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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0915/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

Die Ratsversammlung wählt befristet bis zur Ausfertigung einer neuen Satzung (es ist geplant, den Antrag im November 2023 in den Kulturausschuss und darauf folgend in die Ratsversammlung einzubringen) folgendes Mitglied in den Kunstbeirat:

Landschaftsarchitekt*in oder Architekt*in auf Vorschlag Dez II:
Laura Vogel, Architektin, DOCK Architekten Kiel

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Sachverhalt/Begründung

Gemäß der durch die Ratsversammlung am 16.05.2019 (Drs. 0351/2019) beschlossenen aktuell geltenden Richtlinie über die Aufgaben und Zusammensetzung des Kunstbeirats der Landeshauptstadt Kiel steht die Neuwahl des Beirats an. Die Zusammensetzung des Beirats ist in § 5 und § 6 der Richtlinie geregelt. Sie sieht vor, jeweils ein*e Vertreter*in der in der Ratsversammlung vertretenen Fraktionen sowie jeweils ein Mitglied auf Vorschlag des BBK SH, Dez. II und Dez. V zu wählen. Die Vorlage zur Nachbesetzung ist erforderlich, weil der Besetzungsvorschlag des Dez. II zur Ratsversammlung am 13.07.2023 noch nicht vorlag. Mit dieser Wahl ist das Gremium vollständig.

In Folge des Beschlusses zur „Neuausrichtung des Verfahrens Kunst im öffentlichen Raum“
(Drs. 0135/2023) wird zurzeit durch die Geschäftsführung des Kunstbeirates ein Entwurf für die neue Satzung des Kunstbeirates erarbeitet. Diese Satzung soll die aktuelle Richtlinie ersetzen und „… die Funktion erfüllen, Aufgabe, Arbeitsweise und Geltungsbereich des Kunstbeirates sowie seine Zusammensetzung festzulegen und das Gremium somit grundlegend zu stärken.“ Die zu erarbeitende Satzung kann frühestens nach Beschluss durch die Ratsversammlung im November 2023 veröffentlicht werden. Basierend auf dieser Satzung muss der Kunstbeirat infolge neu berufen werden.

Die befristete Wahl der Mitglieder gewährleistet, dass die LH Kiel 2023 weiterhin einen funktionsfähigen Kunstbeirat hat und ist notwendig, da sich möglicherweise die Zusammensetzung des Beirates verändern wird.

 

Renate Treutel
Bürgermeisterin

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