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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0585/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

  1. Die „Prüfung der Nachverdichtungspotentiale von 50er und 60er Jahre Siedlungen“ wird als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.

 

  1. Der Vereinbarung des als Anlage beigefügten „Letter of Intent“ mit dem betroffenen Grundstückseigentümer (Wohnungswirtschaft) in Suchsdorf wird zugestimmt.
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Sachverhalt/Begründung

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 04.06.2020 die Verwaltung beauftragt, eine Nachverdichtungsstudie für 50er und 60er Jahre Siedlungen zu erarbeiten und den Auftrag extern zu vergeben (Drs. 0328/2020). Den Zuschlag für die Erarbeitung dieser Aufgaben hat das Büro Astoc aus Köln in Arbeitsgemeinschaft mit der STEG aus Hamburg erhalten.

Im Rahmen der Nachverdichtungsstudie wurden folgende vier Siedlungen bezüglich ihrer potenziellen Nachverdichtungsmöglichkeiten untersucht:

 

  • Mettenhof 1: Osloring
  • Mettenhof 2: Roskilder Weg
  • Suchsdorf: Amrumring
  • Neumühlen-Dietrichsdorf: Masurenring

 

Die sehr unterschiedlichen städtebaulichen Strukturen und Maßstäbe der einzelnen Quartiere spiegeln sich in den individuell zugeschnittenen Einschätzungen und Empfehlungen für die Untersuchungsräume wider. Die Konzepte wurden jeweils zu Beginn des Projektes und zum Ende in den betroffenen Ortsbeiräten vorgestellt sowie mit den Eigentümer*innen besprochen. Im Ergebnis sind folgende Gesamtbewertungen der vier Standorte getroffen worden:

 

 

 

Mettenhof 1 (Osloring):

Der Standort zeichnet sich vor allem durch große, prägende Gebäudestrukturen mit entsprechend großflächigen und untergenutzten Freiflächen aus. Eine Entwicklung auf der vorgesehenen Fläche würde nicht zu einer weiteren Qualifizierung im Quartier führen. Vielmehr würde im städtebaulichen Gesamtgefüge ein wesentlich weiträumiger Flächenumgriff erforderlich werden, damit sämtliche Potenziale untersucht und sichtbar gemacht werden können.

Der zuständige Ortsbeirat hat sich einheitlich gegen Nachverdichtungsoptionen an diesem Standort positioniert. Die Eigentümer*innen hingegen sind grundsätzlich offen gegenüber Nachverdichtungen, eine notwendig werdende und weitreichendere Neuordnung in einem größeren Umgriff stellt jedoch unter den aktuellen Rahmenbedingungen keine Option dar. Somit wird an diesem Standort die Konkretisierung der Potenzialuntersuchung nicht weiterverfolgt.

 

 

Mettenhof 2 (Roskilder Weg):

Dieser kleinteilige Standort bietet aus städtebaulicher Sicht Potenziale, die zum einen kleinere wohnbauliche Nachverdichtungen beinhalten und zum anderen einen qualitativen Mehrwert im Bestand erzielen können. Teilweise mögliche Flächenentsiegelungen und kleinteilige bauliche Ergänzungen könnten zu einer höheren Wohn- und Aufenthaltsqualität am Standort beitragen. Ein großer Teil der Eigentümer*innen bewerten das Quartier bereits als sehr positiv und sehen keine ausreichenden Potenziale, die einen Eingriff im Quartier rechtfertigen würden. Der zuständige Ortsbeirat hat sich ebenso gegen Nachverdichtungsoptionen an diesem Standort ausgesprochen. Somit wird an diesem Standort die Konkretisierung der Potenzialuntersuchung nicht weiterverfolgt.

