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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0871/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

  1. Zugestimmt wird
  1. der Gründung der Kieler Sportstätten- und Stadiongesellschaft mbh & Co KG (KSSG) sowie die der Kieler Sportstätten und Stadion Verwaltungsgesellschaft mbH (Komplementär GmbH) entsprechend dem Entwurf der Gesellschaftsverträge (Anlage I & II) und

einer Kommanditeinlage der Stadt in Höhe der bisher zugesagten Fördermittel von maximal 11,7 Mio. Euro zzgl. dem Stadiongrundstück vorbehaltlich der Ergebnisse der weiteren Prüfung.

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt
  1. mit einem privaten Investor die Übernahme von Gesellschaftsanteilen zu verhandeln.
  2. Verhandlungen mit dem Verein, Fördermittelgebern, privaten Investoren und Finanzierungsinstituten zur Realisierung des Stadionprojektes und zur ggfs. notwendigen Anpassungen des Gesellschaftsvertrages zu führen und die Ergebnisse der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen und
  3. nicht wesentliche Änderungen der Gesellschaftsverträge vorzunehmen, die sich auf Grund der Abstimmung mit der Kommunalaufsicht und der Abstimmung mit einem weiteren Anteilseigner zur Einbringung privater Mittel ergeben könnten
  4. sowie die Ausschreibungen für den Um- bzw. Neubau vorzubereiten.

 

 

  1. Die Verwaltung soll in regelmäßigen Abständen in der Ratsversammlung über den Fortschritt des Projektes berichten.

 

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Sachverhalt/Begründung

  1. Ausgangslage

Die Landeshauptstadt Kiel ist Eigentümerin des Holstein-Stadions, dessen Hauptnutzerin die Profifußballmannschaft (Herren) der Kieler Sportvereinigung Holstein von 1900 e.V. (im Folgenden „Verein“ oder „Holstein Kiel“) ist, die 2017 in die 2. Bundesliga aufgestiegen ist. Da das Holstein-Stadion nicht den Regularien der Deutschen Fußballliga (DFL) entspricht, wird dem Verein die Lizenz für einen Ligaspielbetrieb derzeit nur befristet und unter Auflagen erteilt. Deshalb gibt es die Bestrebungen, das Holstein-Stadion den Ligaerfordernissen für einen Spielbetrieb von Holstein Kiel anzupassen. Eine umfassende Ertüchtigung des Holstein-Stadions ist zudem notwendig, um mittel- und langfristig eine Weiternutzung des Stadions zu gewährleisten.

 

Ziel ist es, ein langfristig sich wirtschaftlich selbst tragendes Modell für Bau und Betrieb des Stadions („Stadionprojekt“) zu schaffen. Es soll ein modernes Fußballstadion entstehen, das die Attraktivität des Sportstandorts Kiel weiter steigert, die Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsziele der Stadt sowie die Themen Diversität, Inklusion und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen berücksichtigt. Die im bestehenden Bebauungsplan festgesetzte maximale Stadionkapazität von 25.000 Plätzen beschreibt den Rahmen der Stadiongröße. Die Ratsversammlung hat im Jahr 2017 (Drs. 0660/2017) und im Jahr 2018 (Drs. 0480/2018) mit ihren Beschlüssen bereits die Grundlage für die Weiterentwicklung dieser Pläne gelegt und in 2022 den Satzungsbeschluss getroffen (B-Plan 1014 Drs. 0612/2022).

 

Mit diesem Ziel beschloss die Ratsversammlung am 10. Juni 2021 (Drs. 0541/2021) die Ausschreibung eines Konzeptwettbewerbs zur Entwicklung eines Modells für Planung, Bau und Betrieb des Holstein-Stadions im Rahmen eines langfristigen Nutzungsüberlassungsvertrages. Die Planung und Durchführung baulicher Maßnahmen sowie die Konzeptionierung des langfristigen Betriebsmodells sollten dabei durch einen Investor auf eigenes wirtschaftliches Risiko sowie nach dem Konzept des Bieters erfolgen. Im Rahmen der Ausschreibung gab es lediglich ein Angebot. Dieses Angebot konnte nicht weiterverfolgt werden, da der Investor seine Vorstellungen zum Stadionumbau nicht mehr aufrechterhalten konnte. Die Ausschreibung ist daher aufgehoben worden.

