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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1053/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

  1. Der mit dem 1. Preis prämierte Wettbewerbsentwurf wird Grundlage für die weiteren, konkretisierenden Planungen zur Neugestaltung der Kiellinie.
  2. Die Verfasser des mit dem 1. Preis prämierten Wettbewerbsentwurfs werden gemäß Auftragsversprechen aus dem Wettbewerb und Ergebnis des Verhandlungsverfahrens mit folgenden Planungen beauftragt:
    1. Freiraumplanerisch-städtebaulicher Rahmenplan einschließlich Gestaltungsleitfaden und Beleuchtungskonzept für das gesamte Wettbewerbsgebiet
    2. Freianlagenplanung für den ersten und zweiten Bauabschnitt (bis einschließlich Genehmigungsplanung und - nach erfolgtem Baubeschluss - die Ausführungsplanung).
  3. Die Ergebnisse der Planungsleistungen für Punkt 2 werden den Gremien der Selbstverwaltung als Grundlage für die weiteren Planungen zur Umgestaltung der Kiellinie bzw. zum Baubeschluss zur Beschlussfassung vorgelegt.
  4. Der erste Bauabschnitt umfasst den Abschnitt ‚Berthold-Beitz-Ufer‘ einschließlich der Einmündungssituation der Lindenallee in die Kiellinie (s. Anlage 2)
  5. Der zweite Bauabschnitt umfasst den Abschnitt ‚Landeshausufer‘ zwischen Reventlou-Anleger und Wasserschutzpolizei (s. Anlage 3)
  6. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, die Öffentlichkeit, die anliegenden Gewerbetreibenden, Anlieger*innen, Eigentümer*innen und Ortsbeiräte und Beiräte zur weiteren Planung angemessen zu beteiligen und hierfür ein geeignetes Fachbüro zu beauftragen.
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Sachverhalt/Begründung

I. BESCHLUSSLAGE

 

Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 17.05.2018 (Drs. Nr. 0363/2018) wurde die Verwaltung beauftragt, einen Planungswettbewerb zur Neugestaltung der Kiellinie auszuloben, den hierfür notwendigen Auslobungstext zu erarbeiten und diesen der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Ebenfalls wurde die Verwaltung beauftragt, ein Verfahrensmanagement für die Durchführung und Moderation des Planungswettbewerbs zu beauftragen

 

Am 18.02.2021 (Drs. 0077/2021) hat die Ratsversammlung wesentliche inhaltliche Grundsatzbeschlüsse für eine zukünftige Neugestaltung der Kiellinie getroffen, die in den Auslobungstext für den Planungswettbewerb eingeflossen sind

 

Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 17.03.2022 (Drs. 0177/2022) wurde der Auslobungstext mit der Festlegung auf drei Realisierungsabschnitte sowie drei Ideenteile inhaltlich freigegeben und die Verwaltung mit der Durchführung des Planungswettbewerbs sowie der anschließenden Durchführung eines Verhandlungsverfahrens zur Beauftragung eines Preisträgers mit den weiteren Planungen beauftragt.

 

II. WETTBEWERBSERGEBNIS

 

Das Verfahren wurde nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) als nicht offener, einphasiger freiraumplanerischer und städtebaulicher Realisierungswettbewerb mit Ideenteilen für bis zu 15 Arbeitsgemeinschaften aus Landschaftsarchitekt*innen, Stadtplaner*innen und Architekt*innen ausgelobt.

Aufgabe war es, ein freiraumplanerisches und städtebauliches Konzept für die Neugestaltung der gesamten Kiellinie als attraktive Uferpromenade zu entwickeln. Dabei sollte eine umfassende gestalterische und funktionale Aufwertung unter Berücksichtigung unterschiedlichster Nutzungen und Nutzungsansprüche verfolgt werden.

Von den 14 Arbeitsgemeinschaften, die am Wettbewerb teilgenommen und einen Beitrag eingereicht haben, wurde der Entwurf von STUDIO RW | Landschaftsarchitektur und Stadtplanung in Zusammenarbeit mit Studio Wessendorf und Plancontrol Sadtler GmbH (alle Berlin) einstimmig als 1. Preisträger ausgezeichnet.