 

 

Suchsdorf (Amrumring):

Für den Untersuchungsraum am Amrumring liegt ein qualifizierter Bebauungsplan vor. Aufgrund dessen wurden potenzielle Nachverdichtungsoptionen anhand von drei Szenarien untersucht. Zwei Szenarien wurden anhand des geltenden Planungsrechts entwickelt und eine Option sah die Aufstellung einer neuen, angepassten und nachhaltigeren Bauleitplanung vor. Alle drei Szenarien bieten aus fachlicher Sicht Potenziale für eine Aufwertung des Quartiers, jeweils jedoch in sehr unterschiedlichem Umfang. Deutlich wurde, dass neues Planungsrecht sowohl seitens der Eigentümer*innen als auch auf Seiten des Ortsbeirates die umfangreichsten Nachverdichtungspotenziale verspricht. Dabei geht es jedoch nicht ausschließlich um die Schaffung von neuem Wohnraum, sondern vielmehr um das Entwickeln von einem qualitativ hochwertigeren Wohnumfeld auch durch Anpassungen der Verkehrssituation.

 

Zur Hebung der untersuchten und nachgewiesenen Potenziale ist zwischen der Eigentümerin Vonovia und der Landeshauptstadt Kiel ein LOI verfasst worden, der die groben Rahmenbedingungen für weitere Planungsschritte vereinbart. Dieser LOI liegt, von der Eigentümerin unterschrieben, zusammen mit dem Abschlussbericht dem Antrag der Verwaltung zum Beschluss bei.

 

 

Neumühlen-Dietrichsdorf:

Der Untersuchungsraum umfasst den Bereich innerhalb und außerhalb des Masurenrings in Neumühlen-Dietrichsdorf. Das Gebiet ist bezüglich der Fläche der umfangreichste Raum und bietet aufgrund seiner großen versiegelten, aber auch untergenutzten Flächen aus stadtplanerischer Sicht durchaus Potenziale für Nachverdichtungsmöglichkeiten. Hierbei sind vor allem durch Stellplatzanlagen und Garagenhöfe, im äußeren Bereich deutlich umfassendere Potenziale identifiziert worden. Der innere Bereich bietet bereits Qualitäten in der Freiraumnutzung, kann jedoch auch partiell durch kleinteilige Ergänzungen qualifiziert werden. Grundsätzlich stellt der Masurenring innerhalb des Quartiers eine Barriere dar, die bei entsprechender Qualifizierung einen Mehrwert für den gesamten Untersuchungsraum ermöglichen könnte.

 

Aufgrund der Quartiersgröße sind Ideen und Konzepte für Teilräume entwickelt worden, die jeweils für sich funktionieren und Qualitäten erzeugen können. Aus diesem Grund werden aus fachlicher Sicht weitere Untersuchungen und Entwicklungen empfohlen. Der zuständige Ortsbeirat hat eine bauliche Nachverdichtung zunächst kritisch betrachtet, aber betont, dass er nicht grundsätzlich gegen eine Nachverdichtung sei. Die bauliche Nachverdichtung müsse aber mit einer Verbesserung des Wohnumfeldes einhergehen. Seitens der Eigentümer*innen wäre ein grundsätzliches Interesse an der Weiterentwicklung und Qualifizierung des Standorts vorhanden. Jedoch lassen die veränderte Zinspolitik und vor allem die Kostensteigerungen im Baugewerbe aktuell keine Weiterverfolgung am Standort zu. Eine wirtschaftliche und damit nachhaltige Entwicklung ist aus Sicht der Eigentümer*innen derzeit nicht absehbar, weshalb aktuell von einer Weiterentwicklung Abstand genommen wird. Somit wird an diesem Standort aktuell die Konkretisierung der Potenzialuntersuchung nicht weiterverfolgt.

 

Die betroffenen Ortsbeiräte Mettenhof, Suchsdorf und Neumühlen-Dietrichsdorf haben den in Rede stehenden Antrag der Verwaltung im Vorfeld zur Kenntnis und ggf. Stellungnahme erhalten. Sollten Rückmeldungen vorliegen, wird die Verwaltung berichten.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

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Anlagen

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