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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1088/2016

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Im Stadtteil Kiel-Holtenau wird für das Gebiet zwischen der Boelckestraße im Norden, einem Kleingartengelände im Osten, dem Rollfeld (Taxiway) im Süden und der Haupterschließung des Flughafengeländes im Westen die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes - Fassung 2000 - „Boelckestraße Süd aufgestellt.

 

Der Bereich ist im beigefügten Übersichtsplan (Anlage 1) gekennzeichnet.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

I. Räumlicher Geltungsbereich und bestehende Nutzungen

Das ca. 10 Hektar große Gebiet der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes im Kieler Stadtteil Holtenau befindet sich südlich der das Plangebiet erschließenden Boelckestraße im nordöstlichen Bereich des Flughafenareals. Im westlichen Teil des Plangebietes befindet sich die Hauptzufahrt des Flughafengeländes, eine Kfz-Stellplatzanlage für ca. 80 Kfz. und ein Flugzeughangar mit asphaltierter Vorfeldfläche. Die Hauptinfrastruktur des Flughafens mit Tower und Abfertigungsgeude liegt westlich des Plangebiets. Südlich der Plangrenze verlaufen das Rollfeld (Taxiway) und die Start-/ Landebahnen (Gras- u. Betonpiste).

 

Bis auf das weitgehend mit Büschen und Bäumen begrünte Gelände eines aufgegebenen Trinkwasserbrunnens im Zentrum stellt sich der Geltungsbereich der 39. Änderung des Flächennutzungsplans als knickdurchzogene Grünfläche dar, die insbesondere im östlichen Bereich durch ein stark abfallendes Geländeprofil geprägt ist und auf der einige Landschaftsbestandteile unter Naturschutz stehen. Eine Kleingartenanlage schließt direkt an die östliche Plangebietsgrenze an.

 

II. Planerfordernis und Ziel der Planung

In der Kieler Ratsversammlung wurde am 09.12.2010 beschlossen, den Kieler Flughafen zu einem vitalen Gewerbepark mit Landebahn (Arbeitstitel: Airpark Kiel) weiterzuentwickeln, um die durch den laufenden Betrieb anfallenden (defizitären) Kosten zukünftig möglichst kostenneutral auffangen zu können. Als rechtliche Grundlage zur räumlichen Weiterentwicklung wurde eine städtebauliche Rahmenplanung von dem Büro Drees & Sommer für das gesamte Flughafenareal erarbeitet. Die Rahmenplanung Airpark Kiel (Drs. 0457/2012), die 2012 im Bau- und Wirtschaftsausschuss präsentiert wurde, sieht u. a. zwischen der Boelckestraße und der Landebahn eine gewerbliche Nutzung der dort überwiegend vorhandenen Grünflächen vor.

 

Die Seehafen Kiel GmbH (Verwalterin eines Großteils der Flächen) trat mit dem Wunsch einer gewerblichen Nutzung für das nördliche Flughafengelände an die Landeshauptstadt Kiel heran.

 

Außerdem besteht das Erfordernis eine Feuerwache der Berufsfeuerwehr im nördlichen Bereich der LHK (möglichst nördlich des Nord-Ostsee-Kanals) zu errichten, um im Alarmfall das Ziel in angemessener Zeit erreichen zu können. Das Gelände am Flughafen ist als Standort für eine Feuerwache Nord besonders prädestiniert, da es verkehrlich gut an das Straßennetz angebunden ist und die personellen und materiellen Ansprüche an eine Flughafenfeuerwehr mit abdecken könnte.

 

Mit der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Nutzung geschaffen werden. In einem Parallelverfahren wird der Bebauungsplanes Nr. 1022 aufgestellt.

 

III. Planerische Ausgangssituation und weitere Rahmenbedingungen

Der Landesentwicklungsplan (LEP 2001) stellt in seiner Karte einen Flugplatz dar und benennt im  Textteil das Ziel, dass der Verkehrslandeplatz mit regionaler Bedeutung in den Regionalplänen darzustellen ist. Im Regionalplan für den Planungsraum III (Fortschreibung 2000) befindet sich der Planbereich innerhalb des baulich zusammenhängenden Siedlungsgebietes der Landeshauptstadt Kiel als Oberzentrum. Die Fläche ist als Flughafen mit dazugehörigem Bauschutzbereich dargestellt. Der aktuell gültige Regionalplan sieht einen Regionalflughafen vor (Ziff. 7.2.6). Der Regionalplan befindet sich derzeit in Fortschreibung.

 

Der gültige Flächennutzungsplan Fassung 2000 stellt r das Plangebiet der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes im westlichen und mittleren Bereich Flächenr den Luftverkehr dar. Zentral im Bereich eines aufgegebenen Trinkwasserbrunnens ist eine Sonderbaufläche Bund dargestellt. Im östlichen Abschnitt des Gebietes, dem Hangbereich, stellt der Flächennutzungsplan eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dar.

 

Im Landschaftsplan (Zielplan) der Landeshauptstadt Kiel ist der westliche und zentrale Planbereich als Flächen für den Luftverkehr als Bestand und Planung dargestellt. In Teilbereichen sind unter anderem Wald, eine Erholungsgrünfläche und eine Vorrangfläche für den Naturschutz dargestellt.

 

Weitere im Zusammenhang stehende Untersuchungen sind (nicht abschließend):

-          Gewerbeflächenentwicklung Landeshauptstadt Kiel (Drs. 0718/2016): Das Gebiet „Airpark“ wird als Potenzialfläche für eine gewerbliche Entwicklung eingestuft. Die weitergehende Bewertung dieser Potenzialfläche in dieser Drucksache sollte bei der weiteren Bearbeitung der Flächen einfließen.

-          Das regionale Gewerbeflächenentwicklungskonzept für den Planungsraum II Schleswig-Holstein (GEFEK)  (Drs. 0717/2016) erkennt für den Standort „Airpark-Holtenau“ unter Beibehaltung der Funktion als Verkehrslandeplatz eine überregionale Bedeutung.

-          Im Rahmen des „Regionalwirtschaftlichen Gutachtens für das Flughafengelände Kiel-Holtenau“ (Drs. 0857/2016) wurden durch externe Gutachter verschiedene Nutzungsszenarien für das gesamte Flughafengelände geprüft. Die möglichen Wechselwirkungen zwischen der Entwicklung des Bereichs der 39. Änderung des Flächennutzungsplans und der sonstigen Entwicklung des Flughafenareals sind ebenfalls zu betrachten.

Diese Untersuchungen und mögliche Wechselwirkungen sind in der weiteren Bearbeitung zu betrachten.

 

IV. Weiteres Verfahren

Es ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB vorzunehmen, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Das Ergebnis ist dem Umweltbericht zu entnehmen, der Bestandteil der Planbegründung wird.

 

Die Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt.

 

r dasselbe Plangebiet wird parallel der Bebauungsplan Nr. 1022 „Boelckestraße“ aufgestellt.

 

Der Ortsbeirat Holtenau erhält die Vorlage zur Kenntnis.

 

 

 

gez. Peter Todeskino

rgermeister

 

 

Anlage 1: Übersichtsplan Geltungsbereich der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

 

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Anlagen

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