 

Mit dem Beschluss der Ratsversammlung am 19. Januar 2023 (Drs. 1125/2022) wurde die Grundlage zur Neuorganisation der Projektstruktur, ein Prüfungsauftrag zur Gründung einer städtischen Stadiongesellschaft und die Anpassung der Stadionplanung geschaffen. Erste grobe Schätzungen zur Finanzierung des Stadionprojekts ergeben bisher folgendes Bild:

 

  1. Die Stadt bringt ihr noch zu bewertendes Eigentum am Stadion in die zu gründende Gesellschaft ein.
  2. Bisher stehen 11,7 Mio. Euro durch eine von der Ratsversammlung bereits beschlossene Zuwendung der Landeshauptstadt Kiel zur Verfügung,
  3. bis zu 20 Mio. Euro zur Deckung einer Wirtschaftlichkeitslücke sind durch eine Förderzusage des Landes für ein städtisches Stadion avisiert sowie
  4. weitere Mittel eines privaten Investors sind in Höhe von voraussichtlich 20 Mio. Euro kalkuliert.
  5. Das Eigentum eines Investors bzw. des Vereins an Tribünen, Tribünenteilen, einem Grundstück sowie das Erbbaurecht am „Holsteiner“ (inkl. Gebäude) sind mit etwa 8 Mio. Euro bewertet und müssten ebenfalls in die Stadiongesellschaft eingebracht.

 

Damit stehen nach bisherigen Überlegungen und Zusagen etwa 50 Mio. Euro an finanziellen Mitteln für die Modernisierung zur Verfügung.

 

Es ist beabsichtigt, weitere notwendige Mittel durch Kapitalmarktmittel zu decken, für die eine Bürgschaft der Landeshauptstadt Kiel erforderlich sein wird. Zins und Tilgung muss durch eine marktübliche Pacht des Vereins für die Nutzung des Stadions gedeckt werden können, da dies die Haupteinnahmequelle für eine Stadiongesellschaft darstellt. Die Leistungsfähigkeit des Vereins bei möglichen Veränderungen der Ligazugehörigkeit muss daher genau eingeschätzt werden und es bedarf verbindlicher Verträge mit Holstein Kiel. Wenn man davon ausgeht, dass maximal weitere 20 bis 25 Mio. Euro durch Pachterlöse refinanziert werden können, ergibt sich eine maximale Summe für den Stadionneubau von 70 - 75 Mio. Euro.

 

 

 

  1. Gesellschaftsgründung

Für den weiteren Betrieb des Stadions ist eine Überführung in eine städtische Stadiongesellschaft aus folgenden Gründen geplant:

 

  • Im Hinblick auf die Verwaltung des Stadiongrundstücks im derzeitigen Bestand ist eine Separierung des Stadions sinnvoll, um eine genauere Zuordnung von Kosten und Einnahmen zu ermöglichen und damit die Voraussetzungen für mittel- und langfristige Überlegungen zu schaffen. Insbesondere Gespräche mit dem Verein als Hauptnutzer über dessen Anforderungen und Leistungsfähigkeit, mit möglichen Investoren hinsichtlich der Voraussetzungen für eine Beteiligung am Projekt und dem Land mit Blick auf etwaige Fördermöglichkeiten werden so erleichtert.

 

  • Um Planungen und Baudurchführungen für die erforderliche Stadionertüchtigung vorzubereiten und auszuschreiben, sollen diese bereits der KSSG zugeordnet werden, um eine spätere Übertragung von der Stadt in die Gesellschaft zu vermeiden. In diesem Fall wäre die wirtschaftliche Betrachtung inkl. Jahresabschlüsse und der entsprechenden Prüfung von Beginn an der Gesellschaft zugeordnet, die auch für den späteren Bau zuständig sein wird.

 

  • Ein privater Investor ist bereit, Bar- und Sachmittel im Wert von ca. 28 Mio. Euro gegen eine Beteiligung am Projekt einzubringen. Die Bereitschaft zur Bereitstellung der Mittel ist von verschiedenen Voraussetzungen abhängig, die noch Gegenstand laufender Gespräche sind. Diese private Beteiligung kann zu einem späteren Zeitpunkt nach der Gesellschaftsgründung erfolgen. Die Mehrheit an der KSSG verbleibt jedoch bei der Stadt.