Der Siegerentwurf

Der Siegerentwurf zeichnet sich durch ein prägnantes übergeordnetes Leitbild aus, das die Kiellinie als Reallabor für Klimaschutz und als Modellprojekt für eine klimagerechte Stadtgestaltung versteht. Im Mittelpunkt steht dabei das Motto „refuse, reduce, reuse, recycle“.

Gestalterisches Leitelement des Entwurfs ist ein grünblaues Band aus Recyclingbeton, das die Promenade über sämtliche Realisierungsabschnitte und Ideenteile in zwei Mobilitätsbänder gliedert: Direkt am Wasser verläuft die Fußgänger*innenpromenade, im hinteren Bereich wird der schnellere Promenadenverkehr geführt. Die Bewegungsflächen sollen durch farbigen Asphalt gestalterisch aufgewertet werden. In den Bereichen, in denen Grünachsen in die Kiellinie münden oder Wege die Promenade zum Wasser hin kreuzen, weitet sich das grünblaue Band zu kleinen platzartigen Situationen auf und unterbricht so ebenfalls die Linearität der Bewegungsräume.

Die Realisierungsabschnitte

Die vorhandenen Grünflächen entlang der Kiellinie werden in unterschiedlicher Weise in die Gestaltung einbezogen. Während die Schwanenwiese nördlich des GEOMAR-Komplexes mit ihrem Baumbestand in ihrem heutigen Zustand erhalten bleibt, wird die Reventlouwiese umfassend umgestaltet. Hier soll ein topographisch modellierter Dünenpark entstehen. An der Stelle des heutigen Parkplatzes entstehen der neue Mobilitätsknoten Reventlou und neue Sportangebote. Im Norden wächst der Park fast bis an das Finanzministerium heran und schafft so neue, attraktiv gestaltete Aufenthaltsbereiche. Vereinzelte Neupflanzungen von Bäumen sollen bewusst und gezielt Schatten spenden und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels beitragen. Südlich des Sporthafens Reventlou besteht unmittelbar angrenzend an das Wettbewerbsgebiet die Idee eines Hafenbades an der Wasserkante, wodurch das Angebot zum Baden in der Förde verbessert werden soll.

Zwischen der Reventloubrücke und der Wasserschutzpolizei ist eine Verbreiterung der Promenade in Richtung Kieler Förde vorgesehen. In Höhe des Landeshauses wird die neue Promenade im Entwurf durch eine zum Wasser hin abfallende Terrasse mit Holzdecks ergänzt.

Am Berthold-Beitz-Ufer verlaufen hinter der Promenade zunächst der neue Premiumradweg und anschließend die Straße. Wasserseitig wird die neue Promenade von einem Wechselspiel aus Liegewiesen und unterschiedlich gestalteten Aktivinseln begleitet, die weitere Spiel- und Sportmöglichkeiten bieten. Im Bereich der Bellevuebrücke wird der Premiumradweg landwärts verschwenkt und schafft so Platz für eine neue, baumbestandene Grünfläche an der Uferkante. Der gesamte Promenadenabschnitt wird durch ergänzende Baumpflanzungen zusätzlich begrünt. An der Bellevuebrücke wird als Ideenbaustein ein weiteres Hafenbad vorgeschlagen, an dem parallel zum Badebetrieb auch das An- und Ablegen der Förderfähren konfliktfrei ermöglicht werden soll.

