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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 1054/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt

In der Ratsversammlung vom 11.05.2023 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für eine Neuplanung des Blindenleitsystems am Bahnhofsvorplatz zu erstellen, so dass es den aktuellen technischen Normen entspricht (Drs. 0449/2023).

 

Das Konzept sollte die Beseitigung von Lücken im Leitsystem, die Ergänzung der vorhandenen Strukturen, die Erfassung aller Ausgänge und den Anschluss an die Bushaltestellen sowie die Vereinbarkeit mit Sondernutzungen des Platzes umfassen.

 

Der öffentliche Raum, insbesondere der Verkehrsraum, unterliegt ständigen Veränderungen und Anpassungen. Nutzungsänderungen der Verkehrsteilnehmer*innen, Anpassungen von städtischen Zielen und Vorgaben oder Änderungen von Regelwerken (z.B. DIN-Normen) und Standards machen dies erforderlich. Ein einheitliches Erscheinungsbild des öffentlichen Verkehrsraumes auf dem kompletten Stadtgebiet unter dem Motto „jetzt ist alles fertig und richtig“ wird es nie geben können.

 

Das bestehende taktile System im Bahnhofsumfeld entspricht in großen Teilen nicht mehr den aktuellen technischen Normen. Die Ausnahme bildet der Bereich des ZOB, der bis auf wenige Details den technischen Normen entspricht. So ist der Bahnhofsvorplatz und seitliche Bereich des Bahnhofes im Einklang mit der Platzgestaltung mit schwarzen Rippenplatten versehen. Diese sind grundsätzlich nicht ausreichend kontrastreich für die Orientierung von seheingeschränkten Menschen. Überdies wurden lediglich Rippenplatten verbaut: Es sind weder Aufmerksamkeitsfelder für Richtungswechsel noch normgerechte Warnfelder an Treppenanlagen vorhanden. Zwar sind an Treppenanlagen Rippenplatten vorhanden, diese führen aber sogar zu einer Gefährdung von seheingeschränkten Menschen, da sie eine Querung suggerieren und nicht auf das Hindernis hinweisen – so die heutige Auffassung. Ebenso existieren an den Querungsstellen (Knotenpunkte Ringstraße und Raiffeisenstraße) keine differenzierten Borde. Es sind lediglich Richtungsfelder verbaut, die bei Nullabsenkungen nicht normgerecht sind. Die Richtungsfelder bestehen teilweise aus alten nicht erfassbaren weißen Rippenplatten und wenig kontrastreichen aber taktil erfassbaren schwarzen Rippenplatten. An den Haltepunkten der Bushaltestelle Kiel-Hbf sind ferner hauptsächlich alte weiße Rippenplatten verbaut, die nicht hinreichend als solche mit dem Blindenlangstock erkennbar sind. Dementsprechend besteht im Bahnhofsumfeld grundsätzlicher Handlungsbedarf. Dieser Handlungsbedarf ist nicht mit einer Ergänzung oder Beseitigung von Lücken abgedeckt. Für einen möglichst barrierefreien Hauptbahnhof samt Bahnhofsumfeld - als intermodaler Knoten für alle - wären erhebliche Maßnahmen zu treffen.

 

Mit dem barrierefreien Neubau des ZOB ist ein erster Schritt bereits getan. Als nächste Maßnahme steht die barrierefreie Umgestaltung aller Haltepunkte der Bushaltestelle Kiel-Hbf an. Dies beinhaltet den Bereich vom Knotenpunkt Sophienblatt/Ringstraße bis zum Knotenpunkt Sophienblatt/Raiffeisenstraße. Der Knotenpunkt Ringstraße wird vollständig barrierefrei, während im Knotenpunkt Raiffeisenstraße zunächst lediglich die Querung über das Sophienblatt barrierefrei ausgebaut wird. Mit dieser Maßnahme werden folgende Ausgänge erfasst: Umsteiger, Rampe Seiteneingang Hbf, Treppenanlage Seiteneingang Hbf und Eingang Sophienhof. In einem Begleitprojekt sollen die digitalen Fahrgastinformationssysteme (DFI) mit einer Text-to-Speech-Funktion nachgerüstet werden, sodass das Auffinden des richtigen Busses vereinfacht wird. Der barrierefreie Ausbau soll im kommenden Jahr (2024) umgesetzt werden. Die Planungen dazu liegen bereits vor und die Ausschreibungsunterlagen werden derzeit vorbereitet. Für die Maßnahme wird sich um eine Förderung im Rahmen der Förderinitiative Fußverkehr des Bundes bemüht.

 

Im Anschluss daran ist auch der Bahnhofsvorplatz zu überplanen. Auch hier ist ein vollständig neues taktiles Leitsystem von Nöten. Die Planungen hierzu werden zeitnah angestoßen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Haupteingang, die Kaisertreppe, die Hörnbrücke sowie der ZOB als Anschlussstellen zu berücksichtigen sind. Die Führung soll auch während Sondernutzungen - wie während der Kieler Woche - nutzbar sein. Hierfür erfolgt eine enge Abstimmung mit dem Kieler-Woche-Büro. Aufgrund der Komplexität der taktilen Führung und vieler Zwangspunkte ist es aber kaum möglich, alle Eventualitäten aller Sondernutzungen zu berücksichtigen. Bei künftigen Sondernutzungen ist daher auch darauf zu achten, dass die taktilen Führungen möglichst nicht unterbrochen werden und ggf. die Sondernutzungen um die Bodenindikatoren herum organisiert werden. Dies stellt bereits heute ein generelles Problem bei Bodenindikatoren im Stadtgebiet dar - insbesondere bei Sondernutzungen. Hier soll generell ein Umgang damit gefunden werden, wie Bodenindikatoren dauerhaft nutzbar gehalten werden können. Veranstalter*innen sind aufgerufen, die vorhandenen Bodenindikatoren während der Veranstaltung entsprechend freizuhalten, sofern kein besseres temporäres Angebot mit vertretbarem Aufwand geschaffen werden kann.

 

Weiterhin ist eine Abstimmung mit der DB Station & Service (künftig InfraGO) notwendig, sodass ein nahtloser Übergang zwischen taktilen Führungssystemen im und vor dem Bahnhof bestehen. Dies ist heute noch nicht der Fall. Erst dann entfaltet sich der volle Nutzen eines umfassend barrierefreien intermodalen Knotens. Von Seiten der Landeshauptstadt erfolgt die Maßnahmenplanung und -umsetzung so, dass auf öffentlichen Flächen alle Anschlüsse und Anforderungen hierfür vorliegen.

 

Die weitere Bestandsaufnahme aller taktilen Leitsysteme im Innenstadtbereich läuft und wird derzeit graphisch und inhaltlich aufbereitet. Das Ergebnis liegt voraussichtlich bis zum Ende des Jahres 2023 vor.

 

Für eine Umsetzung der daraus gewonnenen Maßnahmen dient insbesondere das Programm Barrierefreie Gebäude, Straßen, Plätze – Beschluss von Maßnahmen, das mit einem regelmäßigen jährlichen Budget (Barrierefreies Bauen des Amtes für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation) versehen ist.

 

Der Ortsbeirat Mitte erhält eine Kopie dieser Geschäftlichen Mitteilung zur Kenntnis.

 

 

gez.

Doris Grondke

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Anlagen

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