Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0893/2023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

Der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 (Anlage 1) sowie dem Nachtragshaushalts-Ergebnisplan, dem Nachtragshaushalts-Finanzplan und den einzelnen Nachtragshaushalts-Teilplänen (Anlage 2) sowie dem Nachtragsstellenplan (Anlage 3) wird zugestimmt.

 

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

Die von der Ratsversammlung am 15. Dezember 2022 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 hat die Kommunalaufsicht im Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport mit Erlass vom 07. Juni 2023 mit der Maßgabe genehmigt, dass der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 126.138.700 EUR auf 95.000.000 EUR und der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen von 129.792.400 EUR auf 80.000.000 EUR reduziert werden.

 

Mit der vorliegenden 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 wird der Umfang der Investitions­kredite um 30.768.600 EUR auf 95.370.100 EUR zurückgeführt. Die Landeshauptstadt Kiel ist dabei der Aufforderung der Kommunalaufsicht und der Auflage im Rahmen der Teilgenehmigung nachgekommen und hat eine vollständige investive Überplanung vorgenommen, in deren Rahmen sämtliche Investitionsmaßnahmen überprüft und neu bewertet worden sind. Die Teilgenehmigung wird zwar geringfügig (um 370.100 EUR) überschritten, doch sollte dies in Anbetracht des Gesamtvolumens sowie des erheblichen Investitionsbedarfs der Landeshauptstadt Kiel im Rahmen der Nachtragsgenehmigung keine nachteilige Rolle spielen.

 

Darüber hinaus werden die Verpflichtungsermächtigungen im vorliegenden Nachtrags­haushalt nur um 47.816.500 EUR auf 81.975.900 EUR reduziert (genehmigtes Volumen 80.000.000 EUR). Dies liegt vor allem an den „Überkipper-Effekten“ von Maßnahmen, die aufgrund der realistischen Investitionsüberplanung nicht mehr zu Auszahlungen in diesem Haushaltsjahr führen werden, bei denen aber noch in diesem Jahr entsprechende Verpflichtungen einzugehen bzw. Aufträge zu erteilen sind.

 

Parallel zur Investitionsüberplanung wird auch die bereits zur Halbjahresprognose für das Haushaltsjahr 2023 zu erkennende Ergebnisverbesserung entsprechend der Ertrags- und Aufwandssituation in dem vorliegenden Nachtrag abgebildet. Der vorgelegte Nachtrags­haushaltsplan 2023 schließt im Ergebnisplan bei Mehrerträgen von rd. 71 Mio. EUR und Mehraufwendungen von rd. 48 Mio. EUR insgesamt mit einem Fehlbetrag von 36,3 Mio. EUR ab; das sind rd. 23 Mio. EUR weniger als im Ursprungshaushalt 2023 mit 59,3 Mio. EUR eingeplant waren.

 

Im Vergleich zur Halbjahresprognose zum 30.06.2023, die bis zum Jahresende von einem Defizit von rd. 4,1 Mio. EUR ausgeht, ergeben sich im Nachtragshaushalts-Ergebnisplan insbesondere folgende Veränderungen:

 

  • Anpassungen bei der Abwasserbeseitigung: -2,2 Mio. EUR
  • Rückfluss des Jahresüberschusses 2022 des Eigenbetriebes Beteiligungen (EBK) an die LHS Kiel: +5,9 Mio. EUR
  • Konsolidierungshilfen dürfen im Haushalt nicht veranschlagt werden und werden lediglich in der Prognose berücksichtigt (-35,6 Mio. EUR)

 

Weitere Einzelheiten zu den Haushaltsveränderungen ergeben sich aus der Anlage 2 (Entwurf 1. Nachtragshaushaltsplan 2023 einschließlich Vorbericht).

 

Außerdem wird in der vorliegenden 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen aufgrund der Schaffung einer zusätzlichen Planstelle für eine*n Stadtrat*rätin für ein weiteres Dezernat von 4.991,78 auf 4.992,78 neu festgesetzt. Näheres hierzu ergibt sich aus der Anlage 3 (1. Nachtragsstellenplan einschließlich der Veränderungsliste 1. Nachtrag 2023).

 

 

 

C h r i s t i a n   Z i e r a u

Stadtrat

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...