Für die Kiellinie Nord wurden zwei Gestaltungsvarianten entwickelt (Variante A ohne Kfz-Verkehr, Variante B mit Kfz-Verkehr). In Variante A wird die Idee der funktionalen Gliederung der Promenade in ein langsames und ein schnelles Band durch die blaugrüne Linie konsequent fortgeführt. Wasserseitig verläuft die Fußgänger*innenpromenade, landseitig der neue Premiumradweg. Wie am Berthold-Beitz-Ufer entstehen zwischen diesen beiden Mobilitätsbändern punktuell Aktivinseln, die sich mit ruhigeren Aufenthaltsbereichen abwechseln. Neue Baumpflanzungen geben der Kiellinie Nord den Charakter einer Fahrradallee am Wasser. Dort, wo das Wegesystem des Düsternbrooker Fördehangs in die Kiellinie mündet, entstehen kleine, unterschiedlich programmierte Platzsituationen, die die Linearität der Mobilitätsbänder kurzzeitig unterbrechen. Nördlich der Seglervereinigung Kiel entsteht der Naturspielplatz „Fördelandschaft“.

In Variante B wird anstelle eines Premiumradweges die Einrichtung einer Fahrradstraße vorgeschlagen, die in beiden Fahrtrichtungen für den Kfz-Verkehr freigegeben wird. Dies erfordert einen etwas breiteren Straßenquerschnitt. Grundsätzlich ähnelt die räumliche Gliederung und Gestaltung stark der Variante A.

Eine Entscheidung über die künftige Variante der Verkehrsführung und Gestaltung soll in einem gesonderten Verfahren unter Beteiligung von der Öffentlichkeit vorbereitet und abschließend durch die Ratsversammlung getroffen werden (siehe Drs. 0134/2023).

Die Ideenteile

Auch in den Ideenbereichen „Eingang Süd“ und „Mitte“ wird die Unterteilung der Promenade in ein langsames und ein schnelles Bewegungsband durch das blaugrüne Gliederungselement einschließlich neuer Baumsetzungen behutsam aber konsequent aufgegriffen und weitergeführt. Die südliche Entreesituation wird durch die Hinzunahme von Flächen des heutigen Parkplatzes der Seehafen Kiel GmbH erweitert, um einen intuitiveren Zugang einschließlich eines kleinen Cafés zu schaffen, während der Parkplatz am Bernhard-Harms-Weg (Ideenteil „Mitte“) in seiner Funktionalität als Parkplatz und Veranstaltungsfläche weitestgehend unberührt bleibt.

 

III. BESCHLUSSFOLGE 

Mit diesem Antrag der Verwaltung werden die Planungsleistungen gemäß Auftragsversprechen der Wettbewerbsauslobung beauftragt: ein freiraumplanerisch-städtebaulicher Rahmenplan einschließlich Gestaltungsleitfaden und Beleuchtungskonzept für das gesamte Wettbewerbsgebiet, sowie die Objektplanung der Freianlagen für einen 1. und 2. Bauabschnitt in den Leistungsphasen 2 (anteilig) bis einschließlich Leistungsphase 5 nach § 39 HOAI. Mit Abschluss der Leistungsphase 3 nach § 39 HOAI (Entwurf) wird die Planung der Ratsversammlung zum Beschluss der baulichen Umsetzung vorgelegt. Die Erbringung der Leistungsphasen 4 und 5 steht unter dem Vorbehalt dieses Ratsbeschlusses. Ebenfalls wird der freiraumplanerisch-städtebauliche Rahmenplan mit Gestaltungsleitfaden und Beleuchtungskonzept der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

IV. INFORMATION UND BETEILIGUNG

 

Der Information und Beteiligung der Öffentlichkeit, der Anlieger*innen, Eigentümer*innen und der Kieler Ortsbeiräte und Beiräte kommt eine besondere Bedeutung zu, da eine Umgestaltung nur dann erfolgreich durchgeführt werden kann, wenn sie von möglichst vielen mitgetragen und unterstützt wird.

 

Zu jedem Bauabschnitt sowie zum Rahmenplan mit Gestaltungsleitfaden und Beleuchtungskonzept werden die Öffentlichkeit (inkl. Kinder und Jugendliche), die Anlieger*innen und Eigentümer*innen informiert und beteiligt. Ziel ist es, gemeinsam mit dem 1. Preisträger die Inhalte des Siegerentwurfs zu erläutern, Fragen zu beantworten und zu ausgewählten Fragestellungen gezielt Anregungen und Wünsche für die weitere Planung des Bauabschnitts aufzunehmen.

