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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0741/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

Zugestimmt wird der Weiterführung des Quartiersmanagements mit dem Büro Soziale Stadt Gaarden/Ostufer und dem Büro Soziale Stadt Neumühlen-Dietrichsdorf für die nächsten 4 Jahre von 2024 bis 2027.

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Sachverhalt/Begründung

Das Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt (bisher Soziale Stadt)“ sieht für die Fördergebiete Gaarden/ Ostufer und Neumühlen-Dietrichsdorf jeweils die Einrichtung und Finanzierung eines Quartiersmanagements vor. Deren Aufgabe ist es, den investiven Ansatz des Programmes durch ein Quartiersmanagement zu ergänzen. Zu den Aufgaben der Büros für Stadtteilentwicklung gehören die Durchführung von Beteiligungsverfahren, Vernetzung innerhalb des Stadtteils, Koordinierung, Öffentlichkeitsarbeit und Empowerment. Das Quartiersmanagement wird als wesentlicher Faktor für den Erfolg des Städtebauförderungsprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ angesehen.

Das Büro Soziale Stadt Gaarden/ Ostufer und das Büro Soziale Stadt Neumühlen-Dietrichsdorf sind über das Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ förderfähig.

Die Arbeit der Mitarbeiter*innen der Büros für Stadtteilentwicklung für Gaarden/ Ostufer und Neumühlen-Dietrichsdorf hat sich in den betroffenen Stadtteilen etabliert. Aufgaben wie Beteiligungsveranstaltungen, Vernetzung, gemeinsame Projekte verschiedener Einrichtungen, Träger und Institutionen wären ohne das Engagement der Büros nicht möglich. Der Wegfall der Büros in diesen Stadtteilen lässt sich nicht darstellen, ohne dass die aufgebauten Strukturen und Projekte stark beeinträchtigt werden würden.

Weiteres Verfahren:

Nach Beschluss der Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel werden die Verträge mit der Projektgesellschaft Kiel-Gaarden mbH und dem Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein für die nächsten 4 Jahre von 2024 -2027 abgestimmt und abgeschlossen.

Kosten/ Folgekosten:

Die Kosten für die Büros Soziale Stadt Gaarden/ Ostufer und Neumühlen-Dietrichsdorf sind im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ zu 50% förderfähig. Der Bund und das Land gewähren davon jeweils 1/3 der Zuschüsse. Die Landeshauptstadt Kiel erbringt in der Regel ebenfalls 1/3 der Städtebaufördermittel aus eigenen Haushaltsmitteln.

Die städtischen Gesamtkosten belaufen sich auf 266.640,- € pro Jahr zzgl. tariflicher Erhöhungen.

 

 

 

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Stadtrat

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