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ALLRIS - Drucksache

Interfraktioneller Antrag - 0605/2023-01

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Beratungsfolge

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Antrag

Im „Positionspapier Kiel – klimaneutral 2035?!“ (siehe Drucksache 0745/2021) hat die Verwaltung mit externer Unterstützung die Maßnahmen herausgearbeitet, mit denen es gelingen kann, die Landeshauptstadt bis 2035 möglichst klimaneutral zu gestalten. Zu den sechs wesentlichen und in dem Positionspapier genannten Maßnahmen gehören die „Klimaneutralität im Neubau“ und die „schnelle Sanierung des öffentlichen und privaten Gebäudebestandes“. Um diese Maßnahme umzusetzen, wird die Verwaltung gebeten, folgende Schritte zu gehen:

1.     Die Landeshauptstadt Kiel setzt bei ihren eigenen Gebäuden auf Umbau vor Neubau. Bei der Entscheidung, ob sich der Erhalt von Bestehendem lohnt, ist auch der CO2-Fußabdruck der Materialien („graue Energie“) einzubeziehen.

2.     Künftig sollen alle Neubauten in Kiel klimaneutral betrieben werden, d. h. entweder mit klimaneutral erzeugter Wärme versorgt werden oder einen Passivhausstandard erfüllen. Die Verwaltung wird gebeten, dazu die Kieler Energiestandards zu möglichst verbindlichen ökologischen und sozialen Standards für zukunftsfähiges und klimaneutrales Bauen weiterzuentwickeln.

Diese Standards sollen auch den Ansatz des kreislaufwirtschaftsgerechten Gebäudedesigns und die Einführung eines Gebäude- und Materialausweises für Neubauten beinhalten. Es ist mit Blick auf die Errichtung der Gebäude und den damit verbundenen Bedarf an „grauer Energie“ auch zu prüfen, wie ein hoher Mindestanteil von klimafreundlichen Baumaterialien wie nachhaltig angebautem Holz, Recyclingbaustoffen, natürlichen Dämmstoffen oder anderen klimaneutralen Baustoffen vorgegeben werden kann.

Zur Umsetzung dieser Standards sollen alle rechtlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten genutzt werden. Die Standards werden wir konsequent in allen Bebauungsplanverfahren, Grundstücksüberlassungen, Erbpachtverträgen und anderen von der Stadt Kiel zu beeinflussenden Bauten anwenden.  Dabei sind die Anforderungen an die Förderfähigkeit im sozialen Wohnungsbau zu beachten.

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die sich so ergebenden energetischen Standards mit in das „Kieler Wohnbaulandmodell“ integriert werden können (siehe Drucksache 0484/2023). Die energetischen Standards sind von der Verwaltung spätestens zusammen mit den Ergebnissen des Kieler Wohnbaulandsmodells vorzulegen.

3.     Die Verwaltung wird aufgefordert, die Kommunale Wärme- und Kälteplanung (KWP, siehe Drucksache 0583/2022) auf eine Klimaneutralität bis 2035 auszurichten und überall dort Fernwärme vorzusehen, wo ihr Betrieb wirtschaftlich zumutbar und ökologisch sinnvoll ist.

4.     Die energetische Sanierung von Stadtquartieren ist mit Quartierskonzepten und Sanierungsmanagements, die von KfW und Investitionsbank Schleswig-Holstein zu derzeit 90-95 % gefördert werden, voranzutreiben. Die Verwaltung wird daher gebeten, zumindest in allen Quartieren, die nach den Ergebnissen der KWP nicht mit Fernwärme versorgt werden, solche Vorhaben anzustoßen. Ein Schwerpunkt soll in diesen Quartieren auf Beratungen zu und Unterstützungen von Gebäudesanierungen und klimaneutralen hausweisen Heizungen liegen sowie, wo sinnvoll, kleinen Quartiers- und Inselnetzen zur klimaneutralen Wärmeversorgung.

Die Verwaltung erarbeitet parallel zur Erstellung der KWP ein Programm, welche Quartiere in welchen Zeiträumen Quartierskonzepte und Sanierungsmanagements bearbeitet werden und legt dies zusammen mit der KWP vor. Das Programm soll so ausgerichtet sein, dass spätestens 2028 in allen Quartieren, in denen die KWP keine Fernwärme vorsieht, Quartierskonzepte begonnen haben. Dabei ist auch zu prüfen, inwiefern die Förderung der Sanierungsmanagements zur weitestgehend kostenneutralen Beschäftigung eigenen Personals zur Umsetzung der Sanierungsmanagements genutzt werden kann.

5.     Der partizipative Prozess, der die Erstellung der KWP begleiten wird, soll auch dafür genutzt werden, gemeinsam mit Unternehmen aus der Wohnungs- und Bauwirtschaft, Energieversorgern wie den Stadtwerken und Fördermittelgeber*innen wie der Investitionsbank Schleswig-Holstein Strategien zu entwickeln, um die Potenziale der Privatwirtschaft, aber auch privater Eigentümer*innen auf dem Weg zur Klimaneutralität zu aktivieren. Eine Konferenz spätestens im ersten Halbjahr 2024 ist dafür von der Stadt vorzubereiten.