 

Darüber hinaus soll ein gesondertes Beteiligungsformat zur Variantenentscheidung über die zukünftige Verkehrsführung im Abschnitt Kiellinie Nord stattfinden (vgl. Drs. 0134/2023).

 

V. BAUABSCHNITTE

 

Als Realisierungsabschnitte waren im Wettbewerb vorgegeben:

 

- Abschnitt „Reventlouwiese und Landeshausufer“

- Abschnitt „Berthold-Beitz-Ufer“

- Abschnitt „Kiellinie Nord“

 

Geplant war, auf Grund der bereits vorlaufend erfolgten Spundwandsanierung zunächst die Freianlagenplanung für den Abschnitt „Berthold-Beitz-Ufer“ zu beauftragen. Aufgrund der nachfolgend erläuterten Dringlichkeit der Spundwandsanierung im Bereich Landeshaus wird vorgeschlagen, den Teilabschnitt „Landeshausufer“ aus dem Abschnitt „Reventlouwiese und Landeshausufer“ herauszulösen und als 2. Bauabschnitt zu bearbeiten.

 

1. Bauabschnitt ‚Berthold-Beitz-Ufer

Der Promenadenabschnitt zwischen dem Sportboothafen Düsternbrook und der Bellevuebrücke war seit 2015 aufgrund von Schäden im Bereich der Spundwand gesperrt. In den vergangenen Jahren konnte die Ufereinfassung erneuert werden. Die Sanierung konnte parallel zur Einbringung dieser Vorlage abgeschlossen werden. Damit ist Phase 1 der vorgezogenen Ordnungsmaßnahme zur Erneuerung der Promenade am Berthold-Beitz-Ufer abgeschlossen. Phase 2 umfasst darauf aufbauend die Neugestaltung der Freianlagen, die gemäß dem Entwurf des 1. Preisträgers erfolgen soll. Bis die Planungen zur dauerhaften Neugestaltung umgesetzt werden können, wird die Promenade wieder für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht und für eine bessere Aufenthaltsqualität durch eine temporäre Aufstellung von Stadtmobiliar ergänzt.

 

2. Bauabschnitt ‚Landeshausufer‘

Die Neugestaltung des Uferabschnitts am Landeshaus, der sich über eine Länge von ca. 280 m zwischen der Reventloubrücke und der Wasserschutzpolizei erstreckt, soll zeitgleich mit dem ersten Bauabschnitt als zweiter Bauabschnitt vorbereitet werden. Bei der neuesten Bauwerkprüfung der vorhandenen Spundwand aus dem vierten Quartal 2022 wurde eine deutliche Verschlechterung des Zustands dieser Spundwand festgestellt. Angesichts der verfahrensbedingt langen Vorlaufzeiten (z.B. aufgrund der erforderlichen marineökologischen Voruntersuchungen, Objektplanung des Ingenieurbauwerks) bis zur Realisierung des Ersatzneubaus, besteht ein dringender Handlungsbedarf. Aktuell auftretende und punktuelle Mängel werden vorrangig durch fallweise Instandhaltungsmaßnahmen behoben, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Es ist davon auszugehen, dass die Neugestaltung der Freianlagen in diesem Abschnitt nachlaufend zur Neugestaltung der Promenade im 1. Bauabschnitt ‚Berthold-Beitz-Ufer‘ erfolgen wird.

 

Der Abfolge der weiteren Bauabschnitte wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

 

 

VI. BETEILIGUNGS- UND PLANUNGSKOSTEN

 

Verhandlungsverfahren

Mit der Wettbewerbsauslobung wurde beschlossen, dass die Landeshauptstadt Kiel beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts die notwendigen weiteren Planleistungen (s.u.) an den*die 1. Preisträger*in zu übertragen,

 

1. sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht (vgl. § 63 VgV) und soweit die

Arbeitsgemeinschaft, die mit dem 1. Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung

der zu übertragenden Leistungen gewährleistet und

2. soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert werden soll

[Voraussetzung u.a. Beschluss der Kieler Ratsversammlung, Mittelbereitstellung im Rahmen

der Städtebauförderung durch das zuständige Ministerium (MIKWS Land S-H)].

