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Geschäftliche Mitteilung - 0803/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderprogramm "Innenstadtentwicklung und Ortszentren" des Landes sowie
Förderprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" des Bundes
hier: Sachstandsberichte
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Referat für Wirtschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung
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Kenntnisnahme
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Aug 30, 2023
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Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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Sep 7, 2023
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Sep 21, 2023
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Sachverhalt/Begründung
Sachverhalt
- Ausgangslage
Die Entwicklung der Kieler Innenstadt wird – ergänzend zur Städtebauförderung – seit 2021 aus dem Förderprogramm "Innenstadtentwicklung und Ortszentren" des Landes Schleswig-Holstein sowie seit 2022 aus dem Förderprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" (ZIZ) des Bundes gefördert.
Strategische Handlungsgrundlagen für alle zugehörigen Aktivitäten sind das Integrierte Entwicklungskonzept Innenstadt aus 2021 (IEK) und das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Kiel aus 2021 (EZK).
Die vorliegende geschäftliche Mitteilung dient der Information der Selbstverwaltung über die Programmumsetzung seit Erteilung der Zuwendungsbescheide. Zur Vorgeschichte wird auf die Drucksachen 0542/2021 und 0245/2022 (Landesprogramm) bzw. 0214/2022 und 0879/2022 (ZIZ) verwiesen.
- Förderprogramm „Innenstadtentwicklung und Ortszentren“ des Landes
- Rahmendaten
Förderzweck:
Im Rahmen des Programms werden
- kurzfristig umsetzbare Maßnahmen sowie städtebauliche oder bauliche Projekte, die geeignet sind, die Anziehungskraft der Zentren zu stärken und gute Rahmenbedingungen für einen größeren Zulauf zu schaffen bzw.
- mittelfristig wirkende Konzepte und Strategien für städtische Räume mit Zentrumsfunktion, auf deren Grundlage entwickelte Maßnahmen und städtebauliche oder bauliche Projekte, die die vielfältigen Nutzungsanforderungen aufzeigen und berücksichtigen,
gefördert.
Fördergebiete (vgl. Anlage 1):
- Innenstadt
- Besonderes Stadtteilzentrum Holtenauer Straße
- Stadtteilzentrum Pries/Friedrichsort
- Stadtteilzentren Elmschenhagen Nord / Süd
- Hörn
Projektvolumen:
-
Zuwendungsfähige Gesamtkosten:
667.000 € für die Innenstadt
660.000 € für die drei Stadtteilzentren
226.000 € für die Hörn (beantragt: 667.000 €)
- Förderquote (75% abzgl. Bearbeitungsentgelt i. H. v. 1,5%):
492.500 € für die Innenstadt
487.575 € für die drei Stadtteilzentren
167.000 € für die Hörn (mehr Landesmittel stehen derzeit nicht zur Verfügung)
Projektlaufzeit: 16.07.2021 - 31.12.2024
Projektbeteiligte:
- LHK: Referat für Wirtschaft, Büro des Oberbürgermeisters, Stadtplanungsamt, Amt für Kultur und Weiterbildung, Grünflächenamt
- Kiel-Marketing e. V.
- Die Holtenauer e. V.
- Initiative „Mitte Kiel“
- Sachstand
Für die Innenstadt und die drei Stadtteilzentren wurden im Sommer 2021 Zuwendungsbescheide durch das Land Schleswig-Holstein erteilt. Infolge einer Programmaufstockung, beschloss der Bauausschuss am 31.03.2022 (Drs. 0245/2022), dass die LHK sich mit einem weiteren Antrag für den Bereich „Kiel Hörn“ zur Teilnahme am Förderprogramm bewerben sollte. Auch dieser Antrag wurde 2022 positiv beschieden, wenngleich hier aufgrund fehlender Finanzmittel nicht die Höchstförderung bewilligt wurde.
Eine Übersicht der geförderten Maßnahmen ist als Anlage 2 beigefügt. Daraus sind auch die geplanten und bisher abgerufenen Mittel sowie die jeweiligen Maßnahmenumsetzungsstände erkennbar.
Die Verantwortung für das Fördergebiet Kiel Hörn liegt beim Stadtplanungsamt, das dem Bauausschuss regelmäßig zum Projektfortschritt berichtet, zuletzt am 30.03.2023 (Drs. 0298/2023).
Die durch das Land mit der Programmbegleitung beauftragte BIG Städtebau GmbH lädt im regelmäßigen Turnus zu „Innenstadttalks“ ein. Dieses Format bietet den am Förderprogramm beteiligten Kommunen die Möglichkeit zum digitalen Erfahrungsaustausch und zur effizienten Beantwortung offener Fragen.