 

Zu den ersten Aufgaben der städtischen Stadiongesellschaft gehört neben der weiteren Verwaltung des Stadiongrundstücks die Vorbereitung und Klärung folgender Eckpunkte:

 

  • Vorbereitung einer Ausschreibung für die Planung und insbesondere Ermittlung der Investitionskosten zum Umbau vom Holstein-Stadion inkl. der Anforderungsdefinition für das Stadion in einem von der Stadt Kiel vorgegebenen Kostenrahmen. Hierfür werden im Bau- und Stadionwesen erfahrene Beratungsunternehmen eingebunden.
  • Abschließende Verhandlungen mit einem privaten Investor zur Beteiligung als Kommanditisten an der städtischen Gesellschaft;
  • Klärung der Finanzierung des geplanten Vorhabens
  • Finale Abstimmung zur Einbringung der privaten Mittel in die Gesellschaft;
  • Verhandlungen eines Pachtvertrages mit Holstein Kiel, über eine marktkonforme Pacht, welche die Fremdfinanzierung absichert;
  • Klärung der Fremdfinanzierung unter Berücksichtigung einer Bürgschaft durch die Stadt;
  • Klärung der Förderung durch das Land Schleswig-Holstein.
  • Abstimmung zum späteren Stadionbetrieb mit Holstein Kiel, wie das zukünftige Tagesgeschäft organisiert werden kann.

 

Erst wenn die Eckpunkte des Stadionprojektes (Investitionsvolumen und Finanzierung unter Einbeziehung von Drittmitteln sowie der spätere Betrieb) endgültig mit den Beteiligten geklärt sind und eine steuer-, beihilfe- und kommunalrechtliche Überprüfung der geplanten Maßnahmen erfolgt ist, können Verpflichtung eingegangen werden. Sofern dies nicht dargestellt werden kann, würde die Stadiongesellschaft den Stadionbetrieb mit erforderlich Notmaßnahmen fortzuführen versuchen und andere Konzepte für eine langfristige Nutzung entwickeln müssen.

 

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  1. Gesellschaftsvertrag

Aus Gründen des Grunderwerbsteuerrechts ist die Gründung einer Kommanditgesellschaft einer GmbH vorzuziehen. Die Stadt gründet zwei kommunale Eigengesellschaften, zum einen die Stadion Kiel Verwaltungsgesellschaft mbH (Komplementär GmbH) und zum anderen die Kieler Sportstätten- und Stadiongesellschaft mbH & Co. KG (kurz KSSG). Die Komplementär GmbH ist die nach Gesetz vorgeschriebene, persönlich haftende Komplementärin und vertritt durch den*die bei ihr bestellten Geschäftsführer*in der KSSG rechtsgeschäftlich. Nach außen tritt ausschließlich die KSSG in Erscheinung, die als Verpächterin des Stadions und später als Bauherrin fungiert.

Die Gesellschaftsverträge orientieren sich an den bereits bestehenden städtischen Eigengesellschaften, bei denen sich teilweise auch Dritte als Gesellschafter beteiligen. Die Gesellschaftsverträge enthalten alle wesentlichen Merkmale und gewähren der Stadt die Stimmenmehrheit, sodass der weitere Gesellschafter keine Möglichkeit hat, gesellschaftsrechtliche Entscheidungen gegen die Landeshauptstadt Kiel zu beschließen. Zusätzlich bleibt die Möglichkeit erhalten, beispielweise von Kommunalbürgschaften zu profitieren. Die Stadt Kiel bringt zunächst die gesetzliche Mindesteinlage in Höhe von 25.000 Euro in die Komplementärgesellschaft mbH ein sowie als Kommanditeinlage eine Bareinlage entsprechend der Notwendigkeiten eines noch zu entwickelnden Businessplans und während der Gründungsphase das Stadiongrundstück.

 

 

Im Gesellschaftsvertrag der KSSG sind u.a. folgende Dinge geregelt:

  • Gesellschafter, Kapitalanteile und Einlagen
  • Organe der Gesellschaft (Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Gesellschafterversammlung, möglicher Beirat)
  • Geschäftsführung und Vertretung
  • Aufsichtsrat mit sechs Mitgliedern
  • Zuständigkeit des Aufsichtsrates
  • Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung
  • Auflösung der Gesellschaft und Ausscheiden eines Gesellschafters
  • Kündigung

 

Die Einlage soll im weiteren Verlauf bis zur Höhe der durch die Ratsversammlung beschlossenen Mittel von 11,7 Mio. Euro aufgestockt werden. Die Erhöhung erfolgt allerdings im weiteren Prozess und nicht vor Abschluss der unter II. genannten Eckpunkte sowie der abschließenden Zustimmung durch die Ratsversammlung.

 

 

  1. Ausblick

Für den weiteren Ausschreibungsprozess soll die GMSH des Landes eingebunden werden, sowie weitere externe Dienstleister. Ziel ist es, den Ausschüssen und der Ratsversammlung im IV. Quartal 2023 weitere Vorlagen zur abschließenden Beratung vorzulegen. Bis dahin wird die Ratsversammlung über Zwischenschritte in einer geeigneten Form informiert. Die Ausschreibung für die Planung und den Bau soll im 1. Quartal 2024 veröffentlicht werden.

 

 

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

 

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