 

Dazu wurden – vorbehaltlich der Zustimmung der Ratsversammlung zur Umsetzung des 1. Preises (vgl. Antragspunkt 1) - mehrere Bietergespräche mit dem 1. Preisträger gemäß § 14 Abs. 4 (8) VgV durchgeführt, um vor der Beschlussfassung sicherzustellen, dass der Bieter die o.g. Anforderungen erfüllt und das Honorarangebot für die Planungsleistungen (vgl. Antragspunkt 2) angemessen ist. Das Bietergespräch wurde mit positivem Ergebnis abgeschlossen.

 

Die Kosten für den freiraumplanerisch-städtebaulichen Rahmenplan einschließlich Gestaltungsleitfaden und Beleuchtungskonzept für das gesamte Wettbewerbsgebiet werden als Festpreise beauftragt. Die Planungskosten für den ersten und zweiten Bauabschnitt werden mit fortschreitender Planungstiefe stufenweise und nach anrechenbaren Kosten berechnet. Mit Abschluss der Vorentwurfsplanung wird eine Kostenschätzung und mit der Entwurfsplanung eine Kostenberechnung nach DIN 276 erstellt.

 

Insgesamt belaufen sich die Kosten gemäß Ergebnis des Verhandlungsverfahrens einschließlich optional angebotener Leistungen auf rd. 960.000,- € (brutto).

Die erforderlichen Mittel stehen auf dem Sonderkonto Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang zur Verfügung.

 

Öffentlichkeitsbeteiligung

Neben den o.g. Planungsleistungen sollen die folgende beiden Bausteine zur Öffentlichkeitsbeteiligung separat beauftragt werden.

Baustein 1: Öffentlichkeitsbeteiligung zu Rahmenplan sowie den Bauabschnitten 1 und 2

Ziele der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Rahmenplan sowie für den ersten und zweiten Bauabschnitt sind: Erläuterung des Siegerentwurfs (erster Preis), Beantwortung von Fragen, Sammlung von Anregungen und Wünschen für die weitere konkrete Planung der Bauabschnitte im Rahmen einer Vor-Ort-Beteiligung.

 

 

Baustein 2: Öffentlichkeitsbeteiligung zum Variantenentscheid Kiellinie Nord

Wie in Drs. 0077/2021 beschlossen und in Drs. 0177/2022 präzisiert, war es Teil der Entwurfsaufgabe, für den Abschnitt ‚Kiellinie Nord‘ zwei Gestaltungsvarianten zu entwickeln: Eine unter Herausnahme (Variante A) sowie eine unter Beibehaltung von Kraftfahrzeugverkehr (Variante B).

Am 30. November und 1. Dezember 2022 wurde im Rahmen der Preisgerichtssitzung keine Entscheidung, welche der beiden Gestaltungsvarianten des Siegerbeitrags für den Abschnitt ‚Kiellinie Nord‘ baulich umgesetzt werden soll, durch die Wettbewerbsjury getroffen. Somit bleiben dessen beide Varianten für diesen Abschnitt zunächst gleichberechtigt nebeneinanderstehen.

Mit Drs. 0134/2023 hat die Verwaltung den Auftrag erhalten, das nachfolgend dargestellte vierstufigen Verfahrens zum Variantenentscheid durchzuführen:

Stufe I – Zusammenstellung von Abwägungsmaterial und Bewertungsgrundlagen durch die Verwaltung

Stufe II – Öffentlichkeitsbeteiligung mit Expertendiskussion

Stufe III – Offenlage des Entwurfs zur Stellungnahme durch Öffentlichkeit und Fachverbände

Stufe IV – Variantenentscheidung durch die Ratsversammlung

Weiteres Vorgehen:

Die Öffentlichkeitsbeteiligung (Baustein 1 und 2) wird nach Beschluss dieses Antrags ausgeschrieben. Daher können zurzeit noch keine genauen Kosten genannt werden. Es wird jedoch von Kosten in Höhe von ca. 150.000,- € (brutto) ausgegangen.