6.     Anlässlich der Erstellung der KWP soll darüber hinaus ein Konzept entwickelt werden, wie u. a. die Wärmeleitplanung und weitere gesamtstädtische Planungen als Bestandteil der Digitalisierungsstrategie zusammengeführt werden können, um u. a. Planungsabläufe zu beschleunigen und aufeinander abzustimmen, Datengrundlagen zusammenzuführen und den Datenaustausch zu erleichtern. Relevante Planungsbereiche über die Wärmeleitplanung hinaus sind Stadtplanung / Stadtentwicklung, Mobilität / Verkehr sowie Grün- / Landschaftsplanung. Seitens der Verwaltung sind dafür geeignete Softwaretools vorzuschlagen. Den Fachausschüssen ist regelmäßig über den Fortschritt der Planungen und Maßnahmen zu berichten.

7.     Um mit gutem Beispiel voranzugehen, verstärkt die Landeshauptstadt ihre Anstrengungen bei der energetischen Sanierung eigener Liegenschaften, inklusive der Umstellung der Energieversorgung der Liegenschaften. Dabei sollte die Anwendung von Bauverfahren wie modulares Bauen und ressourcenschonende Bauprozesse geprüft werden. Neben dem Einsatz erneuerbarer Energien sollen auch die Grauwassernutzung, ein Regenwassermanagement sowie die Begrünung von Dächern und Fassaden mit einbezogen werden. Bei allen Maßnahmen sind der Einsatz von intelligenter Gebäudetechnik und einem Energiemanagement zu prüfen.

Dies gilt auch für Gebäude, für die die Stadt eine Bauunterhaltungs- und Modernisierungspflicht hat. Eine entsprechende Prioritätenliste ist den Fachausschüssen im Laufe des Jahres 2024 vorzulegen.

Die Stadt wird die anhand der eigenen Liegenschaften gezeigten Möglichkeiten offensiv kommunizieren.

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Sachverhalt/Begründung

Das „Positionspapier Kiel – klimaneutral 2035?!“ liefert u. a. Aufschluss darüber, was die derzeit technisch verfügbaren und wirtschaftlich sowie rechtlich umsetzbaren Maßnahmen sind. Da die Handlungsmöglichkeiten der Stadt beim Gebäudebestand Dritter (Haushalte und Gewerbe) begrenzt sind, ist es umso wichtiger, die dennoch verfügbaren Möglichkeiten - insbesondere der Aufklärung und Beratung Dritter - zu nutzen und im eigenen Bestand mit gutem Beispiel voranzugehen. Mit diesem Antrag werden die Maßnahmenpakete „Klimaneutralität im Neubau“ und „Schnelle Sanierung des öffentlichen und privaten Gebäudebestandes“ aufgenommen und mit konkreten Schritten und Zielen hinterlegt. Dabei sind die Maßnahmen ausgewählt worden, deren Umsetzbarkeit realistisch erscheint. Sollten die Ressourcen der Stadt für die Erstellung z. B. der Prioritätenliste für die Sanierung der eigenen Liegenschaften nicht ausreichen, sind externe Architektur- oder Ingenieurbüros hinzuzuziehen.

Kiel darf sich keinesfalls davon entmutigen lassen, dass Bereiche wie der Ausbau Erneuerbarer Energien überwiegend außerhalb der eigenen Einflusssphäre liegen. Eine Konzentration auf das Mach- und Umsetzbare ist unverzichtbar. Wer erst 2045 oder 2050 klimaneutral werden will, kalkuliert bereits heute ein, das 1,5-Grad-Ziel zu verfehlen. Wichtig ist, dass finanzielle Anreize gesetzt, Beratungen durchgeführt, finanzielle und personelle Ressourcen bereitgestellt werden. In dem Zusammenhang ist auch aufzuzeigen, was bei der energetischen Stadtsanierung bereits geleistet wurde.

Die außerordentlich hohen Kosten bis 2035 (ca. 240 Millionen Euro pro Jahr für alle Kieler Akteur*innen) sollten im dreifachen Sinne ein Ansporn bleiben: Diese Investitionen lösen einerseits erhebliche Wertschöpfung gerade bei regionalen Unternehmen aus. Maßnahmen zur Energieeinsparung senken die laufenden Kosten und beugen späteren Kostenexplosionen durch steigende Energiepreise vor. Dies wird gerade angesichts der aktuellen Entwicklungen der Versorgungssicherheit und der Energiekosten durch den Krieg gegen die Ukraine deutlich. Ebenso wie erneuerbare Energien „Freiheitsenergien“ sind, erreicht die Einsparung von Energie das gleiche Ziel. Letztlich würden zukünftige Folgekosten durch eine ungebremst fortschreitende Klimakrise erheblich höher ausfallen. Bei der Auflage des Programms sollten auch Aspekte des nachhaltigen und ökologischen Bauens beachtet und klimapositive Maßnahmen mit einbezogen werden. Diese führen zu einer Senkung an Kohlenstoffdioxidemissionen und lassen so das Ziel „Klimaneutralität" realistischer erscheinen.

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