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Antrag der Verwaltung - 0925/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuwahl des Vorstandes der Stiftung „Jugend in Kiel“
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Sep 21, 2023
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Antrag
Den Vorschlägen zur Neuwahl des Vorstandes der Stiftung „Jugend in Kiel“ wird zugestimmt.
1. |
Renate Treutel Bürgermeisterin, und Dezernentin für Bildung, Jugend, Kultur und Kreative Stadt Auf Vorschlag der Landeshauptstadt Kiel |
2. |
Marion Muerköster Amtsleiterin des Jugendamtes Auf Vorschlag der Landeshauptstadt Kiel |
3. |
Helga Rausch Gleichstellungsbeauftragte der Landeshauptstadt Kiel Auf Vorschlag der Landeshauptstadt Kiel |
4. |
Joanne Gießen Auf Vorschlag des Kinder- und Jugendbeirats der Landeshauptstadt Kiel |
5. |
Christian Osbar Auf Vorschlag der Ratsfraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN |
6. |
Stephanie Burmeister Auf Vorschlag der Ratsfraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN |
7. |
Jan Wohlfahrt Auf Vorschlag der CDU-Ratsfraktion |
8. |
Raman Muhamad Auf Vorschlag der SPD-Ratsfraktion |
9. |
Nahmen Roeloffs Auf Vorschlag der Kreisarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände |
10. |
Nathalie Kegel Auf Vorschlag des Kieler Jugendrings |
Sachverhalt/Begründung
Die Stiftung „Jugend in Kiel“ wurde per Stiftungsgeschäft vom 09.07.1974 gegründet.
Die Stifter waren:
- die Landeshauptstadt Kiel
- die Landesverkehrswacht Schleswig-Holstein
- die Schleswig-Holsteinische Gesellschaft für Einrichtungen der Jugendpflege
- der damalige 1. Vorsitzende des Kieler Jugendrings
- der damalige 1. Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände
6.-8. die seinerzeit in der Ratsversammlung vertretenen Parteien
Aufgabe der Stiftung „Jugend in Kiel“ ist es, zur Förderung und Gestaltung des Lebens junger Menschen in der Landeshauptstadt Kiel beizutragen. Gegenstand der Bemühungen soll vor allem sein, Einrichtungen und Maßnahmen der Jugendhilfe zu schaffen, durchzuführen oder zu fördern, die den tatsächlichen vielfältigen Bedürfnissen der Kinder und junger Menschen entsprechen.
Seit Bestehen der Stiftung konnten viele unterschiedliche Projekte und Gruppen finanzielle Unterstützung durch die Stiftung erfahren und dadurch für viele Kieler Kinder und Jugendliche interessante Aktivitäten außerhalb institutioneller Förderung anbieten.
Die Stiftung erzielt ihre Einnahmen durch die Verzinsung des Stiftungskapitals und durch Spenden.
Nach der Kommunalwahl ist gemäß § 5 der Stiftungssatzung ein neuer Vorstand zu wählen, der aus 10 Personen bestehen soll. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Aus der anliegenden Stiftungssatzung ergeben sich unmittelbar keine besonderen Voraussetzungen für die Mitgliedschaft im Stiftungsvorstand.
Es besteht ausdrücklich kein Rechtsanspruch auf die Besetzung des Vorstandes durch einen Stifter, entschieden wird über die Besetzung des Vorstandes laut Stiftungssatzung durch die Ratsversammlung.
In der Vergangenheit hat es sich bewährt, den Stiftungsvorstand mit Mitgliedern aus Verwaltung und Selbstverwaltung sowie den Verbänden zu besetzten.
Das Jugendamt hat nach dem Höchstzahlenverfahren „Sainte-Laguë“ die im Rat vertretenen Parteien gebeten, Wahlvorschläge mitzuteilen. Die Kreisarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände und des Kieler Jugendrings wurden ebenfalls gebeten, Vertreterinnen und Vertreter vorzuschlagen, so dass die Verwaltung die Vorschläge zur Neuwahl aufstellen konnte.
Renate Treutel
Bürgermeisterin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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150,3 kB
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