlich genehmigen wird. Der Investor hat Anspruch darauf zu wissen, welche Parameter erfüllt sein müssen, damit er mit positiver Bescheidung des Projekts rechnen kann.
B. Durch die Vergabe an das mit dem Einzelhandelsgutachten und den Auswirkungsanalysen bereits zuvor betraute Büro ist eine besondere Qualität der Stellungnahme zu erwarten. Das Büro ist mit den örtlichen Gegebenheiten besonders vertraut.
gez. Ratsherr Stefan Kruber f.d.R.
Ratsherr Wolfgang Homeyer
Ratsherr Ralph Roick