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ALLRIS - Drucksache

Interfraktioneller Antrag - 0943/2023-01

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Beratungsfolge

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Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, in Absprache mit der Wagengruppe Schlagloch, dieser zum Winterbeginn 2023 auf dem M f G 5 Gelände einen Stellplatz zur temporären und experimentellen Zwischennutzung zuzuweisen. Die Nutzung des Geländes soll bis zum Baubeginn sichergestellt werden.

Das Gelände soll mindestens 1,4 ha betragen und es wird sichergestellt, dass die Wasserver- und entsorgung, die Abfallentsorgung und Stromversorgung vorhanden sind. Die laufenden und evtl. anfallende Erschließungskosten trägt die Wagengruppe. Mit der Zuweisung des temporären Stellplatzes wird ein Mietzins vereinbart und es werden Meldeadressen vergeben. Der Wagengruppe wird auf der ihr zugewiesenen Fläche Hausrecht eingeräumt und sie regeln die Nutzung, Ausgestaltung und Abläufe eigenständig.

Die Zeit der Zwischennutzung wird für eine gemeinsame Suche nach einem dauerhaften Stellplatz genutzt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Kiel ist eine weltoffene Stadt und steht alternativen und experimentellen Wohnformen offen gegenüber. Die Wagengruppe Schlagloch steht zur Zeit auf einer rechtlich ungeklärten Fläche im Meimersdorfer Moor und möchte ihre Wohnform legalisieren. Dazu gehören Meldeadressen ebenso wie eine gesicherte Entsorgung von Müll und Abwasser, sowie Zufuhr von Frischwasser und Strom. Die experimentelle Nutzung verlangt kein eigenes Baurecht, so dass eine Zuweisung unkompliziert erfolgen kann. Die Wagengruppe hat ein großes Interesse daran, sich in dem Stadtteil kulturell einzubringen und denkt dabei u.a. an Veranstaltungen mit den in der Nähe untergebrachten Geflüchteten. Diese sollen niedrigschwellig und kostenlos erfolgen.

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