Am 08.05.2023 bat das Land Schleswig-Holstein alle Programmkommunen und weitere Interessierte zur Halbzeitkonferenz Innenstadtprogramm in die Wunderino-Arena Kiel. Die LHK wirkte aktiv an der Programmgestaltung mit und teilte ihre Erfahrungen der bisherigen Programmumsetzung im Rahmen einer Session mit anderen Teilnehmenden.
- Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ des Bundes
- Rahmendaten
Förderzweck:
Gefördert wird die (Weiter-)Entwicklung von Konzepten und Handlungsstrategien sowie die Entwicklung und Umsetzung von Einzelmaßnahmen zur Stärkung von multifunktionalen, resilienten und kooperativen Innenstädten sowie Stadt- und Ortsteilzentren.
Schwerpunkte des Kieler Förderprojekts liegen auf der Untersuchung von Entwicklungsmöglichkeiten des Kieler Schlosses bzw. eines digitalen Meeresvisualisierungszentrums als kulturelle bzw. touristische bauliche Leuchtturmprojekte. Maßnahmen zur Digitalisierung des örtlichen Handels und zur Umsetzung neuer Veranstaltungsformate, der Aufbau eines aktiven Quartiersmanagements sowie die Etablierung des Ansiedlungsmanagements und einige kleinere Maßnahmen kommen hinzu.
Fördergebiete (vgl. Anlage 3):
- Innenstadt
- Besonderes Stadtteilzentrum Holtenauer Straße
Projektvolumen:
- Zuwendungsfähige Gesamtkosten: 3.005.000 Euro
- Förderquote (90%): 2.655.000 Euro
Projektlaufzeit: 07.11.2022 (geplant: 01.07.2022) - 31.08.2025
Projektbeteiligte:
- LHK: Referat für Wirtschaft, Büro des Oberbürgermeisters, Immobilienwirtschaft, Stadtplanungsamt
- Kiel-Marketing e. V.
- Sachstand
Der Zuwendungsbescheid war zunächst für Sommer 2022 erwartet worden, ging jedoch erst am 07.11.2022 bei der Stadt Kiel ein. Ein von der LHK beantragter vorzeitiger Beginn für einzelne Maßnahmen wurde vom Fördergeber nicht bewilligt. Daraus ergibt sich eine Verschiebung der für das zweite Halbjahr 2022 geplanten Maßnahmen und der zugehörigen Haushaltsmittel in das Jahr 2023 bzw. ggf. in die Folgejahre bis 2025.
Ob die vorgesehenen Maßnahmen auch innerhalb der kürzer ausfallenden Projektlaufzeit vollständig umgesetzt werden können, lässt sich aktuell noch nicht einschätzen. Die Verwaltung befindet sich dazu mit den Projektbeteiligten und mit dem Fördergeber bzw. der von dort beauftragten Begleitagentur im Austausch.
Für die von Kiel-Marketing umzusetzenden ZIZ-Maßnahmen hat die Verwaltung nach Beschluss der Ratsversammlung (0433/2023) gemäß Ziffer XI (3) der Zuwendungsrichtlinie einen Fördermittelweiterleitungsbescheid erstellt. Dieser wurde nach Prüfung und Freigabe durch die eigene Vergabestelle und den Fördergeber im Mai 2023 an den Verein übermittelt.
Eine Übersicht der geförderten Maßnahmen ist als Anlage 4 beigefügt. Daraus sind auch die jeweiligen geplanten und bisher abgerufenen Mittel sowie die Maßnahmenumsetzungsstände erkennbar.
Die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) ist vom BBSR mit der wissenschaftlichen Begleitung des ZIZ-Programms beauftragt. Das programmbegleitende Monitoring soll Erfolge und Herausforderungen der Programmumsetzung erfassen sowie Erkenntnisse zur Weiterentwicklung der Förderkulisse liefern. Es umfasst zwei Vor-Ort-Evaluationstermine (jeweils einen zu Beginn und zum Ende des Förderzeitraums) mit Begehungen und vertiefenden Gesprächen zu ausgewählten Projekten. Kiel ist eine der bundesweit 30 Kommunen, die für das Monitoring ausgewählt wurden. Am 06.04.2023 besuchten deshalb Vertreter*innen des BBSR und der BTU ganztägig Kiel und führten, begleitet durch Vertreter*innen der Verwaltung und des Kiel-Marketing e. V., den ersten Evaluationstermin durch.
Kiel-Marketing e. V. hat die LHK am 14/15.06.2023 beim ersten Netzwerktreffen der ZIZ-Kommunen in Bremen vertreten. Besonderes Interesse des Fördergebers und der gesamten ZIZ-Gemeinschaft gilt den Kieler ZIZ-Maßnahmen Digitalisierungsstudie und Gutachten zur Open Air Kultur.
- Ausblick
2024 wird erneut über die Projektfortschritte der Innenstadt-Förderprogramme berichtet.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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70,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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5,3 MB
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4
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(wie Dokument)
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67,7 kB
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