Die erforderlichen Mittel stehen auf dem Sonderkonto Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang zur Verfügung.

 

 

Weitere Planungskosten für Spundwanderneuerung am Landeshausufer

Im Zuge der Freianlagenplanung für den 2. Bauabschnitt ‚Landeshausufer‘ soll der Verlauf der neuen Spundwand festgelegt werden, die analog zum Vorgehen im Abschnitt ‚Berthold-Beitz-Ufer‘ vor die bestehende Ufereinfassung gesetzt wird („Vorschuhung“). Die Festlegung der künftigen Spundwandachse ist Voraussetzung dafür, dass die Landeshauptstadt Kiel die erforderlichen Ingenieurbauleistungen zur Planung dieser neuen Spundwand ausschreiben kann. Einschließlich vorlaufender Gutachten und Untersuchungen ist von Kosten in Höhe von rd. 1.000.000 € auszugehen. Für die Vergaben der erforderlichen Leistungen werden, sofern die Wertgrenzen überschritten werden, den Gremien entsprechende Anträge zur Beschlussfassung vorgelegt. Die erforderlichen Mittel stehen auf dem Sonderkonto Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang zur Verfügung.

 

VIII. FINANZIERUNG UND FINANZIELLER ÜBERBLICK

Die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang“ ist aufgenommen in das Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung „Lebendige Zentren“. Die Landeshauptstadt Kiel konnte bereits erfolgreich Fördermittel akquirieren. Es liegen Förderbescheide in Höhe von rund 28 Mio. € (einschließlich der städtischen Eigenmittel) für die Programmjahre 2017, 2018, 2019 und 2020 vor. Die städtischen Eigenmittel betragen je nach Programmjahr zwischen 10% - 33% und belaufen sich auf insgesamt rund 4,6 Mio. €.

 

Die Landeshauptstadt Kiel bedankt sich ausdrücklich beim Fördermittelgeber, dem Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport für diese Unterstützung.

 

Die bislang insgesamt zugesicherten Förderungsmittel in Höhe von rund 28 Mio. € werden u.a. für die Neugestaltung der Kiellinie – insbesondere die Erneuerung der Promenade am Berthold-Beitz-Ufer - eingesetzt. Es ist beabsichtigt zur Finanzierung der weiteren Einzelmaßnahmen in den kommenden Jahren weitere Folgeanträge auf Förderung zu stellen, um die Finanzierung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme sicherzustellen.

 

IX. AUSBLICK

Die Verwaltung geht zum Zeitpunkt der Einbringung dieses Antrags davon aus, dass die Entwurfsplanung für die Freianlagengestaltung der ersten beiden Bauabschnitte im Jahr 2026 fertiggestellt sein wird. Diese Planung bildet – vorbehaltlich eines Ratsbeschlusses zur Umsetzung - die Grundlage für die anschließende Genehmigungsplanung, die förderrechtliche und baufachliche Prüfung durch das Land Schleswig-Holstein sowie die nachfolgende Ausführungsplanung. Gleichzeitig zur Freianlagenplanung sollen die Vorbereitungen für die Spundwanderneuerung im 2. Bauabschnitt ‚Landeshausufer‘ zwischen Fähranleger Reventlou und Wasserschutzpolizei geschaffen werden sowie anschließend Neubau einer Spundwand in diesem Abschnitt erfolgen. Erst nach Fertigstellung der neuen Spundwand kann hier die Neugestaltung der Freianlagen erfolgen.

 

 

Hinweis: Üblicherweise wird eine Beauftragung im nicht öffentlichen Sitzungsteil behandelt. Mit der Beratung in öffentlicher Sitzung soll der Bedeutung der Inhalte dieses Antrags der Verwaltung Rechnung getragen werden. Der Auftragnehmer hat ausdrücklich der öffentlichen Behandlung zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

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Anlagen

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